Sexueller Missbrauch und Verleumdung: Trump scheitert mit Einspruch gegen Entschädigungszahlung

US-Präsident Trump muss der früheren Journalistin E. Jean Carroll 5,6 Millionen Dollar bezahlen. Ausstehend ist eine Zahlung von über 80 Millionen Dollar in einem zweiten Verleumdungsverfahren. US-Präsident Donald Trump ist mit seinem Einspruch gegen eine Entschädigungszahlung wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung in letzter Instanz gescheitert. Der Oberste Gerichtshof der USA wies Trumps Rechtsmittel am Montag ab. Das Urteil zu einer Zahlung in Höhe von 5,6 Millionen Dollar (4,83 Millionen Euro) an die frühere Journalistin E. Jean Carroll ist damit rechtskräftig. Carrolls Anwältin zufolge hatte Trump die Summe bereits im Juli überwiesen. Ein Bundesrichter in New York ordnete die Auszahlung an, nachdem der Oberste Gerichtshof auch Trumps Rechtsmittel gegen das Urteil in erster Instanz vom Mai 2023 abgewiesen hatte. Ein Bundesgericht im New Yorker Bezirk Manhattan hatte Trump damals in einem Zivilprozess wegen eines sexuellen Übergriffs auf Carroll haftbar gemacht. Die Geschworenen sprachen der früheren Zeitungskolumnistin zwei Millionen Dollar wegen des Übergriffs und drei Millionen Dollar wegen späterer Verleumdung zu. Hinzu kamen seit der Entscheidung angefallene Zinsen. Carroll hatte Trump vorgeworfen, sie 1996 in einer Umkleidekabine des New Yorker Luxuskaufhauses Bergdorf Goodman sexuell missbraucht zu haben.

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BayObLG bestätigt Verurteilung – Gefälschtes Fahn­dungs­plakat ist eine unechte Urkunde

Ein erfundenes Fahndungsplakat ist nicht nur eine falsche Anschuldigung: Wer es als vermeintliches Polizeiplakat verbreitet, kann sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen, hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht klargestellt. Das Verbreiten eines gefälschten polizeilichen Fahndungsplakats kann eine Urkundenfälschung darstellen. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden (Beschl. v. 11.08.2026, 206 StRR 195/26). Es bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts (LG) Memmingen. Dieses hatte den angeklagten Mann wegen Amtsanmaßung, Körperverletzung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Vor dem BayObLG ging es nun insbesondere um die Frage, ob das gefälschte Fahndungsplakat als Urkunde zählt. Nur dann nämlich kommt eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung (§267 Strafgesetzbuch (StGB)) in Betracht. Der Angeklagte in diesem Fall hatte ein angebliches Fahndungsplakat des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West verbreitet. Auf dem Plakat waren zwei Bilder eines anderen Mannes angebracht. In großen roten Buchstaben war der Text “sexueller Übergriff auf einen 8-Jährigen” zu lesen. Dazu die Frage: “Wer kennt diesen Mann?” Darunter war der angebliche Tathergang genauer beschrieben. Es folgte eine Beschreibung der Größe, Statur, sowie Augen- und Haarfarbe des Abgebildeten. Auf dem Plakat waren zudem Aufrufe zur Mitwirkung der Bevölkerung sowie das Wappen der Bayerischen Polizei und des Bezirks Schwaben abgedruckt. Die Anschuldigungen auf dem Plakat waren dabei frei erfunden, wie der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts auch wusste. Warum das Plakat als unechte Urkunde gilt Bei dem “Fahndungsplakat” handle es sich um eine unechte Urkunde, hat das BayObLG jetzt klargestellt. Wie jeder weiß, der einmal fürs Examen gelernt hat: Eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB ist eine verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die den Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion) und dazu geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr einen Beweis zu erbringen (Beweisfunktion). Diese Definition wandte das Gericht nun auf den Fall an. Das Plakat lasse durch den Abdruck der Wappen den vermeintlichen Aussteller erkennen und habe entsprechend Garantiefunktion. Die darin verkörperte Gedankenerklärung habe zum Inhalt, dass nach der genannten Person wegen des Verdachts einer Straftat gefahndet werde. Damit ist nach Ansicht des BayObLG auch die Perpetuierungsfunktion gegeben.

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Landratswahl: Eilantrag von AfD-Politiker Bothe abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Montag einen Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe abgewiesen. Damit hat das Gericht die Nicht-Zulassung zur Landratswahl in Lüneburg am 13. September bestätigt. Der AfD-Politiker hatte sich über formelle Fehler bei der Sitzung des Kreiswahlausschusses beschwert. Dem folgte das Gericht nicht: Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren überprüft werden. (…) Im Fall Bothe hatte der Kreiswahlausschuss im Juli argumentiert: “Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen.” Grundlage war auch die Entscheidung, dass die AfD in Niedersachsen vorläufig als rechtsextrem eingestuft werden darf

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AfD-Mann Sichert scheitert mit Eilantrag gegen Nichtzulassung bei Landratswahl

Niederlage vor dem Verwaltungsgericht: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert darf nicht bei der Landratswahl in Friesland antreten. Einen offensichtlichen Fehler des Wahlausschusses erkennen die Richter nicht. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert ist mit seinem Eilantrag gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom Montag ab. Sichert wollte erreichen, doch noch als Kandidat für die Landratswahl am 13. September zugelassen zu werden. Der zuständige Kreiswahlausschuss hatte zuvor mehrheitlich gegen Sicherts Zulassung gestimmt. Nach Auffassung des Gremiums bietet der AfD-Politiker nicht die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Sichert zog dagegen am 4. August vor das Verwaltungsgericht. Für den Fall, dass das Gericht seine unmittelbare Zulassung ablehnt, wollte er zumindest erreichen, dass der Kreiswahlausschuss noch vor der Wahl erneut über seine Kandidatur entscheidet. Das Gericht wies nun beide Anträge zurück. Entscheidungen, die sich unmittelbar auf ein laufendes Wahlverfahren beziehen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahleinspruchs überprüft werden, erklärte die 6. Kammer. Angesichts der Vielzahl einzelner Entscheidungen von Wahlorganen und -behörden könne eine Wahl nur dann termingerecht durchgeführt werden, wenn die gerichtliche Kontrolle während des laufenden Verfahrens begrenzt bleibe. Einen offensichtlichen Fehler, der ausnahmsweise ein Eingreifen des Gerichts noch vor der Wahl rechtfertigen könnte, erkannte die Kammer ebenfalls nicht. Vor der Entscheidung über Sicherts Zulassung hatte der Kreiswahlleiter das niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde eingeschaltet, weil er tatsächliche Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers sah. Das Ministerium holte daraufhin Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes ein und übermittelte dem Kreiswahlleiter ein Votum. Darin wurden Zweifel daran geäußert, dass Sichert „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“.

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Unklar, ob verbotenes Lied Nach Goebbels-Klingelton im Rathaus Böblingen – Verfahren eingestellt

Während einer Sitzung klingelt das Handy einer damaligen AfD-Gemeinderätin in Böblingen mit einem Goebbels-Zitat. Nun stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren dazu ein. Die Ermittlungen zu einem Goebbels-Zitat als Klingelton, das im Böblinger Rathaus für Aufregung gesorgt hatte, werden eingestellt. Das Handy gehörte einer damaligen AfD-Gemeinderätin. Die Stadt Böblingen hatte nach dem Vorfall im Juni Strafanzeige gegen die Kommunalpolitikerin gestellt. Laut Staatsanwaltschaft konnte ein strafbares Verhalten der Frau aber nicht so sicher nachgewiesen werden, wie es für eine Anklageerhebung nötig gewesen wäre. Die Akte werde deshalb geschlossen, heißt es. Im Juni war aus Medienberichten bekannt geworden, dass in einer Gremiensitzung in Böblingen das Handy der AfD-Politikerin unter anderem das Zitat “Wollt ihr den totalen Krieg” in einem Klingelton abgespielt haben soll. Der Satz stammt von dem nationalsozialistischen Propagandaminister Joseph Goebbels

via swr: Unklar, ob verbotenes Lied Nach Goebbels-Klingelton im Rathaus Böblingen – Verfahren eingestellt

“Letzte Verteidigungswelle” Verurteilte Rechtsextreme wollen Urteil prüfen lassen – #terror

Der Bundesgerichtshof wird sich mit dem Urteil gegen Mitglieder und Unterstützer der Gruppierung “Letzte Verteidigungswelle” beschäftigen. Mehrere Verurteilte haben Revision gegen die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg eingelegt. Das teilte das Gericht dem rbb aus Anfrage mit. Demnach haben bislang mindestens drei Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. (…) Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ob eine Revision des Urteils zugelassen wird, ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Vor knapp einer Woche hatte das Hanseatische Oberlandesgericht alle acht Angeklagten wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Jugendstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Außerdem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung. In dem Prozess wurde die “Letzte Verteidigungswelle” zum ersten Mal von einem deutschen Gericht als terroristische Vereinigung eingestuft.

via rbb: “Letzte Verteidigungswelle” Verurteilte Rechtsextreme wollen Urteil prüfen lassen

Polizeigewerkschafter Ostermann klagte Böhmermann gewinnt gegen “selbst radikalisierten Michel”

Knapp anderthalb Jahre nach einer brisanten Böhmermann-Sendung über die Bundespolizei in Pakistan ist der Streit entschieden: Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann muss Böhmermanns Attacken hinnehmen. Ein Urteil im Streit zwischen zwei Männern, die beide oft Kontroversen auslösen, steht fest: Jan Böhmermann siegt über Manuel Ostermann – der Moderator und Satiriker geht mit dem ZDF als Gewinner aus einem Prozess hervor, den der Gewerkschaftsfunktionär der Bundespolizei und Bestsellerautor angestrengt hatte. Das Landgericht München I hatte über die Sendung des “ZDF Magazin Royale” vom 28. März 2025 zu entscheiden, die politisch einige Sprengkraft hatte. Es ging um mögliche Sicherheitsprobleme bei der Aufnahme von Menschen aus Afghanistan und um die sogenannte Visa-Affäre. (…) Böhmermann wählte für Ostermann in der Sendung Bezeichnungen wie “Herrenmensch im Skoda”, “selbst radikalisierten Michel” und “dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegsfrisur”. Der Polizeigewerkschafter hatte sich dadurch herabgewürdigt und zu Unrecht in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt gesehen. Mit der Rechtsanwaltskanzlei Höcker hatte er Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat eingelegt. Ralf Höcker kündigte auf X an, dem “Hetzer Böhmermann” einzuheizen. Den Antrag bei Gericht, diese Aussagen zu untersagen, zog Ostermann dann aber zurück. Der Rechtsstreit drehte sich nun um die grundsätzlichere Frage, wie die Vorgänge in Pakistan und die Rolle der Bundespolizei dabei zu bewerten sind. (…) Das Gericht gestand Ostermann zu, selbst in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht berührt zu sein: Den Zuschauern werde er als Teil der Bundespolizei präsentiert, die nach der Darstellung missbraucht werde, “um Politik zu machen”. Sein eigenes Auftreten fiel aber auch aus Sicht des Gerichts auf ihn zurück.

via t-online: Polizeigewerkschafter Ostermann klagte Böhmermann gewinnt gegen “selbst radikalisierten Michel”Polizeigewerkschafter Ostermann klagte Böhmermann gewinnt gegen “selbst radikalisierten Michel”