Nach Friedhofsmord in Wien: Freundin der Haupttäterin zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt [cw]

Die 14-Jährige soll ihre gleichaltrige Freundin zu der Tat am Friedhof Baumgarten ermuntert haben. Nach dem Mord an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar ist am Mittwoch eine zweite Jugendliche wegen Beitragstäterschaft verurteilt worden. Das 14-jährige Mädchen wurde rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, verknüpft mit einigen Weisungen. Im Juni wurde bereits eine Gleichaltrige als direkte Täterin zu acht Jahren Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt es der nun Verurteilten, einen Strafaufschub zu beantragen, um ihre Ausbildung fertig zu machen, was ihr die Richterin nahelegte. Im JGG kann eine rechtskräftig verhängte, unbedingte Freiheitsstrafe nach Ablauf eines Strafaufschubes nachträglich in eine bedingte Strafe umgewandelt werden. Neben der Weisung, in die Schule zu gehen bzw. eine Ausbildung zu machen, muss das Mädchen für zwei Jahre Psychotherapie absolvieren, regelmäßig einen Facharzt in Kinder- und Jugendpsychiatrie konsultieren, ihre Medikamente regelmäßig einnehmen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.
In der Verhandlung im Frühsommer ließ die unmittelbare Täterin bereits aufhorchen, als sie teilnahmslos davon erzählte, dass sie seit geraumer Zeit Mordgedanken hegte. Ihre Fantasien – die 14-Jährige schaute auch leidenschaftlich gerne True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller – habe sie mit ihrer Freundin geteilt. Sie habe sich der Gleichaltrigen in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar “aufgemuntert”, die Bluttat durchzuführen. Deshalb klagte die Staatsanwaltschaft die Freundin an, weil sie der Anklagebehörde zufolge einen psychischen Tatbeitrag geleistet habe. Das bestätigte sich auch bei der heutigen Verhandlung, in der die unmittelbare Täterin als Zeugin auftrat. Sogar auf die explizite Frage des Verteidigers, ob sie den Mord begangen hätte, wenn ihre Freundin am Tag der Tat im Chat nicht geantwortet hätte, beantwortete sie mit “nein”. Die Chats hätten “mir Mut gegeben”, sagte die unmittelbare Täterin der Richterin.

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siehe auch: 14-JÄHRIGE TÖTET FRAU AUF FRIEDHOF: NUN MUSS SICH IHRE FREUNDIN VOR GERICHT VERANTWORTEN Im Februar tötete eine 14-Jährige eine Pensionistin (†64) auf einem Friedhof in Wien und wurde dafür verurteilt. Nun steht ihre damalige Freundin vor Gericht. Wie die österreichische Zeitung “Heute” berichtet, ereignete sich die Tat am 23. Februar auf dem Friedhof Baumgarten in Wien. Dort soll eine damals 14-Jährige eine 64-jährige Pensionistin völlig unvermittelt angegriffen und insgesamt 80 Mal mit einem Klappmesser auf sie eingestochen haben. (…) Nun steht am Mittwoch die damalige Freundin der Verurteilten vor einem Jugend-Schöffengericht. Die zum Tatzeitpunkt ebenfalls 14-Jährige muss sich wegen eines möglichen Beitrags zum Mord verantworten Nach den bisherigen Erkenntnissen soll sie ihre Freundin in ihren Plänen bestärkt haben. Bereits während der Ermittlungen wurde die Jugendliche als Beschuldigte geführt. Die Aussagen der Mordangeklagten im Prozess sollen schließlich dazu beigetragen haben, den Verdacht gegen ihre damalige Freundin zu erhärten und die Grundlage für die nun erhobene Anklage zu bilden. Denn auch nach der Tat sollen die beiden Jugendlichen weiterhin Kontakt gehabt haben; „DU BIST MEINE GÖTTIN“ Freundin von Mörderin (14) verurteilt: Haftstrafe! Gericht 09.09.2026 10:50 Von Sophie Pratschner Es sind erschreckende Abgründe, die sich in dem Verfahren rund um die 14-jährige Jenny aufgetan haben. Das Mädchen ermordete im Jänner eine völlig unbeteiligte Pensionistin am Friedhof Baumgarten im 15. Wiener Bezirk. Jetzt steht der nächste Mordprozess an – ihre Freundin soll Jenny nicht nur vergöttert, sondern auch zur unfassbaren Bluttat bestärkt haben. Dafür wird sie im Wiener Landl jetzt verurteilt. Die 64-Jährige am Friedhof Baumgarten war am 23. Februar ein reines Zufallsopfer. Mit unfassbaren 82 (!) Messerstichen tötete eine erst 14-Jährige die Pensionistin. Und lieferte im Prozess im Wiener Landesgericht Mitte Juni Einblicke in ihre dunkelsten Gedanken: „Ich war so angespannt. Dann hab ich mein Messer genommen und hab an die Tat gedacht. Dass ich das machen muss. Dass ich jemanden umbringen muss.“ Leichenbilder vom Friedhof geschickt Genau diese Gedanken teilte Jenny (Name geändert) auch mit ihrer Freundin. Einem weiteren 14-jährigem Mädchen, das von den Mordfantasien der Verurteilten bestens Bescheid wusste. Sie unterhielten sich über Serienkiller, schickten sich gegenseitig Gewaltvideos. Das ging so weit, dass Jenny ihrer Freundin Fotos der blutüberströmten Pensionistin schickte – die 14-Jährige muss wohl vor allen anderen von dem Mord gewusst haben. Und die Staatsanwaltschaft geht noch weiter: Das nun angeklagte Mädchen soll Jenny bestärkt haben, die grausame Bluttat am Friedhof zu begehen. Chat-Nachrichten würden dafür unter anderem Anhaltspunkte liefern. „Ich glaube an dich. Du bist meine Göttin“, schrieb sie der 14-Jährigen am 23. Jänner – kurz vor dem Mord. „Ich wäre gerne so mutig wie du“, vergötterte die nun Angeklagte Jenny fast. 14-Jährige machte Jenny Mut Dann kam Jennys Aussage vor dem Schöffengericht: „Ich hab mit meiner Freundin drüber geredet. Ich hab ihr erzählt, dass ich den Drang verspüre, das zu machen.“ Und dann ganz entscheidend: „Sie hat mich aufgemuntert. Dann wollte ich es noch mehr machen.“ Sie erzählte weiter im Mordprozess: „Sie wollte auch ein Messer, als ich meins gekauft hab und ihr gezeigt hab.“

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs RLP – AfD scheitert mit Klage gegen Überprüfung von Mitarbeitern

Sollte der Landtagspräsident in RLP überprüfen können, ob Mitarbeiter von Abgeordneten verfassungstreu sind? Die AfD-Fraktion sah dies nicht so und klagte. Jetzt gibt es ein Urteil. Möglich gemacht hatte eine solche Überprüfung das novellierte Abgeordneten- und Fraktionsgesetz. Am Dienstag entschied der Verfassungsgerichtshof, dass das Gesetz nicht gegen die Landesverfassung verstoße. Die damit verbundene Einschränkung der Mandatsfreiheit und der Fraktionsautonomie seien gerechtfertigt und dienten dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion bleibe daher ohne Erfolg. Mitarbeiter-Überprüfung seit 2025 möglich Das Gesetz war im Juli 2025 geändert worden. Seitdem sind Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen möglich. Verweigern die Personen die Überprüfung oder bestehen sie nicht, fließt kein Geld mehr. Die Entscheidung im Einzelfall liegt beim Landtagspräsidenten. (…) Der neue Landtagspräsident Matthias Lammert (CDU) nannte das Urteil einen “Meilenstein für die Widerstandskraft der Parlamente”. Dem Landtag Rheinland-Pfalz komme im Schutz der Demokratie vor Verfassungsfeinden damit eine Vorreiterrolle zu, betonte Lammert. Deswegen habe er die Entscheidung der Präsidentin des Deutschen Bundestags sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente umgehend zur Verfügung gestellt. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung bundesweit Signalwirkung habe, und dass das rheinland-pfälzische Konzept Vorbild für andere Parlamente sein könne.

via swr: Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs RLP AfD scheitert mit Klage gegen Überprüfung von Mitarbeitern

Migrationspolitik im IKEA-Look – EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Im IKEA-Look forderte die belgische Partei Vlaams Belang u.a. die Begrenzung des Familiennachzugs und Sozialhilfe für Schutzbedürftige auf ein Minimum zu reduzieren. Über die Rechtmäßigkeit dieser Parodie hatte nun der EuGH zu entscheiden. Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus. Keine Schrauben, keine Dübel, sondern Migrationspolitik: Die rechtsradikale belgische Partei Vlaams Belang wollte ihren Plan zur Reform der Asyl- und Einwanderungspolitik mit der Bekanntheit von IKEA aufladen. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun: Wer bekannte Marken in einer Kampagne nutzt, kann sich nicht einfach pauschal auf Meinungsfreiheit berufen (Urt. v. 08.09.2026, Rs. C-298/23).
Vlaams Belang hatte den Plan 2022 unter dem Titel “IKEA-PLAN – Immigratie Kan Echt Anders” öffentlich vorgestellt. Das Programm enthielt 15 politische Vorschläge, die als “montagefertig” beschrieben wurden. Dazu nutzte die Kampagne Zeichen, die den bekannten IKEA-Marken entsprachen, sowie Figuren, die an die Montageanleitung des Möbelkonzerns erinnerten. Gerade diese Nähe zur Marke war gewollt. Sie sollte der politischen Botschaft Aufmerksamkeit verschaffen.  Gegen die Kampagne ging Inter IKEA Systems, Inhaberin der IKEA-Marken, vor belgischen Gerichten vor. Beklagt war unter anderem der Vrijheidsfonds, die Vereinigung, die die Kampagne für Vlaams Belang durchgeführt hatte. Der Vrijheidsfonds räumte ein, die IKEA-Marken ohne Zustimmung benutzt zu haben. Er berief sich aber auf politische Meinungsfreiheit und politische Parodie. (…)
Die bloße Berufung auf Meinungsfreiheit genügt nicht. Wer eine bekannte Marke benutzt, muss konkret darlegen und nachweisen, warum gerade diese Nutzung für die eigene Meinungsäußerung gerechtfertigt ist. Das nationale Gericht muss dann abwägen: Auf der einen Seite stehen das Eigentumsrecht und die Interessen des Markeninhabers, auf der anderen Seite die Meinungsfreiheit und die Interessen des Dritten. Rechtlich geht es dabei um den besonderen Schutz bekannter Marken. Solche Marken werden nicht nur gegen klassische Verwechslungen geschützt. Nach dem Unionsmarkenrecht kann der Inhaber auch gegen eine Benutzung vorgehen, die die Wertschätzung oder Unterscheidungskraft einer bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund ausnutzt oder beeinträchtigt. In Deutschland findet sich dieser Gedanke in § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Markengesetz (MarkenG) ebenfalls wieder.

via lto: Migrationspolitik im IKEA-Look EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

siehe auch: IKEA setzt sich gegen rechtsextreme Partei durch Eine rechtsextreme Partei in Belgien präsentierte Ideen zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – zum Ärger des schwedischen Möbelkonzerns. Der Europäische Gerichtshof hat nun im Sinne von IKEA geurteilt. Die belgische nationalistische Partei Vlaams Belang wollte ihr Programm zur Immigrationspolitik im November 2022 wohl besonders witzig präsentieren. Auf einer Pressekonferenz stellte sie den sogenannten IKEA-Plan vor.Sie nutzte den Schriftzug des schwedischen Möbelhauses und präsentierte ihre 15 Vorschläge zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – samt der bekannten Comic-Figuren, die sonst die Bretter von Regalen und Betten zusammenschrauben. Anschließend wurde die Pressekonferenz von der Partei in den sozialen Medien verbreitet.

Kinder via Internet manipuliert: 18-jähriger Hamburger muss in Haft

Ein 18-Jähriger aus Hamburg-Finkenwerder ist am Mittwoch vom Hamburger Landgericht zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Internet Mädchen manipuliert und zu sexuellen Handlungen getrieben. Außerdem hat er homosexuelle Männer überfallen. Der Prozess lief im Windschatten des Verfahrens gegen den jungen Mann, der sich im Netz “White Tiger” nannte. Die beiden kannten einander zwar nicht persönlich. Der 18-Jährige soll sich aber das Netzwerk zum Vorbild genommen haben. Sieben Mädchen sind ihm zum Opfer gefallen. Davon ist das Hamburger Landgericht nach dem dreimonatigen Prozess überzeugt. Hamburger Prozess lief nicht öffentlich ab So soll der junge Mann aus Finkenwerder die Kinder so manipuliert haben, dass sie an sich selbst sexuelle Handlungen und Selbstverletzungen vor der Kamera vornahmen. Ein Mädchen soll er dazu gebracht haben, sich seinen Namen in die Haut zu ritzen. Dabei soll er teils allein, teils mit anderen gemeinschaftlich gehandelt haben.
Außerdem wurde er dafür verurteilt, dass er sieben homosexuelle Männer überfallen hat. Mit ihnen hatte er sich vorher unter falschem Namen über ein Dating-Portal verabredet. Weil der Angeklagte so jung ist, verlief der Prozess komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt Das Gericht hat nur den Tenor des Urteils bekannt gegeben. Der Angeklagte wurde insbesondere wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen, teilweise in sogenannter mittelbarer Täterschaft, zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht sah 20 Fälle im sogenannten Com-Netzwerk als erwiesen an.

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Die Frau mit der Maschinenpistole

Einst lebte Bianca A. mit ihrer Familie und dem “Reichsbürger” Ingo K., der im April 2022 auf mehrere Polizist:innen schoss, auf einem Hof in Baden-Württemberg. Nun steht die Frau wegen einer Maschinenpistole vor Gericht, während K. in Haft und die Familie in Russland ist. Vor Gericht: Bianca A. und ihr Rechtsanwalt Uwe Gehrig. Fotos: Jens Volle Am Ende, als der Richter vor dem Amtsgericht Tauberbischofsheim sein Urteil begründet, findet er deutliche Worte: Eine Schusswaffe wie die vollautomatische Maschinenpistole, die am 8. Juli 2025 bei der Durchsuchung eines Wohnhauses sichergestellt worden ist, habe nur einen Zweck: “möglichst viele Menschen mit möglichst wenig Aufwand zu verletzen oder gar zu töten”. Neben der “ehemaligen Kriegswaffe” wurden 381 Schuss Munition gefunden. Munition, um die Waffe einzusetzen. Die 53-jährige Bianca A., eine Frau mit hagerer Statur und gräulichem Zopf, bekommt eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Ohne Bewährung. Regungslos und mit starrem Blick nimmt sie das Urteil zur Kenntnis. Ihr Rechtsanwalt hat gegenüber Kontext erklärt, Berufung gegen das Urteil eingelegt zu haben. Somit ist die Haftstrafe nicht rechtskräftig und das Landgericht Mosbach hat die Aufgabe, das Urteil zu prüfen. In der Verhandlung berichten Polizist:innen über den Fund der Maschinenpistole: Sie war in Handtücher und in eine Plastiktüte eingewickelt. Die Tüte lag versteckt in einem Haufen Klamotten auf einem Bett. Die Polizei “musste wühlen”, um die Tüte mit der Waffe zu finden, sagt ein Beteiligter aus. Das Bett stand, neben Schreibtischen samt Computer, in einem Erdgeschosszimmer. “Überall” seien Messer im Zimmer gelegen, schildert er. Die Polizist:innen nennen Details zur Waffe: Es handle sich um einen polnischen Lizenzbau einer sowjetischen PPS-43. “Voll funktionsfähig” und “technisch einwandfrei”, berichtet eine Zeugin. Die Maschinenpistole, die 1952 produziert wurde, hatte kaum Gebrauchs- und Lagerspuren. Sie war nicht geladen, aber hatte ein gefülltes Magazin mit 31 Schuss. Hinzu kamen drei Wechselmagazine und eine Metalldose mit 350 Schuss. “Reichsbürger” und Waffen Anlass der Durchsuchung war der Verdacht, ihr Ehemann Heiko betreibe Jagdwilderei. Im Zuge der Maßnahme wurden mehrere Haftbefehle vollstreckt. Denn im Mai 2025 war die Familie A. – neben Bianca und Heiko die Söhne Max und Leon sowie die Schwiegertochter Sophia – einem Prozess am Landgericht Mosbach ferngeblieben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte der Familie vorgeworfen, etliche Schusswaffen und tausende Patronen auf ihrem Grundstück in Bobstadt, einem Ortsteil der Stadt Boxberg im Nordosten Baden-Württembergs, gehortet zu haben. Die Waffen und Patronen waren bei einer früheren Durchsuchung am 20. April 2022 entdeckt worden. An jenem Tag kam die Polizei mit dem SEK nach Bobstadt, um eine Pistole des “Reichsbürgers” Ingo K., der gemeinsam mit der Familie auf dem Grundstück lebte, zu beschlagnahmen. Als ein Polizist den Rollladen der Terrassentür öffnen wollte, schoss K. plötzlich. Der “Reichsbürger” versuchte, mehrere Polizist:innen zu töten. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte ihn wegen Mordversuchs zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten.

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Kriegsverbrechen in der Ukraine – Finnland senkt Strafe für Chef von russischer Neonazi-Miliz

Die rechtsextreme Miliz Rusitsch wird vom Kreml seit 2014 in der Ukraine eingesetzt. Der Anführer der Truppe sitzt wegen Kriegsverbrechen in Finnland in Haft. Nun reduziert ein Gericht seine Strafe. Ein Gericht in Finnland hat die Haftstrafe für einen wegen mehrerer in der Ukraine begangener Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilten russischen Neonazi reduziert. Das Berufungsgericht in Helsinki senkte die Haftstrafe von Wojislaw Torden auf zwölf Jahre und sechs Monate. Die Beweislage reiche nicht aus, um nachzuweisen, dass Torden bei einem Angriff mehrerer bewaffneter Gruppen in der ostukrainischen Region Luhansk im Herbst 2014 ukrainische Soldaten getötet oder verwundet habe, hieß es in dem Urteil. Torden, der sich früher Jan Petrowski nannte, war im vergangenen Jahr von einem Gericht in Helsinki dafür verurteilt worden, bei dem Angriff unter anderem einen ukrainischen Soldaten ermordet zu haben. Als Kommandant der paramilitärischen russischen Neonazi-Gruppe Russitsch habe Torden bei dem Angriff zudem seinen Kämpfern erlaubt, einen weiteren ukrainischen Soldaten zu verstümmeln. Die Kämpfer schlitzten dem Ukrainer laut Gericht ein sogenanntes Kolovrat in die Wange. Das auch “Speichenrad” genannte Emblem wird von ultranationalistischen Gruppen und Neonazis in Russland und Osteuropa benutzt. Der ukrainische Soldat starb an den Folgen seiner Verletzungen. Torden wurde zudem dafür verurteilt, dass er Fotos veröffentlichte, die zeigten, wie Kämpfer vor der Leiche eines Soldaten posierten. Das Berufungsgericht in Helsinki urteilte nun, Torden habe keine übergeordnete Rolle innegehabt, “die für die Erschießung der verwundeten ukrainischen Soldaten verantwortlich war”. Das Gericht urteilte jedoch, der russische Neonazi habe Kämpfern die Erlaubnis erteilt, das Kolovrat in die Wange des ukrainischen Soldaten zu schlitzen. Außerdem habe Torden mit einem leichten Maschinengewehr auf ukrainische Soldaten geschossen, was ein Kriegsverbrechen darstelle. Auch der Aufnahme und Veröffentlichung der Fotos sei er schuldig.

via ntv: Kriegsverbrechen in der Ukraine Finnland senkt Strafe für Chef von russischer Neonazi-Miliz

WALDSHUT-TIENGEN – AfD-Kreischefin rechtskräftig wegen Freiheitsberaubung verurteilt – im Amt will sie trotzdem bleiben – #KriminellenPartei

2024 verurteilt das Amtsgericht Andrea Zürcher zu einer Strafe über 3000 Euro. Anders als angekündigt, hat sie auf Berufung verzichtet. Wie reagiert die Partei? Als Andrea Zürcher verurteilt wird, ist für sie klar: Ihr ist Unrecht widerfahren. Als „vollkommen utopisch“ bezeichnete sie die Vorwürfe schon vor dem Verfahren. Kurz nach Verkündung des Urteils – sie erhielt eine Geldstrafe über 60 Tagessätze à 50 Euro wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung – kündigte die AfD-Kreisverbandsvorsitzende aus Waldshut via Facebook an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das war im April 2025. Was kaum jemand weiß: Seit Mai 2026 ist Zürcher rechtskräftig verurteilt, sie zog ihre Berufung also zurück. Das Amtsgericht sah es zuvor als erwiesen an, dass die AfD-Politikerin einen damals 19-Jährigen in ihrer Wohnung festgesetzt und dazu gezwungen hatte, die Verantwortlichen für eine Attacke auf ihren Sohn zu nennen. Dafür nutzte sie auch eine täuschend echt wirkende Schreckschusspistole. (…)
Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen bestätigt auf Nachfrage, dass die Politikerin zunächst tatsächlich Berufung einlegte, diese allerdings wieder zurückzog. Auch die Geldstrafe und die Gerichtskosten wurden bereits vollstreckt, so die Waldshuter Staatsanwaltschaft. Die Politikerin ist aufgrund des Strafmaßes nicht vorbestraft, muss jedoch mit einem Eintrag ins nicht öffentlich einsehbare Bundeszentralregister leben. Zürcher, die auch über den Hochrhein hinweg eine bekannte Figur ihrer Partei ist, will die Angelegenheit hinter sich lassen, wertet sie als „privaten Vorgang“. Zugleich sagt sie, dass beim Streit ihres Sohnes mit dessen Angreifer ihr politisches Wirken „ausdrücklich thematisiert“ wurde. Gegenüber dem SÜDKURIER erklärt die Waldshuter AfD-Kreischefin: Sie wolle sich „weder einschüchtern noch von meinem politischen Engagement abbringen“ lassen. Die Rücknahme der Berufung sei „ausdrücklich kein Schuldeingeständnis“, betont sie. Nach rechtlicher Beratung habe ihr das Vertrauen in ein anderes Urteil gefehlt. Offenbar riet das für die Berufung zuständige Landgericht von einem weiteren Verfahren ab. Auf die Fragen, ob sie die Tat zwischenzeitlich bereut oder sich mit dem Geschädigten ausgesprochen habe, antwortet Andrea Zürcher nicht. Dass sie weiter aktiv als regionale AfD-Funktionärin wirken will, stehe außer Frage. Das betreffe sowohl ihr Mandat im Kreistag als auch den Vorsitz des Kreisverbands.

via südkurier: WALDSHUT-TIENGEN AfD-Kreischefin rechtskräftig wegen Freiheitsberaubung verurteilt – im Amt will sie trotzdem bleiben