VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde – Wer rechts­ex­t­reme Fes­ti­vals besucht, ver­liert den Waf­fen­schein

Wer rechtsextreme Vereinigungen unterstützt, verliert den Waffenschein. Eine solche Unterstützung kann auch in der Teilnahme an kostenpflichtigen Rechtsrock-Konzerten liegen, hat das VG Schleswig-Holstein nun bestätigt. Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis rechtens sein kann, wenn der Verfassungsschutz jemanden als “subkulturell geprägten Rechtsextremisten” einstuft und diese Einstufung darauf basiert, dass er mehrfach an einer rechtsextremen Veranstaltung teilgenommen hat (Urt. v. 19.02.2024, Az. 7 A 279/23). In dem Fall hatte die Waffenbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde dem klagenden Mann die waffenrechtliche Erlaubnis (“kleiner Waffenschein”) entzogen, wogegen der sich letztlich vor Gericht wehrte. Der Mann war wegen zweifacher Teilnahme an dem Festival “Schild & Schwert” von den Verfassungsschutzbehörden als “subkulturell geprägter Rechtsextremist” eingestuft worden. Das Festival stehe ganz klar mit der verfassungsfeindlichen NPD in Verbindung. Wer eine rechtsextreme Vereinigung unterstützt, für den gilt nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Waffengesetz (WaffG) die sogenannte Regelunzuverlässigkeit. Das heißt, für solche Personen gilt die gesetzliche Vermutung, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen einer Waffe an den Tag zu legen.

via lto: VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde Wer rechts­ex­t­reme Fes­ti­vals besucht, ver­liert den Waf­fen­schein

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Von Bundesministerium des Innern, hochgeladen von <a href=”//de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Opihuck” title=”Benutzer:Opihuck”>Opihuck</a> – BAnz AT 05.06.2012 B2, PD-Amtliches Werk, Link

#OBERVERWALTUNGSGERICHT – AfD-Mitglied darf #Waffen vorerst behalten – #RosenAufDenWegGestreut

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Das allein reicht aber laut Oberverwaltungsgericht nicht aus, um ihren Mitgliedern Waffen und die Erlaubnis dafür zu entziehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Entzug einer Waffenerlaubnis für ein AfD-Mitglied widerrufen. Nach Angaben der Richter ist zwar nachweisbar, dass der AfD-Landesverband Positionen vertritt, die der Verfassung entgegenstehen. Der Entzug der Waffenerlaubnis durch die Behörden sei aber nicht ausreichend begründet. Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises hatte einem dortigen AfD-Mitglied seine Waffenerlaubnis entzogen – mit dem Hinweis auf den Verfassungsschutz, der die Partei als rechtsextrem einstufte. Der Sportschütze wehrte sich dagegen per Widerspruch.  Das Verwaltungsgericht in Gera gab dem Mann im Eilverfahren im Sommer 2023 recht. Es begründete das damit, dass sich aus den Angaben des Verfassungsschutzes nicht ergebe, dass die gesamte Thüringer AfD mit Sicherheit verfassungsfeindlich sei. Gegen diesen Beschluss wiederum legte das Thüringer Innenministerium Beschwerde beim OVG ein – ebenfalls ohne Erfolg. Der dritte Senat des OVG betonte nun im Eilverfahren, dass er anders als das Verwaltungsgericht Gera sehr wohl Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung des Landesverbands sehe. In den programmatischen Festlegungen und Zielstellungen des AfD Landesverbands Thüringen würden deutlich völkisch-ideologische Motive sichtbar, die dem Grundgesetz fremd seien, hieß es in einer Mitteilung des OVG. Dennoch bestätigte das Gericht die Entscheidung der ersten Instanz. Denn die Waffenbehörde habe es versäumt, spezifische waffenrechtliche Voraussetzungen zur Entziehung der Waffenerlaubnisse zu prüfen. So sei eine kämpferisch-aggressive Haltung des Landesverbands nicht dargelegt worden. Diese sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aber erforderlich. Zudem hätte die Behörde nicht geprüft, ob das betroffene AfD-Mitglied sich “unmissverständlich und beharrlich” von hetzenden Äußerungen sowie gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei distanziert habe.

via mdr: OBERVERWALTUNGSGERICHT AfD-Mitglied darf Waffen vorerst behalten

“Judenpresse”: Rechtsextremist zu Bewährungsstrafe verurteilt – #LockHimUp

Wegen Volksverhetzung und Beleidigung ist ein Rechtsextremist am Donnerstag vom Amtsgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der 54-Jährige muss zudem eine Geldauflage von 3.600 Euro an die Opferhilfe Niedersachsen zahlen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Anklage lautete auf Volksverhetzung. Der Beisitzer im Bundesvorstand der Partei “Die Rechte” soll Journalisten im Anschluss an eine Versammlung von etwa 50 Rechtsextremisten als “Judenpresse” und “Judenpack” beschimpft haben. Der Vorfall ist durch ein Video dokumentiert. Das Gericht wertete die Äußerungen als Beleidigungen sowohl gegen die Journalisten als auch gegen den jüdischen Teil der Bevölkerung – in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung. Staatsanwaltschaft zögerte mit Ermittlungen Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt – auch weil die Staatsanwaltschaft die antisemitischen Rufe zunächst nicht als strafbare Volksverhetzung einstufte

via ndr: “Judenpresse”: Rechtsextremist zu Bewährungsstrafe verurteilt

#ERMITTLUNG “#FeuerkriegDivision”: Rechtsextremer mit #Anschlagsplänen enthaftet – #terror #fkd

Das Wiener Landesgericht setzte einen 20-Jährigen gegen Gelöbnis auf freien Fuß. Er war von Chats belastet gewesen und hatte Waffen, Gasmasken und NS-Devotionalien gehortet. Seit kurz vor Weihnachten ist ein mutmaßliches Mitglied der “Feuerkrieg Division” – einer mittlerweile zerschlagenen rechtsextremen Chatgruppe, die in geheimen Internetforen Anschlagspläne erörterte – in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft gesessen. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den 20-Jährigen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, Verhetzung, krimineller Vereinigung und Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen. Nun wurde er enthaftet. Wie der Sprecher des Wiener Landesgerichts, Christoph Zonsics-Kral am Freitag auf APA-Anfrage mitteilte, wurde der Mann am vergangenen Mittwoch gegen gelindere Mittel auf freien Fuß gesetzt. Er leistete das Gelöbnis, sich zukünftig nicht mehr extremistisch zu betätigen und sich von einschlägigen Kreisen fernzuhalten. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet, und es wurde dem 20-Jährigen per Weisung aufgetragen, sich beim Verein Neustart dem Programm “Dialog statt Hass” zu unterziehen. “Entsprechende Bestätigungen hat er regelmäßig vorzulegen”, sagte Zonsics-Kral. Der Gerichtsbeschluss ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann dagegen binnen 14 Tagen Beschwerde erheben, mit der sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien befassen müsste. Der 20-Jährige gilt spätestens seit der Auswertung von auf seinem Handy sichergestellten Chats als brandgefährlich. “Soll ich mit den dreckigen Muslimen beten oder mich unter die Juden mischen, wenn sie eines ihrer Treffen abhalten, und ihm eine explosive Wendung geben?”, fragte er etwa einen seiner Chatpartner. Er stand auch in Kontakt zu jenem Attentäter, der im Oktober 2022 zwei junge Männer vor einem LGBTIQ-Lokal in Bratislava mit einer Schusswaffe tötete. Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2023 hatte man bei dem 20-Jährigen ein Waffenarsenal, Gasmasken und NS-Devotionalien sichergestellt

via standard: ERMITTLUNG “Feuerkrieg Division”: Rechtsextremer mit Anschlagsplänen enthaftet

Juristisches Urteil „als wichtiges Zeichen gegen Rechtsextremismus“ – Die Stadt Dortmund hindert ein bekanntes Neonazi-Ratsmitglied an einer Auslandsreise – #KickHimOut

Klatsche für Ratsmitglied Matthias Deyda: Wegen seiner geplanten Teilnahme an einer rechtsextremen Veranstaltung in Budapest (Ungarn) hat die Stadt Dortmund den Staatsschutz-bekannten Neonazi-Politiker an der Ausreise nach Ungarn gehindert. Die erlassene Ordnungsverfügung beschränkt kurzfristig seinen Reisepass und Personalausweis. Mit diesem Schritt grenzt die Stadt Dortmund die Reisefreiheit (…) In einem Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag, 6. Februar 2024, dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wäre, wenn der Dortmunder an der Veranstaltung in Ungarn – insbesondere als Redner – teilnimmt. Der Antrag ist dementsprechend in erster Instanz abgelehnt worden. des Mitglieds von „Die Heimat“ – dem Zusammenschluss von „Die Rechte“ und NPD – ein und untersagt ihm die Reise zu einem internationalen Vernetzungstreffen im europäischen Ausland. Dortmunder Bürger ist dem Staatschutz und der Polizei Dortmund hinlänglich bekannt Der Dortmunder beabsichtigte, am Sonntag (11. Februar 2024) erneut am „Tag der Ehre“ in Budapest teilzunehmen. Seit 1997 findet die Veranstaltung jährlich an diesem Datum statt. Dabei versammeln sich nach Erkenntnissen der Polizei und des Verfassungsschutzes Rechtsextremisten aus ganz Europa zum Aufmarsch.

via nordstadtblogger: Juristisches Urteil „als wichtiges Zeichen gegen Rechtsextremismus“ Die Stadt Dortmund hindert ein bekanntes Neonazi-Ratsmitglied an einer Auslandsreise

Erstinstanzliches Gericht sagt: SVP-Politiker Andreas Glarner darf als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet werden

Der Aargauer Nationalrat, der bei der SVP für das Dossier Zuwanderung und Migration verantwortlich ist, will das Urteil anfechten. (…) Ein Tweet war auch der Anlass für eine bemerkenswerte Verhandlung, die am Mittwoch vor Bezirksgericht Bremgarten stattfand. Abgesetzt wurde dieser allerdings nicht von Glarner selbst, sondern vom bekannten Journalisten Hans-Jürgen (Hansi) Voigt. Der Medienunternehmer hatte Glarner im Dezember 2022 auf Twitter (heute X) als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet. Auf Anzeige von Glarner hatte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Voigt im Juni 2023 zu einer bedingten Geldstrafe von 1000 Franken verurteilt. Nicht in seiner Ehre als Mensch verletzt Gegen diesen Strafbefehl erhob Voigt Beschwerde, so dass der Fall gerichtlich beurteilt werden musste. Gemäss mehreren Medienberichten waren sowohl Voigt als auch Glarner anwesend – letzterer allerdings ohne anwaltschaftliche Vertretung. Das Gericht sprach Voigt nun frei. Laut der schriftlichen Zusammenfassung der mündlichen Urteilsbegründung greife der strafrechtliche Schutz im politischen Diskurs erst, wenn jemand nicht als Politiker, sondern in seiner Ehre als Mensch verletzt werde. «Das ist hier nicht der Fall.» Der Ausdruck Gaga-Rechtsextremist habe sich nicht auf die Ehre von Glarner als Mensch bezogen. Zudem müsse es erlaubt sein, jemandem eine politische Gesinnung zuzuschreiben, die zur öffentlichen Wahrnehmung seiner Person im politischen Umfeld passe. Der von Voigt gewählte Ausdruck beschreibe Glarner «in sachbezogener Weise, einerseits im Sinne der klassischen Verortung im politischen Spektrum», so das Gericht in der Zusammenfassung. Andererseits werde auch sein Politstil eingeordnet. Diese Einordnung sei Teil eines politischen Diskurses gewesen, auf welchen sich der Schutzbereich des Strafrechts grundsätzlich nicht erstreckt.

via nzz: Erstinstanzliches Gericht sagt: SVP-Politiker Andreas Glarner darf als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet werden

siehe auch: Streit um Tweet – Andreas Glarner muss sich «Gaga-Rechtsextremist» gefallen lassen. Der Journalist und Medienberater Hansi Voigt hat den Nationalrat und Aargauer SVP-Präsidenten Andreas Glarner in einem Tweet als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft forderte Voigt per Strafbefehl zu einer Busse und einer bedingten Geldstrafe auf. Er habe sich der Beschimpfung und der üblen Nachrede schuldig gemacht. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach Voigt nun frei. Die Bezeichnung sei strafrechtlich nicht zu beanstanden, heisst es in der Urteilsbegründung. «Extremist» bezeichne Glarner als Politiker und in seiner politischen Erscheinung, «rechts» verorte ihn im politischen Spektrum. Die Bezeichnung beziehe sich nicht auf seine Ehre als Mensch. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Glarner kündigte an, er werde das Urteil ans kantonale Obergericht weiterziehen.

Andreas Glarner.jpg
Von http://www.parlament.ch, Attribution, Link

White Supremacist Gets 18 Years for Firebombing Church

Prosecutors alleged Aimenn Perry, who pled guilty to arson-related charges, attempted to burn down a church planning to host two drag events. Aimenn Penny has been sentenced to 18 years in prison, followed by three years of supervised release, for attempting to burn down a church that was planning to host two drag shows. The 20-year-old native of Alliance, Ohio, was arrested last year and charged with one count of violating the Church Arson Prevention Act, one count of using fire to commit a federal felony, one count of malicious use of explosive materials, and one count of possessing a destructive device. On October 23, Penny pleaded guilty to the church arson hate crime and using fire and explosives to commit a felony. Under sentencing guidelines, he could have potentially faced up to 20 years in prison for violating the church arson hate crime charge alone. On March 25, 2023, Penny made Molotov cocktails and drove to the Community Church of Chesterland in Chesterland, Ohio, according to court documents. Angered by the church’s plan to host two drag events the following weekend, Penny threw the Molotov cocktails at the church, hoping to burn it to the ground. The vandalism left scorch marks on the church’s door.  While Penny was being interviewed by the detectives from the FBI Cleveland Field Office, he said that he wanted to “protect children” from being exposed to drag and targeted the church after being angered by “Internet videos of news feeds and drag shows in France.” Prosecutors claimed that Penny is a member of White Lives Matter, an extremist group that allegedly espouses “racist, pro-Nazi, and homophobic views.”

via metroweekly: White Supremacist Gets 18 Years for Firebombing Church