Verurteilt wegen Geiselnahme und Körperverletzung: So gefährlich ist der AfD-nahe Blogger Noah Krieger

Der AfD-nahe Blogger Noah Krieger inszeniert sich in den sozialen Medien als kultivierter Geschäftsmann. Eine Straftat in Hannover, deren Haftstrafe er bislang nicht verbüßte, zeigt jetzt seine gewaltbereite Seite. Der Anlass: ein Streit um illegal erworbene Welpen. In den sozialen Medien gibt er sich gerne kultiviert: Der reichweitenstarke Influencer Noah Krieger zeigte sich in Hannover gerne an der Seite von AfD-Politikergrößen, lud in seiner gemieteten und später unter mysteriösen Umständen in Brand geratenen Villa in Hannovers Nordstadt sogar zu einem Klavierabend ein. Mittlerweile hat ihn die AfD aus der Partei geworfen. Aber auch in Russland, wo er sich zurzeit offenbar größtenteils aufhält, versucht Krieger, dieses Image weiter zu pflegen. So trat er Instagram-Posts zufolge in diesem Jahr beim Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg auf, Russlands wichtigstem, jährlichen Wirtschaftstreffen. In Deutschland dagegen hat Noah Krieger noch eine Haftstrafe über zwei Jahre und vier Monate zu verbüßen. Verurteilt wurde er wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Die Hintergründe der Tat zeigen eine ganz andere, gewaltbereite Seite des heute 36-jährigen Tschetschenen. Es geht um eine Eskalation in Hannover-Linden, an der zehn bis zwölf Männer beteiligt waren. Der Auslöser: illegaler Welpenhandel, eine Auseinandersetzung rund um das Verschwinden mehrerer Pitbullterrier. Mittendrin Noah Krieger. Das geht aus einer anonymisierten Fassung eines Urteils des Landgerichts Hannover hervor. Sie liegt dieser Redaktion vor. (…) Als der spätere Haupttäter dies erfährt, will er – offenbar außer sich vor Wut, weil er das Geld aus dem Verkauf dringend braucht – seinen Hundesitter in seine Gewalt bringen und eine Art „Schadensersatz“ zwischen 3000 und 5000 Euro einfordern. Er verabredet mit einer Gruppe von zehn bis zwölf weiteren Männern einen Treffpunkt in einer Einzimmerwohnung in Linden. Nur drei der Männer werden später identifiziert und vor Gericht gestellt, darunter Noah Krieger. Das Gericht geht dem Urteil zufolge davon aus, dass Krieger für die Mitwirkung an dem brutalen Geschehen Geld versprochen wird.

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“Sieg Heil”-Rufe: Strafbefehl für AfD-Stadtrat rechtskräftig

Ein Würzburger AfD-Stadtrat soll nachts an einer Tankstelle “Sieg Heil” gerufen haben. Nun ist der Strafbefehl gegen den Kommunalpolitiker rechtskräftig. Der Mann bestreitet die Vorwürfe und spricht von “lauter Lügen”, ohne ins Detail zu gehen. Wegen mutmaßlicher “Sieg Heil”-Rufe ist ein Strafbefehl gegen den Würzburger AfD-Stadtrat Thomas Bayer nun rechtskräftig. Das hat ein Sprecher des Amtsgerichts Würzburg bestätigt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mitte 50-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Bayer bestreitet die Vorwürfe und sprach gegenüber dem BR von “lauter Lügen”, ohne konkret zu werden. Verurteilt, aber nicht vorbestraft Es geht um einen Vorfall im Juni 2025. In den frühen Morgenstunden soll Bayer zusammen mit einer Frau an einer belebten Tankstelle unterwegs gewesen sein. Beide sollen in Richtung einer dritten Person wiederholt “Sieg Heil!” gerufen haben – die Begleiterin “Sieg”, der AfD-Kommunalpolitiker “Heil”. Das Gericht setzte einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 70 Euro fest, also 4.200 Euro Geldstrafe. Als vorbestraft gilt der Stadtrat damit nicht. Erst ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Einspruch verworfen, Urteil rechtskräftig Gegen den Strafbefehl hatte Bayer zunächst Einspruch eingelegt. Zu einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg im Frühjahr 2026 erschien er jedoch unentschuldigt nicht. Der Einspruch wurde daraufhin verworfen.

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siehe auch: Thomas Bayer aus Würzburg AfD-Stadtrat ruft NS-Parole – jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Zuletzt geriet die AfD wegen einer Parteiveranstaltung in Dessau öffentlich in die Kritik. Nun wird einer ihrer Stadträte wegen einer NS-Parole verurteilt. Der Strafbefehl gegen den AfD-Stadtrat Thomas Bayer von Würzburg, der mehrmals eine Parole der verbotenen Partei der Nationalsozialisten (NSDAP) gerufen hat, ist rechtskräftig. Damit muss der 56-Jährige eine Geldstrafe über 60 Tagessätze zu je 70 Euro bezahlen, wie das Amtsgericht Würzburg mitteilte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet – nach dessen Angaben bestritt der Angeklagte die Vorwürfe.

Ruf nach Stauffenberg und “an die Wand” – Kabarettist irritiert mit Gewaltaufruf gegen Merz und Merkel

Ein Wahlkampfabend der AfD in Sachsen-Anhalt verursacht Wirbel. Chrupalla und Siegmund singen die DDR-Hymne. Darsteller Uwe Steimle sinniert über Gewalt gegen Unionspolitiker. Kabarettist Uwe Steimle hat bei einer Wahlkampf-Veranstaltung der AfD in Sachsen-Anhalt indirekt ein Attentat auf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angedeutet. In Dessau-Roßlau sagte Steimle mit Blick auf Merz’ Unterstützung für die Ukraine: “Mittlerweile frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?” Zuerst hatte die “Mitteldeutsche Zeitung” über die Entgleisung berichtet. Zur Erinnerung: Claus Schenk Graf von Stauffenberg gehörte zu einer Gruppe von Verschwörern, die am 20. Juli 1944 einen Anschlag auf Adolf Hitler durchführte. Das Attentat misslang. Stauffenberg und seine engsten Vertrauten wurden hingerichtet. (…) Steimle, ehemaliger Kommissar-Darsteller in der ARD-Serie “Polizeiruf 110”, hatte sich vor seiner Äußerung zu Merz über die frühere Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ausgelassen. Er enthüllte ein Porträt der Altkanzlerin und fragte, warum sie sich im Stehen habe malen lassen. Seine Antwort: “Weil sie ahnte, sie wird bald sitzen.” Er ergänzte dann, das Bild hänge im Moment – und wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, “stellen wir sie an die Wand.” Die “Mitteldeutsche Zeitung” spricht von “Gewaltfantasien”, doch die Bedrohung ist real. So war vor sieben Jahren der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) auf der Terrasse seines Hauses von einem Rechtsextremisten ermordet worden. Die Wahlveranstaltung in Dessau-Roßlau hatte schon zuvor Aufsehen erregt. AfD-Chef Tino Chrupalla und der AfD-Frontmann für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Ulrich Siegmund ernteten heftige Kritik, nachdem sie auf offener Bühne die DDR-Nationalhymne “Auferstanden aus Ruinen” angestimmt hatten.

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siehe auch: Chrupalla und Siegmund singen gemeinsam DDR-Hymne auf der Bühne – „Extrem befremdlich“, sagt Frei. AfD-Co-Chef Tino Chrupalla erhöht vor der Wahl in Sachsen-Anhalt den Druck auf Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Dieser werde liefern müssen, sagte Chrupalla auf einer Podiumsdiskussion. Zum Abschluss singen beide gemeinsam die Hymne der DDR. AfD-Co-Chef Tino Chrupalla und der sachsen-anhaltische Spitzenkandidat Ulrich Siegmund haben bei einer Veranstaltung in Dessau-Roßlau mit mehreren Hundert Menschen gemeinsam die DDR-Hymne gesungen. Zum Ende der Podiumsdiskussion sollte eigentlich die deutsche Nationalhymne gesungen werden, der Kabarettist Uwe Steimle stimmte stattdessen jedoch das Lied „Auferstanden aus Ruinen“ an. Chrupalla und Siegmund lächelten und sangen teilweise gemeinsam mit den Besuchern die DDR-Hymne.

Deutsche Behörden prüfen “Hass-Manifest” nach Amoklauf an bayerischer Schule – #terror

Nach dem Messerattentat in einer bayerischen Schule sieht die Polizei ein extremistisches Motiv. Die Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung hat die Ermittlungen übernommen. Warum? Diese Frage stellen sich in Bayern seit einer Woche unzählige Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und natürlich die Polizei. Am Mittwoch in der Vorwoche hatte laut Polizeiangaben ein 16-Jähriger am Gelände des Welfen-Gymnasiums im oberbayerischen Schongau zwei Schülerinnen mit einem Messer schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter war früher selbst Schüler des Gymnasiums gewesen und kurz nach den Messerattacken festgenommen worden. Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), der aus Bayern stammt und in dessen Wahlkreis Schongau liegt, informierte zunächst, kurz nach dem Angriff, dass der junge Mann in einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt habe, die beiden 13-jährigen Mädchen seien Zufallsopfer gewesen. Nun gibt es aber einen neuen Blick auf den Fall. Die Ermittlungen wurden von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen. Diese teilte mit, es lägen “Anhaltspunkte für eine extremistische Tatmotivation” vor. Sehr viel Hass Geprüft wird ein 19-seitiges “Hassdokument”, das der mutmaßlich Täter vor der Attacke verfasst haben soll. Es ist auf Englisch geschrieben und trägt den Titel “My Reasons” (Meine Gründe). Der mutmaßliche Verfasser stellt sich als “hoffnungsloser 16-Jähriger” vor, der sehr viel Hass in sich trage. Er klagt, er sei von “absoluten Untermenschen, Zurückgebliebenen, degeneriertem Abschaum und unerträglichem Gesindel” umgeben. Er sei ein “weißer Mann”, der noch nie eine Beziehung hatte und auch gar keine wolle. Er hasse Kinder, übergewichtige Menschen, Frauen, Juden, Muslime, Menschen mit Behinderung, heißt es in dem “Manifest”. Der Verfasser schildert detailliert seine Gewaltfantasien. Auch seine Eltern, Mitschüler und Mitschülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen beschimpft er. Über das “Manifest” hatte zuerst der Spiegel berichtet. Laut dem Magazin lasse Inhalt und Duktus darauf schließen, dass sich der Autor in einer Internet-Subkultur bewege, die in Sicherheitskreisen als “Attentäter-Fanszene” bezeichnet wird. In dem Schreiben bezeichnet der Autor frühere Amokläufer auch als “Helden”. Aktiv im “Incel-Forum” Laut Spiegel-Recherchen war der mutmaßliche Attentäter, ein Kroate, in mindestens einem sogenannten “Incel-Forum” aktiv und hat sich an gewaltverherrlichenden Chats beteiligt, in denen Gruppenvergewaltigungen an Frauen verharmlost oder propagiert wurden. Incel steht für “involuntary celibate” (unfreiwillig zölibatär bzw. sexuell enthaltsam) – eine Bezeichnung für junge Männer, die darunter leiden, dass sie bei Frauen keinen Erfolg haben, die Schuld daran aber alleine den Frauen geben.

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Rechtsextreme Sommerdemo der Identitären in Wien offenbar untersagt

Vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppierung rät Verbündeten ab, zur Demo am 25. Juli nach Wien zu reisen. Die geplante Demoroute durch Wien wurde verboten Die jährliche Großdemo der rechtsextremen Identitären Bewegung in Wien wurde offenbar erstmals untersagt. Das gab die Gruppierung auf sozialen Medien bekannt. Aufgrund von “massivem medialen Druck” sei die geplante Demoroute untersagt worden, heißt es. Eine andere Route ergäbe keinen Sinn. Der STANDARD hatte am Montag exklusiv berichtet, dass Behörden intensiv eine Untersagung der Demo prüfen. Anfragen bei Innenministerium und Wiener Polizei blieben bislang unbestätigt. Die rechtsextreme Bewegung rät ihren Verbündeten, nicht zur Demo nach Wien zu kommen. Die Identitären stehen seit einigen Wochen verstärkt im Fokus. Zwei Führungskader der Bewegung stehen im Verdacht, am 20. Juni in Leoben einen Taxifahrer brutal zusammengeschlagen zu haben. (-…) Eine Untersagung der Demo wäre für die Identitärer ein harter Schlag. Ihre jährliche Sommer-Kundgebung in Wien gilt als eines der größten rechtsextremen Vernetzungstreffen im deutschsprachigen Raum. Rechtsextreme bis hin zu Neonazis aus ganz Europa reisen dafür nach Wien. Vergangenes Jahr kam es nach der Demo zu einem brutalen Angriff auf zwei unbeteiligte junge Männer, die nur in der U-Bahn unterwegs waren.

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“Die KI beschleunigt Radikalisierung” – Jung, alleine, online: KI befördert radikalen Islamismus

KI macht die Verbreitung extremistischer Inhalte billiger, schneller und gezielter. Wie Prediger mit einfachen Antworten locken und was das für Jugendliche mit Risiko-Profil bedeutet. Um Jugendliche zu radikalisieren, nutzen Islamist­innen öfter künstliche Intelligenz (Bild: magnific.com) Heute, 12:50h 2 Min. queer.de bei Google bevorzugen Durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) gelingt es radikalen Islamistinnen aus dem Ausland zunehmend, mit ihren Inhalten über Social-Media-Kanäle auch junge Menschen in Deutschland zu erreichen. “Die KI beschleunigt Radikalisierung”, erklärt Jamuna Oehlmann, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (RelEx). Während etwa Propaganda-Videos früher mühsam hätten produziert werden müssen, sei dies jetzt schnell, billig, in Übersetzung und auf die Zielgruppe zugeschnitten möglich. Der Chatbot ist auch morgens um 3 Uhr gesprächsbereit “Jung, alleine, online”, laute das klassische Risiko-Profil von Jugendlichen, die anfällig seien für die vermeintlich einfachen Botschaften salafistischer Prediger und die simulierte Nähe von Chatbots, die sie in ihren Ansichten bestärkten. Ein Großteil des KI-generierten islamistischen Materials liegt nach Angaben der Präventionsexpertin knapp unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. – Werbung – Jugendliche radikalisieren sich teils innerhalb von Wochen Die KI-Nutzung durch islamistische Extremistinnen und Terroristinnen habe zu einer Turbo-Radikalisierung geführt, die sich innerhalb weniger Monate, teils sogar Wochen vollziehe, sagt Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College in London. “Das Einzeltäter-Phänomen ist ganz eng verwoben mit dem Aufstieg digitaler Technologien”, betont er. Deshalb müssten die deutschen Sicherheitsbehörden aus seiner Sicht mehr im Netz und weniger auf der Straße unterwegs sein. Staaten wie Österreich seien, was den Einsatz verdeckter Ermittler auf den relevanten Plattformen angehe, schon recht gut aufgestellt.

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Ideologische Gründe: Kleinkind tot – Eltern aus “Reichsbürger”-Szene verurteilt

Ein Kind stirbt, weil seine Eltern medizinische Hilfe verweigern – aus Überzeugung. Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet über die Verletzung elterlicher Fürsorgepflicht und die Strafe. Weil sie aus ideologischen Gründen zu spät den Notarzt für ihr krankes Kleinkind gerufen haben, hat ein Gericht die Eltern aus der “Reichsbürger”- und “Selbstverwalter”-Szene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Das Amtsgericht Horb am Neckar in Baden-Württemberg verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung und jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil vom Montag Berufung oder Revision einlegen. Gericht überzeugt: Kind hätte geholfen werden können Die 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten das Kind laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen – auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. “Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können”, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes Anfang 2023 sichtlich verschlechtert habe, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt. Nach Auffassung des Amtsgerichts verletzten sie damit ihre Pflicht als Sorgeberechtigte, sich um eine erforderliche medizinische Behandlung zu kümmern. Dies sei so gravierend, dass Freiheitsstrafen geboten erschienen. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht den Angaben nach die persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes.

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siehe auch: Notarzt zu spät gerufen – Eltern nach Tod ihres Kindes zu Bewährungsstrafen verurteilt Sie ließen ihr Kind nie von einem Arzt untersuchen, obwohl es monatelang Atemprobleme hatte: Eltern aus Baden-Württemberg sind wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie sollen der »Reichsbürger«-Szene angehören. Das Amtsgericht Horb am Neckar hat Eltern, die für ihr krankes Kleinkind wohl aus ideologischen Gründen nicht rechtzeitig den Notarzt gerufen haben, wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Es verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung und jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Ermittler rechnen die Eltern der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zu. Laut SWR  haben sie selbst das allerdings im Prozess bestritten. Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil von Montag Rechtsmittel einlegen. Das Kind war im Januar 2023 gestorben. Die heute 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten es laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen, auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. »Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können«, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes sichtlich verschlechtert habe, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt. Eine Sachverständige hatte laut SWR  im Prozess gesagt, dass das Kind »an einer chronischen und akuten Bronchitis« gestorben sei.