LANDGERICHT MÜHLHAUSEN – Nach Hunderten Drohbriefen: Haft für mutmaßliche Reichsbürger gefordert – #LockHimUp

Zwei mutmaßliche Reichsbürger müssen sich wegen rund 250 Straftaten vor dem Landgericht Mühlhausen verantworten. Ihnen wird unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen geschäftsmäßig Behörden und Ämter massiv bedroht und deren Beschäftigte eingeschüchtert haben. Dafür verlangt die Staatsanwaltschaft mehrjährige Gefängnisstrafen. Im Prozess vor dem Landgericht Mühlhausen gegen zwei mutmaßliche Reichsbürger hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen gefordert. Ein 54 Jahre alter Mann aus Mühlhausen soll fünf Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Für einen 52-Jährigen aus Erfurt verlangte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vier Jahre und fünf Monate Haft. Beide Männer sollen für die Bildung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt werden – der 54-Jährige außerdem wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen. Drohen und einschüchtern: Das Vorgehen der Angeklagten Laut Anklage soll der 54-Jährige vor fünf Jahren eine kriminelle Vereinigung gegründet haben, um den “Staat lahmzulegen” und sich bei Steuern Sonderrechte zu sichern. Das sei mit allgemeinen Einschüchterungsbriefen losgegangen, sagte Staatsanwalt Benedikt Ballhausen. Später folgten Hunderte Drohschreiben, kombiniert mit Telefonaten und Akteneinsicht sowie in einem Fall eine mit Öl beschmierte Hausfassade eines Finanzbeamten. Die Angeklagten hätten daraus ein Geschäftsmodell entwickelt und gegen Geld Droh- und Einschüchterungsbriefe für andere verfasst. Zur kriminellen Vereinigung gehören nach Auffassung von Ballhausen insgesamt neun Menschen, unter ihnen mehrere Familienmitglieder des 54-Jährigen.

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OVG setzt Grenzen: Hilchenbacher Rat muss Neonazi des „3. Wegs“ nicht wählen

Der rechtsextremistische Stadtverordnete Julian Bender kann den Hilchenbacher Rat nicht dazu bringen, ihn ohne eigenes Zutun in den Sozialausschuss zu wählen. Die Chancen für Julian Bender (“3. Weg“), doch noch beratendes Mitglied – also ohne Stimmrecht – im Sozialausschuss zu werden, sind nicht ganz gering. Dazu muss er aber Bedingungen erfüllen, stellt der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in seinem Beschluss fest. Benders Beschwerde gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg weist das OVG allerdings zurück. (…) „Der Anspruch des Einzelratsmitglieds auf Bestellung zum beratenden Ausschussmitglied (…) begründet aber keine Pflicht der übrigen Ratsmitglieder, aktiv für die als beratendes Ausschussmitglied benannte Person zu stimmen“, führt das Gericht aus. Die anderen Ratsmitglieder seien „lediglich gehalten, bei der Beschlussfassung (…) an der Bestellung mitzuwirken.“ Das könne auch durch Stimmenthaltung geschehen, „denn in diesem Fall erreicht das benannte Ratsmitglied die Mehrheit der gültigen Stimmen allein durch seine eine positive Stimmabgabe. Will es von seinem Organrecht (…) Gebrauch machen, obliegt ihm diese positive Stimmabgabe.“ Hilchenbacher Rat: Erneuter Anlauf „ernstlich in Betracht zu ziehen“ Übersetzt: Bender hätte sich schon selbst wählen müssen. Von einem Verweigerungsverhalten der übrigen Ratsmitglieder könne keine Rede sein, schreibt das OVG. „Auch für eine treuwidrige Absprache der übrigen Ratsmitglieder oder eine den Antragsteller persönlich herabsetzende Vorgehensweise bestehen, anders als er annimmt, keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte.“ Bender habe keinen Anspruch darauf, durch eine Mehrheit von Ja-Stimmen der übrigen Ratsmitglieder bestellt zu werden. Es sei auch nicht anrüchig, sich selbst zu wählen. Dass er dies getan hätte, wenn er vom Vorgehen der anderen Ratsmitglieder gewusst hätte, sei „nicht überzeugend“. Nachdem er selbst die eigene Stimmenthaltung angekündigt habe, habe „jegliche Grundlage“ für seine Annahme gefehlt, dass der Rat ihn „ohne sein eigenes Zutun“ wählen werde.

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Nicht die einzige Großspende – AfD erhält große Erbschaft aus Ungarn

Mehrere Menschen haben der AfD große Erbschaften hinterlassen. Besonders auffällig ist ein Nachlass in Höhe von 700.000 Euro aus Ungarn. Die in Teilen rechtsextreme AfD hat im Jahr 2024 wieder mehrere hohe Parteispenden von Privatpersonen erhalten, wie aus dem Rechenschaftsbericht der Partei für das Jahr hervorgeht. Besonders auffällig ist eine Spende in Höhe von 700.000 Euro von einem Herrn Wolfgang Karl Quader aus Ungarn, der den AfD-Bundesverband “als alleinigen Erben” seines Vermögens bestimmt hat. Die Anschrift des Mannes gibt die AfD nur mit “Heviz in Ungarn” an, weitere Informationen veröffentlichte die Partei nicht. Hévíz ist ein Kurbad nicht weit vom nordwestlichen Ufer des Balaton entfernt. (…) Die Spende aus Ungarn ist nicht die einzige Erbschaft, die 2024 an die AfD ging. So hinterließ eine Frau aus Augsburg der Partei 1.082.569,33 Euro, die an den Landesverband Sachsen und den Kreisverband Görlitz gehen sollen. Ein Mann aus dem bayerischen St. Wolfgang vererbte der Partei 571.202,14 Euro, ein Taxiunternehmer aus München 432.000 Euro.

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Trauermarsch in Dresden: Neonazis inszenieren erneut den deutschen Opfermythos

Opfermythen und Antisemitismus bei Neonazi-“Trauermarsch” Rund 1.500 Neonazis nahmen am 14. Februar 2026 in Dresden am sogenannten „Trauermarsch“ teil. Seit den 1990ern nutzt die Szene den Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg, um den Mythos vom deutschen Opferstatus zu propagieren und Geschichte umzudeuten. Viele Transparente griffen bekannte geschichtsrevisionistische Narrative auf. Auf Bannern wurden erneut stark überhöhte Opferzahlen von 350.000 Toten behauptet – tatsächlich liegt die Zahl bei etwa 25.000. Auch ein Transparent mit der Aufschrift „Bombenholocaust“ war wieder zu sehen. Einer der Träger schwenkte zugleich die Flagge des iranischen Regimes. Im Vorfeld mobilisierten vor allem die Parteien „Die Heimat“ (ehemals NPD), ihre Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) sowie die „Freien Sachsen“. Mehrere junge Teilnehmer trugen Kleidung der JN oder der militanten Partei „Der Dritte Weg“. Viele zeigten einschlägige Tattoos wie die „Schwarze Sonne“, verbotene Symbolik wurde abgeklebt. Unter den Anwesenden waren zahlreiche Parteifunktionäre und neonazistische Kader, darunter Thorsten Heise, der Dortmunder Neonazi aus dem Umfeld von „Combat 18“ oder Robin S. sowie der mehrfach verurteilte Holocaust-Leugner Nikolai Nerling („Volkslehrer“) oder die betagte Geschichtsrevisionistin Edda Schmidt. Auch der Thüringer Reichsbürger Frank Haußner, der in seiner Heimat eng mit AfD-Landeschef Björn Höcke kooperiert, war vor Ort. Organisiert wurde der Aufmarsch wie in den Vorjahren von der Gruppe „Dresden Gedenken“ um den völkischen Neonazi Lutz Giesen. Der 51-Jährige sitzt seit Juni 2024 für die „Freien Sachsen“ im Kreistag Mittelsachsen. Eine Rede hielt der nordrhein-westfälische Neonazi Sven Skoda. Seine Ansprache war geprägt von antisemitischen Verschwörungsmythen und Holocaustrelativierungen. „Diese Republik fußt auf den Lügen der Geschichte“, rief er. Die Leute sollten „selber nachforschen“, dann fänden sie „immer denselben Urheber: den alten Feind unseres Volkes“ – eine kaum verklausulierte Beschreibung von Jüdinnen und Juden als vermeintliche Strippenzieher. Rund 2.000 Gegendemonstrierende stellten sich der Inszenierung lautstark entgegen. Wegen Blockaden wurde der Aufmarsch mehrfach gestoppt. In Redebeiträgen empörte sich Giesen mehrfach über den stets hörbaren Gegenprotest.

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Neuer Fall von Überkreuz-Einstellung: Mann von Thüringer AfD-Abgeordneter arbeitet für Bundestagskollegen – #clanstrukturen

Ein Bundestagsabgeordneter der AfD beschäftigt den Mann der parlamentarischen Geschäftsführerin der Thüringer AfD-Fraktion. Von dort kam zuletzt Kritik an solchen Konstellationen. Der Mann der Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten Wiebke Muhsal arbeitet beim AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Schröder. Er sei als wissenschaftlicher Mitarbeiter in seinem Büro beschäftigt, sagte Schröder auf Nachfrage. Zuvor hatte der Podcast „Inside AfD“ des Nachrichtenmagazins „Politico“ darüber berichtet. (…(…) Wiebke Muhsal ist parlamentarische Geschäftsführerin der Thüringer AfD-Fraktion, deren Vorsitzender Björn Höcke ist. Vertreter der Thüringer AfD hatten sich in den vergangenen Tagen teils kritisch zu sogenannten Überkreuz-Einstellungen geäußert.

via tagesspiegel: Neuer Fall von Überkreuz-Einstellung: Mann von Thüringer AfD-Abgeordneter arbeitet für Bundestagskollegen

siehe auch: Überkreuz-Beschäftigungen SPD Jena wirft AfD-Abgeordneter Muhsal „abstoßende Doppelmoral“ vor Die SPD Jena hat die AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal scharf kritisiert. Anlass sind Berichte über die Anstellung ihres Ehemanns im Bundestagsbüro des Jenaer Wahlkreisabgeordneten Stefan Schröder (AfD). Die SPD wirft Muhsal vor, eine offensichtliche Doppelmoral an den Tag zu legen, indem sie Verwandte mit Steuergeldern versorge, während die AfD öffentlich „politischen Filz“ anprangere. „Die AfD tritt öffentlich mit dem Anspruch an, den ‚politischen Filz‘ zu bekämpfen und endlich ‚aufzuräumen‘. Gleichzeitig versorgt eine Abgeordnete, die noch nie außerhalb der Politik gearbeitet hat, Verwandte mit gut bezahlten Jobs“, sagt der Vorsitzende Tobias Birk.

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Von Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0, Link

Rassismus in deutschen Behörden: Kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Risiko

Rassismus ist im deutschen Behördenalltag präsent. Doch zeigt er sich selten in offenen Anfeindungen – er steckt in Entscheidungsspielräumen, Arbeitsroutinen und in der Organisationskultur. Doch wie genau er in den Institutionen selbst wirkt, fortgeschrieben und geahndet wird, war bislang kaum untersucht. Nun liefert eine in diesem Umfang einmalige Großstudie des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) Ergebnisse zu Rassismus und Diskriminierung in deutschen Institutionen. Erstmals erhielten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an zehn Forschungsstandorten in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen und untersuchten über drei Jahre hinweg Rassismus in Jobcentern, Ausländerbehörden, bei Polizei und Zoll, in Justiz-, Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämtern sowie in der Sozialen Arbeit. Das Ergebnis: Rassismus ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Risiko. Rassistische Diskriminierung ist in allen Institutionstypen nachweisbar – allerdings in unterschiedlicher Form und Intensität. Sie zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeiter, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. (…) Auf struktureller Ebene zeigt die Studie beispielsweise, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen: So gilt etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern. Das bedeutet, wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen. Als ein weiterer Risikofaktor für strukturelle Diskriminierung erweisen sich Sprachbarrieren: So dokumentiert die Studie, dass der Grad an Hilfestellung bei Antragsverfahren stark variiert – während einigen Antragstellenden proaktiv geholfen wird, werden Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen teils abgewiesen oder auf fehlende Sprachkenntnisse verwiesen. (…) In einer ergänzenden Online-Befragung unter Musliminnen und Muslimen gaben rund 80 Prozent der Befragten an, in Behörden rassistisch diskriminiert worden zu sein – etwa die Hälfte berichtete von konkreten Erfahrungen in Jobcentern, Sozial- und Ausländerbehörden. Die Folgen sind gravierend: Ein großer Teil der Betroffenen berichtet von Versagensängsten, Selbstzweifeln und langfristigen psychischen Belastungen, bis hin zu anhaltenden Angstzuständen. Trotz allem wendet sich nur ein kleiner Teil der Befragten an Antidiskriminierungs-Stellen, denn häufig ist die Erwartungshaltung, eine Beschwerde werde ohnehin folgenlos bleiben.

via mdr: Rassismus in deutschen Behörden: Kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Risiko

siehe auch: Studie belegt Rassismus als Behördenroutine Nicht nur Einzelfälle: Diskriminierung ist in deutschen Jobcentern, Sozialämtern oder bei der Polizei verbreitet (…) Von 2022 bis 2024 studierten Wissenschaftler des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) Arbeitsabläufe und Verhaltensweisen in Jobcentern und Ausländerbehörden, bei Jugend-, Sozial- und Gesundheitsämtern, in der Justiz und bei der Polizei. Sie interviewten 12 833 Behördenmitarbeiter und ließen sich Alltagserfahrungen von 400 Muslimen und Muslimas schildern. Die Studie wurde vom Bundesministerium des Inneren mit sechs Millionen Euro gefördert. Jetzt liegt der 248 Seiten umfassende Abschlussbericht vor. Eine Untersuchung dieses Umfangs und Zuschnitts »hat es in Deutschland bislang nicht gegeben«, sagte Studienleiter Gerd Pickel von der Uni Leipzig. Deutschland hat ein erhebliches Problem mit Rassismus. Ein 2024 vorgelegter Bericht der EU-Agentur für Grundrechte attestierte der Bundesrepublik die höchste Diskriminierungsrate aller 13 untersuchten Mitgliedsstaaten. Bekannt ist dabei, dass Menschen auch in Behörden wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe benachteiligt werden. Von den Fällen, die in einem 2024 erschienenen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geschildert wurden, bezogen sich 14 Prozent auf Ämter und Behörden. Dennoch gibt es detailliertere Untersuchungen nur für Schulen und die Polizei. Als Ganzes sei das Thema »bislang eher nachrangig behandelt« worden, heißt es.

Leipziger Buchmesse sagt Veranstaltung mit AfD-Politiker Krah ab

Die Leipziger Buchmesse hat eine für März geplante Lesung des AfD-Politikers Maximilian Krah aus Sicherheitsgründen abgesagt. Krah wollte in Leipzig seinen Roman “Die Reise nach Europa” vorstellen, der im Frühjahr erscheinen soll. Die Leipziger Buchmesse hat eine für März geplante Lesung des AfD-Politikers Maximilian Krah abgesagt. Wie die Buchmesse mitteilte, wurde die Entscheidung nach sorgfältiger Prüfung aus Sicherheitsgründen getroffen. Zur Begründung hieß es weiter, für die Veranstaltung bestünden wegen der hohen Bekanntheit Krahs und seiner “öffentlich sehr kontrovers diskutierten Positionen” massive Sicherheitsbedenken. Auf Nachfrage von MDR KULTUR erklärte die Buchmesse, dass ein erhöhtes Risiko für Auseinandersetzungen zwischen politisch gegensätzlichen Gruppen bestehe. Das neue Sicherheitskonzept sehe ausdrücklich vor, Veranstaltungen mit erheblichem Konfliktpotenzial nicht zuzulassen oder in einen anderen Rahmen zu überführen, so die Messe.

via mdr Leipziger Buchmesse sagt Veranstaltung mit AfD-Politiker Krah ab

siehe auch: „AUS SICHERHEITSGRÜNDEN“ Leipziger Buchmesse sagt Romanvorstellung von AfD-Politiker Krah ab. Wegen „massiver Sicherheitsbedenken“ bleibt Maximilian Krahs Roman „Die Reise nach Europa“ vorerst ohne Bühne auf der Leipziger Buchmesse. Der AfD-Politiker kritisiert die Entscheidung. Die Leipziger Buchmesse hat die ursprünglich geplante Romanvorstellung des AfD-Politikers Maximilian Krah abgesagt. Die vom Castrum Verlag angemeldete Veranstaltung sei „nach sorgfältiger Prüfung aus Sicherheitsgründen“ gestrichen worden, teilte die Buchmesse mit. Zuvor hatte das Nachrichtenportal „The Pioneer“ berichtet. Die Präsentation von Krahs Roman „Die Reise nach Europa“ war am 21. März vorgesehen. Für die Veranstaltung bestünden wegen der hohen Bekanntheit Krahs und seiner „öffentlich sehr kontrovers diskutierten Positionen massive Sicherheitsbedenken“, hieß es zur Begründung.