Ein Dresdner Staatsanwalt spricht in Baden-Baden vor Rechtsextremen über Volksverhetzung. Dokumente deuten auf seine Nähe zur AfD hin. Vermutlich ahnte Mike U. nicht, welche Konsequenzen seine Reise nach Baden-Baden haben würde. Der Staatsanwalt aus Dresden hatte sich im November in die Kurstadt aufgemacht, um bei einer Fortbildung einen Vortrag vor anderen Juristen zu halten und zum Thema „Volksverhetzung und Meinungsfreiheit“ zu referieren. Ein Vorgang, der unbedeutsam sein könnte. Wäre da nicht das extrem rechte Publikum, das bei diesem Vortrag anwesend war. Fotos zeigen Mike U. im kleinen Kreis von Anwälten mit einschlägigem politischen Profil: darunter Martin Kohlmann, Gründer und Vorsitzender der rechtsextremen „Freien Sachsen“ sowie dessen Parteikamerad Michael Brück, ebenso wie AfD-Politiker Markus Berthold und Matthias Bauerfeind von der neonazistischen Kleinstpartei „III. Weg“. Dubravko Mandic, ein bundesweit bekannter Anwalt der rechten Szene und früherer AfD-Funktionär, hatte Mike U. eingeladen. Mandic wurde dem rechtsextremen Flügel der Partei zugerechnet und wegen Körperverletzung verurteilt. Er ist bekannt dafür, vor Gericht gern zu provozieren – so wie auch aktuell als Verteidiger beim Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristischen „Sächsischen Separatisten“. Ein Staatsanwalt im Kreise einschlägiger extremer Rechter und Neonazis? Im Kreise von Leuten also, deren Organisationen vom Verfassungsschutz auch in Sachsen beobachtet werden und deren Mitglieder wegen politischer Straftaten und Gewalttaten teils auch in Dresden vor Gericht stehen? Diese Konstellation erregte Aufmerksamkeit. Die Autonome Antifa Freiburg schrieb einen Blogbeitrag, die Sächsische Zeitung berichtete. Und das erreichte auch U.s Dienstherrin. Ein Disziplinarverfahren soll gegen ihn eröffnet worden sein und ein mögliches Dienstvergehen geprüft werden. Keine Neonazis, nirgends U. bestätigt auf Nachfrage einen „Vortag auf einer Fortbildungsveranstaltung“, will sich aber gegenüber der taz vor dem Hintergrund eines etwaigen Disziplinarverfahrens nicht weiter dazu äußern. Gegenüber der Sächsischen Zeitung hatte U. die Vorwürfe zurückgewiesen: In Baden-Baden habe sich niemand der Anwesenden als Rechtsextremist zu erkennen gegeben. Er habe sich lediglich die Website des einladenden Anwalts Mandic angeschaut und „nichts Ehrenrühriges feststellen können“. Und: Er folge „grundsätzlich jeder Einladung“, um über seine wissenschaftliche Arbeit zu sprechen. Auch habe er nicht als Staatsanwalt gesprochen, sondern als Wissenschaftler. Veranstaltungsunterlagen zeigen dabei, dass sein Vortrag durchaus mit seiner Amtsbezeichnung beworben wurde. U. soll 2022 zudem versucht haben, sich aus dem Justizdienst beurlauben zu lassen – um als juristischer Berater für die AfD-Fraktion im Landtag zu arbeiten. Das Justizministerium lehnte demnach ab, wie Sächsische Zeitung und die rechte Wochenzeitung Junge Freiheit berichteten. Mike U. habe gegen die Ablehnung seiner Beurlaubung geklagt und von „politischer Willkür“ gesprochen – was zu einem weiteren Disziplinarverfahren geführt haben soll. Es gibt Hinweise darauf, dass Mike U. der AfD und ihrer ehemaligen Jugendorganisation Junge Alternative noch näher stand und sie länger unterstützte, als bisher bekannt.
via taz: Vortrag vor Neonazis Staatsanwalt auf Abwegen
siehe dazu auch: Sachsens illoyalster Staatsanwalt Ende April 2026 berichtete die Sächsische Zeitung erneut über den Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht. Gegen diesen läuft ein Disziplinarverfahren, „weil er im vergangenen November einen Vortrag vor Rechtsextremen gehalten hat. Das erfuhr die Sächsische Zeitung aus Justizkreisen.“ Mike Ulbricht hatte auf Einladung von Dubravko Mandic einen Haufen Nazis in Baden-Baden geschult, die anschließend als Verteidiger die Dresdner Oberlandesrichter im Verfahren gegen die „Sächsischen Separatisten“ hart angriffen. Die Jungle World schrieb dazu Ende Februar: „Ein Staatsanwalt, der Rechtsextreme und Nazis in Sachen Volksverhetzung juristisch berät? Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag hat dazu eine Kleine Anfrage gestellt, die Beantwortung steht noch aus. Staatsanwalt [Ulbricht] hat auf Anfrage der Sächsischen Zeitung seinen Vortrag bestätigt und mitgeteilt, er folge »grundsätzlich jeder Einladung, um über meine wissenschaftliche Arbeit ins Gespräch zu kommen«. Vom rechten Hintergrund des Gastgebers will er nichts gewusst haben, auch sonst habe sich niemand »als Rechtsextremist zu erkennen gegeben«. Ob man Rechtsextreme als solche erkennt, ist ja auch immer eine Frage des eigenen Standpunkts. Mike [Ulbricht] hat zumindest selbst eine burschenschaftliche Vergangenheit und in seiner Dissertation betrachtet er, wie es im Vorwort heißt, kritisch und ohne »in politische Korrektheit gekleidete Denk- oder Sprachtabus« den Absatz 4 des Volksverhetzungsparagraphen (§ 130 StGB). Darin ist die Bestrafung für die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft festgelegt. Nach Meinung des Staatsanwalts handelt sich hierbei um eine »feindstrafrechtliche Norm«, womit eine Art Sonderstrafrecht zur Bekämpfung von Feinden gemeint ist. Interessanterweise warf Mandic nun im Prozess in Dresden den Richter:innen »Feindstrafrecht« vor.“ Offenbar läuft noch ein zweites Disziplinarverfahren gegen den Nazistaatsanwalt, wie die Sächsische Zeitung schreibt: „Mike [Ulbricht] soll bereits 2022 seine Beurlaubung aus dem Justizdienst beantragt haben. Der Grund: Wie die Sächsische Zeitung aus Justizkreisen erfuhr, wollte er zu dieser Zeit als juristischer und parlamentarischer Berater für die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag arbeiten.