Das Landgericht Frankenthal hat die Klage gegen die Hambach-Gesellschaft abgewiesen. Der AfD-nahe Ökonom Max Otte hatte geklagt, weil die Gesellschaft seinen Aufsatz nicht in ihrem Jahrbuch veröffentlicht hatte. Otte war der Auffassung, dass er für die Veröffentlichung seines Textes im Jahrbuch der Hambach-Gesellschaft eine verbindliche Zusage bekommen hatte und dadurch ein Vertrag bestanden habe. In dem Urteil heißt es aber: Otte habe selbst gegen den Vertrag verstoßen, weil er den Aufsatz, um den es geht, bereits auf seiner eigenen Internetseite veröffentlicht hatte.

via swr: AfD-Bundespräsidentschaftskandidat wollte sich in Jahrbuch klagen Max Otte scheitert vor Landgericht Frankenthal