SAALFELD-RUDOLSTADT – #Gericht entscheidet im parteiinternen Streit: AfD darf Kandidaten nicht neu wählen

Die AfD darf ihre Kandidatenliste für die Kreistagswahl in Saalfeld-Rudolstadt und für die Stadtratswahl in Rudolstadt vorerst nicht neu wählen. Das hat das Landgericht Gera in einer einstweiligen Verfügung entschieden. In dem Verfahren geht es darum, dass der Kreisverband bereits im vergangenen Herbst die Kandidatenliste für den Kreistag und Stadtrat gewählt hat. AfD-Kreisverband will Wahl wiederholen Als Spitzenkandidat wurde dabei jeweils der AfD-Landtagsabgeordnete Karlheinz Frosch nominiert. Der AfD-Kreisverband versuchte seitdem allerdings, die Wahl zu wiederholen, mit der Begründung, es seien zu wenige Kandidaten gewählt worden. Ein Termin dafür wurde zuletzt für den 10. März angesetzt. Frosch befürchtete, bei einer Neuwahl von der Liste gestrichen zu werden. In den Kreisverband seien inzwischen viele neue Mitglieder eingetreten, er sei wegen seiner eher gemäßigten politischen Einstellung in der AfD unbeliebt, sagte Frosch Frosch wehrte sich daher vor Gericht gegen die angesetzten Wahlwiederholungen. Das Landgericht Gera gab dem Antrag auf einstweilige Verfügung statt. Nach Angaben des Gerichts konnte Frosch glaubhaft nachweisen, dass bei der Wahlversammlung im Herbst wirksame Beschlüsse gefasst wurden. Zudem wäre er bei einer Neuwahl möglicherweise in seinem Recht verletzt worden, auf Listenplatz eins zu kandidieren. Laut Landgericht wäre eine Wiederholungswahl auch rechtswidrig, da sie weder in den Satzungen der AfD noch im Thüringer Kommunalwahlgesetz vorgesehen ist.

via mdr: SAALFELD-RUDOLSTADT Gericht entscheidet im parteiinternen Streit: AfD darf Kandidaten nicht neu wählen

Angebliche #Orgien in #Russland: #Trump kassiert #Niederlage vor #Gericht

Donald Trump wird in London zur Kasse gebeten. Es ist die Folge einer gescheiterten Zivilklage, die mit dem berüchtigten Steele-Dossier zusammenhängt. Der frühere US-Präsident Donald Trump hat derzeit mehrere Verfahren am Laufen, in zwei Fällen wurde er bereits zu Zahlungen in Millionenhöhe verurteilt. Auch in Europa wird Trump jetzt zur Kasse gebeten. Denn der Republikaner muss Hunderttausende Pfund an Anwaltskosten im Zusammenhang mit einer gescheiterten Zivilklage in London tragen. Das meldete die britische Nachrichtenagentur PA unter Berufung auf Gerichtsunterlagen. Demnach muss Trump die kompletten Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen, wie eine Richterin am Londoner High Court entschied. Diese könnten sich nach Angaben der Beklagten auf über 600.000 Pfund (etwa 700.000 Euro) belaufen. Trump müsse nun vorab zunächst 300.000 Pfund zahlen.(…) Im sogenannten Steele-Dossier werden unter anderem Berichte zitiert, wonach der russische Geheimdienst Filmmaterial von der angeblichen Teilnahme Trumps an Sex-Orgien in Russland habe und als Druckmittel in der Hinterhand halte. Unter anderem geht es um einen angeblichen Vorfall in einem Hotel in Moskau im Jahr 2013, bei dem Prostituierte in Anwesenheit Trumps auf ein Bett uriniert haben sollen. Trump hat stets bestritten, an Sex-Partys in Russland teilgenommen zu haben, und verklagte die Beratungsfirma. Der 77-jährige Ex-Präsident warf dem Unternehmen vor, unrechtmäßig private Daten verwendet zu haben.

via fr: Angebliche Orgien in Russland: Trump kassiert Niederlage vor Gericht

source: hotpot.ai

#Ermittlungen wegen eines #Twitter-Videos – #Strafbefehl gegen #Koblenzer AfD-Politiker #JoachimPaul beantragt – #LockHimUp

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat einen Strafbefehl gegen den Koblenzer AfD-Politiker Joachim Paul beantragt. Ihm wird vorgeworfen, ein brutales Video im Internet geteilt zu haben. Auf dem Video sei ein Mädchen zu sehen, das von anderen Mädchen geschlagen, bespuckt und gedemütigt werde, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Behörde legt dem AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem zur Last, die Persönlichkeitsrechte des Mädchens mutmaßlich verletzt zu haben. Hintergrund ist den Angaben zufolge, dass der AfD-Politiker vor etwa einem Jahr auf dem Nachrichtendienst Twitter (heute X) ein Video teilte. Paul habe das Video unverpixelt verbreitet und die Nachricht auf Twitter mit einer politischen Botschaft verknüpft. Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben nun beantragt, dass Paul eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zahlen muss – unter anderem wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Der Strafbefehl bedeutet demnach gleichzeitig, dass der Politiker angeklagt ist. (…) Paul hat nach Angaben des Amtsgerichts bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Damit werde es voraussichtlich zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommen.

via swr: Ermittlungen wegen eines Twitter-Videos Strafbefehl gegen Koblenzer AfD-Politiker Joachim Paul beantragt

siehe auch: Verbreitung eines Videos Gericht erlässt Strafbefehl gegen AfD-Politiker Paul. Gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul ist wegen der Verbreitung eines Videos vom Amtsgericht Koblenz ein Strafbefehl erlassen worden. Copyright: dpa Der rheinland-pfälzische Landtag hatte die Immunität des AfD-Abgeordneten Joachim Paul aufgehoben. Nun liegt das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens vor. Merken Teilen Schrift Drucken Gegen den rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten Joachim Paul ist wegen der Verbreitung eines Videos vom Amtsgericht Koblenz ein Strafbefehl erlassen worden. Der Strafbefehl sehe eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen vor, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Über die genaue Summe gab es keine Angaben. (…) Nach Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs, bei dem es um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen geht, war laut Staatsanwaltschaft für diese Tat eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich. Der rheinland-pfälzische Landtag in Mainz hatte zuvor die Immunität des AfD-Abgeordneten aufgehoben und damit den Weg für die Ermittlungen frei gemacht.

FIRST MISOGYNIST INCEL SENTENCED ON FEDERAL HATE CRIME CHARGES – #LockHimUp

On Thursday Tres Genco was sentenced to six years and eight months in prison followed by five years on post-prison supervision for his 2020 plot to “slaughter” women at an Ohio university. According to court documents, Genco wrote in his manifesto that his goal was, “the death of what I have been deprived of most, but also cherished and fantasize at the opportunity of having but has been neglected of; Women. I will slaughter out of hatred, jealousy, and revenge.” In October 2022 he pleaded guilty to one count of attempting to commit a hate crime, which came with a sentence of up to life in prison because it involved an attempt to kill. He previously served a 17-month sentence for state charges of making a terrorist threat. Genco is the first misogynist incel to be charged under federal hate crime statutes, setting a new precedent for gender-based hate crimes. Male supremacy is a hateful ideology rooted in the belief of the supposed innate superiority of men and their right to subjugate women, trans men and non-binary people. The term incel is a shorthand for “involuntary celibate,” a term that was originally coined to refer to anyone who had trouble finding fulfilling romantic and sexual relationships. Misogynist incels appropriated the term to suit their specific worldview, that they are entitled to sex with attractive women, but society has denied them this right. Despite their fixation on sex, misogynist incels are more focused on their hatred for women and fantasies of violent control than they are in forming meaningful romantic or sexual relationships. This community glorifies adherents who go on to commit mass killings, particularly Elliot Rodger, whose 2014 attack became known as the first incel attack. Rodger’s 140-page manifesto and dozens of YouTube videos helped formalize the misogynist worldview and identity. Even a decade later, misogynist incels celebrate him as the “patron saint” of their movement. Since his attack, more than 100 people have been killed or injured in the name of this extremist ideology and experts have documented at least 34 incidents of incel violence and plots, including terrorist attacks, murder, bombing plots, harassment and assault.

via splcenter: FIRST MISOGYNIST INCEL SENTENCED ON FEDERAL HATE CRIME CHARGES

AfD-Bundespräsidentschaftskandidat wollte sich in Jahrbuch klagen – #MaxOtte scheitert vor #Landgericht #Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal hat die Klage gegen die Hambach-Gesellschaft abgewiesen. Der AfD-nahe Ökonom Max Otte hatte geklagt, weil die Gesellschaft seinen Aufsatz nicht in ihrem Jahrbuch veröffentlicht hatte. Otte war der Auffassung, dass er für die Veröffentlichung seines Textes im Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft eine verbindliche Zusage bekommen hatte und dadurch ein Vertrag bestanden habe. In dem Urteil heißt es aber: Otte habe selbst gegen den Vertrag verstoßen, weil er den Aufsatz, um den es geht, bereits auf seiner eigenen Internetseite veröffentlicht hatte.

via swr: AfD-Bundespräsidentschaftskandidat wollte sich in Jahrbuch klagen Max Otte scheitert vor Landgericht Frankenthal

Antrag abgelehnt: Trump erleidet juristische Niederlage im New Yorker Betrugsprozess

Der Berufungsrichter lehnte einen Antrag von Trumps Anwälten ab, für die Dauer der Berufung die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von gut 454 Millionen Dollar auszusetzen. Der führende republikanische US-Präsidentschaftsbewerber Donald Trump hat im millionenschweren New Yorker Betrugsprozess eine juristische Niederlage erlitten. Berufungsrichter Anil Singh lehnte am Mittwoch einen Antrag von Trumps Anwälten ab, für die Dauer der Berufung die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von gut 454 Millionen Dollar auszusetzen. Sie hatten stattdessen eine Summe von 100 Millionen Dollar vorgeschlagen. Die Entscheidung muss noch von einem übergeordneten Berufungsgericht bestätigt werden. Singh gewährte dagegen Trumps Antrag auf Aussetzung der Teile des Urteils, die ihm gewisse Geschäftstätigkeiten im Bundesstaat New York untersagen. Eine Stellungnahme von Trump lag zunächst nicht vor. Er war Mitte Februar von einem Gericht zur Strafe von 354,9 Millionen Dollar plus gewisse Zinsen verurteilt worden. Richter Arthur Engoron sah es als erwiesen an, dass der Ex-Präsident sein Vermögen zu hoch angegeben hatte, um Kreditgeber zu betrügen.

via tagesspiegel: Antrag abgelehnt: Trump erleidet juristische Niederlage im New Yorker Betrugsprozess

siehe auch: Betrugsverfahren in New York Trump will statt 454 nur 100 Millionen Dollar zahlen – Richter lehnt ab Fast eine halbe Milliarde Dollar soll Donald Trump in dem Prozess um Kredite in New York als Sicherheit hinterlegen. Er versuchte es mit einem Gegenangebot. Das kam bei Gericht nicht gut an. Es fällt nicht immer ganz leicht, bei den diversen Verfahren gegen Donald Trump den Überblick zu behalten. Aktuell gibt es Bewegung in zwei Fällen: Bei der Aufarbeitung des Sturms auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 hat sich der Oberste Gerichtshof für zuständig erklärt. Im millionenschweren New Yorker Betrugsprozess hingegen setzte es für den Republikaner eine juristische Niederlage. Berufungsrichter Anil Singh lehnte am Mittwoch einen Antrag von Trumps Anwälten ab, für die Dauer der Berufung die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von gut 454 Millionen Dollar auszusetzen (…) Insgesamt ist Trump mit vier strafrechtlichen Verfahren gegen ihn konfrontiert – neben dem Wahlbetrugsverfahren im Bund gibt es ein weiteres im US-Bundesstaat Georgia. Trump ist auch wegen der Mitnahme geheimer Regierungsdokumente nach seiner Zeit im Amt und im Zusammenhang mit Schweigegeld an einen Pornostar angeklagt worden. Gleichzeitig laufen zivilrechtliche Verfahren gegen ihn.

Weiterer Erfolg für CORRECTIV vor Gericht

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen CORRECTIV komplett zurückgewiesen. Klaus Nordmann hatte sich über die Kanzlei Höcker gegen seine Nennung in der Geheimplan-Recherche zur Wehr gesetzt. Das Gericht hat dem nun eine klare Absage erteilt. Im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ging es um einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Klaus Nordmann, einem Unternehmer aus NRW und AfD-Großspender. CORRECTIV beschrieb in der Veröffentlichung „Geheimplan gegen Deutschland“, dass der Name von Klaus Nordmann von dem Gastgeber des Treffens, Gernot Mörig, im Zusammenhang mit Spenden genannt worden war.  Nach einer ersten Beratung hatten die Richter bereits vor Erlass des Beschlusses einen Hinweis erteilt, wonach der Antrag nicht erfolgreich sein würde. Über seine Kanzlei Höcker zog Nordmann daraufhin einen Teil seines ursprünglichen Antrags zurück, legte aber mit einem weiteren Schriftsatz nach. Nun fällt die Entscheidung entsprechend aus: Das Gericht hat den Antrag von Klaus Nordmann vollumfänglich zurückgewiesen.  Es bestehe kein Anspruch, „nicht in identifizierbar machender Weise über ihn zu berichten“. Zudem ist es laut des Gerichts „wahr“, dass der „Antragsteller im Vorfeld der Tagung eine Spende geleistet habe, die Herrn Mörig bekannt sei“. Nordmann hatte sich dagegen gewehrt, dass eine Spende von ihm an den Rechtsradikalen Gernot Mörig im Zusammenhang mit dem Treffen in Verbindung stehe, auf dem der Rechtsextremist Martin Sellner auftrat und ein „Masterplan“ besprochen wurde, wie Millionen Menschen aus Deutschland vertrieben werden könnten.  Dem Gericht hatte Nordmann selbst mitgeteilt, dass er an Mörig zwar einen vierstelligen Betrag gespendet habe, nicht allerdings für Sellner, sondern um den AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau bei den ebenfalls auf dem Treffen erörterten Wahlprüfungsbeschwerden zu unterstützen. Das Gericht hat dazu in seiner Begründung geschrieben: „Die Äußerung, wonach der Antragsteller auf der von Herrn Mörig verlesenen Liste mit Spendern stand, ist – wie dargelegt – ebenso wahr wie der Umstand, dass der Antragsteller an Herrn Mörig auch tatsächlich eine Spende geleistet hat.“ CORRECTIV hatte Nordmann vor Veröffentlichung mit den Erkenntnissen konfrontiert. Das Gericht hat nun bestätigt, dass CORRECTIV die Antwort Nordmanns „zutreffend wiedergegeben“ habe. „Die klare Entscheidung des Gerichts zeigt einmal mehr, dass unsere Recherche steht. Auf dem Potsdam-Treffen ging es um die Vertreibung von Millionen von Menschen. Das hat die Öffentlichkeit zurecht erfahren“, sagt Justus von Daniels, Chefredakteur von CORRECTIV.

via correctiv: Weiterer Erfolg für CORRECTIV vor Gericht

siehe auch: Bericht über AfD-Sponsor: Erfolg für “Correctiv” vor Gericht. Im Streit über die Berichterstattung von «Correctiv» zu einem Treffen rechter Kreise in Potsdam hat das Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Medienhaus zurückgewiesen. Ein in dem Artikel als «ein Mittelständler aus NRW und AfD-Großspender» bezeichneter Unternehmer hatte sich gegen die Nennung seines Namens gewandt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Er beanstandete außerdem eine Passage in dem Artikel von «Correctiv», in dem es um Geldspenden geht. Der Unternehmer soll demnach zusammen mit anderen Spendern auf einer Namensliste gestanden haben. (…) «In der Passage zu Geldspenden werde über den Antragssteller nichts Unwahres behauptet», zitierte der Sprecher aus dem Beschluss vom 28. Februar (Az. 324 O 53/24).