Ein AfD-Politiker in der Uckermark warb in den sozialen Medien mit Verweis auf Heino um Stimmen. Dagegen wehrt sich der Sänger jetzt. Der Sänger Heino geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD in Brandenburg vor. Beim Landgericht Neuruppin sei per Eilantrag eine einstweilige Verfügung beantragt worden, sagte Heinos Manager Helmut Werner der Nachrichtenagentur dpa. Ein AfD-Kandidat in der Uckermark in Brandenburg hatte demnach vor der am heutigen Sonntag stattfindenden Landratswahl mit Heino um Stimmen geworben. Einer Aufforderung von Heinos Rechtsanwalt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sei der Politiker nicht nachgekommen. Heino verlangt zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro. Der 35-jährige AfD-Kandidat Felix Teichner hatte in sozialen Medien einen Post geteilt mit der Aufschrift: »Am Sonntag würde Heino Felix wählen.« Dazu schrieb Teichner: »Am Sonntag zählt es! Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark«, wohl eine Anspielung auf Heinos Lied »Blau blüht der Enzian«. Zuerst hatte die Bild über den Fall berichtet. Heino hat sich schon in der Vergangenheit gegen die AfD positioniert »Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit«, lässt Manager Werner von Heino ausrichten. Dieser habe sich öffentlich bereits gegen die AfD ausgesprochen, und es sei inakzeptabel, von der Partei für Wahlkampfzwecke genutzt zu werden. Werner sagte aber auch, dass Heino bei einem ähnlichen Vorgehen einer anderen Partei ebenfalls juristische Schritte eingeleitet hätte. AfD-Politiker Teichner habe sich nach der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, als Heino-Fan bezeichnet und versprochen, die Werbung zu löschen. Das sei aber nicht genug, sagte Werner. »Es besteht ja die Gefahr, dass die Tat wieder begangen werden kann.«
via zeit: Heino geht juristisch gegen Wahlwerbung der AfD vor
siehe auch: „Unverschämtheit“: Heino wütet gegen AfD – und fordert massives Schmerzensgeld. Heino gegen die AfD: Ein Wahlkampf-Posting bringt den Volkssänger auf die Palme – mit wohl teuren Folgen für die Partei. Er verklagt sie auf Schadensersatz. Ein Mann mit schwarzer Sonnenbrille, eine Deutschlandfahne im Hintergrund, dazu in großen Buchstaben ein Name, der nie gefragt wurde: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen!“ Mit diesem Social-Media-Posting hat AfD-Landratskandidat Felix Teichner in der Uckermark ungefragt mit dem Namen des Volkssängers für seinen Wahlkampf geworben. Der Rechtspopulist spielte dabei sogar einen Ausschnitt aus Heinos Hit „Blau blüht der Enzian“ im Hintergrund ab. Darf ein Politiker einfach mit dem Namen eines Prominenten werben? Heino hat eine klare Antwort: Er zog vor Gericht. Er ist damit längst nicht der erste Musiker in Deutschland, der sich gegen die Vereinnahmung von Rechtsaußen wehrt. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung erfuhr Heino, der schon einige Schicksalsschläge verkraften musste, am Freitagabend von der unautorisierten Aktion und schaltete umgehend seinen Rechtsanwalt Dirk Strohmenger ein. Dieser schickte am Samstag ein Schreiben an Teichner sowie an den AfD-Kreisverband Uckermark und forderte eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie die sofortige Einstellung der Wahlwerbung. Zusätzlich verlangt Strohmenger wegen der Verletzung von Heinos Persönlichkeitsrechten ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro; Heino klagt gegen AfD-Wahlwerbung und will 250.000 Euro Ein AfD-Landratskandidat aus Brandenburg behauptete, Heino würde die Partei wählen. Der Sänger reagierte deutlich und der Politiker gibt sich inzwischen kleinlaut. Heino geht gerichtlich gegen AfD-Wahlwerbung vor. Beim Landgericht Neuruppin sei per Eilantrag eine einstweilige Verfügung beantragt worden, sagte Heinos Manager Helmut Werner. AfD-Kandidat Felix Teichner aus der Uckermark hatte vor der Landratswahl an diesem Sonntag mit Heino Wahlwerbung gemacht. Der Berliner Kurier veröffentlichte einen Screenshot des inzwischen gelöschten Beitrags. Heinos Manager Werner sagte, man habe Teichner per Rechtsanwalt aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dieser sei Teichner nicht nachgekommen. Der Politiker habe sich nach der Aufforderung als Heino-Fan bezeichnet und versprochen, die Werbung zu löschen. Das sei aber nicht genug, sagte Heinos Manager Werner. »Es besteht ja die Gefahr, dass die Tat wieder begangen werden kann.« Das soll die einstweilige Verfügung verhindern. Der Sänger verlange zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld. Zu »Bild« sagte Heino: »Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen. Bei meinen Konzerten ist zwar jeder willkommen, egal, was er wählt, aber diese Aktion geht mir eindeutig zu weit.« 250.000 Euro könne er »nie abbezahlen« AfD-Mann Teichner sagte der Zeitung, er sei ein Fan von Heino und sei kürzlich auf zwei seiner Konzerte gegangen. Das habe ihn animiert, »ihn in mein Posting einzubinden«. Er könne die 250.000 Euro »nie abbezahlen«.