Einigung auf Vergleich Rechtsstreit um Social-Media-Post: AfD muss 7500 Euro an Heino blechen

Schlagersänger Heino bekommt Schadenersatz von der AfD Uckermark. Ein Kandidat hatte in sozialen Medien ohne Erlaubnis mit ihm geworben. Im Streit um Wahlwerbung mit Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark jetzt den Kürzeren gezogen. Laut Medienberichten muss der Kreisverband dem Schlagerstar 7500 Euro Schadenersatz zahlen. Darauf haben sich beide Parteien bereits am Dienstag (6. Oktober) in einem Vergleich vor dem Landgericht Innsbruck geeinigt. Heino hatte ursprünglich 30.000 Euro von der AfD gefordert. AfD-Politiker ignorierte Unterlassungserklärung von Heinos Anwalt Der Sänger war vor Monaten juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vorgegangen, weil ein AfD-Kandidat in der Uckermark vor der Landratswahl im Sommer mit Heino geworben hatte. Demnach hatte Kandidat Felix Teichner in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Einer darauf folgenden Unterlassungserklärung von Heinos Rechtsanwalt war Teichner zudem nicht nachgekommen.

via maz online: Einigung auf Vergleich Rechtsstreit um Social-Media-Post: AfD muss 7500 Euro an Heino blechen

siehe auch: AfD Uckermark muss Heino Schadenersatz zahlen Der AfD-Kreisverband in der Uckermark muss dem Schlagersänger Heino Schadenersatz zahlen. Darauf haben sich beide Parteien in einem Vergleich vor dem Landgericht Innsbruck geeinigt. 30.000 Euro hatte Heino, mit bürgerlichem Namen Heinz Georg Kramm, von der Uckermärker AfD gefordert. 7.500 Euro muss sie jetzt zahlen, nach einem Vergleich den beide Parteien im mündlichen Verfahren ausgehandelt haben. Das bestätigten der Manager des Sängers, Helmut Werner, und eine Sprecherin des Landgerichts rbb24. Zuerst hatte die “Märkische Oderzeitung” berichtet.

CDU-Vorwurf: AfD-Landtagspräsident verstößt gravierend gegen Neutralitätspflicht – amtliche Ressourcen für politische Meinungsmache genutzt

Im Zusammenhang mit dem Gedenken an den Terroranschlag von Halle (Saale), bei dem der AfD-Vizelandtagspräsident Hans-Thomas Tillschneider durch eine Menschenkette an der Teilnahme gehindert wurde, gibt es nun massive Vorwürfe gegen Landtagpräsidenten Tobias Rausch. Anlass ist eine Pressemitteilung. Diese wurde zunächst aus der AfD-Landtagsfraktion verschickt. Wenig später, ein paar minimale Änderungen, auch über das Präsidentenbüro. Werbung „Nach nur wenigen Tagen im Amt verstößt Tobias Rausch bereits gravierend gegen seine Neutralitätspflicht als Landtagspräsident. Der direkte Bezug zur Politik seiner Fraktion ist mit der nahezu wortgleichen Herausgabe von zwei Pressemitteilungen, sowohl durch AfD-Fraktion als auch die Pressestelle des Landtages, mehr als offensichtlich.“

via dubisthalle: CDU-Vorwurf: AfD-Landtagspräsident verstößt gravierend gegen Neutralitätspflicht – amtliche Ressourcen für politische Meinungsmache genutzt

Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten

Eine geplante AfD-Veranstaltung auf einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn in Baden-Württemberg ist zu Recht verboten worden. Das Landratsamt Lörrach durfte die für den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober geplante Versammlung an diesem Ort untersagen, wie das Verwaltungsgericht Freiburg nach Angaben vom Freitag im Eilverfahren entschied. Denn es drohe eine direkte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn. Der AfD-Kreisverband plante, dass sich bis zu 20 Menschen auf der Brücke über die A 98 nahe Lörrach treffen und Deutschlandflaggen schwenken sollten. Das Landratsamt schlug als Alternative eine Brücke über eine Bundesstraße vor. Das lehnte die AfD aber ab, woraufhin das Landratsamt die Versammlung auf der Autobahnbrücke untersagte. Das bestätigte das Gericht nun. Durch die Veranstaltung würde sich die Unfallgefahr an der ohnehin gefahrenträchtigen Stelle deutlich erhöhen, erklärte es und verwies darauf, dass der Autobahnabschnitt viel befahren werde sowie direkt hinter einer Auffahrt und kurz vor einer Abfahrt sei.  Die Aktion sei darauf angelegt, Autofahrer abzulenken. Bei ähnlichen Aktionen auf anderen Brücken hätten Autofahrer mit Hupen, Winken und Gesten auf die fahnenschwenkenden Versammlungsteilnehmer reagiert. In anderen Bundesländern sei es Medienberichten zufolge schon zu schweren und teils tödlichen Verkehrsunfällen bei solchen Veranstaltungen gekommen, führte das Gericht aus.

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Zeigte AfD-Chef Hitlergruß bei Kneipenbesuch? Politiker dementiert, Polizei ermittelt

Ein Kneipenbesuch in Kamen endet für einen Kreis- und Lokalpolitiker der AfD mit Platzverweis und Strafanzeige. Es geht um einen mutmaßlichen Hitlergruß. Ein AfD-Lokal- und Kreispolitiker aus Kamen wird verdächtigt, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe und verweist auf die Unschuldsvermutung. Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt wegen des Verdachts verfassungswidriger Symbole. Simon Knaack (29) leitet als Vorsitzender die AfD Kamen und vertritt die Partei als Mitglied im Stadtrat und im Kreistag in Unna. Nun ist der Kommunalpolitiker außerhalb der politischen Bühne aufgefallen. Er soll bei einem Kneipenbesuch in Kamen den Hitlergruß gezeigt und dadurch einen Polizeieinsatz ausgelöst haben. Die Polizei in Dortmund hat auf Anfrage der Redaktion die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen 29-Jährigen aus Kamen bestätigt. Knaack bestreitet nicht, in der Kneipe gewesen zu sein, weist aber den Verdacht strafbaren Fehlverhaltens zurück. (…) Der Verdacht: „Während der letzten Lokalrunde verhielt sich ein 29-jähriger Kamener aggressiv und zeigte den Hitlergruß“, erklärt die Polizei Dortmund. Bei dem 29-Jährigen handelt es sich nach Informationen dieser Redaktion um Simon Knaack. Der AfD-Politiker dementiert in einem Telefonat am Mittwochnachmittag (7.10.) nicht, zu der Zeit vor Ort gewesen zu sein. Den Vorwurf, er habe den Hitlergruß gezeigt und sich aggressiv verhalten, weist er zurück: „Hat so nicht stattgefunden. Klares Dementi.“ Auch vor der Tür soll der 29-Jährige durch das Nazisymbol aufgefallen sein. Der Verdacht laut Polizei: „Auch im Außenbereich wiederholte er laut Zeugen (Personal und Gäste) diese Geste mehrfach. Der Sicherheitsdienst des Lichterfestes wurde auf den Mann aufmerksam und unterstützte die Mitarbeiter des Restaurants dabei, den Mann bis zum Eintreffen der Polizei

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siehe auch: Kamen: Hitlergruß von AfD-Politiker in Kneipe? Ein AfD-Politiker aus Kamen soll in einer Kneipe am Kamener Markt den Hitlergruß gezeigt haben. Nach Antenne Unna-Infos soll es sich um den Kamener AfD-Vorsitzenden Simon Knaack handeln. VAggressives Verhalten und Hitlergruß Ein 29-jähriger Kamener soll in einer Kneipe den Hitlergruß gezeigt haben. Das bestätigt die Polizei. Nach Antenne Unna-Informationen handelt es sich um den AfD-Politiker Simon Knaack. Der Vorsitzende der Kamener AfD sei am frühen Samstagmorgen (03.10.26) in einer Gaststätte am Markt gewesen. Als um kurz vor 3 Uhr die letzte Runde ausgerufen wurde, verhielt er sich offenbar aggressiv. Laut Polizei zeigte er den Hitlergruß, wiederholte die Geste draußen nochmal (…) Während die Beamten den Sachverhalt aufnahmen, ahmte er dann mit seinem Handy eine Waffe nach und sagte in Richtung der Polizei sinngemäß: „Früher wären solche Leute für sowas hingerichtet worden.“ Auch deswegen ermittelt jetzt der Staatsschutz. Es geht um die Verwendung vom Hitlergruß, aber auch um die Androhung einer Straftat.

Storniertes Dienstwagen-Angebot: „Ich werde diskriminiert“ – AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt reagiert auf Rückzug von BMW

Für Autokonzerne ist es eine Prestigefrage, die Fuhrparks von Parlamenten auszustatten. Einem Bericht zufolge hat BMW nun in Magdeburg ein Angebot zurückgezogen. Die AfD hätte jetzt gern einen Tesla. (…) Einem Medienbericht zufolge will der Autokonzern BMW dem Landtag in Magdeburg jetzt kein Fahrzeug mehr für den Landtagspräsidenten zur Verfügung stellen. Die Unternehmenszentrale des Münchner Autokonzerns zog am 6. Oktober, dem Tag der Wahl, ein entsprechendes Leasingangebot zurück, das sie zuvor dem Landtag unterbreitet hatte. Dies berichtet die „Zeit“ unter Berufung auf die Landtagsverwaltung. Parlamente und Regierungsbehörden mit Dienstwagen auszustatten, gilt für die Konzerne als Prestigefrage. In den Fuhrparks finden sich deshalb zumeist Fahrzeuge deutscher Hersteller. BMW stellt dem Bericht zufolge bislang einen großen Teil des Fuhrparks von Landtag und Landesregierung. (…) Vor ein paar Wochen noch, vor der Wahl Rauschs, hatte BMW-Vorstandschef Milan Nedeljković in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit Blick auf die AfD gesagt, Rechtspopulismus und Nationalismus „sind Gift für einen weltoffenen Wirtschaftsstandort, der vom Welthandel lebt“. Der heute 57-jährige Nedeljković, der als kleiner Junge aus dem früheren Jugoslawien als Migrant nach Deutschland kam, sagte weiter: „Mich beunruhigen die Wahlergebnisse, ganz unabhängig von meinem Geburtsort. Ich sehe diese Zeit als eine Herausforderung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für unser Verständnis von Demokratie.“ Wer Abschottung und Isolationismus fordere, der handele nicht im Interesse des Standorts Deutschland.

via tagesspiegel: Storniertes Dienstwagen-Angebot: „Ich werde diskriminiert“ – AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt reagiert auf Rückzug von BMW

BGH zum Waffenstrafrecht Schlag­ring auch in Hand­schuh­fach straf­bares “Führen” einer Waffe

Ein Auto in einer privaten Tiefgarage ist nicht ausreichend vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt, damit ein dort gelagerter Schlagring nur besessen und nicht geführt ist. Foto: Adobe Stock/Wellnhofer Designs. Ein Schlagring im Handschuhfach, das Auto in einer Tiefgarage abgeschlossen und nur für Hausbewohner zugänglich: Und trotzdem wurde ein Mann wegen des “Führens” einer Waffe verurteilt. Zu Recht, meint jetzt der BGH. Verwahrt der Täter eine Waffe in seinem Auto, das in der allen Hausbewohnern zugänglichen privaten Garage einer Wohnanlage steht, führt er sie im Sinne des Waffengesetzes. Das hat der BGH in einer neuen Leitsatzentscheidung festgehalten (Beschl. v. 05.08.2026, Az. 3 StR 238/26).  Ein Mann verwahrte im Handschuhfach seines Pkw, der abgeschlossen auf seinem Stellplatz in der nicht öffentlichen Tiefgarage des Hauses abgestellt war, wissentlich einen Schlagring. Das wertete schon das Landgericht (LG) Mönchengladbach als Führen – und nicht als Besitz – eines verbotenen Gegenstandes (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 Waffengesetz (WaffG) i.V.m. § 2 Abs. 3 und Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2. WaffG) und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro (Urt. v. 24.02.2026, Az. 22 KLs 20/22, 320 Js 147/21).  Der Mann ging in Revision, die nun vom Bundesgerichtshof (BGH) verworfen wurde.  Tiefgarage in Wohnanlage ist kein “eigenes” befriedetes Besitztum In der Leitsatzentscheidung schlüsselt der 3. Strafsenat die Abgrenzung von Führen und Besitzen auf: Eine Waffe führt grundsätzlich nach § 1 Abs. 4 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt. Der Besitz nach § 1 Abs. 4 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 2 WaffG geht sehr viel weiter und umfasst jedes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe oder Munition.  Der BGH hielt nun fest, dass eine nicht öffentliche Tiefgarage in einer Wohnanlage durchaus ein befriedetes Besitztum im Sinne des Hausfriedensbruchtatbestands (§ 123 StGB) darstellt. Doch handele es sich bei einem gemieteten Stellplatz, der allen Bewohnern des Hauses zugänglich ist, nicht um das “eigene befriedete Besitztum”, auf das es im Waffenrecht als Negativvoraussetzung für das “Führen” entscheidend ankomme (§ 1 Abs. 4 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG). Heißt also, dass der Mann bei Verwahrung der Waffe im Handschuhfach die Waffe “führte”, auch wenn die Garage durch verschlossene Türen gegen einen Zugang durch beliebige Dritte gesichert war. Zur Begründung führte der 3. Strafsenat aus, dass sämtliche Bewohner der großen Wohnanlage jederzeit Zutritt hätten, ohne dass der Angeklagte ihnen diesen als Hausrechtsinhaber hätte verwehren können. Unerheblich für die Abgrenzung zwischen Besitz und Führen sei auch, ob der Pkw, in dem sich die Waffe befindet, verschlossen und nur dem Angeklagten zugänglich ist, denn ein Pkw sei für sich genommen weder Wohnung noch befriedetes Besitztum.

via lto: BGH zum Waffenstrafrecht Schlag­ring auch in Hand­schuh­fach straf­bares “Führen” einer Waffe

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Von Jacek Halicki – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

“Herzlich willkommen in der neuen Zeit” – Ulrich Siegmund droht ZDF-Reporter

Angespannte Gesprächsatmosphäre im Landtag von Sachsen-Anhalt: Dort kam es zu einer Konfrontation zwischen AfD-Mann Ulrich Siegmund und ZDF-Reporter Fabian Köster. Provokationen und Frotzeleien sind das kleine Einmaleins des “heute-show”-Reporters Fabian Köster. Der 31-Jährige besucht für die ZDF-Satiresendung regelmäßig politische Veranstaltungen, Parteitage und Wahlkampfauftritte. Dort konfrontiert er Politiker über alle Parteigrenzen hinweg mit Widersprüchen und schlagfertigen Kommentaren. Bei einem Aufeinandertreffen Anfang dieser Woche im Landtag von Sachsen-Anhalt ist diese Art der Gesprächsführung eskaliert. Dies zeigen Videoausschnitte, die seit Donnerstag in den sozialen Medien kursieren. Verbreitet werden sie unter anderem von AfD-nahen Medien wie “Utopia TV Deutschland”. Aufgenommen wurden sie am Dienstag nach der konstituierenden Sitzung des sachsen-anhaltischen Landtags, in der der AfD-Politiker Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten und sein Parteikollege Hans-Thomas Tillschneider zu seinem Vize gewählt wurden. Zu sehen ist, wie der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund aus Sachsen-Anhalt im Gespräch mit dem ZDF-Reporter im Landtag eine Drohkulisse aufbaut. Der Tenor: Köster werde schon bald arbeitslos sein. “Haben Sie sich schon einen Job gesucht?”, fragte Siegmund den “heute-show”-Reporter und verwies darauf, dass man ja noch “dieses Jahr den Medienstaatsvertrag” kündigen wolle. Köster kontert mit Vetternaffäre der AfD Fabian Köster antwortete darauf: “Ich hoffe halt, dass ich mit irgendeinem AfD-Kollegen verwandt bin, weil dann stellt er mich ja einfach ein.” Ein Verweis auf die Vetternwirtschaftsaffäre innerhalb der AfD, die Anfang des Jahres aufgedeckt wurde: Mehrere AfD-Abgeordnete haben laut Medienrecherchen Familienmitglieder oder Partner von Parteikollegen über ihre Parlamentsbudgets beschäftigt. Ulrich Siegmund hatte darauf sichtbar keine Antwort parat und fragte nur: “Kommen jetzt noch ein paar Witze?” Köster parierte dies mit dem Verweis, Tobias Rausch werde ihn schon anstellen: “Der nimmt ja jeden”, so der ZDF-Reporter. Der neue Landtagspräsident Rausch war ebenfalls in die Vetternwirtschaftsaffäre verwickelt: Zeitweise waren mehrere Geschwister von Rausch bei der AfD-Bundestagsabgeordneten Claudia Weiss angestellt. Der AfD-Mann trat näher an Fabian Köster heran, legte den Arm um ihn und sagte: “Sie zittern ja schon wieder, sind Sie nervös?” Siegmund fügte an: “Ich glaube, Sie haben das noch gar nicht richtig verarbeiten können: Herzlich willkommen in der neuen Zeit.”

via t-online: “Herzlich willkommen in der neuen Zeit” Ulrich Siegmund droht ZDF-Reporter