#Berichterstattung über #Parteitag :Thüringer AfD muss “#Monitor” Zugang gewähren – #pressefreiheit

Zu ihrem Landesparteitag in Thüringen wollte die AfD dem ARD-Magazin “Monitor” den Zutritt verweigern. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Die AfD muss die Journalisten reinlassen. Die Thüringer AfD muss Journalisten des ARD-Magazins “Monitor” Zugang zu ihrem Parteitag gewähren. Das entschied das Landgericht Erfurt am Freitag nach einer mündlichen Verhandlung. Das sagte ein Gerichtssprecher in Erfurt. Bei ihrem Landesparteitag in Pfiffelbach wählt die Partei seit heute unter anderem ihre Liste für die Landtagswahl im kommenden Jahr. Die Partei verwehrte allerdings dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) die Akkreditierung für zwei Journalistinnen des Magazins “Monitor”, woraufhin der Sender beim Landgericht Erfurt am Donnerstag den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkte. Dagegen legte die AfD Widerspruch ein. Die Entscheidung, wonach der Presse Zugang zum Parteitag zu gewähren ist, bestätigte das Gericht am Freitag nun nach mündlicher Anhörung. Theoretisch kann die AfD dagegen noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Die Chefredakteurin Politik und Zeitgeschehen des Westdeutschen Rundfunks, Ellen Ehni, sprach bereits nach der Entscheidung des Landgerichts im Eilverfahren am Donnerstag von einem “Erfolg für die freie Berichterstattung” und für die Demokratie. Der Ko-Sprecher des Thüringer AfD-Landesverbandes, Stefan Möller, sagte am Donnerstag:

via zdf: Berichterstattung über Parteitag :Thüringer AfD muss “Monitor” Zugang gewähren

siehe dazu auch: „Absehbare Propaganda gegen uns“: Thüringen-AfD muss ARD-Journalisten Zugang zu Parteitag gewähren. Journalisten des ARD-Magazins „Monitor“ wollten sich zum Parteitag der Thüringen-AfD anmelden – und wurden abgelehnt. Nun entscheidet ein Gericht: Die AfD muss sich hereinlassen.

siehe dazu auch: EINSTWEILIGE #VERFÜGUNG – AfD muss ARD-Magazin “#Monitor” Zutritt zum #Parteitag gewähren – #pressefreiheit Für den Parteitag der AfD Thüringen wurde einem Team von “Monitor” die Zulassung für die Berichterstattung verweigert. Andere Medien sind dagegen zugelassen. Der WDR ging per einstweiliger Verfügung dagegen vor – und bekam jetzt Recht. Die Thüringer AfD muss nach einem vorläufigen Gerichtsbeschluss dem ARD-Politikmagazin “Monitor” Zutritt zu ihrem Landesparteitag gewähren. Der Antrag des öffentlich-rechtlichen Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf eine einstweilige Verfügung sei stattgegeben worden, teilte das Landgericht Erfurt am Donnerstag mit. Einem Gerichtssprecher zufolge hat die AfD in der Sache eine mündliche Verhandlung gefordert.

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Nach #Debatte über #SBGG – Petra Pau verhängt #Geldstrafe gegen wutschäumende #BeatrixVonStorch

Die transphoben Tiraden von Beatrix von Storch haben ein Nachspiel: Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau bittet die AfD-Politikerin wegen ihrer Respektlosigkeit zur Kasse. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) hat am Mittwochabend ein Ordnungsgeld gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch (AfD) verhängt. Anlass waren wütende Kommentare von Storchs in sozialen Medien nach der ersten Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes (queer.de berichtete). “Für ihren aus der Sitzung heraus in sozialen Medien veröffentlichten Beitrag mit einer despektierlichen Kritik an der Sitzungsleitung verhänge ich gegen die Abgeordnete von Storch ein Ordnungsgeld”, so Pau knapp eine Dreiviertelstunde nach dem Ende der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz, als die Abgeordneten gerade über die EU-Gebäuderichtlinie diskutierten. Von Storch hatte zu diesem Zeitpunkt das Parlamentsplenum bereits verlassen. Das Ordnungsgeld beträgt nach einem gegen die Stimmen der AfD und der Linksfraktion beschlossenen Gesetz aus dem Jahr 2021 zunächst 1.000 Euro und im Wiederholungsfall 2.000 Euro. Bei “gröblichen Verletzungen” kann ein Mitglied des Bundestages sogar bis zu 30 Tage vom Parlamentsbetrieb ausgeschlossen werden. Von Storch hat aber noch die Möglichkeit, juristisch gegen die Strafe vorzugehen. Von Storch hatte bereits zwei Ordnungsrufe erhalten Bereits in der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz hatte sich von Storch zwei Ordnungsrufe – also Verwarnungen – von Pau eingefangen. Grund war, dass sie im Plenum den abgelegten Namen der grünen Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer verwendete und sie als Mann bezeichnete. Pau rief mehrfach zum Respekt “vor allen Anwesenden” auf und warnte von Storch, dass sie bei abwertenden Einträgen in sozialen Netzwerken andere Maßnahmen ergreifen werde.

via queer: Nach Debatte über SBGG Petra Pau verhängt Geldstrafe gegen wutschäumende Beatrix von Storch

#JUSTIZ – #Gera: AfD-nahe #Verwaltungsrichter urteilen deutlich öfter gegen Asylsuchende aus Afrika – Rechts-Sprechung

Wenn Migranten einen abgelehnten Asylantrag bekommen, können sie vor einem Verwaltungsgericht dagegen klagen. In Gera urteilten zwei Richter mit Nähe zur AfD deutlich öfter gegen klagende Flüchtlinge aus Afrika als der Bundesschnitt. (…) Spricht man mit Rechtsanwälten, die vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gera regelmäßig klagen, kommt oft nur ein müdes Abwinken zurück. Sätze wie “Da habe ich eigentlich noch nie gewonnen” fallen dann. Oder, bezogen auf Fälle aus Nigeria: “Um da mal einen Fall zu gewinnen, muss schon viel passieren.” Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion aus diesem Jahr enthält Zahlen zu den Asylverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten – und nun erstmals auch zu den Verfahren vor dem VG Gera. Dabei fallen verschiedene Dinge auf: Schlechtere Chancen für Nigerianer in Gera Die Antwort listet auf, wie erfolgreich Klagen nach den einzelnen Herkunftsländern waren. Wichtig ist: Gerichtsurteile sind immer Einzelfallentscheidungen. Die unterschiedlichen Quoten sprechen daher nicht zwingend und unmittelbar für eine strenge oder weniger strenge Spruchpraxis. Doch die teils erheblichen Unterschiede werfen Fragen auf: Beim Herkunftsland Nigeria zeigt sich zum Beispiel, dass die Chancen, in Gera ein Verfahren zu gewinnen, deutlich schlechter liegen als im Bundesschnitt. Für Nigeria war seit 2015 bis auf ein Jahr der Richter und Vizepräsident des Gerichts, Fuchs, zuständig. Das geht aus dem Geschäftsverteilungsplan des VG hervor, die der MDR einsehen konnte. Demnach sind in den vergangenen Jahren die Kammern zwei, vier und sechs für Asylverfahren zuständig gewesen. Fuchs ist Stand 2023 Vorsitzender der vierten Kammer – dazu kommen zwei weitere hauptamtliche Richter. (…) Zuständig war Fuchs zwischen 2017 und 2019 auch für Fälle aus dem Herkunftsland Eritrea. Dabei fällt auf, dass noch im Vorjahr 2016 die Positivquote in Gera bei 18,5 Prozent im Vergleich zu 12,8 im Bundesschnitt lag. Der Vorgänger von Fuchs gab also mehr Klagen statt als im Bundesschnitt. Im Jahr 2017, als Fuchs Eritrea übernimmt, dreht sich der Spieß um. Es sind nur zwei von 261 Fällen (0,8 Prozent), denen der Richter stattgibt – im Gegensatz zu immer noch recht hohen 9,3 Prozent im Bundesschnitt. Zu Gast auf der Wahlparty des Geraer OB-Kandidaten der AfD Es sind vor allem Richter Fuchs und sein Kollege, der Richter und Pressesprecher des Gerichts, Amelung, wegen denen das VG Gera seit ein paar Jahren einen teils zweifelhaften Ruf genießt. 2021 veröffentlichte der Journalist Joachim Wagner sein Buch “Rechte Richter und Staatsanwälte” und widmete den Ostthüringer Verwaltungsrichtern gleich ein ganzes Kapitel. Er weist darin nicht nur auf Urteile hin, die “überwiegend zugunsten neo-nazistischer Verbände, der NPD, der AfD […] ausgegangen sind.” Sondern er zeichnet zum ersten Mal eine in weiten Teilen restriktive Rechtsprechung gegen klagende Asylbewerber aus afrikanischen Staaten nach. Videos und Fotos auf Facebook von 2018 zeigen beide, Fuchs und Amelung, auf der AfD-Party nach der Oberbürgermeisterwahl in Gera mit dem Kandidaten und heutigen Landtagsabgeordneten Dieter Laudenbach. Es wird applaudiert, als Laudenbach vom Triumph gegen die “etablierten Parteien” spricht. Er war in beiden Wahlgängen Zweiter geworden. In Laudenbachs Restaurant “Graf Zeppelin” in Gera sind die Richter damals regelmäßig zu Gast und pflegen in Kommentarspalten auf Facebook ein freundschaftliches Verhältnis zum Rechtsaußen-Politiker. Erlaubt ist all das natürlich. Doch es spricht zumindest einiges dafür, dass Fuchs und Amelung den Positionen der in Thüringen als gesichert rechtsextremistischen AfD – samt ihren migrationskritischen Ansichten – nicht komplett abgeneigt gegenüberstehen oder zumindest standen.

via mdr: JUSTIZ Gera: AfD-nahe Verwaltungsrichter urteilen deutlich öfter gegen Asylsuchende aus Afrika

EINSTWEILIGE #VERFÜGUNG – AfD muss ARD-Magazin “#Monitor” Zutritt zum #Parteitag gewähren – #pressefreiheit

Für den Parteitag der AfD Thüringen wurde einem Team von “Monitor” die Zulassung für die Berichterstattung verweigert. Andere Medien sind dagegen zugelassen. Der WDR ging per einstweiliger Verfügung dagegen vor – und bekam jetzt Recht. Die Thüringer AfD muss nach einem vorläufigen Gerichtsbeschluss dem ARD-Politikmagazin “Monitor” Zutritt zu ihrem Landesparteitag gewähren. Der Antrag des öffentlich-rechtlichen Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf eine einstweilige Verfügung sei stattgegeben worden, teilte das Landgericht Erfurt am Donnerstag mit. Einem Gerichtssprecher zufolge hat die AfD in der Sache eine mündliche Verhandlung gefordert. Wie der Fall weitergeht und ob es zu einer Verhandlung kommt, ist offen. AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller postete auf der Plattform X (vormals Twitter) unter anderem, es sei “bitter gezwungen zu werden, der absehbaren Propaganda” die Tür öffnen zu müssen. “Wir versuchen es weiter, dies noch rechtzeitig zu verhindern.” Der WDR hatte am Mittwoch bekanntgegeben, dass einem Team von “Monitor” die Zulassung für eine Berichterstattung auf dem Parteitag verweigert wurde.

via mdr: EINSTWEILIGE VERFÜGUNG AfD muss ARD-Magazin “Monitor” Zutritt zum Parteitag gewähren

siehe auch: Keine Akkreditierung Thüringer AfD verwehrt ARD-Politikmagazin »Monitor« Zugang zu Parteitag. Vom Landesparteitag der thüringischen AfD am kommenden Wochenende sind die Journalisten der öffentlich-rechtlichen Sendung »Monitor« ausgesperrt worden. Der Sender kündigte an, rechtliche Schritte dagegen zu prüfen. Das ARD-Politikmagazin »Monitor« wird von der AfD nicht zur Berichterstattung über den thüringischen Landesparteitag zugelassen. Der für das Magazin zuständige öffentlich-rechtliche Westdeutsche Rundfunk (WDR) kritisierte das  und teilte nun mit, rechtliche Schritte gegen die Verweigerung der Akkreditierung für den am Freitag beginnenden Landesparteitag zu prüfen. Der ARD-Sender betonte, es sei höchst bedenklich, dass »eine im Parlament vertretene Partei Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu einem Parteitag verwehrt, weil sie mit der Berichterstattung nicht einverstanden ist.« WDR-Chefredakteurin Politik und Zeitgeschehen, Ellen Ehni, sagte laut Mitteilung: »Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft ist es, dass die Medien frei über Politikerinnen und Politiker sowie Parteien berichten können.« »Kritischer Journalismus« vs. »plumpe Stimmungsmache« »Monitor«-Leiter Georg Restle kritisierte die Entscheidung der vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei als »Offenbarungseid eines rechtsextremen AfD-Landesverbandes, der zeigt, was die Partei von kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land hält«.

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Von Der ursprünglich hochladende Benutzer war <a href=”https://en.wikipedia.org/wiki/de:User:Frank_Murmann” class=”extiw” title=”w:de:User:Frank Murmann”>Frank Murmann</a> in der <a href=”https://en.wikipedia.org/wiki/de:” class=”extiw” title=”w:de:”>Wikipedia auf Deutsch</a> – selbst vektorisiert, Gemeinfrei, Link

Urteile – Koblenz : Gericht: THW darf Mitglied rechtsextremer Band entlassen

Das Technische Hilfswerk (THW) darf einen ehrenamtlichen Helfer wegen der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Band entlassen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Geklagt hatte demnach ein langjähriges Mitglied des THW, das im vergangenen Jahr entlassen worden war. Die Band, in der der Mann Mitglied sei, werde vom Innenministerium Rheinland-Pfalz als rechtsextremistisch eingestuft, hieß es. Der Kläger hatte hingegen laut Gericht gesagt, der Band widme er sich nur in seiner Freizeit und er bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

via sz: Urteile – Koblenz : Gericht: THW darf Mitglied rechtsextremer Band entlassen

siehe auch: „Flak“: Rechtsextremer Musiker kann aus THW entlassen werden Sind Helfer oder Angestellte des Technischen Hilfswerks (THW) in rechtsextremistischen Bands aktiv, ist das keine Freizeit- oder Privatangelegenheit. Sie können entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz von Ende Oktober hervor, das Mitte dieser Woche veröffentlicht wurde. Geklagt hatte ein seit 2004 aktives THW-Mitglied. Der Mann war am 20. September 2022 nach einem monatelangen Verfahren fristlos entlassen worden. Er war einer der Musiker der Rechtsrockband „Flak“ aus dem Umfeld der inzwischen verbotenen Hammerskins. Die vom Gericht in dem jetzt veröffentlichten Urteil nicht namentlich genannte Band, in der der Mann aus Ahrweiler seit 2011 aktiv ist, wird vom rheinland-pfälzischen Innenministerium als rechtsextremistisch eingestuft. Im THW sei seine rechte Gesinnung seit einigen Jahren bekannt gewesen, heißt es in dem Urteil. Im Dienst habe er sich aber nicht entsprechend geäußert.

Bewaffnete Jagd auf Polizisten – über 14 Jahre Haft für Reichsbürger

Nach 32 Verhandlungstagen im Prozess gegen Ingo K. aus dem Reichsbürger-Milieu hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Angeklagten wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht blieb damit knapp unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die für eine lebenslange Haftstrafe plädiert hatte. Es waren Szenen wie in einem Fernsehkrimi: Im April 2022 hatte sich der damals 54-jährige Ingo K. zwei Stunden lang in seiner Wohnung im badischen Boxberg verschanzt und mit einem Schnellfeuergewehr durch die herunter gelassenen Rolladen auf Polizisten und SEK-Beamte geschossen. Die Polizisten, die seine Wohnung durchsuchen wollten, um ihm eine Waffe abzunehmen, fanden sich im Kugelhagel wieder, ein Beamter wurde durch Schüsse in die Beine schwer verletzt. Der Schütze stammt aus dem Reichsbürger-Milieu, nach seiner Verhaftung stießen die Ermittler auf seinem „Selbstverwaltungsbauernhof“ auf ein begehbares Waffenlager mit mehreren Schusswaffen wie vollautomatischen Gewehren und Maschinenpistolen sowie mehr als 5.000 Schuss Munition. Nun verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) den früheren Kampfsportler wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten. K. musste sich seit Anfang April vor dem OLG in Stuttgart Stammheim u.a. wegen mehrfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.

via endstation rechts: Bewaffnete Jagd auf Polizisten – über 14 Jahre Haft für Reichsbürger

siehe auch: Boxberger Reichsbürger-Prozess :Lange Haftstrafe für Angeklagten Als Polizisten 2022 im badischen Boxberg eine Wohnung durchsuchen, geraten sie in einen Kugelhagel. Ein mutmaßlicher Reichsbürger wurde nun verurteilt. ür Schüsse auf ein Spezialeinsatzkommando im badischen Boxberg ist ein Mann wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch. Der 55-jährige mutmaßliche „Reichsbürger“ hatte im April vergangenen Jahres in der Gemeinde Boxberg im Main-Tauber-Kreis mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizeibeamte geschossen. Die Einsatzkräfte wollten das Haus des Mannes wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. In dem Haus fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör. Bei dem Einsatz war einer der Beamten durch Schüsse in die Beine schwer verletzt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Deutschen in ihrem Plädoyer vorgeworfen, „regelrecht Jagd auf Polizeibeamte gemacht“ zu haben und eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen gefordert.

Urteil rechtskräftig: Ex-NPD-Stadtrat Enrico B. muss 2.500 Euro zahlen – #LockHimUp

Der ehemalige NPD-Stadtrat Enrico B. muss wegen falscher eidesstattlicher Versicherung eine Geldstrafe von 125 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro zahlen. Das hatte bereits im August 2022 das Amtsgericht Leipzig entschieden. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Zunächst hatte die LVZ darüber berichtet. Eigentlich wollte B. das Urteil nicht hinnehmen, weshalb er Berufung dagegen eingelegt hatte. Die Berufungsverhandlung sollte am Mittwoch, dem 15. November, am Landgericht Leipzig stattfinden. Kurz vor dem Termin hat B. die Berufung zurückgezogen. Ausgangspunkt für die Verurteilung war ein Rechtsstreit zwischen dem rechtsradikalen „Compact“-Magazin und der linken Landtagsabgeordneten Juliane Nagel. Diese soll vor mehreren Jahren ein mutmaßliches Mitglied der Gruppe rund um Lina E. in der Jugendstrafanstalt (JSA) Regis-Breitingen besucht haben, behauptete „Compact“ und berief sich dabei unter anderem auf eine eidesstattliche Versicherung von B. Der Ex-NPD-Politiker habe den angeblichen Gefängnisbesuch von Nagel nicht persönlich mitbekommen, aber davon gehört. Im Rahmen einer Zeugenvernehmung zum Lina-E-Verfahren, in dem B. ein Geschädigter war, soll ihm ein LKA-Mitarbeiter diese Information bestätigt haben. Der jedoch wies diese Behauptung zurück, sodass B. wegen falscher eidesstattlicher Versicherung angeklagt wurde. (…) Die Anzahl der Vorstrafen B.s ist damit auf mindestens 22 gewachsen. Im Laufe der Jahre wurde der 41-Jährige unter anderem wegen Nötigung, Beleidigung, Diebstahl, Körperverletzung und Verwendung verbotener Kennzeichen verurteilt. Demnächst wird B. wohl erneut vor Gericht erscheinen müssen. Zusammen mit zwei anderen Personen ist er am Oberlandesgericht Dresden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung angeklagt. Er soll beim Online-Versandhandel „Der Schelm“ dafür zuständig gewesen sein, antisemitische und nationalsozialistische Bücher zu versenden.

via l-iz: Urteil rechtskräftig: Ex-NPD-Stadtrat Enrico B. muss 2.500 Euro zahlen