Mark »Luke Skywalker« Hamill empört Weißes Haus mit Bild von Trump im Grab

In seiner Filmrolle als Luke Skywalker arbeitete sich Mark Hamill an der dunklen Seite der Macht ab. Im echten Leben wettert der Schauspieler gern gegen Donald Trump. Aktuell trifft er dabei offenbar einen Nerv. Das Weiße Haus hat den »Star Wars«-Schauspieler Mark Hamill am Donnerstag als »krankes Individuum« bezeichnet. ​Anlass ist ein auf einem Social-Media-Konto des Schauspielers veröffentlichtes, KI-generiertes Bild, das US-Präsident Donald ‌Trump in einem Grab zeigt. Das Bild, das auf Hamills Bluesky-Konto erschien, trug die Überschrift »Wenn doch nur« und zeigte Trump neben einem Grabstein mit der Inschrift »Donald J. Trump 1946–2024«. Es wurde später gelöscht.

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Kathy Griffin calls Charlie Kirk a ‘straight-up Nazi’

Comedian Kathy Griffin called the late Charlie Kirk “a straight-up Nazi” on her podcast this week, reigniting controversy over public figures’ rhetoric about the conservative activist who was assassinated at Utah Valley University last September. “I knew Charlie Kirk. I did a panel with him one time,” Ms. Griffin said on the Tuesday episode of her “Talk Your Head Off” podcast. “And, yeah, I said that, because that dude was a straight-up Nazi. And that is my opinion. But, you know, the way we’ve deified him is bizarre. I’ve never seen anything like it.” Ms. Griffin, 65, also directed comments at Kirk’s widow, Erika Kirk, mocking a recent video the grieving widow had posted. “Wasn’t that Erika Kirk video weird? Her being not girly and looking like — I don’t even know what, like a sniper?” she said. “She looks like she’s going to an anti-ICE protest, which is something she would not do.” Kirk, the Turning Point USA co-founder and close Trump ally, was shot and killed on Sept. 10, 2025, while speaking at an outdoor campus debate at Utah Valley University in Orem, Utah. He was 31. A suspect, Tyler James Robinson, surrendered to authorities the following day. Prosecutors charged Mr. Robinson with aggravated murder and announced they would seek the death penalty, alleging a politically motivated attack.  Bullet casings recovered near the scene had phrases engraved on them, including a reference to an Italian anti-fascist song.  Ms. Griffin’s comments drew swift condemnation from conservative media outlets and came amid a broader national debate over speech and consequences that followed Kirk’s killing

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DHS Continues to Post White Supremacist and Christian Nationalist Content on Social Media

Cowboys, national landmarks, the founding fathers, and an old country church. These aren’t descriptions of a Norman Rockwell collection or vintage Marlboro cigarette ads; they are all images the Department of Homeland Security (DHS) has posted on its official social media accounts in recent months. It is a pattern that has become familiar for the agency. Since the start of the second Trump administration, DHS has consistently used its official platforms to push imagery that walks, and often crosses, the line between political messaging and white supremacist dog-whistles. In October 2025, GPAHE exposed a number of X posts by the Department of Homeland Security (DHS) that echoed white supremacist and fascistic imagery to recruit new Immigration and Customs Enforcement (ICE) Agents. In January, DHS again posted an ICE recruitment ad overlaid with the words, “WE’LL HAVE OUR HOME AGAIN,” a reference to a song written and popularized by white nationalists, including the racist Proud Boys. The post on Instagram included the song audio but was later removed. The post received widespread press attention and denials of the connection from then-DHS spokeswoman Tricia McLaughlin. Following the backlash, the agency appeared to scale back this style of messaging, with only four other similar recruitment ads being posted since the controversy. Since Markwayne Mullin’s appointment as DHS Secretary in mid-March, however, similar imagery is being posted once again. Now, the images are leveraging a softer, more aesthetic presentation, which broadens the potential audience and makes accountability for the messaging even more ambiguous. While DHS has continually denied connections to extremist symbolism, this latest evolution of its messaging, and the audiences the images continue to resonate with, show that little has changed inside the agency. It is also likely no coincidence that just before this recent spate of posts began, DHS reportedly hired Peyton Rollins, a former social media manager from the Department of Labor (DOL), as a digital communications director. Rollins was responsible for posts on DOL accounts that raised alarm over their connections to white nationalist messaging. Rollins’ personal website is full of similar images, some of which include phrases like “Patriotism, not Globalism” and “GLOBALISM HAS FAILED.”

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Heino siegt gegen AfD – Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz

Die AfD Uckermark darf nicht mehr mit Heinos Namen werben. Dem Sänger reicht das aber nicht, er fordert nun Schadensersatz. In der Auseinandersetzung über eine Wahlkampagne mit dem Musiker Heino hat der AfD-Kreisverband Uckermark eine Verpflichtung zur Unterlassung mit Strafandrohung unterzeichnet. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin bestätigte diesen Sachverhalt auf Anfrage. Der Verband ist somit gebunden, derartige Werbemaßnahmen zukünftig nicht mehr durchzuführen. Sollte gegen die Abmachung verstoßen werden, wäre eine Vertragsstrafe zu entrichten. Die Causa ist für Heinos Management damit allerdings noch nicht beendet. Laut eigenen Aussagen wird zudem ein Recht auf Kompensation für den ideellen Schaden geltend gemacht, welcher der Marke des Künstlers zugefügt worden sei. Wahlkampf mit Heinos Namen durch AfD-Politiker Rechtliche Schritte wurden von Heino gegen die Wahlkampagne eingeleitet, nachdem Felix Teichner von der AfD im Vorfeld der Landratswahl in der Uckermark im April auf Social Media postete: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Die Publikation, auf der der Politiker mit dunkler Sonnenbrille zu sehen war, ist infolge der juristischen Intervention von Heino entfernt worden. (…) Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Künstler und der AfD in der Uckermark könnte ungeachtet der Erklärung eine Fortsetzung finden. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Manager Werner, dass man aktuell untersuche, welcher ideelle Schaden für Heino sowie seine Marke durch die Wahlparole verursacht wurde

via ksta: Heino siegt gegen AfD Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz

siehe auch: Nach AfD-Post: Heino lässt Schaden prüfen Nach Wahlwerbung mit Heino gibt die AfD Uckermark eine Unterlassungserklärung ab. Doch der Rechtsstreit mit dem Schlagerstar könnte weitergehen. Im Streit um Wahlwerbung mit Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark nach Gerichtsangaben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen. Doch das Heino-Management sieht nach eigenen Angaben auch Anspruch auf einen Ersatz des immateriellen Schadens an der Marke des Volksmusikstars. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin teilte auf Nachfrage mit, der AfD-Kreisverband habe außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Das bedeutet, dass bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung eine Strafzahlung fällig wird. (…) Heino-Manager Werner sagte der Deutschen Presse-Agentur, es werde nun geprüft, welcher immaterielle Schaden Heino und der international anerkannten Marke durch den Wahlslogan entstanden sei. Ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger sei beauftragt, die Höhe des Schadens zu bewerten. Dann werde bei einem Gericht voraussichtlich in Österreich geklagt, sagte Werner. „Wir wollen damit ein Zeichen setzen: So geht’s nicht.“

OLG Frankfurt – Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht

“Nius” hat es laut dem Frankfurter Oberlandesgericht mit seiner herabwürdigenden Berichterstattung über eine trans Frau zu weit getrieben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem am 30. April verkündeten Urteil die Berufung des rechtspopulistischen Onlinemediums “Nius” gegen eine Verurteilung wegen einer transfeindlichen Äußerung zurückgewiesen. Das teilte die TIN-Rechtshilfe, die Klägerin Monica Weiß (Pseudonym) unterstützt, am Mittwoch mit. Hintergrund ist ein Urteil vom August 2025, als das Landgericht Frankfurt der Klägerin einen Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen hatte (queer.de berichtete). Das Gericht untersagte damals dem Onlineportal, die trans Klägerin als Mann zu bezeichnen sowie ihren Namen und Fotos zu veröffentlichen. “Nius” verletzte Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Klägerin Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts steht noch aus. Das Berufungsgericht führte laut der TIN-Rechtshilfe in der mündlichen Verhandlung als Beispiel für viele Äußerungen an, dass es sich bei der Aussage, “der Mann, der behauptet eine Frau zu sein”, um eine Tatsachenbehauptung handelt, die unverhältnismäßig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingreife, weil es dieser ihre rechtlich anerkannte geschlechtliche Identität als Frau abspricht. Die Meinungs- sowie Pressefreiheit der Beklagten müsse hier auch aufgrund des herabwürdigenden Kontextes der zahlreichen Artikel zurücktreten. Im Rahmen der Abwägung hielt es auch die identifizierende Berichterstattung durch die Veröffentlichung des Klarnamens sowie von verpixelten Bildern von der Klägerin in sieben Artikeln für unzulässig. “Ich freue mich sehr, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Rechtsprechung des Landgerichts folgt. Insbesondere, weil es anerkennt, dass meine (Persönlichkeits-)Rechte durch diese Berichterstattung massiv verletzt wurden”, erklärte die Klägerin. Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt auf meinem langen Weg, mich für meine Rechte als trans* Frau einzusetzen.” Ihre Anwältin Katrin Giere begrüßte das Urteil ebenfalls – und erklärte mit Blick auf “Nius”: “Das Portal hat sich offensichtlich nicht an journalistische Sorgfaltspflichten gehalten und der Klägerin ihr Geschlecht bewusst und vielfach abgesprochen. Besonders erfreulich ist, dass das Oberlandesgericht dem Landgericht folgt und der Klägerin im Sinne der Genugtuungs- und Präventionsfunktion eine Geldentschädigung zuspricht.” “Ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen” René_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe bezeichnete das neue Urteil als “ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen in Deutschland”. “Wer über uns Bericht erstatten will, muss unsere Geschlechtsidentitäten respektieren und darf keine Hetze über uns verbreiten”, so Hornstein weiter

via queer: OLG Frankfurt Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht

Vorbestrafter Mann mit Fantasie-Kennzeichen unterwegs: Reichsbürger vor Gericht – #LockHimUp

Ein Gerichtsprozess vom Donnerstag gegen einen 68-jährigen Mann hatte neben der juristischen auch eine persönliche und sogar gesellschaftliche Relevanz. 2025 habe er mehrfach im südlichen Landkreis Neumarkt von seinem Kleintransporter mit einem „nicht für dieses Fahrzeug ausgegebenen Kennzeichen auf öffentlichen Straßen und Plätzen Gebrauch gemacht“, so die Staatsanwältin. Sprich: Er war mit einem Fantasie-Kennzeichen unterwegs. Das Strafgesetzbuch droht dafür mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Beim Rangieren hatte er einen anderen PKW touchiert und dann Unfallflucht begangen. Den Rempler mit seiner Anhängerkupplung leugnete der Mann nicht, aber von Unfallflucht könne keine Rede sein. In Wahrheit habe er bei den umliegenden Häusern geläutet, um nach dem Eigentümer des beschädigten Wagens zu forschen. Als er wieder zu seinem Kleintransporter zurückkam, sei die Polizei schon dagewesen. Die hatte nämlich eine Zeugin gerufen, die sich allerdings an ihre Beobachtungen nicht mehr genau erinnern konnte. „Er ging in Richtung Stadtmauer, wo ich ihn nicht mehr sehen konnte“, hatte sie damals der Polizei zu Protokoll gegeben. Verteidigung schlägt eine Geldstrafe für den Angeklagten vor „Dass er sich nicht von der Unfallstelle entfernen wollte, sondern den Geschädigten gesucht hat, lässt sich in meinen Augen nicht widerlegen“, konstatierte Verteidiger Christopher Lihl und schlug vor, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Marcel Dumke folgte dieser Argumentation nicht und entschied nicht zuletzt wegen der langen Vorstrafenliste auf sechs Monate Freiheitsentzug und drei Monate ohne Führerschein.

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Queerfeindliche Gewalt – Chef der Hirschfeld-Stiftung und sein Partner homophob beleidigt und verletzt

Auf dem Heimweg hat ein Unbekannter den Aktivisten Helmut Metzner und seinen Partner attackiert. Die Polizei ermittelt wegen Verdachts auf ein homosexuellenfeindliches Hassverbrechen. Der Chef der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, der 57-jährige Helmut Metzner, und sein Partner sind am Donnerstagabend auf dem Heimweg im Schustehruspark in Berlin-Charlottenburg als “Schwuchteln” beleidigt worden. Die beiden wurde außerdem zu Boden gestoßen, sein Partner sei mit Füßen getreten und mit dem Tod bedroht worden. Das teilte Metzner auf Facebook mit. Auf Instagram veröffentlichte er zudem ein Bild, das ihn nach der Tat mit Abschürfungen am Arm zeigt. Der Vorfall habe sich gegen 19:10 Uhr ereignet. Nach dem “Schwuchtel”-Rufen habe Metzner den Mann gefragt, ob er seine Äußerung in Anwesenheit der Polizei wiederholen würde. “Das ist Meinungsfreiheit”, habe der Mann geantwortet, den Metzner als mit “mitteleuropäischen Aussehen” beschrieb. “Ich belehrte ihn, das sei ein Irrtum und kündigte an, die Polizei zu rufen. Dann rannte er mir auf mich zu und stieß mich zu Boden”, so Metzner. “Im Anschluss griff er auch meinen Partner an, brachte auch ihn zu Boden und trat ihn mit Füßen. Ich konnte ihn fotografieren und wählte den Notruf. Er drohte meinem Partner: ‘Wenn ich Dich alleine treffe, bringe ich Dich um’.” Als Metzner die Polizei rief, sei der Mann Richtung Schlossstraße geflohen. Wenige Minuten später seien die Einsatzkräfte gekommen und hätten seine Anzeige aufgenommen. “Ich habe die Fotos an die Polizei weitergeleitet und mich dann der Wunde gewidmet”, so Metzner. Er dankte “dem geduldigen Polizeibeamten am Telefon für seine Nachsicht mit meinem aufgebrachten Ton bei der Aufnahme der Tatortbezeichnung”. So habe dieser Probleme gehabt, den “komplizierten Namen” des Parkes zu verstehen.

via queer: Queerfeindliche Gewalt Chef der Hirschfeld-Stiftung und sein Partner homophob beleidigt und verletzt