AfD verliert vor Bremer Gericht: Magnitz muss keine 26.000 Euro zahlen – #kantholz

Die AfD hatte von ihrem ehemaligen Bundestagsabgeordneten sogenannte Mandatsträger-Beiträge gefordert. Das war allerdings verfassungswidrig, urteilte das Bremer Landgericht. Die Bremer AfD hat eine Zivilklage gegen ihren früheren Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz verloren. Die Partei wollte erzwingen, dass Magnitz einen Teil seiner Bezüge als Abgeordneter an die Parteikasse abführt – insgesamt forderte die Partei 26.000 Euro. Das ist nach der Entscheidung des Bremer Landgerichts verfassungswidrig, hieß es am Vormittag bei der Urteilsbegründung. Das Mandat eines Abgeordneten sei frei – solche Mandatsträgerabgaben können danach nur auf freiwilliger Basis erhoben werden.

via butenUnBinnen: AfD verliert vor Bremer Gericht: Magnitz muss keine 26.000 Euro zahlen

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Von Hans Pronath – eigene Grafik, PD-Schöpfungshöhe, Link

In zweiter Instanz gescheitert – Gericht in Hamburg bestätigt: AfD hat kein Recht auf Sitz in Härtefallkommission

Die Kandidaten der AfD-Fraktion für das Gremium waren bei den Abstimmungen in der Härtefallkommission der Bürgerschaft immer wieder durchgefallen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Hamburgischen Verwaltungsgerichts vom 21. Juni 2021. Das Urteil ist unanfechtbar. Im Streit um die Beteiligung an der Härtefallkommission der Hamburgischen Bürgerschaft hat die AfD-Fraktion auch in zweiter Instanz eine Niederlage vor Gericht erlitten. „Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts verletzt das Vorgehen der Hamburgischen Bürgerschaft nicht das Recht der AfD-Bürgerschaftsfraktion auf gleiche Teilhabe am parlamentarischen Willensbildungsprozess“, erklärte ein Gerichtssprecher am Dienstag. (…) In dem Urteil vom 24. November (Aktenzeichen: 3 Bf 250/21.Z) stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass sich die Rechte und Pflichten der Beteiligten an der Besetzung der Härtefallkommission nicht aus dem Verfassungsrecht ergeben, sondern aus dem Härtefallkommissionsgesetz. Demnach haben die Fraktionen das Recht, einen Abgeordneten zur Wahl zu stellen, aber keinen Anspruch auf einen Sitz in der Kommission.

via shz: In zweiter Instanz gescheitert Gericht in Hamburg bestätigt: AfD hat kein Recht auf Sitz in Härtefallkommission

Officer who body-slammed handcuffed woman kicked out of the Calgary Police Service

Following the decision, Dunn’s lawyer said his client was upset at the ruling — not so much the result, but some of the comments made about the officer. Convicted Calgary police officer Alexander Dunn has been dismissed from the service. Adjudicator retired Supt. Paul Manuel on Thursday found Dunn was no longer eligible to be a member of the Calgary Police Service in light of his conviction for assaulting a handcuffed woman during arrest processing. Article content Dunn was found guilty of assault causing bodily harm for body slamming Dalia Kafi face-first to the floor on Dec. 13, 2017, when she resisted his attempts to remove her headscarf while being photographed. Article content Kafi, who later died of an apparent drug overdose just days before the officer’s sentencing, was being processed on minor charges at the time. Video of the assault was made an exhibit and released to the media, which was widely publicized and led to threats against Dunn.

via calgaryherald: Officer who body-slammed handcuffed woman kicked out of the Calgary Police Service

siehe auch: Calgary police officer who slammed handcuffed woman to floor dismissed without pay. A police officer who slammed a handcuffed woman to the ground face first in Calgary six years ago is out of a job. Const. Alex Dunn was found guilty in 2020 of assault causing bodily harm. Dunn had taken Dalia Kafi to Calgary police headquarters in 2017 for allegedly breaking a curfew. A security camera showed him throwing the woman down, her hands handcuffed behind her back, with blood pooling on the ground where her face hit the floor. Kafi died of a suspected overdose in June 2021, days before Dunn received a 30-day conditional sentence that included house arrest. In August, the presiding officer overseeing the disciplinary proceedings for Dunn found the two counts of discreditable conduct under the Police Act were sustained. “On Thursday, Nov. 23, 2023, the presiding officer rendered his penalty decision, ordering that Const. Dunn be dismissed from CPS,” the police service said in a statement Friday.

#LANDGERICHT #LEIPZIG – #Drogenhandel: #Haftstrafen für Vater und zwei Söhne aus #Colditz – #justizproblem

Dealen mit Crystal Meth und Cannabis sowie unerlaubter Waffenbesitz: Die Liste der Vorwürfe gegen drei Männer aus Colditz war lang. Nach einer Razzia mussten sich der Vater und seine Söhne vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Nun wurde das Urteil gesprochen, das milder ausfällt als anfangs gedacht. Im Prozess gegen eine Familie aus Colditz hat das Landgericht Leipzig die Angeklagten zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Vater Ralf N. erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die ebenfalls angeklagten Söhne Uwe N. und Andreas N. wurden zu einer Haftstrafe von je drei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde wegen Drogenhandels mit Crystal Meth erlassen. Es wurden zwar Waffen bei der Durchsuchung gefunden. Der ursprüngliche Verdacht des bewaffneten bandenmäßigen Handels erhärtete sich allerdings nicht. (…) Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft für Ralf N. und für die Söhne dreieinhalb Jahre und viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Die Strafen wurden abgemildert, weil der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig “gravierende Mängel” beim Ermittlungsverfahren festgestellt hatte. (…) Nach MDR-Recherchen soll die Familie zudem einem rechtsextremen Netzwerk angehören. Ihre mutmaßlichen Verbindungen zum Rechtsextremismus wurden im Prozess nicht behandelt. Auch der Innenausschuss des Sächsischen Landtages hatte sich bereits mit Colditz, der Familie N. und den rechtsextremen Strukturen in der Kleinstadt befasst.

via mdr: LANDGERICHT LEIPZIG Drogenhandel: Haftstrafen für Vater und zwei Söhne aus Colditz

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Urteil am Landessozialgericht: Mann aus „Reichsbürger“-Bewegung will Rente in bar – und blitzt ab

Sie erkennen den Staat, in dem sie leben, nicht an. Seine Annehmlichkeiten und Sozialleistungen nehmen „Reichsbürger“ offensichtlich aber gern an. Ein 65-Jähriger ist jetzt mit dem Versuch gescheitert, sich seine Rente bar auszahlen zu lassen. Nach einer Gerichtsentscheidung kann ein Angehöriger der „Reichsbürger“-Bewegung nicht verlangen, dass ihm die Rente bar ausgezahlt wird. Für das Anliegen des Rentners gibt es nach Auffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg keine Rechtsgrundlage, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag (21. November) mitteilte. Nach den Angaben hatte ein 65-Jähriger aus dem Landkreis Dahme-Spreewald im Eilverfahren die Barauszahlung erzwingen wollen. Der Mann sieht sich demnach selbst als Staatsangehöriger eines „Freistaats Preußen“ und behauptet, kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein. Der Rentner verfügt laut Gericht über keine gültigen Personaldokumente und kein Bankkonto. Die zuständige Meldebehörde hatte es im Sommer abgelehnt, dem Mann einen Ausweis auszustellen, da er verlangt hatte, als Staatsangehörigkeit „Freistaat Preußen“ einzutragen. Daraufhin beantragte der 65-Jährige eine Barauszahlung der Rente. Dies wurde ihm verwehrt.

via lr online: Urteil am Landessozialgericht: Mann aus „Reichsbürger“-Bewegung will Rente in bar – und blitzt ab

siehe auch: Reichsbürger verliert vor Berliner Gericht: Mann ohne Personalausweis wollte Rente in bar Der 65-Jährige sieht sich als Staatsangehöriger eines „Freistaats Preußen“. Ohne gültige Papiere wollte er seine Rente bar ausgezahlt haben. Doch damit konnte er sich nicht durchsetzen. Pech für einen „Reichsbürger“ im Rentenalter: Laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg kann der 65-Jährige nicht verlangen, dass die Deutsche Rentenversicherung ihm seine Rente in bar auszahlt. (…) Der Rentner verfügt über keine hierzulande gültigen Personaldokumente und kein Bankkonto. Die zuständige Meldebehörde hatte es im Sommer 2023 abgelehnt, dem Rentner einen Personalausweis auszustellen. Denn der Mann hatte verlangt, als Staatsangehörigkeit „Freistaat Preußen“ einzutragen. (…) Für sein Anliegen gebe es keine Rechtsgrundlage. Die Deutsche Rentenversicherung bzw. die mit der Auszahlung beauftragte Deutsche Post sei nicht verpflichtet, Renten voraussetzungslos in bar auszuzahlen oder Zahlungsanweisungen zur Verrechnung einzulösen. Rentenleistungen, so das Gericht, seien personengebundene Ansprüche. Deshalb, so das Gericht, sei es nicht zu beanstanden, wenn die Identität des Zahlungsempfängers anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates überprüft werde. Eilbedürftig sei die Sache ebenfalls nicht. Der Rentner habe es selbst in der Hand, durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments kurzfristig für eine Wiederaufnahme der Zahlungen zu sorgen.

Sieben Monate auf #Bewährung für bekanntesten #Aschaffenburger »#Querdenker« – #Beihilfe zur #Volksverhetzung – #LockHimUp

Bru­no Sten­ger ist der wohl be­kann­tes­te »Qu­er­den­ker« Aschaf­fen­burgs. Der 69-jäh­ri­ge Rent­ner ist das Ge­sicht der Grup­pe »Aschaf­fen­burg steht auf« und Mi­t­in­i­tia­tor der um­s­trit­te­nen De­mon­s­t­ra­tio­nen, zu de­nen vie­le Rechts­ex­t­re­mis­ten kom­men und die seit Mo­na­ten Aschaf­fen­burg be­we­gen. Am Di­ens­tag hat das Amts­ge­richt Aschaf­fen­burg ihn nun we­gen Bei­hil­fe zur Volks­ver­het­zung zu sie­ben Mo­na­ten Frei­heits­stra­fe auf Be­wäh­rung ver­ur­teilt. Sten­ger hat­te ein Ho­lo­caust-Leug­ner-Vi­deo in ei­ner von ihm ver­ant­wor­te­ten öf­f­ent­li­chen Chat­grup­pe mo­na­te­lang nicht ge­löscht. Eine damals 59-Jährige aus dem Kreis Aschaffenburg hatte Anfang Februar auf dem Telegram-Kanal der Gruppe »Aschaffenburg steht auf« ein Video hochgeladen, das den Holocaust auf perfide Weise leugnet. Bruno Stenger, weithin bekannt als »Protest-Rentner«, ist bis heute als Hauptadministrator für die Inhalte der Gruppe verantwortlich, in der damals wie heute mehr als 500 Menschen Mitglied sind. In dem rund vierminütigen Video wird der Völkermord an den Juden bestritten, während im Hintergrund offenbar echte Aufnahmen aus den Konzentrationslagern zu sehen sind. In dem Clip ist die Rede von einer »Sechs-Millionen-Lüge«, die Gaskammern der Nazis seien ein Instrument zur Vernichtung von Läusen gewesen. Wegen der Volksverhetzung durch die Videobotschaft hatte das Alzenauer Amtsgericht die frühpensionierte Beamtin bereits im August zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt, ein Berufungsverfahren läuft noch. Vor dem Aschaffenburger Amtsgericht ging es nun um den Vorwurf, dass Bruno Stenger die Frau bei der Leugnung des Holocaust unterstützt habe. Laut Anklage waren ihm das Video und sein strafbarer Inhalt spätestens seit dem 14. Februar bekannt. Er habe gewusst, »dass er verpflichtet ist, die Datei unverzüglich zu löschen«. Dennoch habe er dies bewusst nicht getan. Damit mache er sich der Beihilfe zur Volksverhetzung durch Unterlassen schuldig. Das Video sei Teil »erstarkender rechtsextremistischer Tendenzen«. Der Post sei »zur Vergiftung des politischen Klimas geeignet, weil er Würde und Ansehen der Überlebenden der Herrschaft des Nationalsozialismus sowie insbesondere der Ermordeten und ihrer Angehörigen in einem für das ganze Gemeinwesen unerträglichen Maße tangiert«.

via main-echo: Sieben Monate auf Bewährung für bekanntesten Aschaffenburger »Querdenker« Beihilfe zur Volksverhetzung

black metal train rails
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#JulianReichelt hat die Regierung gefährdet: Ministerin siegt vor Gericht gegen Journalisten

Dass „Entwicklungshilfe an die Taliban“ geflossen sein soll, ist keine Kritik, sondern eine falsche Tatsachenbehauptung, urteilt das Kammergericht. Im Streit um Äußerungen des früheren „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt zur Entwicklungshilfe für Afghanistan hat Bundesministerin Svenja Schulze (SPD) vor dem Berliner Kammergericht einen Sieg eingefahren. Nach einem Beschluss des Gerichts vom Dienstag soll Reichelt es unterlassen, öffentlich zu behaupten, dass Regierungsgelder an die Taliban geflossen seien. Der Post Reichelts auf der Plattform „X“ sei „geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen“ (Az.: 10 W 184/23). Reichelt hatte Ende August bei seinem „X“-Account auf einen Bericht seines Portals „Nius“ hingewiesen, wonach Deutschland wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan zahle. Dazu hieß es: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus.“ Schulze rügte eine „falsche Tatsachenbehauptung“ Entwicklungsministerin Schulze rügte eine „falsche Tatsachenbehauptung in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland“, da das Geld nur „regierungsfern“ an zivile Unterstützer gegangen sei und nicht an die Machthaber. Sie schickte Reichelt eine Unterlassungsforderung, die dieser ablehnte. Das Landgericht Berlin hatte einen entsprechenden Antrag des Ministeriums noch abgewiesen. Es stufte Reichelts Satz als Meinungsäußerung ein, die als eine „nicht dem Beweis zugängliche und überspitzte Kritik zu verstehen“ sei (Az.: 27 0 410/23). Schulze legte daraufhin Beschwerde ein. Das Kammergericht gab ihr nun Recht: Durchschnittliche Leser würden den Reichelt-Satz als Tatsachenbehauptung und so verstehen, als habe die Bundesrepublik die Zahlungen direkt an die „derzeitigen Machthaber in Afghanistan geleistet“. Zahlungen an Weltbank oder Unicef sind gerade nicht unverständlich Diese Sinndeutung würde durch den Nachsatz „Wir leben im Irrenhaus“ gestützt, hieß es.

via tagesspiegel: Julian Reichelt hat die Regierung gefährdet: Ministerin siegt vor Gericht gegen Journalisten