Finland refuses Ukraine to extradite leader of neo-Nazi group Rusych Yan Petrovsky

The Supreme Court of Finland refused to extradite to Ukraine one of the leaders of the russian neo-Nazi subversive-assault intelligence group Rusych Yan Petrovsky (Voyislav Torden) and decided to release him, Helsingin Sanomat reports. Ukraine accuses 36-year-old Petrovsky, known by the nickname Sloviyan, of crimes committed in the Donetsk and Luhansk Regions in 2014-2015. Petrovsky was detained on July 20, 2022, at the Helsinki airport before his flight to Nice, after which the Ukrainian authorities sent a request to the Finnish side for his extradition. The Finnish court cited the conditions of detention in Ukrainian prisons, which the European Court of Human Rights recognized as violating Article 3 of the European Convention on Human Rights, as the reason for the refusal. According to the court, in the case of extradition of Yan Petrovsky to Ukraine, he may be subjected to degrading treatment. The neo-Nazi group Rusych took part in the war in Donbas in 2014-2015.

via ukranews: Finland refuses Ukraine to extradite leader of neo-Nazi group Rusych Yan Petrovsky

#Amtsgericht Eutin – #Eutin: Warum ein #Reichsbürger binnen Minuten zu 16.000 Euro verurteilt wird – #LockHimUp

Für Aufsehen sorgte eine Prozess am Eutiner Amtsgericht: Ein als Reichsbürger bekannter Malenter soll Polizisten bei einer Verkehrskontrolle verletzt haben. Er kam auch zur Verhandlung, aber nur als „Mensch“. Wie das Gericht auf den Angeklagten reagierte, der sich nicht an die „Spielregeln“ hielt. Einen kurzen und kuriosen Verlauf nahm eine Verhandlung vor dem Eutiner Amtsgericht. Angeklagt war ein Malenter (49), dem eine gefährliche Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wurde. Der gerichtsbekannte Angeklagte war zwar erschienen, weigerte sich jedoch – bis auf seinen Vornamen – Angaben zu seiner Person zu machen und auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Stattdessen gab er lautstarke und wirre Kommentare aus dem Zuschauerraum ab. (…) Nach Rücksprache mit Oberstaatsanwalt Dr. Buscher entschied das Gericht nach einer Wartezeit von 15 Minuten die Beteiligten erneut aufzurufen. Da sich der als Reichsbürger bekannte Mann weiterhin nicht zu erkennen gab, stellte die Richterin fest, dass der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen sei. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher einen Strafbefehl über 16.000 Euro sowie die Auferlegung der Kosten des Verfahrens.

via shz: Amtsgericht Eutin Eutin: Warum ein Reichsbürger binnen Minuten zu 16.000 Euro verurteilt wird

#London – Ehemalige #Polizisten in #England wegen rassistischer Chats verurteilt – #polizeiüproblem #hatespeech

Weil sie rassistische, sexistische und homophobe Nachrichten verschickt hatten, hat ein Gericht in London sechs ehemalige Polizisten verurteilt. Die britischen Sicherheitskräfte fürchten einen weiteren Vertrauensverlust. Über Whatsapp sollen sechs frühere Polizisten in Großbritannien rassistische, sexistische und homophobe Nachrichten ausgetauscht haben. Nun hat sie ein Gericht zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das teilte die Metropolitan Police in London am Donnerstagabend mit . Die BBC hatte in ihrer Sendung »Newsnight« zuvor die Anschuldigungen öffentlich gemacht. Die Beschuldigten sollen in einer Chatgruppe rassistische Nachrichten geteilt haben, etwa über Herzogin Meghan und Premierminister Rishi Sunak. Der Richter sagte laut BBC , die Botschaften seien »beleidigend für viele gute Menschen in diesem Land und nicht nur für diejenigen, die direkt beleidigt wurden«. Das Argument, es handele sich um private Nachrichten, ließ er nicht zu. Die ehemaligen Polizisten hätten wissen müssen, dass die Nachrichten öffentlich werden könnten. »Sie dachten, es handele sich um dumme Witze«, sagte er laut dem Bericht zu den Angeklagten und fügte hinzu: »Nun, das sind sie nicht.« Die sechs Männer wurden zu mehrwöchigen Gefängnisstrafen verurteilt, die jeweils zu zwölf Monaten Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem sollen sie unbezahlte Arbeit leisten.

via spiegel: London Ehemalige Polizisten in England wegen rassistischer Chats verurteilt

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AfD-Politiker : #PeterJunker wegen #Volksverhetzung verurteilt

Der Finsinger Gemeinderat und stellvertretende Kreisvorsitzende hat beim AfD-Europaparteitag queere Menschen diffamiert und beleidigt. Das Amtsgericht Magdeburg hat ihn dafür nun zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Anfang August hat der AfD-Lokalpolitiker Peter Junker auf dem Europaparteitag seiner Partei in Magdeburg queere Menschen übel beleidigt. Sven Bäring, der Vorsitzende des Vereins QueerBw, der Interessenvertretung der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, inter- und andersgeschlechtlichen Angehörigen der Bundeswehr, hatte ihn daraufhin angezeigt. Das Amtsgericht Magdeburg hat den 65-Jährigen aus Finsing nun wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist als Strafbefehl ergangen, also auf rein schriftlichem Weg ohne eine mündliche Hauptverhandlung. Peter Junker hat den Strafbefehl akzeptiert und keinen Einspruch eingelegt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Beim Parteitag in Magdeburg hatte sich Peter Junker, der eigentlich nur als Delegierter dabei war, spontan um einen Platz auf der Europawahlliste der AfD beworben. Das war zwar völlig aussichtslos, brachte ihm aber neun Minuten Aufmerksamkeit. Nachdem er bekannte AfD-Thesen von sich gegeben hatte – die Menschen in Deutschland würden von den Medien seit Jahren belogen und manipuliert, als AfD-Mitglied werde man diskriminiert, und den Klimawandel gebe es nicht – ging er dazu über, queere Menschen zu diffamieren. Junker sagte: “Wenn meine vierjährige Tochter von einer Dragqueen belabert wird, sich ein Dragqueen-Märchenbuch vorlesen lassen muss und das noch für gut finden muss”, dann müsse die AfD “Aufklärung” leisten: “Es gibt keine 132 000 Geschlechter, es gibt nur zwei Geschlechter, Mann und Frau, ohne Wenn und Aber. Also schützen wir das Beste, was wir haben, unsere Kinder, unseren Nachwuchs. Schützen wir sie vor Perversitäten, vor Abartigkeiten, vor staatlich geduldeten Kinderfickern.”

via sz: AfD-Politiker : Peter Junker wegen Volksverhetzung verurteilt

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Europäischer Gerichtshof: Schufa-Score nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Eine schlechte Schufa-Bewertung kann etwa die Aufnahme von Krediten erschweren bis unmöglich machen. Luxemburg hat nun das Scoring der Schufa teilweise als unzulässig eingestuft. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag über den sogenannten Schufa-Score geurteilt. Dabei stuften die Richterinnen und Richter das Scoring der Schufa als unzulässig ein, wenn Kunden der Auskunftei – beispielsweise Banken – vorwiegend anhand des Schufa-Werts über Kredite entscheiden. In diesem Fall handle es sich um eine „verbotene automatisierte Entscheidung“, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Das Wiesbadener Verwaltungsgericht soll nun prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält. Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger fragen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa liefert dann eine Einschätzung, den sogenannten Score-Wert. Der soll zeigen, wie gut der Betreffende seine Zahlungsverpflichtung erfüllt. Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH ist ein Fall aus Deutschland. In einem davon hat eine Person, der ein Kredit verwehrt wurde, die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte ihm seinen Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode.

via berliner zeitung: Europäischer Gerichtshof: Schufa-Score nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

#JUSTIZ – Wegen versuchter #Erpressung: #Impfgegnerin zu #Bewährungsstrafe verurteilt – #LockHerUP

04. Dezember 2023, 15:40 Uhr ARTIKEL HÖREN Nach Drohbriefen an Schulleiter und mehrfacher Beleidigung von Polizisten hat das Amtsgericht Mühlhausen am Montag das Urteil gegen eine Impfgegnerin und Reichsbürgerin gefällt. Sie wurde zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Mühlhausen hat am Montag eine Impfgegnerin zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Laut Gerichtsangaben muss die Angeklagte außerdem 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich zweieinhalb Jahre Haft für die Frau aus Mühlhausen gefordert. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte sie 19 Straftaten im Zusammenhang mit Corona-Regeln begangen – darunter elf Fälle der versuchten Nötigung und versuchten Erpressung. Unter anderem hatte sie 2021 Drohbriefe an Ärzte, Schulleiter und Polizisten verschickt. Außerdem hatte die Frau, die zur Reichsbürgerszene gezählt wird, mehrfach Polizisten beleidigt, meist bei sogenannten Montagsspaziergängen.

via mdr: JUSTIZ Wegen versuchter Erpressung: Impfgegnerin zu Bewährungsstrafe verurteilt

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#Urteil zu rechter Gruppe – Mehrjährige #Haftstrafen im #Terrorprozess

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ist das Mammutverfahren um die rechte Terrorgruppe “Gruppe S.” zu Ende gegangen. Der Rädelsführer muss mehrere Jahre in Haft.Nach mehr als 170 Verhandlungstagen hat das Stuttgarter Oberlandesgericht den Rädelsführer einer rechtsextremen Terrorgruppe zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der aus der Nähe von Augsburg stammende Werner S., nach dem die “Gruppe S.” auch benannt ist, muss sechs Jahre ins Gefängnis, weil er nach Überzeugung des Gerichts eine Terrorgruppe gegründet hatte. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert.Neben S. waren zehn weitere Mitglieder oder Unterstützer der Gruppe angeklagt. Sie wurden ebenfalls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, teils auf Bewährung. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte vor Gericht gesagt, Mitglieder der Gruppe hätten die Übernahme der Bundesrepublik Deutschland durch Flüchtlinge gefürchtet und dagegen in den Kampf ziehen wollen. Den Männern wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben. Sie wollten demnach mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren.

via tagesschau: Urteil zu rechter Gruppe Mehrjährige Haftstrafen im Terrorprozess

siehe dazu auch https://bsky.app/profile/cemas.io/post/3kfftpggfol2q