NS-Kriegsverbrecher – Nachrichtendienst veröffentlicht Dossier zu KZ-Arzt Josef Mengele

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) macht das historische Dossier über den NS-Kriegsverbrecher Josef Mengele öffentlich. Nach einem Rechtsstreit mit einem Historiker hat der Geheimdienst seine restriktive Praxis geändert und stellt die Akten nun im Internet zur Verfügung. Darunter sind viele Zeitungsberichte, aber auch Polizeidokumente, die stellenweise geschwärzt sind. Der berüchtigte KZ-Arzt Josef Mengele, der im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau grausame medizinische Experimente an Menschen durchführte, beschäftigt die Behörden bis heute. Mengele gelang nach Kriegsende die Flucht nach Südamerika. 1979 ertrank er bei einem Badeunfall in Brasilien. Die Veröffentlichung des Dossiers über den «Todesengel von Auschwitz» ist das Resultat eines juristischen Tauziehens. Ursprünglich hatte der Polizeidienst der Bundesanwaltschaft – eine Vorgängerorganisation des NDB – das Dossier angelegt und 2001 dem Bundesarchiv übergeben. Da die Akten einer erweiterten Schutzfrist bis Ende 2071 unterstehen, lehnte der NDB Gesuche um Einsichtnahme in der Vergangenheit regelmässig ab, zuletzt im Februar 2026.

via srf: NS-Kriegsverbrecher – Nachrichtendienst veröffentlicht Dossier zu KZ-Arzt Josef Mengele

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Klage gegen AfD-Abgeordnete Behrendt: Ermittler legen Beschwerde ein

Die Staatsanwaltschaft Göttingen will ihre Anklage gegen die Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt durchsetzen und hat Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Braunschweig hatte die Anklage nur in Teilen zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft Behrendt unter anderem Volksverhetzung in ihren Beiträgen auf der sozialen Plattform “X” vor. Das haben die Richter am Landgericht Braunschweig anders gesehen. In vier von sieben Fällen gehen die Richter davon aus, dass sich Behrendt der Beleidigung schuldig gemacht haben könnte – nicht aber der Volksverhetzung. In einem Fall gebe es zudem einen hinreichenden Tatverdacht wegen gefährdender Verbreitung personenbezogener Daten. In zwei Fällen hat das Gericht eine Verfahrenseröffnung abgelehnt

via ndr: Klage gegen AfD-Abgeordnete Behrendt: Ermittler legen Beschwerde ein

siehe auch: Klage gegen AfD-Abgeordnete: Beschwerde der Ermittler Gegen Vanessa Behrendt wurde unter anderem wegen Volksverhetzung ermittelt. Vor Gericht soll es darum aber nicht gehen. Die Staatsanwaltschaft will das so nicht stehen lassen. Wegen der teilweisen Ablehnung der Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt gibt es Widerspruch der Staatsanwaltschaft. «Wir haben sofortige Beschwerde eingelegt», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, die die Anklage ursprünglich eingereicht hatte. Die Anklagebehörde wirft Behrendt Volksverhetzung wegen verschiedener Internet-Beiträge vor. Das Landgericht Braunschweig hatte zwei der sieben Anklagevorwürfe nicht zur Verhandlung zugelassen und die übrigen Vorwürfe an das Amtsgericht Helmstedt verwiesen. Volksverhetzung erkannte die Kammer in keinem Fall.

Hans Globke: Das staatlich verordnete Schweigen

Geheimdienste führen auch in demokratischen Staaten ein Eigenleben. Und oft genug protegieren sie die extreme Rechte, wie Christoph Ruf weiß. Adolf Eichmann wurde 1962 erhängt. Der Mann, der die Handlungsanweisungen für die Eichmänner des dritten Reiches verfasst hatte, sollte indes zeitlebens als ehrenwerter Demokrat und gar als Widerstandskämpfer gelten.
Dabei hatte Hans Globke den maßgeblichen Kommentar zu den Nürnberger Rassengesetzen, der – zynisch formuliert – Gebrauchsanleitung zum Holocaust, ausgearbeitet. Er wurde dennoch die rechte Hand von Konrad Adenauer, der bekanntlich »kein schmutziges Wasser wegschütten wollte, wenn Sie noch kein frisches haben«. Die Globke-Legende sollte mit aller Macht aufrechterhalten werden. Mittels des Bundesnachrichtendienstes (BND) wurde beim Eichmann-Prozess in Jerusalem also ein Spitzel in die Verteidigung eingeschleust, der mithalf, dass in Eichmann ein Einzelner verurteilt wurde, während ein Mann, der für dessen Taten politisch (mit-)verantwortlich war, weiter eine wertvolle Stütze der Bonner Republik blieb.
Als Eichmann, der wusste, dass er bald gehängt werden würde, Globkes Schuld benannte, wurde die Veröffentlichung des entsprechenden Zitates in einer Münchner Illustrierten von Staats wegen verhindert. Das Buch des Historikers Klaus-Dietmar Henke, das all das aufarbeitet, ist dieser Tage erschienen. 81 Jahre, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Bis zum Tod des besagten Spitzels 2025 galt in dieser Angelegenheit eine staatlich verordnete Omertà.

via nd: Hans Globke: Das staatlich verordnete Schweigen

Polish politician Grzegorz Braun was questioned in connection with a case involving the denial of Nazi crimes

At the Kraków branch of the Institute of National Remembrance of Poland, MEP and leader of the “Confederation of the Polish Crown” Grzegorz Braun in a case involving the public denial of Nazi crimes at Auschwitz-Birkenau. Brown appeared for questioning as a suspect.  A prosecutor from the branch of the Commission for the Prosecution of Crimes Against the Polish Nation charged him with publicly and contrary to the facts denying the crimes of genocide committed by representatives of the Third Reich at the German concentration and extermination camp Auschwitz-Birkenau. Specifically, this refers to his public statements in July 2025, in which he denied the existence of gas chambers at Auschwitz and their use for the mass murder of prisoners. These remarks were made on Radio Wnet and on the YouTube program “Jan Pospieszalski rozmawia.” At that time, Braun stated that “Auschwitz with gas chambers is, unfortunately, a hoax.” The Institute of National Remembrance in Poland emphasized that these claims contradict historical facts confirmed by documents, eyewitness accounts, and the testimonies of the perpetrators themselves.

via ua.news: Polish politician Grzegorz Braun was questioned in connection with a case involving the denial of Nazi crimes

siehe auch: Poland charges MEP Grzegorz Braun with denying Nazi crimes at Auschwitz. Denying German Nazi crimes is a criminal offence in Poland under Article 55 of the IPN Act, punishable by a fine or up to three years in prison. he leader of Poland’s Confederation of the Polish Crown (KKP) party and MEP Grzegorz Braun has been charged by Poland’s Institute of National Remembrance (IPN) with denying German Nazi crimes. Prosecutors allege that in July 2025, in the towns of Jedwabne, northeast Poland, and the capital city Warsaw, Braun publicly questioned the existence of gas chambers at the former German Nazi concentration and extermination camp of Auschwitz-Birkenau, and their use for the mass killing of prisoners. Denying German Nazi crimes is a criminal offence in Poland under Article 55 of the IPN Act, punishable by a fine or up to three years in prison. The charge follows the European Parliament’s decision on March 26, 2026, to lift Braun’s parliamentary immunity, after prosecutors opened an investigation on July 14, 2025, based on complaints from, among others, the Auschwitz-Birkenau State Museum, the Left party MP Anna Maria Żukowska and the Basta Foundation. The remarks were made on July 10, 2025, in an interview on internet broadcaster Radio Wnet and on July 14 on the YouTube programme Jan Pospieszalski rozmawia (Jan Pospieszalski in conversation), in which Braun said: “Ritual murder is a fact and, let us say, Auschwitz with gas chambers is unfortunately fake.” On hearing these remarks the interviewer promptly terminated the conversation with Braun.

Holocaustleugner Alfred Schaefer drohen mehr als vier Jahre Haft

Ab dem 07. September verhandelt das Landgericht München II unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen gegen den einschlägig vorbestraften Deutsch-Kanadier Alfred Schaefer. Ihm wird Volksverhetzung in vierzig Fällen vorgeworfen. Die konkrete Straferwartung liegt offenbar bei mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe. Damit könnte sich das Strafmaß in einer Größenordnung bewegen, wie sie in vergleichbaren Verfahren etwa gegen Horst Mahler oder Ernst Zündel verhängt wurde. Zur anstehenden Verhandlung teilte das Landgericht München II zunächst lediglich mit, dass mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen sei. Zehn angesetzte Verhandlungstage bis Ende Oktober deuten auf ein umfangreicheres Verfahren hin. Auf Nachfrage nannte die Pressestelle zwei weitere Details: Gegen Schaefer gehe es unter anderem um vierzig Vorwürfe der Volksverhetzung. Normalerweise wäre für das Delikt zunächst das Amtsgericht zuständig. Weil hier jedoch eine konkrete Straferwartung von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe besteht, wird das Verfahren direkt vor dem Landgericht geführt.

via endstation rechts: Holocaustleugner Alfred Schaefer drohen mehr als vier Jahre Haft

Nachfahre von Buchenwald-Häftling verlässt Görlitz wegen Rassismus

Modedesigner kehrt nach Berlin zurück: »Wir möchten hier kein zweites 1933 miterleben«. Der Schritt erntet Häme von rechten Kommunalpolitikern. Der Modedesigner André Markov hat in Görlitz seine Koffer gepackt. Auf einem Foto auf seiner Homepage hält er in seinem Atelier ein Pappschild hoch: »We mooving back to Berlin«, steht darauf. Dazu lacht er fröhlich in die Kamera. Die nebenstehende Erklärung aber ist alles andere als heiter. Man verabschiede sich »mit einer klaren Ansage«, ist da zu lesen: »Wir möchten hier kein zweites 1933 erleben.« Markov ist mit seinem Ehemann vor fünf Jahren aus Berlin in die Stadt an der Neiße gezogen. Diese war wiederholt Drehort großer internationaler Filmproduktionen wie »Der Vorleser«, für die auch Markov 2008 tätig war. Etliche Jahre später zog er aus Berlin in die sächsische Stadt um. Er habe sich, sagte er der »Sächsischen Zeitung«, in die Stadt verliebt »und ihre sehr netten, damals noch sichtlich weltoffenen Menschen«. Seither aber mussten Markov, dessen Vater einen Migrationshintergrund hatte, und etliche seiner internationalen Mitarbeiter unschöne Erfahrungen in der Stadt machen. Der Designer berichtet von »alltäglichem Fremdenhass und Rassismus«. Er habe »aus nächster Nähe miterleben (müssen), wie sich rechtsextremes, antidemokratisches Gedankengut, Xenophobie und Queerfeindlichkeit wie ein Krebsgeschwür in die Region hineingefressen und das gesellschaftliche Klima vergiftet haben«. Ausdruck dessen sind Wahlergebnisse der AfD wie jüngst bei der Wahl des Oberbürgermeisters, als ein Kandidat der in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei gegen den mit überparteilicher Unterstützung angetretenen CDU-Amtsinhaber mehr als 44 Prozent holte. Markovs Vergleich zu 1933 mag drastisch wirken, ist aber biografisch motiviert. Gottlob Schopf, sein Urgroßvater mütterlicherseits, war KPD-Mitglied, wurde von den Nationalsozialisten nach deren Machtantritt 1933 verhaftet, saß ab 1939 im Konzentrationslager Buchenwald und starb an den Folgen der Haft kurz nach Ende der NS-Diktatur mit nur 53 Jahren – in dem Alter, in dem Markov jetzt ist.

via nd: Nachfahre von Buchenwald-Häftling verlässt Görlitz wegen Rassismus

NS-Wachmann im Visier – Späte Verfolgung von Nazi-Verbrechen in Ostwestfalen

Bis zu 70.000 Todesopfer: Die Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigt Ermittlungen im Zusammenhang mit Verbrechen im NS-Kriegsgefangenenlager Senne. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen einen Wachmann, der zur Nazizeit in einem der größten Kriegsgefangenenlager auf deutschem Boden eingesetzt war. Oberstaatsanwalt Andreas Brendel von der Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Massenverbrechen in Nordrhein-Westfalen in Dortmund bestätigte der taz das Ermittlungsverfahren. Beschuldigt wird ein Mann, der im ostwestfälischen Stalag Senne eingesetzt war. Stalag ist die Abkürzung für Stammlager, in dem vor allem Kriegsgefangene unterer Dienstgrade inhaftiert waren. Ursprünglich hatte Brendel zwei Verfahren im Sennekomplex von der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg übernommen. Doch einer der Beschuldigten ist inzwischen verstorben, so Brendel zur taz. Gegen Tote darf in Deutschland nicht ermittelt werden. Weitere Angaben möchte die Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen. Das Stalag Senne befand sich zwischen 1941 und 1945 in der Nähe von Stukenbrock im Landkreis Gütersloh. Dort wurden vor allem sowjetische Kriegsgefangene registriert, aber auch Polen, Franzosen, Serben und Italiener. Die Lebensbedingungen werden als grauenhaft beschrieben. Die Gefangenen mussten anfangs nach Angaben der Dokumentationsstätte Stalag Senne in selbst gegrabenen Erdhöhlen und in Laubhütten hausen. Essensrationen, Hygiene und die medizinische Versorgung waren völlig unzureichend. Insgesamt durchliefen mehr als 300.000 Kriegsgefangene das Lager, die meisten wurden zur Zwangsarbeit unter anderem im Ruhrgebiet eingesetzt. Die Schätzungen über die Zahl der Todesopfer gehen weit auseinander und reichen von 15.000 bis zu 70.000 Opfern. Ermittlungen wegen Verdachts auf Beihilfe zum Mord Als Wachmänner in den Stalags dienten häufig ältere oder infolge von Verletzungen nicht mehr fronttaugliche Wehrmachtsoldaten. Sie hatten die Aufgabe, den Ausbruch von Gefangenen auch durch den Einsatz von Schusswaffen zu verhindern. Details über den nun Beschuldigten sind nicht bekannt. Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts auf Beihilfe zum Mord oder wegen Mordes geführt. Die Zentrale Stelle verdächtigt das Wachpersonal in den Stalags, dass diesen die Tötung der sowjetischen Gefangenen durch die furchtbaren Lebensbedingungen bewusst war.

via taz: NS-Wachmann im Visier Späte Verfolgung von Nazi-Verbrechen in Ostwestfalen

Ehrenfriedhof für Opfer des Stalag 326 3.jpg
Von HakanneuEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link