ENTSCHEIDUNG DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS – AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt: Jagdschein und Waffenbesitzkarte bleiben entzogen

Im Streit um das Thema Waffenbesitz sind zwei Mitglieder der AfD-Sachsen-Anhalt vor dem Oberwaltungsgericht des Landes gescheitert. Sie hatten Beschwerde eingereicht, weil ihnen ihr Jagd-, beziehungsweise Waffenschein entzogen wurde. Das Gericht begründet die Entscheidung mit dem Schutz der Allgemeinheit. Zwei Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt erhalten ihre Waffenbesitzkarte beziehungsweise ihren Jagdschein vorerst nicht zurück. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerden zurück. Zuvor waren beide bereits vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert In einem Fall hatte sich ein Parteimitglied gegen den Entzug einer Waffenbesitzkarte gewehrt. Im anderen Fall ging eine Jägerin gegen den Entzug ihres Jagdscheins vor. Zur Begründung teilte das Gericht mit, es gehe nicht um die Bestrafung einer bestimmten politischen Überzeugung, sondern um den Schutz der Allgemeinheit. Eine systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen und demokratischer Prozesse gehe über zulässige Kritik hinaus und stelle einen Angriff auf das Demokratieprinzip dar.

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Video mit Antisemitismusvorwurf – Reiche muss Instagram-Post über Linke löschen

Bundeswirtschaftsministerin Reiche muss ein Instagram-Video über die Linke vorerst entfernen, in dem sie der Partei Antisemitismus vorwirft. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren. Ein Video auf der offiziellen Instagram-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums ist der Stein des Anstoßes. Gepostet wurde es am 24. September. Im Vorschautext hieß es: “Bundesministerin findet klare Worte, Antisemitismus und Enteignung gefährden die Wirtschaft My Way Konferenz 26”.Im Video selbst, das die Ministerin auf der Bühne einer privatwirtschaftlich organisierten Konferenz zeigt, warnt Katherina Reiche (CDU) eindringlich vor einer möglichen Landesregierung in Berlin aus Linken, Grüne und SPD. Wörtlich sagt die Ministerin: “…dass sich jetzt eine Partei anschickt, hier in Berlin, sich nicht schämt über Enteignung nicht nur zu sprechen, sondern ins Programm zu schreiben, die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht (…)”. (…) Das Gericht argumentiert, dass die Veröffentlichung und Verbreitung des Instagram-Posts “unter spezifischer Inanspruchnahme der Amtsautorität und staatlicher Ressourcen” erfolgte und damit die Möglichkeit einer Rechtsverletzung besteht.Eine endgültige Entscheidung über den Inhalt der Aussage hat das Gericht aber noch nicht abschließend getroffen. In einem Eilverfahren ist das nicht nötig. Der Maßstab ist eine Folgenabwägung, was schlimmer wiegt, wenn der Post nicht gelöscht würde und er doch verfassungswidrig ist, oder umgekehrt. Hier sieht das Gericht den größeren Nachteil darin, dass der Post bis zu einer endgültigen Klärung online bleibt.

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„Bei Google genehmigt“ Aus Langeweile: Rentner (68) landet wegen Hakenkreuz-Posting vor dem Amtsgericht

Einsam, gelangweilt und in Verschwörungserzählungen verstrickt: ein Rentner postete Ursula von der Leyen mit Hakenkreuz-Armbinde und hatte vor Gericht zunächst gar kein Einsehen. „Ich habe Langeweile. Und ich kann ja nicht einbrechen oder andere Leute abstechen.“ So begründet Rentner Ludwig B. (Name geändert), warum er unter wechselndem Pseudonym mittlerweile 15.000 Beiträge auf Facebook veröffentlicht hat. WERBUNG Über die „Todesspritzen“, an denen 1,5 Milliarden Menschen gestorben seien. „Wir wissen, was da passiert ist. Trump hat es gesagt.“ Oder über Bill Gates. „Der steht jetzt endlich vor Gericht.“ Doch um diesen „absoluten Schmarrn“, wie es Staatsanwalt Thomas Schug zusammenfasst, geht es am Dienstag vor dem Amtsgericht Regensburg nicht, sondern um eine klare Sache. „Ich wusste nicht, dass das verboten ist.“ Vor etwas mehr als zwei Jahren veröffentlichte der 68-Jährige folgenden Beitrag: „Sie hat die Verträge mit den Todesspritzen ausgehandelt. Und sich dabei die Taschen gefüllt.“ Darunter ein Bild von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Hakenkreuz-Armbinde und einem weiteren Hakenkreuz im Hintergrund. Um dieses Hakenkreuz, nicht um den Schmarrn darüber, geht es. Wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation – der NSDAP – erhielt Ludwig B. einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu 60 Euro – 3.000 Euro. „Ich wusste nicht, dass das verboten ist“, sagt er. Schließlich habe er das Bild bei Google gefunden und alles, was es dort gebe, sei doch „genehmigt“, gibt der frühere Schlosser zu Protokoll. Es sei interessant gewesen und habe gut zu dem gepasst, was er schreiben wollte. Deshalb habe er es verwendet – bis der Strafbefehl kam.

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Ex-AfD-Politiker nennt Linken „Nazi“ – und erklärt es im Gericht für korrekt

Ein ehemaliger AfD-Landesvorstand aus Vaterstetten musste sich wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Die Strafe von 4200 Euro will er in Raten zahlen. Es haben sich schon viele Leute vor Gericht um Kopf und Kragen geredet, weil sie meinten, ohne Anwalt besser dazustehen. Ein Ex-AfD-Politiker aus Vaterstetten gab sich diesbezüglich vorm Ebersberger Amtsgericht ebenfalls redliche Mühe. Nicht nur räumte er ein, einen linken Online-Aktivisten aus Berlin über einen Kurznachrichtendienst als „Du Nazi“ beschimpft zu haben – er versuchte zu erklären, dass es zwar eine satirische Zuspitzung, aber in der Sache korrekt sei. Schließlich sei es in der vorangegangenen Debatte um linke Politik-Ziele wie einen schärferen Mietendeckel und höhere Steuern für Reiche gegangen. Und diese Ideen wurzelten in der Politik des Nationalsozialismus. Richterin Anne Leiding ließ sich auf diese historisch abenteuerliche Lesart nicht ein. Auch dass das Vergehen irrtümlicherweise als „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organe“ statt als Beleidigung angeklagt war, sah sie nicht als Verfahrenshindernis. Sie betonte das Recht auf politische Meinungsäußerung, zog aber eine strafrechtliche Linie: „Sie können nicht einfach Leute als Nazi bezeichnen. Sie kennen den Herrn doch gar nicht!“ Statt spätestens hier zu schweigen, bekannte der Angeklagte, er könne verstehen, dass sich sein Online-Debattengegner beleidigt gefühlt habe, hielt aber an der Einschätzung fest, dass die Äußerung organisch und belegbar aus der Diskussion hervorgegangen sei: „Das war nicht aus der Hüfte geschossen!“ Die Flanke für die Staatsanwältin war geöffnet, zumal der 68-Jährige, vor einigen Jahren noch Mitglied des bayerischen AfD-Landesvorstands, kein unbeschriebenes Blatt ist. Als er noch im Amt und die Partei weniger rechtsradikal und mehr euroskeptisch aufgestellt war, war er auch den eigenen Reihen durch Geschmacklosigkeiten zu den tödlichen Schüssen eines „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten negativ aufgefallen. In der Folge verlor er seine Waffenbesitzkarte. Nach dem Parteiaustritt folgten noch Verurteilungen wegen Amtsanmaßung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organe sowie eines Verstoßes gegen ein Waffenverbot bei Versammlungen. Heute coacht er zu Maskulinität und gegen Feminismus – ohne Erfolg Mittlerweile scheint der Vaterstettener seinen Aktivismus ins Internet verlagert zu haben, postete bis zuletzt fleißig in den sozialen Medien, unter anderem über die „Parasiten des feministisch motivierten System-Versagens“. Auf eigenen Online-Seiten bietet er Coachingangebote zum Thema Maskulinität an, erziele aber daraus zu seinem eigenen Erstaunen keine Einnahmen, wie er aussagte. (…) Die nun rechtskräftige Strafe wegen der Beleidigung von 4200 Euro, 70 Tagessätzen zu je 60 Euro, will der Mann in Raten abstottern.

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VG Potdsam stützt Einschätzung der Landes-Medienanstalt AfD-Wer­bespot ver­stößt gegen Jugend­schutz

Die Brandenburger AfD hatte zur Landtagswahl 2024 einen Werbespot verbreitet, der dunkelhäutige Menschen stereotypisierte. Das VG Berlin erklärte die Untersagung durch die zuständige Medienanstalt für rechtmäßig. Ein Werbespot der brandenburgischen AfD bleibt aus Jugendschutzgründen untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam entschieden und eine Klage des AfD-Landesverbandes abgewiesen (Urt. v. 12.10.2026, Az. 11 K 284/25).
Es erklärte die Untersagung des Spots durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für rechtmäßig.  Im Zuge der Landtagswahl in Brandenburg im Herbst 2024 hatte die AfD einen KI-generierten Werbespot mit dem Titel “Wochenmarkt oder Drogenmarkt” in den sozialen Medien verbreitet. Das Video zeigte Menschen mit dunkler Hautfarbe oder dunklen Haaren in bedrohlichen Szenarien. Der brandenburgische Verfassungsschutz stuft die Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.  Nach der Wahl befand die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, dass der Spot gegen den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag (JMStV) verstoße. Sie untersagte der AfD Brandenburg, den Werbespot weiterhin öffentlich zugänglich zu machen, ohne dabei sicherzustellen, dass Personen unter 16 Jahren ihn nicht sehen. Die Medienanstalten beaufsichtigen unter anderem private Medienschaffende und überwachen die Einhaltung der Medienstaatsverträge, darunter auch des JMStV. § 4 Abs. 1 Nr. 3 JMStV verbietet Inhalte, die zum Hass gegen Minderheiten aufstacheln oder diese verächtlich machen. § 20 JMStV ermächtigt die Anstalten, Verstöße selbstständig zu ahnden.

via lto: VG Potdsam stützt Einschätzung der Landes-Medienanstalt AfD-Wer­bespot ver­stößt gegen Jugend­schutz

siehe auch: Vorwurf pauschaler Stereotype: Gericht schmettert AfD-Klage gegen Werbespot-Verbot ab Ein Clip der Brandenburger AfD zur Landtagswahl sorgt für ein Verbot durch die Medienanstalt. Die Partei wollte den Werbespot wieder im Netz zeigen können – das hat ein Gericht nun abgewiesen. Ein Werbespot für die AfD in Brandenburg bleibt aus Gründen des Jugendschutzes verboten. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Potsdam nach einer Klage des AfD-Landesverbands, die den Clip im Internet wieder zeigen wollte. Das Verbot durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2025 sei gerechtfertigt, so das Gericht zu seiner Entscheidung vom 12. Oktober.  „Keine Tickets für AfD-Wähler“ Brandenburger AfD-Politiker erstattet Strafanzeige gegen Kurt Krömer „Unter Berücksichtigung des Parteienprivilegs, des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit sei die von der Medienanstalt getroffene Entscheidung zu Gunsten des Jugendschutzes und zu Lasten der AfD Brandenburg verhältnismäßig“, begründete das Verwaltungsgericht.

Auslieferung von Geraer Rechtsextremist Klar verzögert sich weiter

Der Geraer Rechtsextremist Christian Klar ist noch immer nicht nach Deutschland ausgeliefert worden, obwohl die spanischen Behörden zugestimmt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gera liegt das weitere Vorgehen derzeit bei den Behörden in Spanien. Der europäische Haftbefehl gilt weiterhin.Die Auslieferung des Geraer Rechtsextremisten Christian Klar nach Deutschland verzögert sich weiter. Obwohl die spanischen Behörden zugestimmt haben, wurde Klar bislang noch nicht nach Deutschland überstellt. Er befindet sich auf freiem Fuß. Spanische Behörden entscheiden über weiteres Vorgehen Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Gera liegt die Verzögerung derzeit bei den spanischen Behörden. Der europäische Haftbefehl vom Dezember gegen Christian Klar ist weiterhin gültig. Mit dem EU-Land Spanien bestehen entsprechende Abkommen. In Spanien wird nun entschieden, wie in der Sache weiter vorzugehen ist. Vor knapp einem Jahr hatte Christian Klar Deutschland verlassen. Im Juni wurde er von der spanischen Polizei nahe Alicante an der Mittelmeerküste festgenommen, aber unter Auflagen wieder entlassen. Im August 2026 hätte er sich stellen sollen, tat das aber nicht. FAHNDUNG ERFOLGREICH Gesuchter Rechtsextremist Christian Klar in Spanien gefasst Nach monatelanger Fahndung schnappt die Polizei in Spanien einen bekannten Thüringer Rechtsextremisten. Von wem die entscheidenden Hinweise kamen und wie es weitergeht.

via mdr: Auslieferung von Geraer Rechtsextremist Klar verzögert sich weiter

Urteil: Parlaments-Verein darf AfD-Abgeordnete ausschließen – #KickHimOut

Die Teilnahme am Potsdamer Treffen führte zum Ausschluss. Das Berliner Landgericht bestätigt eine Entscheidung der Parlamentarischen Gesellschaft. Der Ausschluss einer AfD-Bundestagsabgeordneten aus der Deutschen Parlamentarische Gesellschaft ist nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig. Die Klage der Abgeordneten Gerrit Huy dagegen wurde vom Berliner Landgericht abgewiesen. Das Gericht teilte mit, die Parlamentarische Gesellschaft konnte die AfD-Abgeordnete mit der Begründung ausschließen, diese habe durch ihre Teilnahme am sogenannten Potsdamer Treffen im November 2023 und ihre fehlende Distanzierung davon das Ansehen der Gesellschaft in grober Weise beschädigt. Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft (DPG) ist laut Gericht ein Verein mit Sitz neben dem Reichstagsgebäude und etwa 2.000 Mitgliedern, vor allem Abgeordnete. Von den 630 Bundestagsabgeordneten sind 519 zugleich Mitglieder der Gesellschaft. Die Gesellschaft lehne jede Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Herkunft, Ethnie oder Religion ab. Ein Mitglied könne ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten das Ansehen beschädigt oder den Vereinszielen widerspricht.

via welt: Urteil: Parlaments-Verein darf AfD-Abgeordnete ausschließen

siehe auch: Wegen ihrer Teilnahme am “Potsdamer Treffen” Tra­di­ti­ons­rei­cher Abge­ord­ne­ten­club durfte AfD-MdB raus­werfen. Weil sie zusammen mit Rechtsextremist Marin Sellner am sogenannten Potsdamer Treffen teilnahm, bleibt die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft ausgeschlossen. Das bestätigte das LG Berlin II. Die Bundestagsabgeordnete der in Teilen rechtsextremen AfD, Gerrit Huy, ist mit ihrer Klage gegen den Ausschluss aus dem renommierten Parlamentarierverein Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e. V. (DPG) gescheitert. Das entschied das Landgericht (LG) Berlin II und wies die Klage Huys ab (Urt. v. 09.10.2026, Az. 88 O 155/25). Huy war im April 2024 aus dem 1951 gegründeten Verein, dem aktuell auch 129 Mitglieder der AfD‑Bundestagsfraktion angehören, ausgeschlossen worden. Grund dafür war ihre unstrittige Teilnahme am berüchtigten “Potsdamer Treffen” am 25. November 2023 in der Villa Adlon am Lehnitzsee. An der Veranstaltung unter Beteiligung des österreichischen Vertreters der Identitären Bewegung, Martin Sellner, soll nach einem Medienbericht  u.a. über die massenhafte Remigration von in Deutschland lebenden Ausländern oder auch Deutschen mit Migrationshintergrund gesprochen worden sein.  Ob diese Berichte und wenn ja, in welchem Umfang zutreffen, ist Gegenstand diverser Gerichtsverfahren gewesen, über die auch LTO berichtet hatte. Das LG Berlin II untersagte inzwischen dem Medium Correctiv zum Beispiel die Behauptung, Huy habe auf dem Treffen den Vorschlag gemacht, “Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‘wieder wegzunehmen”. “Ansehen der DPG in grober Weise beschädigt”  An ihrem Ausschluss aus der traditionsreichen DPG ändert das aber nun nichts. Laut einer Pressemitteilung des Gerichts vom Montag durfte der Verein die AfD-Politikerin seinerzeit mit der Begründung ausschließen, diese habe durch ihre Teilnahme am “Potsdamer Treffen” und ihre fehlende Distanzierung von dieser Veranstaltung das Ansehen des DPG e.V. in grober Weise beschädigt.