Sie erkennen den Staat, in dem sie leben, nicht an. Seine Annehmlichkeiten und Sozialleistungen nehmen „Reichsbürger“ offensichtlich aber gern an. Ein 65-Jähriger ist jetzt mit dem Versuch gescheitert, sich seine Rente bar auszahlen zu lassen. Nach einer Gerichtsentscheidung kann ein Angehöriger der „Reichsbürger“-Bewegung nicht verlangen, dass ihm die Rente bar ausgezahlt wird. Für das Anliegen des Rentners gibt es nach Auffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg keine Rechtsgrundlage, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag (21. November) mitteilte. Nach den Angaben hatte ein 65-Jähriger aus dem Landkreis Dahme-Spreewald im Eilverfahren die Barauszahlung erzwingen wollen. Der Mann sieht sich demnach selbst als Staatsangehöriger eines „Freistaats Preußen“ und behauptet, kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein. Der Rentner verfügt laut Gericht über keine gültigen Personaldokumente und kein Bankkonto. Die zuständige Meldebehörde hatte es im Sommer abgelehnt, dem Mann einen Ausweis auszustellen, da er verlangt hatte, als Staatsangehörigkeit „Freistaat Preußen“ einzutragen. Daraufhin beantragte der 65-Jährige eine Barauszahlung der Rente. Dies wurde ihm verwehrt.

via lr online: Urteil am Landessozialgericht: Mann aus „Reichsbürger“-Bewegung will Rente in bar – und blitzt ab

siehe auch: Reichsbürger verliert vor Berliner Gericht: Mann ohne Personalausweis wollte Rente in bar Der 65-Jährige sieht sich als Staatsangehöriger eines „Freistaats Preußen“. Ohne gültige Papiere wollte er seine Rente bar ausgezahlt haben. Doch damit konnte er sich nicht durchsetzen. Pech für einen „Reichsbürger“ im Rentenalter: Laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg kann der 65-Jährige nicht verlangen, dass die Deutsche Rentenversicherung ihm seine Rente in bar auszahlt. (…) Der Rentner verfügt über keine hierzulande gültigen Personaldokumente und kein Bankkonto. Die zuständige Meldebehörde hatte es im Sommer 2023 abgelehnt, dem Rentner einen Personalausweis auszustellen. Denn der Mann hatte verlangt, als Staatsangehörigkeit „Freistaat Preußen“ einzutragen. (…) Für sein Anliegen gebe es keine Rechtsgrundlage. Die Deutsche Rentenversicherung bzw. die mit der Auszahlung beauftragte Deutsche Post sei nicht verpflichtet, Renten voraussetzungslos in bar auszuzahlen oder Zahlungsanweisungen zur Verrechnung einzulösen. Rentenleistungen, so das Gericht, seien personengebundene Ansprüche. Deshalb, so das Gericht, sei es nicht zu beanstanden, wenn die Identität des Zahlungsempfängers anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates überprüft werde. Eilbedürftig sei die Sache ebenfalls nicht. Der Rentner habe es selbst in der Hand, durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments kurzfristig für eine Wiederaufnahme der Zahlungen zu sorgen.