27-Jähriger stürmt Bühne bei AfD-Parteitag: Anregung der Richterin ist ihm egal

Ein Prozess um Hausfriedensbruch im Neubrandenburger HKB wegen einer Protestaktion muss in eine zweite Runde gehen. Das Gericht will weitere Zeugen hören. Darf man die Bühne des politischen Gegners nutzen, um Botschaften gegen diesen zu verbreiten? Diese Frage muss derzeit das Amtsgericht Neubrandenburg klären. Dort hat ein Prozess wegen Hausfriedensbruchs gegen einen 27-jährigen Mann aus Berlin begonnen. Transparent mit Slogan „Braunkraut bleibt Braunkraut“ Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, sich mit mindestens einem Gleichgesinnten am 4. November 2023 beim Landesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) in Mecklenburg-Vorpommern illegal in den Saal geschmuggelt und somit Hausfriedensbruch begangen zu haben. Der Angeklagte soll mit einem Bekannten damals auf die Bühne gestürmt sein und dort ein Transparent mit der Aufschrift „Braunkraut bleibt Braunkraut“ und „Nazi bleibt Nazi“ hochgehalten haben. (…) Im Nachgang des Vorfalls erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den 27-jährigen Berliner. Diesen wollte dieser aber nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. So kam es zum Prozess. (…) Der Angeklagte wurde von einer Frau und einem Rentner begleitet, die sich als seine Verteidiger vorstellten, ohne Juristen zu sein. Sie bezweifelten im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 4. November 2023 zunächst einige Formalien – unter anderem, ob derjenige, der damals die Strafanzeige gestellt hat, dazu überhaupt berechtigt war. Diese Frage konnte der Zeuge aus den Reihen der Polizei nicht aufklären. Er stellte klar, dass die beiden Demonstranten, die damals der Polizei übergeben wurden, die ganze Zeit im Polizeiwagen waren – wie auch das Transparent. Ein Zeuge von der AfD war zum ersten Verhandlungstermin nicht geladen. Das führte dazu, dass zunächst offenbleiben musste, wer die Aktion der Störer damals wirklich gesehen und Anstoß daran genommen hat.

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Neonazi missbraucht und versklavt Stieftochter jahrelang: Muss er nach Haft in Sicherheitsverwahrung?

Im Fall des Ex-NPD-Kreis-Chefs aus Bautzen, der jahrelang seine Stieftöchter sexuell missbraucht hat, muss das Landgericht Görlitz noch einmal neu über die Anordnung einer Sicherungsverwahrung entscheiden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf die Revision der Staatsanwaltschaft entschieden. Ursprünglich hatte das Gericht eine Sicherungsverwahrung abgelehnt. Der damals 40 Jahre alte Marco W. aus dem Landkreis Bautzen war im Oktober vorigen Jahres wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Betrugs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Laut Urteil hat er seine beiden Stieftöchter über Jahre missbraucht. Als die Taten begannen, waren die Töchter seiner Lebenspartnerin 15 und 17 Jahre alt. Vor allem die Ältere sei regelrecht versklavt und vermarktet worden. Eine Jugendschutzkammer des Landgerichts Görlitz hatte von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen. Es sah bei Marco W., einem der bekanntesten Gesichter der Lausitzer Neonazi-Szene, lediglich einen Hang zu Betrugsstraftaten, nicht aber zur Begehung von Sexualdelikten. Die Erwägungen des Gerichts dazu erwiesen sich jedoch als „durchgreifend rechtsfehlerhaft“, entschied der BGH.

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siehe dazu auch: STIEFTOCHTER ALS SEX-SKLAVIN MISSBRAUCHT: NEONAZI MUSS JAHRELANG HINTER GITTER – #LockHimUp Lange Haft für den Ex-NPD-Kreis-Chef aus Bautzen! Marco W. (40), eines der bekanntesten Gesichter der Lausitzer Neonazi-Szene, muss für 13 Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Görlitz verurteilte ihn am Dienstag, weil er seine Stieftöchter (heute 18 und 20) massiv missbrauchte. Der vorsitzende Richter fand harsche Worte für den Täter. Neonazi Marco W. (40) wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt. “Die Grenzen dessen, was man sich als Bösartigkeit vorstellen kann, sind überschritten worden”, sagte Richter Theo Dahm in seiner Urteilsbegründung. Die Kammer sei schier sprachlos über diesen Fall. Für das Gericht ist erwiesen, dass Marco seine beiden Stieftöchter über Jahre missbrauchte. Vor allem das ältere der beiden Opfer zwang der Täter zum extremen Sexpraktiken, auch mit fremden Männern. Er filmte diese sogenannten Gangbangs, gab gar “Regieanweisungen”. Der Richter: “Sie war für ihn eine Sexsklavin.” Marco habe die junge Frau ausgenutzt und manipuliert. “Der Täter setzte sie in einer abscheulichen Weise unter Druck”, so der Jurist weiter. Und mit diesen Nacktfotos der Stieftöchter machte Marco sogar noch 100.000 Euro

Betrunkene Anwältin pöbelt Helfer rassistisch an – Urteil

Eine stark alkoholisierte Juristin beschimpft Sanitäter, Rheinbahn-Security und Polizei. Das Gericht reduziert die Strafe – doch der Fall ist nicht beendet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine 40 Jahre alte Rechtsanwältin wegen Beleidigung zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Frau hatte Rettungskräfte, Polizisten und Rheinbahn-Mitarbeiter beschimpft. Der Vorfall ereignete sich Mitte Januar 2023 gegen Mitternacht in einer Düsseldorfer U-Bahnstation. Nach Überzeugung des Gerichts beleidigte die Juristin eine Notfallsanitäterin und zwei Sicherheitskräfte der Rheinbahn als “Scheiß Ausländer”. Einen Polizisten beschimpfte sie nach Überzeugung des Gerichts als “kleinen Pisser”. Anwältin kündigt weitere Rechtsmittel an Die Frau war zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab 1,4 Promille. Das Gericht stellte deshalb verminderte Schuldfähigkeit fest und verhängte 40 Tagessätze zu je 25 Euro. Die Anwältin verteidigte sich im Prozess selbst. Sie betonte, sie könne sich an nichts erinnern. Die Frau war der Polizei in der Nacht schon an anderer Stelle aufgefallen. Laut Gericht hatte sie sich zuvor in einem Taxi erbrochen und geweigert, die Reinigungskosten zu übernehmen.

via t-online: Betrunkene Anwältin pöbelt Helfer rassistisch an – Urteil

Nach Polizeieinsatz bei AfD-Veranstaltung: Parteifunktionär scheitert mit Klage

Der AfD-Kreisvorsitzende Paul Traxl hatte wegen eines Platzverweises bei einem Polizeieinsatz in Gremheim geklagt. Dort trafen sich wohl Zugehörige der rechten Szene. Es war der 13. Juli 2024, als in der Gaststätte „Zur Rose“ in Gremheim etwa 50 Personen zusammenkamen. Laut Polizei waren die Anwesenden in Teilen der rechten Szene zuzuordnen. Die Beamten rückten an, kontrollierten die Personalien und sprachen mehrere Platzverweise aus. Dabei stellten sie eine geringe Menge an Betäubungsmitteln und ein Einhandmesser sicher. Unter den Kontrollierten befand sich auch Paul Traxl, Kreisvorsitzender und Kreisrat der AfD im Landkreis Aichach-Friedberg. Auch er erhielt an diesem Abend einen Platzverweis. Weil er sich seiner allgemeinen Handlungsfreiheit beraubt sah, zog er vor das Verwaltungsgericht Augsburg. Vor Gericht entbrannte eine Debatte über den Begriff der drohenden Gefahr gemäß Artikel 11a des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Genügt bereits die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Gruppe wie der Jungen Alternative (heute Generation Deutschland), um einen solchen Einsatz zu rechtfertigen? Die gesetzliche Grundlage des PAG ist umstritten und wird derzeit vom Karlsruher Verfassungsgericht behandelt. Vor dem Verwaltungsgericht ging es aber nur um dessen Ausführung (…) Besonders brisant wurde die Verhandlung bei der Frage, warum die Polizei an jenem Juli-Abend überhaupt mit einem ganzen Einsatzzug ausgerückt war. Bei dem Einsatz in Gremheim kam die Polizei, wie sie mitteilt, nach einer Gefahrenprognose zu dem Ergebnis, dass von der Veranstaltung eine drohende Gefahr ausging. Diese Einschätzung beruhte demnach vor allem auf behördlichen Hinweisen auf eine mögliche Teilnahme von Personen aus der rechtsextremistischen Szene sowie auf Erkenntnissen zum Veranstaltungsort, zur überregionalen Anreise und zur „konspirativen Organisation“. Zu dem Treffen wurde vorher nicht offiziell eingeladen, stattdessen sollte die Versammlung wohl geheim bleiben. Informationen wurden nur über Mundpropaganda verbreitet. Die Beamten beriefen sich auf eine interne Quelle, die auf die Veranstaltung hingewiesen habe. Um wen es sich dabei handelte und welche Personen oder Vereinigungen aus der rechten Szene noch vor Ort waren, ließ die Polizei unbeantwortet. Die Erkenntnisse seien nicht öffentlich verwertbar. Das Gericht machte daraufhin öffentlich, dass es sich bei der Quelle um den Verfassungsschutz handelte. Dieser ging wohl auch davon aus, dass zu dem Treffen neben Mitgliedern der JA auch ein Mitglied der vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Identitären Bewegung kommen würde. Juristische Niederlage für AfD-Politiker Traxl Am Ende konnte Kläger Paul Traxl, der am Verhandlungstag aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich im Gericht erschien, keinen juristischen Sieg erringen. Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Der Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 des Grundgesetzes sei demnach nicht schwerwiegend genug gewesen. Zudem galt der verhängte Platzverweis ohnehin nur bis 24 Uhr des betroffenen Abends. Der Antrag auf Aufhebung war damit schon am Folgetag nichtig. Das Gericht stellte ein „fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ fest, weshalb auch kein Anspruch auf Schadensersatz bestehe. Mit der abgewiesenen Klage scheiterte Traxl auch mit dem Versuch, den entsprechenden Vermerk bei der Polizei löschen zu lassen. Er muss nun die Gerichtskosten in Höhe des Streitwerts von 5000 Euro tragen.

via augsburger allgemeine: Nach Polizeieinsatz bei AfD-Veranstaltung: Parteifunktionär scheitert mit Klage

siehe dazu auch: AICHACH-FRIEDBERG Nach kurzer, schwerer Krankheit: AfD-Kreisrat Paul Traxl gestorben (30072026)Der langjährige AfD-Kreisvorsitzende Aichach-Friedberg, Paul Traxl, ist tot. Am Dienstag starb er im Alter von 78 Jahren. AfD-Kreisrat Paul Traxl ist am Dienstag, 28. Juli, nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 78 Jahren gestorben. Das machte unter anderem der AfD-Kreisverband Aichach-Friedberg auf seiner Website publik (…) Für die AfD saß der bis zuletzt praktizierende Zahnarzt aus dem Schiltberger Ortsteil Rapperzell ab 2020 im Kreistag. Bei der Kommunalwahl 2026 wurde er erneut in das Gremium gewählt

#VERWALTUNGSGERICHT – #CSD Sonneberg: Gericht kippt Auflagen des AfD-geführten Landratsamts

Kurz vor dem Christopher Street Day in Sonneberg hat das Verwaltungsgericht die meisten Vorgaben des AfD-geführten Landratsamts kassiert. Nur Verbote zu Vermummung und Waffen gelten weiterhin. Das Verwaltungsgericht in Meiningen hat die meisten Auflagen zum Christopher Street Day (CSD) in Sonneberg gekippt. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, ging es um ein Eilverfahren, in dem die Anmelder des CSD am Samstag mehrere behördliche Vorgaben angefochten hatten. Dazu zählen laut Gericht konkrete Vorgaben etwa zum Verwenden von Transparenten, Fahnen, deren Material und Länge und zum Aufräumen nach der Veranstaltung. Wie es vom Gericht hieß, fehlt es hinsichtlich dieser Auflagen “zum Teil vollständig an der Begründung, zum Teil an einer für das Gericht überprüfbaren Gefahrenprognose”. Auch die Auflage, dass zwei Ordner die Identität von Demonstranten feststellen dürfen, falls notwendig, gelte am Samstag nicht. Die Auflagen zum Verbot von Vermummung und Mitführen von Waffen blieben als einzige bestehen. Dazu heißt es vom Gericht, zum einen sei dies bereits im bundesweiten Versammlungsgesetz so geregelt, die Auflage des Landratsamts stelle daher einen “deklaratorischen Hinweis” dar. Zum anderen habe die Behörde diese Auflage zumindest ansatzweise begründet und eine Gefahrenprognose erstellt. (…) Vom Gericht aufgehobene Auflagen des Landratsamts Zwei Ordner sollten dafür sorgen, dass bei Bedarf eine problemlose Identitätsfeststellung betroffener Personen möglich ist. Es sollten nur die angemeldeten und bestätigten Kundgebungsmittel erlaubt sein. Auf allen Druckwerken mussten Name und Anschrift der Druckerei und des Verlags oder Name und vollständige Anschrift des Verfassers angegeben werden. Fahnenstangen sollten aus Weichholz oder Kunststoffleerrohren bestehen und maximal drei Meter lang sein. Transparente sollten an Holzstangen befestigt sein, die höchstens zwei Meter lang und drei Zentimeter dick sind. Kundgebungsmittel durften nur während der angemeldeten Versammlung verwendet werden, nicht davor oder danach in der Öffentlichkeit. Der Versammlungsleiter sollte sicherstellen, dass der Kundgebungsort sauber und ordnungsgemäß verlassen wird.

via mdr: VERWALTUNGSGERICHT CSD Sonneberg: Gericht kippt Auflagen des AfD-geführten Landratsamts

hands joined against progress pride flag
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“Sieg Heil”-Rufe: Strafbefehl für AfD-Stadtrat rechtskräftig

Ein Würzburger AfD-Stadtrat soll nachts an einer Tankstelle “Sieg Heil” gerufen haben. Nun ist der Strafbefehl gegen den Kommunalpolitiker rechtskräftig. Der Mann bestreitet die Vorwürfe und spricht von “lauter Lügen”, ohne ins Detail zu gehen. Wegen mutmaßlicher “Sieg Heil”-Rufe ist ein Strafbefehl gegen den Würzburger AfD-Stadtrat Thomas Bayer nun rechtskräftig. Das hat ein Sprecher des Amtsgerichts Würzburg bestätigt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mitte 50-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Bayer bestreitet die Vorwürfe und sprach gegenüber dem BR von “lauter Lügen”, ohne konkret zu werden. Verurteilt, aber nicht vorbestraft Es geht um einen Vorfall im Juni 2025. In den frühen Morgenstunden soll Bayer zusammen mit einer Frau an einer belebten Tankstelle unterwegs gewesen sein. Beide sollen in Richtung einer dritten Person wiederholt “Sieg Heil!” gerufen haben – die Begleiterin “Sieg”, der AfD-Kommunalpolitiker “Heil”. Das Gericht setzte einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 70 Euro fest, also 4.200 Euro Geldstrafe. Als vorbestraft gilt der Stadtrat damit nicht. Erst ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Einspruch verworfen, Urteil rechtskräftig Gegen den Strafbefehl hatte Bayer zunächst Einspruch eingelegt. Zu einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg im Frühjahr 2026 erschien er jedoch unentschuldigt nicht. Der Einspruch wurde daraufhin verworfen.

via br: “Sieg Heil”-Rufe: Strafbefehl für AfD-Stadtrat rechtskräftig

siehe auch: Thomas Bayer aus Würzburg AfD-Stadtrat ruft NS-Parole – jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Zuletzt geriet die AfD wegen einer Parteiveranstaltung in Dessau öffentlich in die Kritik. Nun wird einer ihrer Stadträte wegen einer NS-Parole verurteilt. Der Strafbefehl gegen den AfD-Stadtrat Thomas Bayer von Würzburg, der mehrmals eine Parole der verbotenen Partei der Nationalsozialisten (NSDAP) gerufen hat, ist rechtskräftig. Damit muss der 56-Jährige eine Geldstrafe über 60 Tagessätze zu je 70 Euro bezahlen, wie das Amtsgericht Würzburg mitteilte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet – nach dessen Angaben bestritt der Angeklagte die Vorwürfe.

Ideologische Gründe: Kleinkind tot – Eltern aus “Reichsbürger”-Szene verurteilt

Ein Kind stirbt, weil seine Eltern medizinische Hilfe verweigern – aus Überzeugung. Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet über die Verletzung elterlicher Fürsorgepflicht und die Strafe. Weil sie aus ideologischen Gründen zu spät den Notarzt für ihr krankes Kleinkind gerufen haben, hat ein Gericht die Eltern aus der “Reichsbürger”- und “Selbstverwalter”-Szene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Das Amtsgericht Horb am Neckar in Baden-Württemberg verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung und jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil vom Montag Berufung oder Revision einlegen. Gericht überzeugt: Kind hätte geholfen werden können Die 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten das Kind laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen – auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. “Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können”, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes Anfang 2023 sichtlich verschlechtert habe, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt. Nach Auffassung des Amtsgerichts verletzten sie damit ihre Pflicht als Sorgeberechtigte, sich um eine erforderliche medizinische Behandlung zu kümmern. Dies sei so gravierend, dass Freiheitsstrafen geboten erschienen. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht den Angaben nach die persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes.

via badische zeitung: Ideologische Gründe: Kleinkind tot – Eltern aus “Reichsbürger”-Szene verurteilt

siehe auch: Notarzt zu spät gerufen – Eltern nach Tod ihres Kindes zu Bewährungsstrafen verurteilt Sie ließen ihr Kind nie von einem Arzt untersuchen, obwohl es monatelang Atemprobleme hatte: Eltern aus Baden-Württemberg sind wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie sollen der »Reichsbürger«-Szene angehören. Das Amtsgericht Horb am Neckar hat Eltern, die für ihr krankes Kleinkind wohl aus ideologischen Gründen nicht rechtzeitig den Notarzt gerufen haben, wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Es verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung und jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Ermittler rechnen die Eltern der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zu. Laut SWR  haben sie selbst das allerdings im Prozess bestritten. Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil von Montag Rechtsmittel einlegen. Das Kind war im Januar 2023 gestorben. Die heute 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten es laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen, auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. »Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können«, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes sichtlich verschlechtert habe, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt. Eine Sachverständige hatte laut SWR  im Prozess gesagt, dass das Kind »an einer chronischen und akuten Bronchitis« gestorben sei.