Vermeintliche Attacke – #Chrupalla scheitert nach Stich-Vorfall vor #Gericht – #fake #lügenafd

Mit allen Mitteln hatte AfD-Chef Chrupalla versucht, einen vermeintlichen Stich in den Arm auf einer Veranstaltung juristisch verfolgen zu lassen. Nach einer Entscheidung des OLG München ist der Fall nun endgültig vom Tisch. (…) Das Oberlandesgericht München (OLG) wies einen Klageerzwingungsantrag des Politikers zurück, wie es nun mitteilte.Mit dem Antrag wollte Chrupalla sich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wehren. Dies hatte zuvor bereits der Generalstaatsanwalt in München nicht zugelassen, an den sich Chrupalla mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung der Ingolstädter Ermittler gewandt hatte. Gegen den jetzigen Beschluss des OLG ist kein weiteres Rechtsmittel möglich. (…) Die Behörden leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts auf Körperverletzung gegen Unbekannt ein. Der Einstich sei “am ehesten” von einer Pinnnadel verursacht worden, hieß es. Konkrete Anhaltspunkte für eine Injektion oder Vergiftung fanden die Ermittler nicht. Nichts habe zudem auf einen “Anschlag” schließen lassen. Im Dezember stellte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt daher die Ermittlungen ein. Einer Beschwerde Chrupallas dagegen folgte die Generalstaatsanwaltschaft in München nicht, weshalb der AfD-Politiker einen sogenannten Klageerzwingungsantrag stellte.Diesen wies das Gericht nun unter anderem aus Formgründen als unzulässig ab. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung müsse die Tatsachen, welche die Klage begründen sollen, und die Beweismittel angeben, hieß es in einer Stellungnahme. Der Antrag von Chrupallas Anwalt erschöpfte sich jedoch “in einer fragmentarischen Schilderung des Vorfalls und vagen Andeutungen. Eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit der staatsanwaltschaftlichen Beweiswürdigung fehlte ebenfalls.”

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siehe auch: Vermeintliche Attacke gegen AfD-Chef: Chrupalla scheitert mit seiner Beschwerde Bei einer Wahlkampfveranstaltung im vergangenen Jahr gab AfD-Chef Tino Chrupalla an, mit einer unbekannten Substanz gespritzt worden zu sein. Der ungeklärte Fall ist jetzt beiseitegelegt.

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Daten werden nicht gelöscht: AfD-Politiker scheitern mit Klage gegen Verfassungsschutz

Das Dresdner Verwaltungsgericht hat zwei Klagen von AfD-Mitgliedern gegen das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz abgewiesen. Es sollten personenbezogene Daten gelöscht werden. Zwei AfD-Politiker sind in Sachsen mit einer Klage gegen den Verfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden wies am Mittwoch Klagen des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier und des Landtagsabgeordneten Roland Ulbrich ab, mit denen diese die Löschung personenbezogener Daten erreichen wollten. Maier arbeitete in Sachsen als Richter, bevor er 2017 für die AfD in den Bundestag einzog. Er war Obmann des formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, der 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, wollte er in den sächsischen Justizdienst zurückkehren. Das Landesjustizministerium verweigerte dies und beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Sowohl das Dienstgericht in Leipzig als auch das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärten dies für zulässig.

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siehe auch: Verwaltungsgericht Dresden AfD-Politiker scheitern mit Klagen gegen Verfassungsschutz Der sächsische Verfassungsschutz sammelte Informationen über einen Bundes- und einen Landespolitiker der AfD. Beide gingen vor dem Dresdner Verwaltungsgericht dagegen an – ohne Erfolg. Doppelte Niederlage vor Gericht: Die Klagen von zwei AfD-Politikern gegen den sächsischen Verfassungsschutz sind abgewiesen worden. Das Dresdner Verwaltungsgericht entschied in beiden Fällen, dass der Verfassungsschutz rechtmäßig gehandelt habe. In den Verfahren ging es um Informationen, die der Verfassungsschutz über die Kläger gesammelt hat. Bei den Klägern handelt es sich um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Richter Jens Maier und um einen Landtagsabgeordneten. Maier, den Sachsens Verfassungsschutz bereits 2020 als rechtsextrem eingestuft hatte, erschien selbst vor Gericht. Er darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Oktober 2023 nicht mehr als Richter arbeiten.

Ex-VAPO-Kameradschaftsführer vor Gericht

Die­se Woche stand ein Nie­der­ös­ter­rei­cher mit lan­ger Neo­na­zi-Geschich­te vor Gericht. Bei ihm wur­den 2023 NS-Devo­tio­na­li­en und ein Waf­fen­ar­se­nal (inklu­si­ve Hand­gra­na­ten) aus­ge­ho­ben. In den 1980-/90er-Jah­ren war er Kame­rad­schafts­füh­rer in Küs­sels VAPO. Wie wich­tig Pro­zess­be­ob­ach­tung ist, zeigt ein­mal mehr der Straf­pro­zess gegen Sigi P. aus dem Bezirk Melk. Im Febru­ar 2023 berich­te­ten noch vie­le Medi­en über die Haus­durch­su­chung bei ihm. Schuss­waf­fen, Schall­dämp­fer, Hand­gra­na­ten, viel Muni­ti­on und Nazi-Dreck wur­den damals sicher­ge­stellt. Nun bei der Ver­hand­lung war nur „prozess.report” vor Ort. „Kameradschaftsführer” in der VAPO-Zeit Bis zum Pro­zess wuss­ten auch wir nicht, dass sich am 24. Mai ein alter Nazi-Kame­rad, genau­er: „Kame­rad­schafts­füh­rer“ aus der „Volks­treu­en Außer­par­la­men­ta­ri­schen Oppo­si­ti­on“ (VAPO) des Gott­fried Küs­sel wegen des Ver­bre­chens der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­ge­hens nach dem Waf­fen­ge­setz vor dem Lan­des­ge­richt St. Pöl­ten ver­ant­wor­ten muss­te. Die 1986 gegrün­de­te VAPO war eine Neo­na­zi-Trup­pe mit ter­ro­ris­ti­schem Ein­schlag (Brand­an­schlag Traun­kir­chen) und para­mi­li­tä­ri­schen Übun­gen („Wehr­sport“). Die Neo­na­zi-Grup­pe war vor allem in Wien, Nie­der­ös­ter­reich und auch in Ober­ös­ter­reich und Salz­burg aktiv. Mit­te der 1990er-Jah­re wur­de sie im Zug der Brief­bom­ben-Atten­ta­te durch die Exe­ku­ti­ve aus­ge­ho­ben. Etli­che ihrer Akti­vis­ten lan­de­ten vor Gericht und wur­den verurteilt. Kinder indoktriniert Sieg­fried „Sigi“ P. ist 54 Jah­re alt. Sei­ne VAPO-Zeit liegt bereits 30 Jah­re zurück. Was hat er in der Zwi­schen­zeit – bis ihn sei­ne Ex-Frau im Vor­jahr anzeig­te – gemacht? Der Pro­zess bringt dies­be­züg­lich sehr wenig Auf­klä­rung. Der Ange­klag­te gibt vor, er habe nach der Zer­schla­gung der VAPO mit sei­nen Nazi-Kame­ra­den und der Ideo­lo­gie gebro­chen, habe dann um 2008 mit dem Sam­meln von Waf­fen begon­nen. Aus Inter­es­se habe er sich gemein­sam mit sei­ner Ex-Frau in die nor­di­sche Mytho­lo­gie und Runen­kun­de eingearbeitet. Die Staats­an­wäl­tin sah das schon in ihren Aus­füh­run­gen zur Ankla­ge deut­lich anders: Es hand­le sich um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in so gro­ßem Umfang, wie sie das bis­her sel­ten erlebt habe. Im Haus­halt gab’s über­all Nazi-Sym­bo­le, Nazi-Musik qua­si am lau­fen­den Band. Der Umgang mit den drei Kin­dern stellt ein beson­ders ekel­haf­tes Kapi­tel dar: Denen sei bei­gebracht wor­den, sich zuhau­se mit „Heil Hit­ler“ zu grü­ßen. Ihnen wur­de Nazi-Lie­der und ‑Tex­te bei­gebracht, auch das Runen-Alpha­bet, und die Kleins­te der drei (5, 8, 12 Jah­re alt) habe ihren grö­ße­ren Bru­der als „Juden­sau“ beschimpft. Einen „Voll­blut-Nazi“ nann­te die Staats­an­wäl­tin den Ange­klag­ten deshalb. (…) Der vor­sit­zen­de Rich­ter zählt die Waf­fen (etwas zu schnell für eine genaue Mit­schrift) auf: „diver­se Pis­to­len teil­wei­se ohne Seri­en­num­mer, Pump­gun, Beret­ta mit Schall­dämp­fer, (…), Maschi­nen­pis­to­le, voll­au­to­ma­ti­sches Sturm­ge­wehr, 8 Hand­gra­na­ten.“ Was man halt so für einen ordent­li­chen Nazi-Haus­halt braucht, in dem es sogar Keks-Aus­ste­cher mit Sie­gru­ne, Wolfs­an­gel usw. gibt! Auch klei­dungs­mä­ßig war der Nazi deut­lich zu erken­nen: ein T‑Shirt mit dem Auf­druck „Enness“ (für NS), ein ande­res mit der Dro­hung „Wir kom­men wie­der & zwar so, dass man uns nicht ver­gisst“, natür­lich auch eini­ge „Thor Steinar“-Leiberl. Und das alles ist nie­man­dem auf­ge­fal­len? Über Jah­re hin­weg? Nicht der Poli­zei, nicht dem Verfassungsschutz? Uns ist auf­ge­fal­len, dass der Ange­klag­te neben sei­nem öffent­lich unauf­fäl­li­gen Face­book-Kon­to eines bei vkon­tak­te unter­hält. Auch jetzt noch, nach sei­ner Ver­ur­tei­lung ist dort das Foto mit dem Hit­ler-Jun­gen sehen, das eben­falls ange­klagt war. Ihm bei­gefügt ist ein schwuls­ti­ger Text, der dem Alt­na­zi Gerd Hon­sik zuge­schrie­ben wird. In der Ankla­ge wird der vkon­tak­te-Account nicht erwähnt. Hat man das nicht gesehen? Erwäh­nens­wert ist das Schluss­plä­doy­er der Staats­an­wäl­tin, weil der Satz fällt: „Da fol­gen noch meh­re­re Ver­fah­ren.“ Hier wer­den ver­mut­lich auch die im Gerichts­saal anwe­sen­den Freund*innen von Sigi auf­ge­horcht haben. Das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil ist dann ein­deu­tig: schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge in 25 von 38 Ankla­ge­punk­ten, 20 Mona­te bedingt auf drei Jah­re und eine Geld­stra­fe von ins­ge­samt 960 Euro.

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Oberverwaltungsgericht Münster – AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens

Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz – und wies damit die Berufung der Partei zurück.Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster wies die Klage dagegen zurück. Damit bestätigte es ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2022.Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der rechtspopulistischen Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision gegen das aktuelle Urteil zu, die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. (…) Es gebe genügend tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richteten, so das Gericht. Es sah den begründeten Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, “deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen”. Das sei eine unzulässige Diskriminierung und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.Auch gebe es hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden seien. Weiter konnte das Gericht Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen erkennen – “wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen”.

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siehe auch: AfD bleibt Verdachtsfall – die Reaktionen “Wehr­hafte Demo­k­ratie darf kein zahn­loser Tiger sein”. Die AfD darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie sei zu Recht als Verdachtsfall eingestuft worden, bestätigte das OVG. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus, die Partei kündigte bereits Nichtzulassungsbeschwerde an. Nach nur sieben Tagen mündlicher Verhandlung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) über das Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungschutz (BfV) entschieden. Mit drei Urteilen bestätigte das Gericht am Montag in Münster die Vorinstanz: Das BfV habe die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen (Urt. v. 13.05.2024, Az. 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22). (…) Inhaltlich begründete der Senat seine Entscheidungen ausführlich. Es gibt nach seiner Überzeugung den begründeten Verdacht, “dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen”, hieß es in der Urteilsbegründung. Das sei laut Grundgesetz eine “unzulässige Diskriminierung”.  Seine Entscheidung begründet das Gericht unter anderem mit der Terminologie, die in AfD-Kreisen verwendet wird: Die Partei nutze “in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen.” Das BfV habe seine Einstufung auch öffentlich bekannt machen dürfen, denn eine sachlich richtige und weltanschaulich-politisch neutrale Bekanntgabe, dass das Bundesamt Informationen über mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD sammelt, belaste die Partei nicht unverhältnismäßig. Dies gelte jedenfalls so lange mit der Bezeichnung als “Verdachtsfall” in keiner Weise der Eindruck erweckt wird, es stehe fest, dass die AfD gegen die FDGO gerichtete Bestrebungen verfolgt. Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-“Flügel” und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim “Flügel” geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem schloss sich das OVG mit seinen Entscheidungen vom Montag an

Vorsatz nachgewiesen – LG Halle ver­ur­teilt Björn Höcke zu Geld­strafe von 13.000 Euro

Weil er eine verbotene SA-Parole 2021 in Merseburg in einer Rede verwendete, wird AfD-Politiker Björn Höcke nun verurteilt. Er muss 13.000 Euro Geldstrafe zahlen. Den Vorsatz hält das Gericht für erwiesen.  Das Landgericht (LG) Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, urteilte das Gericht am Dienstagabend. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben. Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: “Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland”. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung. Dies war und ist unstreitig, aber wusste Höcke das auch, als er die Aussage tätigte? Darauf kommt es für eine Verurteilung nämlich juristisch an. Vorsitzender Richter: “Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt” Der frühere Geschichtslehrer hatte stets beteuert, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei “Alles für Deutschland” um eine SA-Losung handelt. In der mehrtägigen Verhandlung ging es vor allem darum, ob Höcke dieser Vorsatz nachgewiesen werden kann. Das war nach Ansicht der Richter in Halle der Fall. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel erklärte in der Urteilsverkündung, das Gericht sei davon überzeugt, Höcke habe gewusst, dass die SA-Parole verboten ist und sie trotzdem verwendet. “Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt”, sagte Stengel. Der Deckmantel der Meinungsfreiheit sei von dem Angeklagten “stark strapaziert worden”. Auch sei das Gericht der Auffassung, die Entscheidung zur Verwendung des Spruchs sei spontan gewesen “nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann.” Weiterer Prozess naht – wegen derselben Parole (…) Dass das LG nicht auf eine Freiheitsstrafe erkennen würde, hatte es bereits am zweiten Verhandlungstag erkennen lassen. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit der Geldstrafe nun nicht. Allerdings tauchen Geldstrafe von über 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis auf.

via lto: Vorsatz nachgewiesen LG Halle ver­ur­teilt Björn Höcke zu Geld­strafe von 13.000 Euro

siehe auch: Prozess gegen Thüringer AfD-Chef Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Björn Höcke Björn Höcke soll eine SA-Losung verwendet haben, der frühere Geschichtslehrer will sie nicht gekannt haben. Die Staatsanwaltschaft verlangt in ihrem Plädoyer nun eine Bewährungsstrafe für den Thüringer AfD-Chef. (…) Behauptungen von Höcke, er habe nicht gewusst, dass es sich bei dem Spruch »Alles für Deutschland« um eine Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP handelte, seien »weder glaubhaft, noch nachvollziehbar«, sagte Bernzen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte Höcke vorsätzlich. Dass »Alles für Deutschland« eine SA-Losung war, sei ein »historischer Fakt«. »Er hat eine vielfach in Vergessenheit geratene Parole wiederbelebt und salonfähig gemacht«, sagte Bernzen mit Blick auf Höcke. Der Staatsanwalt sagte, der »augenscheinlich fundierte NS-Sprachschatz des Angeklagten deutet auf Täterwissen hin«. So habe Höcke auch an anderer Stelle NS-Vokabular verwendet, etwa als er den früheren Bundesminister und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel als »Volksverderber« bezeichnet habe. Es handle sich »um gezielte, planvolle Grenzüberschreitungen, um vermeintliche Denk- und Sprechverbote anzugreifen«, sagte Bernzen.

HETZERISCHE #FACEBOOK-POSTS – #Polizist (55) in #Mainz wegen #Volksverhetzung verurteilt – #polizeiproblem #hassprediger

Weil er 2020 auf Facebook mehrere beleidigende und volksverhetzende Posts abgesetzt hatte, wurde einem 55-jährigen Polizisten in Mainz der Prozess gemacht. Jetzt ist das Urteil gefallen. Asylbewerber auf Facebook als „Schmarotzer“, „Pseudo-Flüchtlinge“ und „Sozialbetrüger“ zu bezeichnen, Grünenpolitiker in Collagen zu diffamieren und herabwürdigende Piktogramme zu Muslimen zu teilen, kam einen 55-jährigen Polizisten nun teuer zu stehen. Das Amtsgericht Mainz hat den Beamten am Dienstag zu einer Geldstrafe von 12.800 Euro verurteilt. Muslime mit Hunden gleichgesetzt Wie die Allgemeine Zeitung zuerst berichtete, hatte der Polizist die Posts im Jahr 2020 abgesetzt, genauer zwischen Oktober und Dezember. Der Vorwurf: Mit seinen Beiträgen habe der 55-Jährige seine Einstellung zur Asyl- und Ausländerpolitik der Bundesregierung sowie seine Sympathie zu rechten Gruppierungen deutlich zum Ausdruck gebracht und zum Hass gegen Muslime angestachelt. Der Polizist gab zwar zu, die Post geteilt zu haben, aber er bestritt, dass die Inhalte seiner Gesinnung entsprechen. Er habe lediglich die Beiträge von Dritten „leichtsinnig und ohne nachzudenken“ per schnellem Knopfdruck weiterverbreitet. Hass habe er damit nicht schüren wollen. (…) Die Richterin konnte der Verteidiger damit nicht überzeugen. Sie verurteilte den Polizisten letztlich zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 80 Euro. Zudem ermahnte sie den 55-Jährigen dazu, seine Gesinnung zu prüfen und sein Handeln zu überdenken.

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Vier Monate Haft für #Trumps Ex-Berater : #Bannon scheitert mit Berufung gegen #Haftstrafe – #LovkHimUp

Wegen Missachtung des Kongresses ist Trumps ehemaliger Berater Steve Bannon schon 2022 zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Nun ist er mit einer Berufung gescheitert. Der frühere Chefstratege von Ex-US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon, hat am Freitag seine Berufung gegen eine Verurteilung wegen Missachtung des Kongresses verloren. Ein mit drei Richtern besetztes Gremium an einem Bundesberufungsgericht in Washington wies Bannons Antrag zurück. Es gab ihm aber die Möglichkeit, innerhalb der nächsten sieben Tage noch einen Berufungsantrag an das gesamte Gericht zu stellen. Zudem könnte Bannon noch einen letzten Versuch wagen, den Obersten Gerichtshof der USA anzurufen. Mit der Bestätigung des Urteils rückt ein baldiger Haftantritt Bannons näher. Der frühere Chef der ultrarechten Website „Breitbart“ war im Oktober 2022 zu vier Monaten Haft verurteilt worden, aber blieb während seiner Berufung auf freiem Fuß. Der 70-Jährige war verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, einer Vorladung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Kapitol-Erstürmung vom 6. Januar 2021 durch Trump-Anhänger Folge zu leisten.

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