Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken : Noch höhere Geldstrafe für rechtsradikalen „Muttertagsgruß“ – Urteil gegen NPD-Frau Walter-Riefling bestätigt – #LockHerUp

Die stellvertretende Landesvorsitzende der NPD hatte vergeblich beteuert, den NS-Zusammenhang nicht gekannt zu haben. Es bleibt bei einer Geldstrafe: Die Dritte Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat am Mittwoch die Berufung der NPD-Funktionärin Ricarda Walter-Riefling gegen ein Urteil des Amtsgerichts Pirmasens verworfen. Es hatte die Wahl-Pirmasenserin am 27. Oktober 2020 wegen des Verwendens eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisationen schuldig gesprochen und eine Geldstrafe von 450 Euro verhängt. Gegen diesen Richterspruch waren seinerzeit der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Andreas Wölfel aus dem bayerischen Tröstau, und die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen (wir berichteten). Mit dem Urteil vom Mittwoch kommt der 38-Jährigen der von ihr bebilderte „Muttertagsgruß“, den sie am 10. Mai 2020 angeblich während einer Wanderung mit fünf ihrer sechs Kinder „spontan“ auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hatte, nun noch etwas teurer zu stehen. Denn die Berufungskammer verurteilte die Frau diesmal zu einer Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze à 20 Euro). (…) Die Staatsanwaltschaft hatte der Wahl-Pirmasenserin vorgeworfen, auf ihrem Facebook-Account anlässlich des Muttertages 2020 ein Foto eingestellt zu haben, das das Emblem der früheren Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, „NSV“ (siehe Info-Kasten), zeigt – links oben in der Ecke und über einer Zeichnung, auf der eine über eine Wiege gebeugte Frau mit vier Kindern dargestellt ist. (…) Dennoch beteuerte die 38-jährige studierte Kulturwissenschaftlerin, die nach eigenen Angaben derzeit als selbständige Grafikerin, Weinhändlerin und Entrümplerin ihr Geld verdient, sich „erst mit der polizeilichen Vorladung“ mit dem für sie bis dahin unbekannten Symbol näher befasst zu haben: „Ich habe gegoogelt, um herauszufinden, was das Zeichen bedeutet und wofür es steht.“ Diese Version glaubten ihr jedoch weder die Oberstaatsanwältin noch die Zweibrücker Strafkammer

via pfälzischer merkur: Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken : Noch höhere Geldstrafe für rechtsradikalen „Muttertagsgruß“ – Urteil gegen NPD-Frau Walter-Riefling bestätigt

Die sogenannte #Bürgerbewegung #PaxEuropa machte Station auf dem #Stuttgarter Schlossplatz – Geballter Hass in der Innenstadt – #Stürzenberger #Haft #LockHimUp

Die sogenannte Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) mit Michael Stürzenberger machte am Freitag, 2. September, halt auf dem Stuttgarter Schlossplatz. Stürzenberger ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Volksverhetzung. Er wird vom bayrischen Verfassungsschutz beobachtet. Einem Ausschlussverfahren der CSU, deren Pressesprecher er war, kam er zuvor und trat selbst aus. Sein Thema bei der gut sechsstündigen Mammut-Kundgebung war der „Politische Islam“. Die Tiraden blieben nicht ohne Widerspruch. Stürzenberger wurde am heutigen Mittwoch, 7. September, vom Amtsgericht Hamburg zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Der Richter sah den Straftatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an. Der einschlägig Vorbestrafte soll die Straftat bei einer Kundgebung der „Bürgerbewegung Pax Europa“ am 8. Oktober 2020 in Hamburg begangen haben. Irfan Peci, V-Mann und ehemaliger Al-Qaida-Aktivist Sich selbst bezeichnet Michael Stürzenberger als Antifaschist. Diese Charakterisierung steht aber eindeutig im Gegensatz zu seinen rassistischen Aussagen. Mit dabei war Irfan Peci, er leitete das deutschsprachige Propaganda-Programm von Al-Qaida. Mit 19 Jahren wurde er verhaftet und bekam im Gefängnis das Angebot, als V-Mann für den Verfassungsschutz zu arbeiten. Inzwischen versteht er sich wohl auch als eine Art Polizist. So nahm er in Stuttgart die Verfolgung eines Mannes auf, der angeblich Stürzenberger und ihn beleidigt hatte. Dieser Mann landete daraufhin verletzt im Rettungswagen. (…) Zur illustren Anhängerschaft von Stürzenberger zählten Anhänger und Mitglieder der AfD Göppingen, Identitäre Bewegung, Querdenker, Leute in Compact Shirts, der rechte Streamer Markus Huck und Ralph Bühler. Bei dieser Gesellschaft überraschte es dann auch nicht, dass Sätze fielen wie: „Ich hab weitaus mehr Angst, wenn einer Allahu akbar ruft, als wenn einer „Heil Hitler“ ruft“.

via beoachternews: Die sogenannte #Bürgerbewegung #PaxEuropa machte Station auf dem #Stuttgarter Schlossplatz – Geballter Hass in der Innenstadt

Reichsbürger-Krankenkasse hatte kaum Beitragseinnahmen

Am Dresdner Amtsgericht hat am Mittwoch der Prozess um die illegale Gründung einer Krankenkasse begonnen, die den Reichsbürgern nahesteht. Dass das Modell kaum funktionieren kann und konnte, zeigt die Zahl der geworbenen Mitglieder. Ganze 49 Personen zahlten Beitrag ein: so kam nur ein vierstelliger Betrag für Behandlungen zusammen. Auch wenn sich die DeGeKa durch das Kaiserreich legitimiert sah – erfolgreich war sie mit ihrem Geschäftsmodell einer Krankenkasse auf Gegenseitigkeit nicht (Symbolbild). [email protected] Am Dresdner Amtsgericht hat am Mittwoch der Prozess um die sogenannte Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa) begonnen. Das berichtet aktuell der Mitteldeutsche Rundfunk. Drei Personen sind angeklagt: Sie werden von der Staatsanwaltschaft der Reichsbürgerszene zugeordnet. Ihnen wird vorgeworfen, ohne erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Krankenkasse betrieben zu haben. Laut Sozialgesetzbuch kann dies mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

via versicherungsbote: Reichsbürger-Krankenkasse hatte kaum Beitragseinnahmen

siehe auch: 70 EURO BASIS-TARIF: ANGEKLAGTE GRÜNDETEN REICHSBÜRGER-KRANKENKASSE. Volksaufstand im Kaiserreich: Vor fünf Jahren waren Roland Z. (68), seine Freundin Doris R. (72), Claudia I. (68) und Michael B. (53) treue Anhänger des selbsternannten “Präsidialsenats des Deutschen Reichs”, einer Art Ersatz-Kaiser Erhard L. (68). Sie betrieben mit ihm und anderen zusammen eine illegale Krankenversicherung. Dafür landeten sie am Mittwoch vor dem Dresdner Amtsgericht und fielen allesamt ihrem einstigen Herrscher in den Rücken. Dafür können sie mit der Einstellung des Verfahrens rechnen. Die “Degeka” sorgte 2017 für Aufsehen: Trotz Verbots durch die BaFin machte die Reichsbürger-Krankenkasse einfach weiter, bot für “Staatsangehörige” für 70 Euro einen Basistarif an Dreist erließ der Möchtegern-Kaiser damals sogar ein Verbot der Bafin. Am Mittwoch sollte nun der Prozess gegen die sieben Köpfe der verbotenen Kasse starten. Allerdings fehlten der “Kaiser”, seine Gemahlin und Andreas U. (67, hat angeblich Corona). Erhard L. hatte mit wirren Reichsbürger-Pamphleten erklärt, dass der Prozess für ihn keine Rolle spielen. Seine Frau legte lediglich ein Attest für eine Erkältung vor. Für den Richter nicht ausreichend – und so rückte die Polizei bei dem Ehepaar an. Die Nachbarin bestätigte, dass beide gerade auf Urlaub in Sachsen wären. So erließ der Richter Haftbefehl gegen das Paar …

Neonazis im Kampfsport: Gericht bestätigt Verbot von “Kampf der Nibelungen”

Seit 2013 gibt es den sogenannten “Kampf der Nibelungen” – laut Sächsischem Verfassungsschutz das “jährlich stattfindende Highlight der bundesweiten rechtsextremistischen Kampfsportszene”. 2019 ist die Veranstaltung in Ostritz im sächsischen Landkreis Görlitz verboten worden. Am Mittwoch ist vor dem Verwaltungsgericht Dresden die Rechtmäßigkeit dieses Verbots verhandelt worden. Die Entscheidung hat laut Experten auch Einfluss auf andere rechtsextreme Kampfsportveranstaltungen in Sachsen. Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Klage gegen das Verbot der rechtsextremistischen Kampfsportveranstaltung “Kampf der Nibelungen” abgewiesen. Das Gericht teilt die Ansicht der Stadt Ostritz, dass bei der beabsichtigt gewesenen Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestand. “Im Vordergrund habe keine Sportveranstaltung gestanden, sondern die Vorführung von Kampftechniken sowie die Kampfertüchtigung als Einstieg in den physischen politischen Kampf, um auf diese Weise politische Ziele gewaltsam durchsetzen zu können.” Claudia Kucklick Präsidentin des Verwaltungsgerichts

via mdr: Neonazis im Kampfsport: Gericht bestätigt Verbot von “Kampf der Nibelungen”

siehe auch: Neonazi-Kampfsportveranstaltung : Gericht weist Klage gegen Verbot von “Kampf der Nibelungen” ab 2019 hatten sächsische Behörden eines der größten Kampfsportevents der Neonaziszene untersagt. Auch das Verwaltungsgericht Dresden hat dies nun bestätigt. Das Verbot des Neonazi-Kampfsportevents “Kampf der Nibelungen” im Jahr 2019 ist rechtens. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden und wies damit eine Klage des Veranstalters ab. So habe damals tatsächlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestanden, was die zuständige sächsische Stadt Ostritz zutreffend angenommen habe, als sie die für Oktober 2019 geplante Veranstaltung untersagt hatte. Die Veranstaltung “Kampf der Nibelungen” wurde von 2013 bis 2018 jährlich ausgerichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet sie der Neonaziszene zu. Die Stadt Ostritz hatte ihr Verbot damit begründet, dass die Veranstaltung keinen Sportcharakter habe. Sie diene vielmehr der rechtsextremen Kampfertüchtigung und damit der Vorbereitung eines politischen Kampfs

#Compact und “#BabylonBerlin” : Einstweilig abgesagt – #cashback #urheberrechtsverletzung #LoL

Das Magazin “Compact”, eine Zeitschrift vom rechten Rand, darf das Sonderheft zur Serie “Babylon Berlin” nicht mehr vertreiben. Das vom Verfassungsschutz als “gesichert extremistisch” eingestufte Magazin Compact darf nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin sein Sonderheft zur Fernsehserie “Babylon Berlin” nicht mehr verkaufen. (…) Dabei hatte die rechtliche Auseinandersetzung um das Sonderheft nichts mit Eingriffen in die Pressefreiheit zu tun, sondern damit, dass Compact nach Ansicht des Landgerichts in großem Stil Urheberrechte verletzt hat. Das “Babylon Berlin”-Heft breitet nicht nur ein wirres Geschichtsbild (“Der süße Geruch von Moder und Blut”, “Pornos und Proleten”) und die üblichen Verschwörungsnarrative aus, etwa zum “angeblichen Klimawandel”. Es bedient sich auch großzügig beim Bildmaterial der Serie – ohne dafür allerdings die Rechteinhaber, die Berliner Filmproduktion X-Filme, um Erlaubnis gefragt zu haben (…) Der Compact-Chefredakteur schäumt auf der Internetseite des Magazins: “Schwerer Schlag für die Pressefreiheit – und für Compact ein Schaden von mindestens 60000 Euro”. Weil das Gericht auch die Abbildung der Titelseite untersagt hat, darf der Verlag nach eigenen Angaben auch andere Ausgaben der Zeitschrift, in denen dieses Cover zu Werbezwecken abgebildet ist, nicht mehr verkaufen. Das muss nicht das Ende der Auseinandersetzung sein. Compact hat mit seinem Sonderheft und der Urheberrechtsverletzung Geld verdient. Im Augenblick ist offen, ob X-Filme auch zivilrechtlich gegen das Magazin vorgeht und den Verlag auf Schadenersatz verklagt.

via sz: Compact und “Babylon Berlin” : Einstweilig abgesagt

siehe auch: Urheberrecht verletzt Rechtsextremes »Compact«-Magazin darf Heft zu »Babylon Berlin« nicht mehr verkaufen. Ein Gericht verbietet dem »Compact«-Magazin den Vertrieb eines Hefts zur Erfolgsserie über die Zwanzigerjahre. Der Herausgeber wittert Zensur – besitzt aber keine Bildrechte. (…) Das Magazin bediente sich bei Pressebildern, die allerdings nur eine beschränkte Nutzungserlaubnis hatten. Außerdem druckte »Compact« unter anderem auch ein Nacktbild der Schauspielerin Liv Lisa Fries, das offenbar aus einem Trailer für die vierte Staffel der Serie kopiert war. Es war wohl nicht das einzige Bild, das ohne die entsprechenden Rechte gedruckt wurde. Die Produktionsfirma der Serie, X-Filme, schickte dem Magazin eine Abmahnung, die dieses allerdings nicht unterschrieb. Also zog die Firma vor Gericht. Das Landgericht entschied nun: Da das Magazin die Rechte an den Bildern nicht besaß, darf das Heft nicht mehr verkauft werden.

https://twitter.com/KreuzAcht/status/1566093563489820676
Mimimi einer gesichert rechtsextremen Postille, die Bilder geklaut hat

#Fritzlar: #Geldstrafe für rassistische Hetze – #ThuleSeminar #PierreKrebs #Volksverhetzung

Führende Köpfe des rechtsextremen „Thule-Seminars“ wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Wirkung dürfte sich Pierre Krebs etwas anders vorgestellt haben. Eine Dreiviertelstunde nahm sich der Gründer und Chef des rechtsextremen „Thule-Seminars“ am Donnerstag für sein Schlusswort im Fritzlarer Amtsgericht. Dozierte über die angebliche Menschenfreundlichkeit der von ihm verfochtenen Rassenlehre, verteidigte seine auf Rassismus und NS-Verherrlichung gründende Lebensanschauung als „weder rechts noch links“. Und berauschte sich dabei, als spräche er zu einem begeisterten Massenpublikum, immer mehr an seinen pathetischen Worten. Da unterbrach ihn die Richterin mit einem sehr unbeeindruckten Satz: „Warum schreien Sie mich eigentlich so an?“ Wenig später verkündete Corinna Eichler ein Urteil, in dem sie dem selbsternannten rechten Vordenker zwar bescheinigte, ein „hochwissenschaftliches“ letztes Wort gehalten zu haben. Überzeugen aber ließ sie sich von dem Vortrag des 75-Jährigen aus Bad Emstal nicht. Wegen gemeinschaftlicher Volksverhetzung verurteilte sie den Vorsitzenden des „Thule-Seminars“ ebenso wie seine Vorstandskollegin, die 72 Jahre alte Gudrun Schwarz aus Bad Wildungen, zu einer Geldstrafe von 7200 Euro (120 Tagessätze à 60 Euro). (…) Anders als bei früheren und späteren Ausgaben des „Mars Ultor“ genannten Werks stand Weecke bei der strittigen 2016er-Auflage ausnahmsweise nicht im Impressum. Was ihn freilich nicht daran hinderte, sich auch persönlich beleidigt zu fühlen, als ein polizeilicher Staatsschützer den Inhalt des Werks vor Gericht etwas undiplomatisch als „geistigen Dünnschiss“ bezeichnete. (…) Die Verteidigung forderte dennoch Freisprüche. Szene-Anwalt Wolfram Nahrath berief sich für seinen Mandanten Pierre Krebs auf die Meinungsfreiheit. Wortreich ließ er sich in seinem Plädoyer über den vermeintlich drohenden „Volkstod“ aus und raunte von politisch gelenkter Justiz und Presse. Zugleich warf er dem Staatsanwalt „politische Kampfsprache“ vor.

via fr: Fritzlar: Geldstrafe für rassistische Hetze

brown wooden gavel on brown wooden table
Photo by EKATERINA BOLOVTSOVA on Pexels.com

#Verbot des rechtsextremistischen Vereins #Nordadler vom #Bundesverwaltungsgericht bestätigt – #terror

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Klage gegen das Verbot der überwiegend im Internet agierenden rechtsextremistischen Vereinigung “Nordadler” abgewiesen. Geklagt hatte ein einzelnes Mitglied. Bundesinnenministern Nancy Faeser: “Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus. Es zeigt, dass auch Vereinigungen, die überwiegend virtuell agieren und im Netz Hass und Hetze verbreiten und Anhänger rekrutieren, verboten werden können. Deshalb werde ich nicht zögern, wenn nötig auch von weiteren Vereinsverboten Gebrauch zu machen. Das ist ein wichtiger Teil meines Aktionsplans gegen Rechtsextremismus. Wir werden das Treiben von rechtsextremistischen Organisationen unterbinden, die Hass, Hetze und verfassungsfeindliches Gedankengut ins Netz und unsere Gesellschaft hineintragen.” Die rechtsextremistische Vereinigung “Nordadler” wurde mit Verfügung vom 23. Juni 2020 durch das Bundesministerium des Innern verboten, da sie sich sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen somit den Strafgesetzen zuwider. Mit “Nordadler” wurde erstmals eine rechtsextremistische Vereinigung verboten, die ihre nationalsozialistische und antisemitische Ideologie überwiegend im Internet propagierte und dazu Chatgruppen sowie Kanäle auf diversen Plattformen und in den sozialen Medien nutzte. Auf diese Weise sollten gezielt jüngere Internetnutzer geworben und indoktriniert werden. Charakteristisch für die Gruppierung war vor allem die ideologische Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus sowie ein sehr stark ausgeprägter Antisemitismus.

via bmi: Verbot des rechtsextremistischen Vereins Nordadler vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt

siehe auch: Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Verbot von Gruppe Nordadler ab Der Kläger gibt zwar an, nicht Mitglied der rechtsextremistischen Vereinigung zu sein. Trotzdem sah er das Verbot der Gruppe als unzulässig an. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot der rechtsextremen Vereinigung Nordadler als unzulässig abgewiesen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot im Juni 2020 verfügt. Die Vereinigung verbreite „Hass und Hetze“ im Internet und sehne „die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbei“, hieß es zur Begründung. Sie verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung. (Az: 6 A 9.20) Bei Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen waren NS-Literatur, Reichskriegsflaggen und Devotionalien wie Stahlhelme gefunden worden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Nordadler in einer Analyse vom September 2019 als „mutmaßlich rechtsterroristische, bislang überwiegend virtuell kommunizierende Gruppe“ eingestuft

siehe dazu auch: Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen „NORDADLER“. Vom 5. Juni 2020. Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593) erlässt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die folgende Verfügung: 1. Der Verein „Nordadler“ (auch handelnd und auftretend unter den Bezeichnungen „Völkische Revolution“, „Völkische Jugend“, „Völkische Gemeinschaft“ und „Völkische Renaissance“, im Folgenden NORDADLER) richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.