Baltimore County woman indicted in plot to attack power grid charged for illegally possessing gun – #terror #awd #atomwaffendivision

Federal authorities charged on Tuesday a Baltimore County woman with neo-Nazi ties whom they previously accused of plotting to attack Baltimore’s power grid with possessing a firearm despite knowing she was legally barred from doing so. Sarah Beth Clendaniel, 35, of Catonsville, was indicted in February 2023 of conspiring with Brandon Clint Russell, 28, of Florida, to blow up five electrical substations in Baltimore and Harford counties, according to FBI agents and the U.S. Attorney for the District of Maryland. Conspiring to damage an energy facility comes with a maximum sentence of 20 years. Last month, a federal judge set a July 8 trial date. Both defendants pleaded not guilty during their March 2023 arraignment. On Tuesday, the U.S. Attorney charged Clendaniel with possession of a firearm by a prohibited person, according to court documents. Neither the U.S. Attorney’s office nor Clendaniel’s federal public defender immediately answered a request for comment. Clendaniel is currently being held in the Maryland Correctional Institution for Women in Jessup, according to the state Department of Public Safety and Correctional Services. Clendaniel possessed a semi-automatic 12-gauge shotgun “on or about Feb. 3, 2023,” when FBI agents arrested her and Russell, according to a new charging document. She possessed the gun despite knowing she was prohibited because she had previously been convicted of a crime for which she had served more than a year in prison, according to the document. According to the original charging documents, Clendaniel had plotted to carry out the attacks on substations in Norrisville, Reisterstown, and Perry Hall using a shotgun and a handgun. Authorities said they would forfeit after conviction the shotgun, along with a 9mm “ghost gun” pistol; 77 shotgun cartridges; 3 Glock 9mm magazines; and over 1500 rounds of ammunition, according to the new charging document. Clendaniel has not yet been indicted for the new firearm charge. Russell, who is originally from the Bahamas, was sentenced in 2017 on federal explosive charges. He is the founder of Atomwaffen Division, a violent neo-Nazi hate group that authorities have tied to five murders.

via baltimoresun: Baltimore County woman indicted in plot to attack power grid charged for illegally possessing gun

Weiterer „Bandido“ nach Verbotsgesetz verurteilt

Er war Teil jener Grup­pe rund um den Ban­di­do-Neo­na­zi­kom­plex, die letz­ten Som­mer hoch­ge­gan­gen ist. M.Ö. muss­te sich in der letz­ten Woche in Ried nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten. Dort behaup­te­te er kühn, noch nie rechts gewe­sen zu sein. Im umfas­sen­den Straf­ver­fol­gungs­kom­plex gegen die rechts­extre­me Grup­pe „Ban­di­dos“ kam es in Ried am Inn­kreis zu einer wei­te­ren Ver­ur­tei­lung nach dem Verbotsgesetz. Ein 32-jäh­ri­ges Mit­glied der Motor­rad-Rocker­grup­pie­rung „Ban­di­dos“ wur­de am 15.4. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung zu einem Jahr beding­ter Haft ver­ur­teilt. Der Ange­klag­te M.Ö. – wie der bereits eben­falls wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teil­te Micha­el K. Mit­glied des Schwei­zer Chap­ter Thun – ver­sand­te meh­re­re Bil­der und ein Video mit NS-glo­ri­fi­zie­ren­den Inhal­ten. Im Zuge von Haus­durch­su­chun­gen im Juni 2023 konn­te eine gro­ße Anzahl an Waf­fen- und NS-Devo­tio­na­li­en bei der Rocker­grup­pe sicher­ge­stellt wer­den; seit­her ist auch klar, dass sich Neo­na­zis vom ehe­ma­li­gen Objekt 21 mit den „Ban­di­dos“ zusam­men­ge­tan haben. In dem umfas­sen­den Straf­ver­fol­gungs­kom­plex kam es seit­her auch schon zur Ver­ur­tei­lung von zwei Haupt­be­schul­dig­ten. (…) Der bis­her unbe­schol­te­ne Mann sprach vor Gericht von „Sati­re“, er sei „noch nie rechts“ gewe­sen. Unter dem ver­schick­ten Mate­ri­al war neben Hit­ler-Bil­dern auch das Bild eines Ban­di­do-Shirts mit Reichs­ad­ler dar­auf. Ähn­li­che Bild­da­tei­en wur­den am Han­dy des Man­nes gefun­den, waren aber nicht Teil der Ankla­ge, da er sie nicht ver­brei­te­te hatte. Das Urteil der Geschwo­re­nen von einem Jahr beding­ter Haft war ein­stim­mig und ist noch nicht rechtskräftig

via stoppt die rechten: Weiterer „Bandido“ nach Verbotsgesetz verurteilt

„Wo kommst du wirklich her?“: Berliner Polizei muss 750 Euro Entschädigung zahlen – wegen Rassismus – #polizeiproblem #polizeigewalt

Drei Jahre Prozess haben ein Ende: Erstmals ist ein Polizist in Berlin auf Grundlage des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) verurteilt worden. „Wo kommst du wirklich her?“, hatte ein Polizist einen jungen Mann im Sommer 2020 gefragt – eine rassistische Frage, wie das Amtsgericht Mitte nun urteilte. 750 Euro Entschädigung muss die Behörde dem Kläger nun zahlen. Wie der Tagesspiegel damals berichtete, war der Kläger, Syed N., im Juli 2020 auf dem Fahrrad mit einer Freundin in der Nähe des Ernst-Reuter-Platzes unterwegs. Sie überquerten bei Grün eine Ampel, da wurden sie von zwei Polizisten gestoppt – weil sie telefoniert hätten. N. und seine Begleiterin bestritten dies. Nachdem N. sich geweigert hatte, sofort 50 Euro Bußgeld zu zahlen, fragten ihn die Beamten, wo er herkomme. „Bochum“, antwortete N. Das reichte den Polizisten offenbar nicht. Sie äfften ihn nach, einer fragte, wo er „wirklich“ herkomme. N., Student mit afghanischer Migrationsgeschichte, und die Freundin beschrieben die Stimmung später als aggressiv, die Polizisten hätten gebrüllt. Ein älterer Mann habe sich irgendwann eingemischt und für N. Partei ergriffen. Später erhielt N. einen Bußgeldbescheid, er wiederum beschwerte sich bei der Ombudsstelle der Justizverwaltung – auf Grundlage des LADG. Jenes Gesetz war nach zehn Jahren äußerst kontroverser Debatte erst einen Monat vorher unter Rot-Rot-Grün in Kraft getreten. Im ersten Jahr, zwischen Juni 2020 und Juni 2021, hatte es 50 Diskriminierungsbeschwerden gegen die Polizei gegeben – unter anderem von einer Frau, die es als sexistisch empfand, dass Frauen beim Schwimmen ihre Brüste bedecken sollen und Männer nicht. N. sei „aufbrausend“ gewesen Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde hatte N. eingeleitet, diese wurde allerdings zurückgewiesen. Die betroffenen Polizisten wiederum wiesen N.s Vorwürfe zurück.

via tagesspiegel: „Wo kommst du wirklich her?“: Berliner Polizei muss 750 Euro Entschädigung zahlen – wegen Rassismus

Prozess in #Waren (Müritz) – #Berliner Paar erhält #Geldstrafe auf Bewährung für #Beleidigung von #Drosten

Ein Paar aus Berlin ist wegen verbaler Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte vom Amtsgericht Waren (Müritz) verwarnt worden. Auch ein öffentlich bekannter Mensch wie der seinerzeit vor allem als Corona-Experte bekannte Drosten habe das Recht, während seines Urlaubs in Ruhe gelassen zu werden, begründete der Richter am Donnerstag die Entscheidung. Der Richter betonte, dass es bei dem Verfahren nicht um die Corona-Politik gehe, sondern um Anstand und Respekt. Der Prozess war streckenweise vom Streit über Corona-Schutzmaßnahmen dominiert, die die Angeklagten deutlich ablehnten. Das Gericht sprach am Donnerstag eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Das bedeutet, dass das Gericht zwar die Schuld der Angeklagten feststellt und eine Geldstrafe ausspricht. Die wird aber vorbehalten, es ist also eine Art Bewährung. Das Gericht legte für die 51-Jährige und den 49-Jährigen aus Berlin, die Dauercamper auf dem Zeltplatz waren, Geldstrafen von 1.200 Euro beziehungsweise 375 Euro fest. Die wurden auf ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Der 49-Jährige wurde wegen öffentlich begangener Verleumdung verurteilt, unter anderem, weil er Drosten lauthals als Verbrecher beschimpft hatte. Zudem wurde er belangt, weil er nach Überzeugung des Gerichts unerlaubt Fotos von Drosten gemacht und online weitergeschickt habe. Die Frau wurde wegen Beleidigung verurteilt, sie hatte eigenen Angaben zufolge etwa “Verpiss dich” zu Drosten gesagt. Gegen eine weitere, ursprünglich angeklagte Person war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

via rbb: Prozess in Waren (Müritz) Berliner Paar erhält Geldstrafe auf Bewährung für Beleidigung von Drosten

Politrede als #Polizistin – #ClaudiaPechstein muss nach #CDU-Auftritt in Uniform Geldbuße zahlen – #polizeiproblem

Sie sollte beim Grundsatzkonvent der CDU über Sport reden – in Erinnerung blieb von Claudia Pechstein eine umstrittene Rede in Polizeiuniform. Nun muss die einstige Spitzensportlerin ein Bußgeld zahlen. Eine umstrittene Rede von Claudia Pechstein auf einer CDU-Veranstaltung im vergangenen Sommer hat für die Ex-Eisschnellläuferin und Bundespolizistin nun Konsequenzen. Das Disziplinarverfahren gegen Pechstein wegen eines Auftritts in Uniform bei dem CDU-Grundsatzkonvent ist nach einem Medienbericht gegen eine Geldbuße von 500 Euro eingestellt worden. Die Strafe fällt glimpflich aus: Zwar sei es Bundespolizisten verboten, auf politischen Veranstaltungen in Uniform Vorträge zu halten, berichtete der »Kölner Stadt-Anzeiger« aus der Einstellungsverfügung. Zugutegehalten wurden Pechstein demnach aber ihre sportlichen Verdienste sowie, dass sie ihren Dienstverstoß bereue.

via spiegel: Politrede als Polizistin Claudia Pechstein muss nach CDU-Auftritt in Uniform Geldbuße zahlen

Former Marine ‘Neo-Nazi’ Sentenced to 9 Years in Prison for Firebombing of Planned Parenthood – #terror

A former Marine was sentenced to nine years in prison on Monday after pleading guilty to firebombing a California Planned Parenthood clinic in 2022 while he was on active duty — an act authorities called domestic terrorism. Chance Brannon, 24, an ex-corporal stationed at Camp Pendleton at the time of the firebombing, also plotted to attack an Orange County power grid, a LGBTQ+ pride night celebration at Dodger Stadium and the invasion of Jewish homes in Los Angeles, according to the Department of Justice. Brannon pleaded guilty in November to several charges: conspiracy; malicious destruction of property by fire and explosives; possession of an unregistered destructive device; and destruction of a reproductive health services facility. (…) In the early morning of March 13, 2022, Brannon and his co-defendant, Tibet Ergul of Irvine, California, threw a Molotov cocktail at a Planned Parenthood clinic in Orange County, California. Planned Parenthood is a reproductive care organization that provides health services, including mammograms, pregnancy testing and abortions. After the firebombing, Brannon texted another co-defendant, Xavier Batten of Florida, saying that the attack “was f*cking good.” After the Supreme Court overturned Roe v. Wade, Brannon and Ergul planned on attacking another clinic, but decided not to after seeing law enforcement in the area. Batten began speaking with the FBI in September 2022, which Brannon scolded him for. “Although he did not attack a second clinic, neither Mr. Brannon’s desire to address his political grievances through violence nor his animosity towards women subsided,” court records filed Monday said. (…) Brannon took to the internet to express desires to harm women, according to court records. A month before his arrest, he told a friend in the military that he “seriously considered raping a woman” one day, because the “bitch gave [him] lip in the parking lot and [he] had a flash of just pushing her over and raping her,” according to court records. Brannon and Ergul hoped to start a race war by attacking a power grid in California, according to court records. They stored plans on a thumb drive shaped like a military dog tag with the Marine motto “Semper Fidelis” on it. The thumb drive contained plans and a gear list for targeting the Southern California Edison substation as well as recordings of the 2019 Christchurch Mosque shooting when a white supremacist killed 51 people in New Zealand, injuring dozens of others. When he was arrested in 2022, Brannon was in possession of an M70 rifle with the term “Total N*gger Death” written in Cyrillic on it. He also had two illegal silencers, an unmarked short-barrel rifle with no serial number, and a handgun that contained unserialized components. He discussed “cleans[ing]” the U.S. of certain ethnic groups and told fellow Marines that “all Jews deserve to die,” according to authorities.

via military: Former Marine ‘Neo-Nazi’ Sentenced to 9 Years in Prison for Firebombing of Planned Parenthood

LG #Hamburg zu Streit Grüne vs. #Reichelt – Gericht ver­bietet Julian Rei­chelt Aus­sagen zu “Poli­zei­Grün” – #loser

Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt bewegt sich mit seinen Äußerungen oft an der Grenze zwischen gerade noch zulässigen und eben nicht mehr zulässigen Meinungsäußerungen oder unwahren Tatsachenbehauptungen. Zuletzt musste er vermehrt gerichtliche Niederlagen einstecken, wie mit seinem Taliban-Tweet oder seinen Vorwürfen gegenüber “ZDF Magazin Royale”. Auch für die Grünen ging er jetzt einen Schritt zu weit: Er habe durch Tweets und Berichte den Eindruck erweckt, der Verein “PolizeiGrün e.V.” handele im Auftrag der Partei, so der Vorwurf der Grünen – etwa durch Äußerungen wie “ganz offenkundig baut sich die Grüne Partei in ihrem Hauptquartier eine eigene Einschüchterungstruppe aus treu ergebenen Polizeibeamten auf”. Tatsächlich handelt es sich bei “PolizeiGrün e.V. ” um einen rechtlich, personell und finanziell unabhängigen Verein. Seine Mitglieder sind grüne und grünen-nahe Polizeibeamte. Dass auch andere Parteien ähnliche Gruppierungen haben, die im Unterschied zu den “PolizeiGrün e.V.” sogar in die jeweilige Parteistruktur eingegliedert sind (etwa die Sozialdemokrati:innen in der Polizei oder der CSU-Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit) ließ Reichelt dabei unter den Tisch fallen.  Die Partei forderte ihn und das rechtspopulistische Medium Nius auf, die aus ihrer Sicht falschen Nachrichten zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dem kamen weder Reichelt noch Nius nach. Daraufhin stellten die Grünen – vertreten durch Redeker Sellner Dahs – beim Landgericht (LG) Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach §§ 935 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).  Das LG Hamburg gab den Grünen in mehreren Punkten recht und untersagte Reichelt und Nius – vertreten durch Rechtsanwälte Steinhöfel aus Hamburg – im Wege der einstweiligen Verfügung bestimmte Äußerungen. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte es, wie üblich, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft an. Andere angegriffene Aussagen hielt das Gericht für zulässige, wertende Meinungsäußerungen (Beschl. v. 08.04.2024, Az. 324 O 129/24). Reichelt erweckt unwahren Eindruck zu “PolizeiGrün”  Reichelt hatte unter anderem Äußerungen getätigt wie: “Die Polizei der Grünen postete auch dies auf X” oder “Noch einmal, hier sitzen Polizisten in der Grünen Parteizentrale”. Das LG Hamburg geht davon aus, dass Personen, die den gesamten Beitrag lesen, nicht davon ausgehen, dass die Grünen eine Vollzugspolizei aufbauen oder dulden würden. Vielmehr würde der durchschnittliche Leser erkennen, dass es sich nur um einen Zusammenschluss von den Grünen nahestehenden Polizisten handelt. Dies erkenne der Leser etwa an der Passage, wonach “echte Polizisten unter dem Namen Polizei (…) auftreten”. Entsprechend wurden Reichelt Aussagen, die zum Gegenstand haben, dass die Grünen eine eigene Polizei haben, nicht verboten – weil eben der Leser durch den Kontext des Berichts erkenne, dass es sich dabei nicht um eine Vollzugspolizei handele, sondern den Verein. Allerdings würde durch mehrere Passagen von Reichelt der unwahre Eindruck erweckt, der Verein “PolizeiGrün” sei in enger Abstimmung und im Auftrag der Grünen tätig. Dieser Eindruck entstünde etwa durch die einleitenden Sätze eines Artikels, wonach es um eine Polizei gehe, die einer solchen entspreche, die “im Dienste der herrschenden Partei” stehe und die “aus der Parteizentrale gesteuert und befehligt” werde. Dieser falsche Eindruck werde verstärkt durch die Äußerung “ganz offenkundig baut sich die Grüne Partei in ihrem Hauptquartier eine eigene Einschüchterungstruppe aus treu ergebenen Polizeibeamten auf”. Entsprechend wurde Reichelt und Nius diese Eindruckserweckung verboten.  Reichelts Falschbehauptung zu Büroräumen Außerdem untersagte das Gericht Reichelt und Nius, zu behaupten oder zu verbreiten, in einem Gebäude in Berlin-Mitte befänden sich sowohl die Parteizentrale der Partei Bündnis 90/Die Grünen als auch die Büros der “PolizeiGrün”. Diese als Bildunterschrift erscheinende Äußerung stelle eine unstreitig unwahre Behauptung dar. Der maßgebliche Durchschnittsleser nehme hier an, dass der Verein in dem gezeigten Gebäude über tatsächliche Büroräume verfüge, was nicht der Fall ist. Den Grünen stehen insoweit Unterlassungsansprüche gegen Reichelt und Nius aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 19 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu. Die angegriffene Berichterstattung verletze die Grünen in dem ihr zukommenden Achtungsanspruch. Auch eine politische Partei könne sich über Art. 19 Abs. 3 GG auf den Schutz der ihrem Wesen nach auf sie anwendbaren Grundrechte berufen.

via lto: LG Hamburg zu Streit Grüne vs. Reichelt Gericht ver­bietet Julian Rei­chelt Aus­sagen zu “Poli­zei­Grün”