Ein Ingenieur hatte seine Messer mit zu einer Corona-Demo in Dresden genommen – und sich dort mit Polizisten angelegt. Nach mehr als vier Jahren wird der Maskenmuffel in zweiter Instanz strenger verurteilt als beim ersten Mal. (…) Während jetzt langsam im Landtag Untersuchungsausschüsse damit beginnen, die damaligen Maßnahmen aufzuarbeiten, hat auch die Strafjustiz noch immer mit diesem Tag zu tun. Jetzt traf es einen 60-jährigen Elektro-Ingenieur vor dem Landgericht Dresden. Er hatte bei einer untersagten Querdenker-Demo am Altmarkt vor viereinhalb Jahren das Interesse der Uniformierten auf sich gezogen, weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen hatte. Rangelei mit der Polizei Es gab Rangeleien. Der Mann riss sich los, griff wiederholt in seinen Rucksack – angeblich, um ein Attest herauszufischen. Das vermeintliche Attest entpuppte sich als eine nutzlose Abrechnung. Weit gravierender für den Angeklagten sollten sich jedoch die beiden Messer in seinem Rucksack erweisen – ein Schnitz- und ein Jagdmesser. Da hörte für die Beamten der Spaß auf. Im Oktober 2023 wurde der Mann am Amtsgericht Dresden wegen Widerstands gegen Polizisten zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (180 Tagessätze) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das nicht, forderte eine Freiheitsstrafe. (…) Er habe nie die Absicht gehabt, die Messer zu greifen, sagte der Angeklagte. Das „aggressive Handeln“ der Beamten habe verhindert, dass er ihnen seine Papiere habe zeigen können. Das Landgericht verurteilte den Dresdner zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und der Auflage, 3000 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Der Widerstand sei zwar „nicht so großartig“ gewesen, so der Vorsitzende, doch die beiden Messer stellten eine Gefahr dar.
via sächsische: Aus dem Gerichtssaal Urteil in Dresden: Reichsbürger zum zweiten Mal in Sicherungshaft