KG rügt identifizierende Berichterstattung Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht.  Nach dem Attentat in Solingen 2024, berichtete Nius auch über eine Asylanwältin, die den Attentäter in einem asylrechtlichen Verfahren vertreten hatte. Sie war danach Anfeindungen und Drohungen ausgesetzt. Das Kammergericht (KG) in Berlin untersagte Nius die identifizierende Berichterstattung (Urt. v. 23.04.2026, Az. 10 U 42/25).
Das Landgericht (LG) Berlin II hatte die Klage noch abgewiesen und die Meinungsfreiheit höher gewichtet. Der Berufungsprozess kam nun zu einem anderen Ergebnis: Die identifizierende Berichterstattung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwältin und entfalte Prangerwirkung. Das Urteil mit Gründen liegt LTO vor.  Bei dem Anschlag in Solingen wurden Ende August 2024 drei Personen getötet und mehrere weitere Personen teils lebensgefährlich verletzt. Der Attentäter wurde unter anderem wegen Mordes an drei Menschen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Im Mai bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des OLG Düsseldorf, welches auch die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet hat. Jedoch laufen weitere Ermittlungen zu drei mutmaßlichen Unterstützern.  Anwältin hatte Attentäter im Asylverfahren vertreten Gegen den verurteilten Attentäter wurde im Vorfeld der Tat ein Asylverfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden geführt.
In diesem Verfahren wurde er von der Rechtsanwältin vertreten.  Im Nachgang des Attentats hatte unter anderem Nius unter Namensnennung über die Verbindung der Anwältin zu dem Attentäter berichtet. Das Nachrichtenportal veröffentlichte am 28.08.2024 einen Artikel unter der Überschrift “Exklusiv! So lebte der Terrorist von Solingen: In seinem Zimmer hing eine ISIS-Fahne!” In dem Artikel werden die Lebensumstände des Attentäters beschrieben und das Asyl- und Abschiebeverfahren kritisiert. Gegen die identifizierende Berichterstattung wehrte sich die Anwältin mit einer Unterlassungsklage vor dem LG Berlin II, nachdem zuvor schon DAV und BRAK die Berichterstattung kritisiert hatten.  Das LG wies die Klage jedoch ab. Zwar sei die Anwältin von der Berichterstattung betroffen, jedoch überwiege die Meinungsfreiheit. Die Eingriffsintensität sei als gering zu bewerten. Nius habe sich nicht auf eine rechtswidrige Unterstützungshandlung durch die Anwältin persönlich bezogen, sondern auf ein möglicherweise rechtswidriges Verfahrensergebnis. KG sieht Prangerwirkung Das KG bewertete die Berichterstattung im Rahmen eines Berufungsverfahrens jedoch anders. Es verurteilte Nius zur Unterlassung und stellte fest, dass Nius verpflichtet ist der Anwältin durch die Berichterstattung entstandene und künftig entstehende Schäden zu ersetzen.  Formulierungen wie: “Wer half dem Mann, der später zum Killer wurde also, sich den Ausweisungsversuchen deutscher Behörden zu erwehren?” und “Expertise in der Beratung von Migranten mitbringen, die hierzulande Privilegien erhalten wollen und ihren Aufenthalt verlängern wollen – selbst wenn dieser unrechtmäßig ist” seien geeignet, Zweifel an der Integrität der Asylrechts-Expertin zu begründen, so Das KG. 
Zwar müssten Rechtsanwälte mit Berichterstattung über ihre berufliche Tätigkeit rechnen. Wer sich am Wirtschaftsleben beteiligt, setze sich auch der Kritik an seinen Leistungen aus. Jedoch sei auch diese kritische Berichterstattung begrenzt, wenn sie Prangerwirkung entfaltet. Eine solche Prangerwirkung könne vorliegen, wenn die Berichterstattung geeignet sei, beim Durchschnittspublikum ein schweres Unwerturteil über den Betroffenen hervorzurufen. Diese sich also auf das Ansehen und die Persönlichkeitsentfaltung eines Betroffenen auswirkt.  Nach Auffassung des KG stellte Nius einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der “Hilfe” der Klägerin und dem späteren Attentat (“Killer”) her. Die Berichterstattung sei daher geeignet, schwerwiegende Reaktionen bei einem Durchschnittsleser hervorzurufen. Dies habe sich auch an Äußerungen Dritter in den sozialen Medien gezeigt, etwa: „An ihren Händen klebt Blut“.

via lto: KG rügt identifizierende Berichterstattung Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

POST SORTIERT BRIEFWAHLSCHEINE FÜR AFD AUS? VIDEO IST EINE FÄLSCHUNG

In dem Video sieht man einen augenscheinlichen Mitarbeiter der Post, der Briefwahlumschläge öffnet und diejenigen, die für die AfD stimmen, durchstreicht und zur Seite legt. Eine weitere Briefwahl, in der für die CDU gestimmt wurde, wandert aber auf einen anderen Stapel und der Mitarbeiter sagt “Na, die sind okay”. Die Aufnahme, die besonders auf “X” zirkuliert, ist eine Fälschung, ergibt der Faktencheck der Deutschen Presse-Agentur (dpa). (…) Der Clip wurde zunächst von englischsprachigen Accounts auf “X” veröffentlicht, die scheinbar keinen Bezug zu Sachsen-Anhalt haben. Das Rechercheprojekt Gnida, das russische Desinformationskampagnen im Netz beobachtet, ordnet die Fake-Aufnahmen der Gruppe Storm-1516 zu, die bereits vor der Bundestagswahl 2025 ähnliche Videos verbreiteten.

via tag24: POST SORTIERT BRIEFWAHLSCHEINE FÜR AFD AUS? VIDEO IST EINE FÄLSCHUNG

Wenn die AfD an die Macht kommt – Wirtschafts- und Klimapolitik von anno Schnee

Die Pläne der Rechtsextremen für Sachsen-Anhalt würden Unternehmen und Jobs kosten. Fachleute warnen vor Dilettantismus und Fehleinschätzungen. In einer auf den Austausch von Waren und Arbeitskräften basierenden Wirtschaftsordnung verliert Sachsen-Anhalt mit einer AfD-Regierung Geld und Menschen. „Das Land würde spürbar an Wohlstand verlieren“, meint Reint Gropp, Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Eine ausländerfeindliche Politik würde den drohenden Arbeitskräftemangel im Land verschärfen. Am Ende der nächsten Legislaturperiode im Jahr 2031 dürften laut IWH in Sachsen-Anhalt bei einer Fortführung der aktuellen Politik 32.000 Beschäftigte fehlen – bei einer gegen Migration gerichteten Politik würde die Lücke auf 46.000 fehlende Beschäftigte anwachsen, vor allem in Branchen wie Lebensmittelzubereitung, Gastronomie, Tiefbau, Logistik und in der Medizin. Jeder fünfte Arzt in Sachsen-Anhalt ist Ausländer – noch. Gropp kalkuliert, dass dem Bundesland so über die Legislaturperiode eine Wertschöpfung in Höhe von 1,8 bis 3,2 Milliarden Euro verloren ginge.
Auch andere Fachleute halten die AfD-Wirtschaftspolitik für teuer, dilettantisch – und voller Fehleinschätzungen. Sie sei im Vergleich zu den enormen Problemen des Landes „mickrig klein, lächerlich naiv und zum Scheitern verurteilt“, sagt taz-Kolumnist und Wirtschaftsexperte Maurice Höfgen. Er sieht im AfD-Programm vor allem „große Feindbilder“. Investitionen von „globalistischen Großkonzernen“ wie Intel, dessen milliardenteure Planungen für eine Chipfabrik mit 3.000 Jobs im vergangenen Jahr platzten, habe die Partei gar nicht erst haben wollen. Förderungen für Wind und Solar weg Gleichzeitig solle aber wieder Handel mit Russland betrieben und dafür sollten die Sanktionen beendet werden – als läge das in der Macht einer Landesregierung, die bei solchen Themen allenfalls wahrscheinlich aussichtslose Bundesratsinitiativen einbringen könnte. In der Energiepolitik gäbe es ein Rollback zu anno Schnee: Steuern auf Öl und Gas, die das Land gar nicht erhebt, sollen runter. Förderungen für Wind und Solar sollen weg. Stattdessen will die AfD wieder Gas aus Russland und das Wiederanfahren von Kohlekraftwerken und Atommeilern. Außerdem plant sie, ein „Hergestellt in Sachsen-Anhalt“-Gütesiegel einzuführen – ohne zu erklären, wofür und warum irgendjemand deswegen zugreifen sollte. Der Tourismus soll mit einer Kampagne unter dem Hashtag #deutschdenken gefördert werden. Höfgen sarkastisch: „Man kann die internationalen Urlauber schon begeistert auf Sachsen-Anhalt stürzen sehen.“

via taz: Wenn die AfD an die Macht kommt Wirtschafts- und Klimapolitik von anno Schnee

Hochsensible Daten geleakt : Hackerangriff in Berlin: “Grob fahrlässig gehandelt”

Nachdem Berlin eine Frist von Hackern verstreichen ließ, sind nun hochsensible Daten im Darknet aufgetaucht. Die Ursache: “Grobe Fahrlässigkeit”, sagt IT-Sicherheitsexperte Atug. Die Hacker haben ernst gemacht: Nachdem das Land Berlin die Frist hat verstreichen lassen und den Erpressern nicht die geforderten Millionen überwiesen hat, sollen im Darknet 5,8 Terabyte mit mehr als 1,4 Millionen teils hochsensiblen Daten veröffentlicht worden sein. Das Bundesamt für Informationstechnik warnt jetzt vor einer erhöhten Cyber-Bedrohung. Laut IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug von der staatlich und wirtschaftlich unabhängigen AG KRITIS haben die Erpresser unter anderem staatlich-hoheitliche Geheimdienstinformationen geleakt; darunter Daten zum Zivilschutz, also über Objekte, die man im Verteidigungsfall wie im Kriegsgeschehen besonders schützen muss. Die Informationen über besonders schützenswerte Gebäude seien nun offen zugänglich für Terroristen, Geheimdienste und Kriegstreiber, die diese Einrichtungen nun ins Visier nehmen könnten Es sei fatal, sagt IT-Sicherheitsexperte Atug, dass auch personenbezogene Daten von Mitarbeitenden unter den veröffentlichten Informationen seien. Für Menschen, die in solchen Einrichtungen leitende Funktionen innehätten – speziell in Rüstungsunternehmen -, sei die Bedrohung besonders hoch

via zdf: Hochsensible Daten geleakt : Hackerangriff in Berlin: “Grob fahrlässig gehandelt”

siehe auch: „Das zeugt schon von einer gewissen Hilflosigkeit“: Harsche Kritik am Umgang des Senats mit dem Hackerangriff Millionen erbeutete Daten stehen im Darknet zum Download. Während die Opposition den Schutz für Betroffene anmahnt, kritisiert die Polizeigewerkschaft das Vorgehen des Senats. Nach Veröffentlichung von 1,4 Millionen Dateien aus dem Berliner IT-Netz ruft der Senat Betroffene dazu auf, Strafanzeige zu erstatten. Bürgerinnen und Bürger, die konkrete Hinweise darauf hätten, dass ihre Daten veröffentlicht oder für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt wurden, sollten Strafanzeige erstatten – „entweder über die Internetwache der Polizei Berlin oder über jede örtliche Polizeidienststelle“, hieß es in einer Mitteilung der Senatskanzlei am Freitagabend. Außerdem hätten betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte zu wenden, mit der der Senat im engen Austausch über eine bestmögliche Unterstützung ist. Der Senat sei mit der Beauftragten „im engen Austausch über eine bestmögliche Unterstützung“. „Derzeit führen die Sicherheitsbehörden eine intensive Datenprüfung durch“, hieß es weiter. Auch IT-Forensiker untersuchen demnach im Auftrag des Landes die veröffentlichten Daten mit Hochdruck. „Daraus werden die entsprechenden Maßnahmen abgeleitet“, schrieb die Senatskanzlei.
Die Hacker hatten nach eigenen Angaben vom 7. bis 12. August unbemerkt Zugriff auf die Netze der beiden Senatsverwaltungen für Bauen und Verkehr. Die Gruppe behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte mit vielen personenbezogenen Inhalten erbeutet zu haben. Seit vergangenem Freitag hat die Gruppe die Daten im Darknet im Rahmen einer Versteigerung zum Kauf angeboten – mit Countdown. Am Freitagnachmittag lief das Ultimatum um 15.35 Uhr aus. Die Hacker stellten daraufhin die Daten im Darknet zum Download bereit – 5,26 Terabyte mit 1.439.893 Dateien. Die Linken sprachen am Freitagabend von einem „IT-GAU“. Die Erpresser hätten den gewünschten Preis nicht erhalten und die Daten im Darknet veröffentlicht. „Das ist die denkbar ungünstige Konstellation, da jetzt jedermann mit einigen wenigen technischen Kenntnissen auf diese Daten zugreifen kann“, sagte Linken-Fraktionschef Tobias Schulze. Allerdings habe nun auch der Senat die Möglichkeit, abzugleichen, ob die bisherigen Vermutungen über die abgeflossenen Daten zutreffen oder nicht. „Dies sollte er schnellstmöglich tun und alle von der Veröffentlichung betroffenen Personen und Unternehmen benachrichtigen und die bestmögliche Hilfe anbieten“, forderte Schulze.

Affäre mit Bodyguard, Besuche im Stripclub und Alkohol: Die ausschweifende Amtsführung der zurückgetretenen Trump-Ministerin

Lori Chavez-DeRemer hatte ihren Posten als US-Arbeitsministerin im April abgegeben. Nun erschien ein vernichtender Bericht über ihre Amtszeit. Mitarbeiter bezeichnen sie als „Chefin aus der Hölle“. Der ehemaligen US-Arbeitsministerin Lori Chavez-DeRemer werden Machtmissbrauch, Veruntreuung öffentlicher Gelder und eine Affäre mit ihrem Bodyguard vorgeworfen. Laut einem offiziellen Untersuchungsbericht des Ministeriums unternahm die von Trump berufene, verheiratete 58-Jährige etwa Stripclub-Besuche mit ihren Mitarbeitern, vermischte „private und dienstliche Reisen auf eine Weise miteinander, die den Richtlinien widersprach“ und konsumierte in ihrem Büro regelmäßig Champagner, Bourbon und Likör. Auch soll sie ein toxisches Arbeitsumfeld geschaffen haben und Mitarbeiter gedrängt haben, mit ihr zusammen Alkohol zu trinken. Chavez-DeRemer habe demnach „eine unangemessen enge und unprofessionelle Beziehung“ zum Leiter ihres Personenschutzes aufgebaut und gepflegt, hieß es in dem Report. Darüber hinaus soll sie Reisekostenbetrug begangen haben, indem sie ihre Mitarbeiter anwies, offizielle Dienstreisen zu konstruieren, die ihr Besuche bei Familie und Freunden ermöglichten. Unterkunftskosten in Luxushotels überstiegen mehrfach die vorgegebenen Richtlinien.

via zagesspiegel: Affäre mit Bodyguard, Besuche im Stripclub und Alkohol: Die ausschweifende Amtsführung der zurückgetretenen Trump-Ministerin

siehe dazu auch: Report REPORT OF INVESTIGATION: LORI CHAVEZ-DEREMER, FORMER SECRETARY U.S. DEPARTMENT OF LABOR.

Erneut Angriff im Wahlkampf in Berlin: AfD-Mann soll Grünen-Politikerin bedrängt und beleidigt haben

Eine Wahlkämpferin der Berliner Grünen ist in Steglitz-Zehlendorf bedrängt worden. Bei dem Angreifer soll es sich der Partei zufolge um ein AfD-Mitglied handeln. Ein AfD-Mitglied soll am Donnerstagnachmittag eine Wahlkämpferin der Berliner Grünen beleidigt und genötigt haben, während die Frau Flyer in Steglitz-Zehlendorf aufhängte. Das teilte der Kreisverband der Grünen, in dessen Vorstand die 38-Jährige sitzt, am Freitag mit. Auch die Berliner Polizei informierte über den Vorfall, machte jedoch keine Angaben zur Identität des mutmaßlichen Angreifers. Die Grünen sind sich nach eigenen Angaben sicher, den Mann identifizieren zu können. Es handele sich um ein bekanntes AfD‑Mitglied. Fotos belegten demnach, dass er sich wiederholt gemeinsam mit der Berliner Spitzenkandidatin Kristin Brinker gezeigt habe.
„Er überzog unsere Kollegin mit schlimmsten Beleidigungen und nötigte sie, indem er ihr den Weg versperrte und sie am Losfahren hinderte“, teilten die Grünen mit. Ein Passant sei der Wahlkämpferin zur Hilfe geeilt und habe die „extrem bedrohliche Situation“ aufgelöst. Laut Polizei handelte es sich um einen Bekannten der Grünen-Politikerin, der sich zwischen sie und den Mann stellte. Daraufhin habe sich der mutmaßliche Angreifer entfernt. Die Wahlkämpferin erstattete Anzeige. Einen Tatverdächtigen habe die Polizei bislang nicht ermittelt, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Bereits am Montag war der Grünen-Direktkandidat aus Steglitz-Zehlendorf, Daniel Eliasson, bei einer Wahlkampfaktion vor einem Supermarkt in Steglitz von einem Rentner antisemitisch beleidigt und angegriffen worden. In diesem Fall hat die Polizei den mutmaßlichen Täter inzwischen gefasst. Es handelt sich um einen 68-Jährigen.

via tagesspiegel: Erneut Angriff im Wahlkampf in Berlin: AfD-Mann soll Grünen-Politikerin bedrängt und beleidigt haben

Mit Kaffee gegen Rechts – Wie Supermarktbetreiber Michael Wollny zum Feind der AfD wurde

Darf sich ein Supermarkt in gesellschaftliche Debatten einmischen? Edeka-Betreiber Michael Wollny hat seine Antwort darauf gefunden – und ist damit nun bundesweit Feindbild von Rechten und AfD. Der Kaffee mit der Aufschrift „FCK AFD“ war der Funke, der den bisher größten Brand ausgelöst hat. Dabei war es ja nicht das erste Mal, dass Michael Wollny mit Posts auf Facebook oder Instagram viral ging: Mit seinem Beitrag zur Flüchtlingswelle 2015, mit seinem „Studentinnenfutter“, mit dem Spaß, den er sich während der Corona-Zeit mit einem Post zu einem angeblichen Impf-Chip erlaubt hat, der an der Kasse piepst. Und jüngst mit seinem Statement, dass Kunden Produkte der Unternehmensgruppe Theo Müller nicht mehr kaufen sollten. Michael Wollny mischt sich gerne in aktuelle Debatten ein. Er wäre damit einer von vielen im Internet, er ist aber der Betreiber eines Edeka-Marktes in Friedberg bei Augsburg, und er schreibt seine Beiträge auch unter dem Account seines Edeka-Marktes. Seine Posts entwickeln deshalb eine Wucht, die ihn manchmal noch selbst überrascht. Ein Supermarkt mit politischen Beiträgen? Das provoziert Reaktionen, und deshalb ist Michael Wollny inzwischen zu einer Art Feindbild geworden von AfD und Rechten, nicht nur in Friedberg, sondern weit darüber hinaus, bis hinein in den Bundestag. Der Hass, der ihm teilweise im Internet entgegenschlägt, hat ihn inzwischen auch im realen Leben eingeholt: Ein paar Wochen nach der Sache mit dem Kaffee haben Unbekannte mit einem Pflasterstein die Glastüre seines Marktes kaputt geworfen. Wie politisch also darf ein Supermarkt sein? Darauf hat Michael Wollny eine simple Antwort: „Das ganze Leben ist politisch.“ Es ist ja nicht so, dass er Wahlempfehlungen aussprechen würde. Oder dass er seine Kunden selektieren würde. „Bei mir darf jeder einkaufen, wir bedienen alle.“ Er informiert im Internet eben über seine Produkte, wie beim „Studentinnenfutter“, das es vor ein paar Jahren bis in die Bild-Zeitung schaffte. Wollny sagt zum Gendersternchen: „Wer das nicht kaufen will, kann zu einer anderen Packung greifen, deshalb verstehe ich die Aufregung nicht.“ Und die allermeisten seiner Posts sind komplett unpolitisch

via sz: Mit Kaffee gegen Rechts Wie Supermarktbetreiber Michael Wollny zum Feind der AfD wurde