Staatsanwaltschaft Gera stellt Verfahren gegen Björn Höcke ein

Gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen Verdachts der Verunglimpfung des Staates ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Gera hat das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Gera hat ein Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Sie ermittelte wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates gegen den Thüringer AfD‑Vorsitzenden. Die Ermittlungsbehörde verwies darauf, dass Höcke vom Landgericht Halle bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verurteilt wurde. »Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht«, teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit. Zuerst hatte t-online über die Einstellung des Verfahrens berichtet. Den Angaben der Staatsanwaltschaft Gera zufolge wurde die Entscheidung, von einer Verfolgung in dem Verfahren abzusehen, bereits Mitte Dezember 2025 getroffen. Bei dem Verfahren ging es um eine Rede von Höcke, die er am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022 in Gera gehalten hatte. »Alles für Deutschland« ist eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung der nationalsozialistischen NSDAP. Es ist das dritte Strafverfahren des AfD-Politikers vor Gericht. Höcke war wegen der Verwendung der SA-Losung bereits zu Geldstrafen in Höhe von 100 Tagessätzen und 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt worden. Die Urteile sind rechtskräftig

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Antifa-Prozess in Budapest – „Lass dich nicht einschüchtern!“

An­ti­fa­schis­t*in Maja T. wird vor dem Berufungsgericht in Ungarn zu sieben Jahren Haft verurteilt. Anwälte fordern die Überstellung nach Deutschland. Maja T. lächelt, als die drei vermummten Justizwachleute die nonbinäre Thü­rin­ge­r*in am Mittwochmorgen in den Saal des Oberlandesgericht in Budapest führen – gefesselt an einer Kette. Maja T. zwinkert Freunden und Angehörigen im Saal zu, versucht trotz der Handschellen zu winken. Dann hebt Richter Géza Szalai zum Urteil an. Das Ergebnis der Berufungsverhandlung: sieben Jahre Haft. Ein Jahr weniger als im ersten Prozess in Budapest. Maja T. zeigt keine Regung, starrt nur auf die Richterbank, macht sich bei der Urteilsbegründung Notizen. Das Urteil ist das vorläufige Ende einer Odyssee. Zweieinhalb Jahre Haft unter widrigen Umständen in Ungarn. Denn ab nun, mit dem rechtskräftigen Abschluss, ist eine Rücküberstellung nach Deutschland möglich. Das Verfahren ist ein Testfall für die ungarische Justiz unter der neuen Regierung von Péter Magyar. Einer Justiz, der in der Ära des Autokraten Viktor Orbán immer wieder mangelnde Unabhängigkeit vorgeworfen wurde. Bereits im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin von Zielfahndern festgenommen worden. Der Vorwurf: Beteiligung an zwei schweren Angriffen im Februar 2023 auf Rechtsextreme in Budapest. Die Neonazis hatten sich dort, wie in den Vorjahren, zu einem europaweiten Aufmarsch versammelt, dem „Tag der Ehre“. Glorifiziert wird dort eine der letzten Schlachten der Wehrmacht und ihrer ungarischen Verbündeten am Ende des Zweiten Weltkriegs. Mehrere der Rechtsextremen wurden am Rande von Vermummten attackiert, auch mit Schlagstöcken und teils schwer verletzt. Ermittler sahen hier die deutsche „Antifa Ost“ am Werk – und nahmen Maja T. als erste Beschuldigte fest. Das Urteil in Budapest bleibt aber eines, das dort gar nicht hätte fallen dürfen. Denn die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn, im Juni 2024, erklärte das Bundesverfassungsgericht nachträglich für rechtswidrig. Weil das Berliner Kammergericht nicht ausreichend die Haftbedingungen für nonbinäre Menschen in Ungarn geprüft habe. Berliner und sächsische Sicherheitsbehörden schafften mit einer konzertierten nächtlichen Blitzaktion Maja T. außer Landes und damit Fakten. (…) Auch zwei deutsche Abgeordnete sind angereist. Der Linke Martin Schirdewan hätte eine deutliche Korrektur des Urteils aus dem ersten „Schauprozess“ für nötig gehalten. Er fordert: „Maja T. darf keinen weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden.“ Die Bundesregierung müsse „unverzüglich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rücküberstellung nach Deutschland zu erreichen“. Und der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg fordert Wiedergutmachung: „Dieser verfassungswidrige Zustand muss so schnell wie möglich beendet werden.“ Limburg verlangt zudem disziplinarische Konsequenzen für das LKA Sachsen. „Es darf sich nicht wiederholen, dass Polizei und Justiz gezielt das Bundesverfassungsgericht austricksen.“ Sven Richwin, der deutsche Anwalt von Maja T., spricht vor Ort von einem „zweischneidigen Urteil“. Einerseits wäre eine Urteilsaufhebung und Neuverhandlung wegen der Verfahrensfehler richtig gewesen – andererseits hätte sich für Maja T. dann die Haftzeit in Ungarn weiter verlängert. Und Richwin, sein deutscher Kollege Maik Elster und Maja T.s ungarischer Anwalt Tamas Bajaky beantragen noch im Gericht die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland – und das Gericht stimmt dem Ansinnen zu.

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Antifa-Prozess in Paris – Grünes Licht für Auslieferung

Frankreichs will den Antifaschisten Gino nach Deutschland schicken. Damit besteht nun die Gefahr einer Auslieferung an Ungarn. Einer Überstellung des Antifaschisten Rexhino Abazaj (besser bekannt als Gino) an die deutsche Justiz steht nun nichts mehr im Wege. Und damit wird auch eine mögliche Auslieferung an ungarische Behörden wahrscheinlicher. Der französische Kassationsgerichtshof hat am Mittwoch eine Beschwerde seiner Anwälte gegen ein Urteil im August zurückgewiesen. Das Pariser Berufungsgericht hatte am 19. August angeordnet, dass dem deutschen Gesuch stattgegeben werde. Der von Ungarn gesuchte Albaner müsse an die deutsche Justiz zur eventuellen Strafverfolgung überwiesen werden. Zusammen mit anderen Antifaschisten soll Gino bei einer Gegendemonstration anlässlich eines jährlichen Neonazi-Aufmarschs in Budapest Personen körperlich angegriffen haben. Die Anwälte der beschuldigten Antifaschisten wiesen von Beginn darauf hin, dass die polizeilichen Ermittlungen zur Zeit des Orbán-Regimes äußerst fragwürdig waren und einzig darauf abzielten, die Tatbestände so gravierend wie möglich aufzubauschen, um die aus mehreren Ländern angereisten Gegendemonstranten zu langen Strafen zu verurteilen. Mit dem jetzigen Entscheid konnte die französische Justiz keinen Grund erkennen, weshalb dem rechtsstaatlichen Ersuchen des befreundeten Nachbarlandes zu misstrauen wäre oder dessen Wunsch unrechtmäßig sein könnte. Problematisch kann dieses Urteil jedoch werden, weil nicht garantiert wird, dass Gino nicht noch für einen Prozess nach Ungarn ausgeliefert wird. Dieses Mal zwar nicht von der französischen Republik – die damit ein reines Gewissen behalten kann -, sondern von der deutschen Justiz, die sich in der Vergangenheit (wie der Fall von Maja T. zeigt) bereits kooperativ mit ungarischen Amtskollegen zeigte. Ursprünglich hatte die französische Justiz den ungarischen Haftbefehl und das Auslieferungsbegehren abgelehnt, weil sie davon ausging, dass die erwarteten Strafen unverhältnismäßig streng würden und die Haftbedingungen in Ungarn als inhuman charakterisiert wurden. Doch damit fanden sich die ungarischen Behörden nicht ab. Mit Erfolg erbaten sie sich Unterstützung in Deutschland. Die deutschen Behörden wollen nun über Gino verfügen, weil es unter den in Budapest verletzten Rechtsextremisten auch deutsche Staatsangehörige gab und somit die deutsche Justiz zuständig wäre

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Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt

Eine Buchhändlerin aus Wesertal-Lippoldsberg soll antisemitische Schriften in ihrer Buchhandlung aufbewahrt haben. Jetzt wurde sie verurteilt. Wesertal – 20 Monate auf Bewährung: So lautet am Ende das Urteil gegen die 82-jährige Buchhändlerin Margret Gisela Nickel aus Wesertal-Lippoldsberg. Vor dem Kasseler Amtsgericht ging es um 18 Fälle von Volksverhetzung – und um die Frage, ob Nickel antisemitische und verfassungswidrige Schriften bewusst in ihrer Kloster-Buchhandlung aufbewahrt und für den Weiterverkauf bestimmt hatte. Rund 40 Minuten lang verlas die Staatsanwältin unter Augenrollen der 82-Jährigen die Anklage. Immer wieder fielen dabei Buchtitel, die vor allem eines gemeinsam haben: Sie machen Juden zum Feindbild, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Genannt werden unter anderem „Die Auschwitz-Lüge“, „Die internationale Hochfinanz“, „Das Ende der Wanderschaft“, „Der jüdische Ritualmord“, „Pest in Russland“ und „Die jüdische Weltpest“. Nickel soll diese und viele weitere Bücher mit „volksverhetzendem und verfassungswidrigem Inhalt“ in den Jahren 2020 bis 2022 in ihrer Buchhandlung in Lippoldsberg erworben und aufbewahrt haben.
Doch genau in diesem Punkt widerspricht Nickel. 82-Jährige aus Wesertal wegen Volksverhetzung verurteilt „Ich habe die Bücher weder bestellt, noch beworben“, sagt sie. Die Bücher seien ihr vom Verlag „Der Schelm“ ungefragt zugeschickt worden. Sie habe nicht gewusst, was sich in den Paketen befand. Die Richterin hakte nach: Warum hat Nickel die Lieferungen dann nicht einfach zurückgeschickt? Die 82-Jährige erklärte, sie habe die Pakete zunächst per Post erhalten und erst danach gesehen, was darin war. Eine Rücksendung sei nicht möglich gewesen, weil sich der Inhaber des Verlags im Ausland befinde – sie vermute in Russland. „Ich fühle mich nicht schuldig“, sagte die 82-Jährige immer wieder. Doch wie ist es überhaupt zu der Geschäftsbeziehung mit dem Verlag gekommen, der bekannt dafür ist, antisemitische Schriften zu vertreiben? Nickel erzählte, der Inhaber habe sie persönlich in ihrer Buchhandlung besucht. Zunächst habe er sie gefragt, ob sie drei Bücher für ihn vertreiben könne. Mit Antisemitismus hätten diese Bücher nach ihrer Darstellung nichts zu tun gehabt. Danach seien jedoch immer mehr Bücher und Nachdrucke gekommen. Und irgendwann habe sie nicht mehr „Nein“ gesagt. Die Bücher landeten schließlich im Hinterzimmer der Buchhandlung. Wegwerfen? Für Nickel keine Option. „Als Buchhändlerin kann ich keine Bücher wegschmeißen“, erklärte sie. Auch ihr Verteidiger, der Rechtsanwalt Björn Clemens, argumentiert in diese Richtung. Das Wort „erwerben“ aus der Anklage passe nicht, sagt er. Seine Mandantin habe die Bücher schließlich nicht aktiv bestellt. Sie seien den Lieferungen beigelegt worden.
Für Nickel ist der Fall nicht der erste Kontakt mit der Justiz. Sie wurde bereits zweimal verurteilt – unter anderem wegen Steuerhinterziehung. Bei einer anderen Verhandlung in Leipzig ging es ebenfalls um den Verkauf entsprechender Bücher. Dafür wurde sie 2024 zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

via hna: Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt

AfD-naher Verein darf in Werk von VW-Tochter werben und Flugblätter verteilen

Der rechte Verein Zentrum hat sich ins Werk einer VW-Tochter eingeklagt. Die selbst ernannte »alternative Gewerkschaft« hat laut einem Gerichtsentscheid Rechte einer Arbeitnehmervertretung. Der gesellschaftliche Rechtsruck erfasst auch die Betriebe, vorangetrieben unter anderem durch den AfD-nahen Verein Zentrum. Der hat vor Gericht nun erstritten, in einem niedersächsischen Werk der VW-Tochter Group Services auch Rechte einer Arbeitnehmervertretung geltend machen zu können. Dieser Kernforderung des Vereins sei im Berufungsverfahren stattgegeben worden, sagte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts in Hannover. Mitglieder des Zentrums, die bei der VW-Tochter beschäftigt sind, dürfen nach der Entscheidung im und vor dem Betrieb werben, Flugblätter verteilen und versuchen, Mitglieder zu gewinnen. Die Forderung, dort auch Vertrauensleute zu wählen, wies das Gericht hingegen ab. Vertrauensleute sind ehrenamtliche Vertreter einer Gewerkschaft, die beim Austausch zwischen Belegschaft und Gewerkschaft helfen. Zentrum ist nicht tariffähig Der Verein Zentrum, der sich selbst als »alternative Gewerkschaft« bezeichnet, will bei VW Group Services am Standort Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) aktiv werden und verlangt dafür Zugang zum Betrieb. Volkswagen verweigerte dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit. Daher könne sich der Verein auch nicht auf die gesetzlichen Sonderrechte einer Gewerkschaft berufen. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Klage abgewiesen.

via spiegel: AfD-naher Verein darf in Werk von VW-Tochter werben und Flugblätter verteilen

siehe auch: AfD-naher Arbeitnehmer-Verein erhält Zugang zu VW-Tochter, Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation “Zentrum” hat gegen Volkswagen vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Die sechs Mitglieder des “Zentrums”, die bei der VW-Tochter Group Services in Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) arbeiten, dürfen im und vor dem Betrieb Flugblätter verteilen und um neue Mitglieder werben. Das hat am Dienstag das Landesarbeitsgericht in Hannover in einer Berufungsverhandlung entschieden. Die Forderung, dort auch Vertrauensleute zu wählen, wies das Gericht hingegen ab. Volkswagen hatte dem Verein den Zugang zum Betrieb verweigert, dagegen klagte der Verein. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Braunschweig die Klage noch abgewiesen. “Zentrum” bezeichnete das Urteil als “wichtigen Erfolg”. Die Entscheidung werde respektiert, hieß es von VW Group Services. Beide Seiten wollen dennoch eine Revision prüfen.

Jurist wegen rechtsextremer Vergangenheit für Referendariat gesperrt – #KickHimOut

Wegen Zweifeln an der Verfassungstreue darf ein Jurist vom Referendariat ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit soll er rechtsextremen Gruppen nahegestanden haben. In Sachsen-Anhalt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ein Jurist mit einer mutmaßlich rechtsextremen Vergangenheit bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue vom Referendariat ausgeschlossen werden kann. Der Mann scheiterte mit einer Beschwerde, die bereits das Verwaltungsgericht Halle zurückgewiesen hatte. Der Betroffene wurde im Jahr 2017 aus der Bundeswehr entlassen, weil er etwa an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere in Estland sowie an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation teilgenommen haben soll. Er soll sich zudem antisemitisch und rassistisch geäußert haben, hieß es in dem Beschluss. Weiterhin sei er Funktionär einer Bestrebung gewesen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Damit ist offenbar die ehemalige AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative gemeint. Laut dem Gericht hat das Bundesverwaltungsamt 2023 auch ein Waffenbesitzverbot für den Mann angeordnet. Die Behörde habe dies unter anderem mit der Annahme begründet, dass er Teil der Identitären Bewegung sei.

via zeit: Jurist wegen rechtsextremer Vergangenheit für Referendariat gesperrt

siehe auch: OVG Sachsen-Anhalt folgt BVerwG-Rechtsprechung Vor­erst kein Refe­ren­da­riat nach rechts­ex­t­remer Ver­gan­gen­heit. Ein wegen diskriminierenden und extremistischen Verhaltens aus der Bundeswehr entlassener Mann will ins Rechtsreferendariat. Daraus wird aber nichts. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg lehnte seinen Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein vorläufiger Ausschluss vom juristischen Vorbereitungsdienst bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue möglich ist (Beschl. v. 10.09.2026, Az. 3 M 70/26). Der Antragsteller ist ein Mann, der bereits im Jahr 2017 aus der Bundeswehr entlassen worden ist, weil er etwa an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere in Estland sowie an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation teilgenommen haben soll. Wie sich aus dem Entlassungsbescheid ergibt, soll sich das Ex-Bundeswehr-Mitglied auf schwere Weise antisemitisch und rassistisch geäußert haben.  Weiterhin sei der Mann Funktionär einer Bestrebung gewesen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist – gemeint ist laut der dpa die ehemalige AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative. Laut dem Gericht hat das Bundesverwaltungsamt 2023 auch ein Waffenbesitzverbot angeordnet. Die Behörde habe dies unter anderem mit der Annahme begründet, dass der Mann Teil der Identitären Bewegung sei. Seine rechtsextremen Aktivitäten sollen mehr als drei Jahre zurückliegen. Darauf berief sich der Antragsteller. Zudem bestritt er einige der Vorwürfe aus dem Entlassungsbescheid und bekannte sich in einer eidesstattlichen Versicherung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. In seiner Beschwerde vor dem OVG Sachsen-Anhalt beantragte der Mann, dass er zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen wird. Hilfsweise beantragte er, dass die Behörde verpflichtet wird, unverzüglich über seine Zulassung zu entscheiden. Damit blieb er erfolglos. Bereits das Verwaltungsgericht (VG) Halle hatte seine Anträge zurückgewiesen (Beschl. v. 01.09.2026, Az. 5 B 212/26 HAL).

French revisionist’s latest sentence highlights well-funded networks whitewashing nazis

Nazi apologist Vincent Reynouard has received another prison sentence in France, again throwing light on the organised politics behind Holocaust denial. French nazi Vincent Reynouard has been given another prison sentence in Paris, almost three years after he was arrested in a joint operation by Scottish, English, and French police in a village near St Andrews. Together with the convicted sex offender Germar Rudolf, a German neo-nazi who now lives in the USA, Reynouard is one of the world’s most prolific Holocaust deniers. His latest conviction and activities in recent months illustrate why Holocaust denial isn’t just another crazy online conspiracy theory. It’s a well-financed and carefully planned effort to rehabilitate Hitlerite ideology and other forms of hatred targeting Jews. And its authors collaborate with those who aim to stir up race war. Earlier this year Reynouard was given a 12-month jail sentence, but this week’s additional 8-month sentence is for separate offences that Reynouard committed after the Scottish courts extradited him to France in 2024. Even while in a Scottish jail, Reynouard continued networking with fellow militants and had interviews published online as well as in nazi journals including Heritage and Destiny in England and Rivarol in France. Though each of these have scholarly pretensions, they are deeply rooted in far-right politics. Mark Cotterill – founder of Heritage & Destiny Heritage and Destiny was founded in 1999 as the magazine of the BNP’s American fundraising arm. Its editor Mark Cotterill has been in a series of far-right parties ranging from the openly nazi British Movement and White Nationalist Party, to supposedly conservative far right networks.

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