Birtley Nazi Satanist jailed for terrorism and child abuse offences

A teenage neo-Nazi Satanist who had videos of a girl cutting his name into her body has been jailed for child abuse and terrorism offences. Vincent Charlton’s mobile phone contained videos of a 13-year-old girl in the US and messages between them ‘demonstrate the control Vincent exerted over a vulnerable young child’. The 17-year-old, from Birtley, near Chester-le-Street, also had videos of very young children being raped and sexually abused. Detective Superintendent Matt Davison, from Counter Terrorism Policing North East, said: “The broad spectrum of extremist content online and its influence on young people is an ongoing concern. “We’re increasingly seeing mixed ideologies which promote harmful or violent agendas to impressionable audiences.” Newcastle Crown Court was told Charlton was initially released on bail after first being arrested in May but broke his conditions by accessing social media hundreds of times. He would look at accounts of children, tried to contact one, and separately messaged a girl, inciting her to self-harm. The court heard there was evidence that Charlton was a member of a Telegram group associated with the “764” cult, which promotes murder, sexual abuse, self-harm, and terrorism. It is currently the subject of police investigations in several countries. Charlton uploaded 939 documents, including bomb-making manuals, to an online channel. He was asked if he was going to “blow up a school” by another user and responded by saying “of course”. He then shared a guide on how to build a pipe bomb and another on assassination techniques. The court heard Charlton had promoted the Nazi Satanist group Order of the Nine Angles, which the court heard seeks a supernatural “Satanic empire” to end modern civilisation and encourages crime, rape, and the idea that murder is the ultimate goal.

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Extremist who urged killing of Jews is jailed

Harry Parris became exposed to extremist views during the pandemic Jonathan Morris and PA Media Reporter Published 15 March 2024 A man who posted pictures, videos and comments online glorifying Nazis and calling for the extermination of Jews has been jailed for two years and nine months. Harry Parris, 22, of Bittaford near Plymouth in Devon, admitted four offences of posting the material and encouraging terrorism on Telegram and BitChute between 2019 and 2021. He had also admitted six offences of having documents likely to be useful to a person preparing acts of terrorism. Winchester Crown Court heard he became exposed to extremist views during the Covid-19 pandemic. While sentencing Parris, Judge Jane Miller KC said the defendant, who had been diagnosed with ADHD, had become isolated during the pandemic and had joined an extreme right-wing organisation. He also joined Telegram online messaging groups “dedicated to promoting neo-Nazi content and sharing incitements to violence”. Parris had also become the administrator of a Telegram channel which the judge said included posts that were “explicitly racist and some of which could be seen as a direct call for action”. She added: “You insulted many sections of society including Jews, Christians, black people, Africans, gypsies, and those from east Asia. “You glorified the Nazis suggesting all Jews and gypsies should be exterminated.” Parris also posted an image of himself doing the Nazi salute as well as other posts with offensive slogans. ‘Abhorrent’ posts The court heard the defendant also posted “deeply offensive videos”. Among them was a voiceover of a video featuring Brenton Tarrant, who killed 51 people at two mosques in Christchurch, New Zealand in 2019.

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Ann-Katrin Müller gegen Stephan Brandner – AfD-Poli­­tiker kas­­siert Ord­nungs­geld wegen Bezeich­­nung als “Faschis­tin”

Der AfD-Politiker Brandner bekommt vom LG Berlin die Quittung für die Nichtbeachtung einer einstweiligen Verfügung: Er muss 5.000 Euro zahlen, ansonsten droht Ordnungshaft. Die Spiegel-Redakteurin Ann-Katrin Müller ist für ihre kritische AfD-Berichterstattung bekannt. Dass sie “faschistische Züge” bei der AfD konstatiert, passt Stephan Brandner gar nicht. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion meinte, er dürfe Müller als Retourkutsche selbst als “Faschistin” bezeichnen. Dagegen wehrte sich Müller erfolgreich vor Gericht. Das Landgericht (LG) Berlin hatte Brandner am 11. Januar 2024 (Beschl. v. 11.01.2024, Az. 27 O 546/23) untersagt, “zu behaupten oder zu verbreiten, Ann-Katrin Müller sei eine “Faschistin”, “Oberfaschistin” oder “Spiegel-Faschistin”. Auch wenn es sich beim Ausdruck “Faschistin” um eine Meinungsäußerung handele, fehlten jedenfalls jegliche tatsächliche Anknüpfungstatsachen, die es rechtfertigten würden, Müller so zu diskreditieren. Das LG bejahte einen Unterlassungsanspruch wegen Beleidigung und erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung. Nun verhängte das LG wegen Zuwiderhandlung gegen diese einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld gegen Brandner in Höhe von 5.000 Euro und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je angefangene 500 Euro einen Tag Ordnungshaft. Brandners Renitenz hat teure Folgen Der Grund: Nach Erlass der einstweiligen Verfügung löschte Brandner zwar die angegriffenen Posts, doch einen anderen ließ er stehen. So hatte Brandner als Reaktion auf das rechtliche Vorgehen Müllers bereits vor Erlass der einstweiligen Verfügung ein Posting auf X verfasst, in dem er schrieb: “Spiegel-Müller fühlt sich als Faschistin beleidigt. Es ist meine feste Auffassung, dass sie eine solche ist.” Durch die unterlassene Löschung dieses Posts habe Brandner gegen das Unterlassungsverbot der einstweiligen Verfügung verstoßen, entschied nun das LG (Beschl. v. 05.03.2024, Az. 27 O 546/23). Denn das Unterlassungsgebot in der einstweiligen Verfügung beinhalte neben der Löschung der streitgegenständlichen Postings auch die Unterlassung sowie Löschung weiterer, kerngleicher Aussagen. Eine Unterlassungsverpflichtung erschöpfe sich nicht in einem bloßen Nichtstun, sondern umfasse auch die Pflicht zur Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustands, wenn dem Unterlassungsgebot allein dadurch entsprochen werden könne. Hiergegen habe Brandner durch die Veröffentlichung und das Nicht-Löschen des Postings vom 21. Dezember 2023 verstoßen.  Deshalb verhängte es gegen ihn ein Ordnungsgeld nach § 890 der Zivilprozessordnung (ZPO) in Höhe von 5.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft.

via lto: Ann-Katrin Müller gegen Stephan Brandner – AfD-Poli­­tiker kas­­siert Ord­nungs­geld wegen Bezeich­­nung als “Faschis­tin”

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Von Olaf Kosinsky – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link

Kubitschek-Auftritt: Schwerin scheitert mit Beschwerde gegen Gerichtsentscheid

Die Junge Alternative darf den Demmler-Saal des Schweriner Rathauses nutzen und dort den Rechtsextremisten und Verleger Götz Kubitschek auftreten lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden und damit der AfD-Jugendorganisation Recht gegeben. Die Beschwerde der Stadt beim Oberverwaltungsgericht blieb erfolglos. Am Dienstag hatte die Stadt Schwerin den Mietvertrag mit der Jungen Alternative gekündigt. Zuvor wurde bekannt, dass die AfD-Jugend im Demmlersaal des Rathauses nicht nur einfach einen bereits länger angekündigten Vortrag plante, sondern dass sie dabei den rechtsextremen Verleger Kubitschek auftreten lassen wollte. Das habe die AfD-Jugend bis dahin auch unter Vortäuschung falscher Tatsachen verheimlicht, so die Stadt. Der Auftritt Kubitscheks sei mit der Würde des Hause nicht vereinbar. Die Stadt verwies auf entsprechende Einschränkungen im Nutzungsvertrag. Ähnlich hatte sich auch Schwerins Stadtpräsident Sebastian Ehlers (CDU) geäußert. Der Demmlersaal, in dem die Stadtvertretung tage, sei die Herzkammer der Demokratie der Landeshauptstadt und kein Ort für Rechtsextremisten. Ehlers meinte, außerdem sei die Junge Alternative vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. (…) Der Demmlersaal sei “faktisch” eine öffentliche Einrichtung, sie werde von der Stadt auch für politische Vortrags- und Schulungsveranstaltungen vergeben, so die Richter. Auf diese Vergabe könne sich die Junge Alternative berufen – auch aus Gründen des im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatzes. Das von der Stadt angeführte städtische Interesse könne dem nicht entgegenstehen. Unerheblich ist für die Kammer, dass die AfD-Jugendorganisation vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Denn es sei nicht “ersichtlich, dass im Streitfall die Gefahr einer Verletzung von Strafvorschriften oder die Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder eine Gefährdung einrichtungsbezogener Belange durch eine Vortragstätigkeit zu befürchten sei.” Außerdem gehe es beim geplanten Kubitschek-Auftritt um die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Der Demmlersaal fungiere hier als “Forum der Meinungsbildung”. Schon das lasse eine Beschränkung der Nutzung, “in der Absicht, die Äußerung bestimmter Meinungen zu verhindern” nicht zu. Eine Beschwerde der Stadt Schwerin beim Oberverwaltungsgericht Greifswald blieb erfolglos. Der 2. Senat schloss sich der Entscheidung der Vorinstanz an. Es sei nicht ausreichend dargelegt worden, dass es zu bei der Veranstaltung mit Kubitschek “mit hinreichender Wahrscheinlich zu Rechtsverstößen” kommen werde

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Neukirchen beim Heiligenblut – Rassistisch motiviert: Landwirt attackiert syrische Glasfaserarbeiter mit Gülle – #bauernterror

Erst soll er drei syrische Glasfaserarbeiter rassistisch beschimpft und sie dann mit Gülle bespritzt haben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragte nun wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung erfolgreich einen Strafbefehl gegen einen Bauern aus dem Landkreis Cham. Es war ein zumindest ungewöhnlicher Vorfall, der am 29. August letzten Jahres im Pressebericht der Polizei vermeldet wurde. An der Staatsstraße 2154, in Neukirchen beim Heiligenblut (Landkreis Cham), sei „auf Höhe des Tennisplatzes ein Landwirt mit seinem landwirtschaftlichen Gespann mit den dort arbeitenden Glasfaserarbeitern aneinandergeraten“, heißt es darin. „Nach einem darauffolgenden Wortgefecht mit Beleidigungen kam es dann zu gegenseitigen Körperverletzungen und Sachbeschädigungen, wobei der Landwirt die Arbeiter noch mit dem Güllefass bespritzte.“ Was bei dieser Meldung und der darauffolgenden Berichterstattung jedoch fehlte, ist der rassistische Hintergrund der Tat. Mit dem befassten sich zuletzt die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Amtsgericht Cham, demnächst wohl auch der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags. (…) Obwohl er die Baustelle ungehindert habe passieren können, habe der Landwirt die drei Männer vom Traktor herunter unter anderem als „Scheiß Ausländer“ und „Dreckskanaken“ bezeichnet und sie aufgefordert, den Arbeitsbereich zu verlassen. „Unbeabsichtigt aktiviert“: Staatsanwaltschaft glaubt Landwirt nicht „Nachdem auch die ‘Androhung’ des Fahrzeugführers, die Polizei zu holen, aus seiner Sicht nicht den gewünschten Erfolg brachte, öffnete dieser nunmehr das Verschlussventil des Gülleanhängers und übergoss absichtlich unsere Mitarbeitenden und Betriebsfahrzeuge mit Gülle“, heißt es weiter. Neben der tätlichen Beleidigung und Körperverletzung sei auch erheblicher Sachschaden an den Arbeitsfahrzeugen entstanden, heißt es. Der anderslautenden Behauptung des Landwirts, dass er den Regler „unbeabsichtigt aktiviert“ habe, schenkte die Staatsanwaltschaft Regensburg offensichtlich keinen Glauben. Wegen mehrfacher Beleidigung und Körperverletzung beantragte sie einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, den das zuständige Amtsgericht Cham zwischenzeitlich auch erlassen hat. Ob der Mann diesen Strafbefehl, mit dem er gerade noch ohne Vorstrafe davonkommt, akzeptiert, ist derzeit noch offen.

via regensburg digital: Neukirchen beim Heiligenblut – Rassistisch motiviert: Landwirt attackiert syrische Glasfaserarbeiter mit Gülle – #bauernterror

#Einstufung durch #Verfassungsschutz – AfD scheitert mit Antrag – Richter wirft Rechtsmissbrauch vor

Die AfD scheitert mit einem Antrag vor Gericht. Es geht um die Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz. Die Partei wollte das Verfahren vertagen und warf einzelnen Richtern Befangenheit vor. Nach Anträgen der AfD auf Vertagung des Verfahrens und Befangenheit gegen einzelne Richter hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag einen weiteren Antrag auf Ablehnung des gesamten Senats abgelehnt. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck warf der AfD in der Begründung Rechtsmissbrauch vor. Die Partei habe keine neuen Argumente aufgeführt. Der Antrag sei pauschal und offensichtlich grundlos gestellt worden. Kurz darauf stellte die Partei den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, weil sie aus einem offiziellen Dokument zitieren wollte, das nicht veröffentlicht werden darf. Dem stimmte der Senat zu. Zuschauer und Pressevertreter mussten das OVG verlassen.

via t-online: Einstufung durch Verfassungsschutz – AfD scheitert mit Antrag – Richter wirft Rechtsmissbrauch vor

brown wooden gavel on brown wooden table
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Tarifkonflikt bei der Bahn – Gericht lehnt Eilantrag gegen GDL-Streik ab

Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der GDL ab.Der Lokführerstreik der Gewerkschaft GDL darf wie geplant stattfinden. Die Deutsche Bahn scheiterte vorerst mit dem Versuch, den Ausstand noch mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf ab.Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, sagte Richterin Stephanie Lenze. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.

via tagesschau: Tarifkonflikt bei der Bahn – Gericht lehnt Eilantrag gegen GDL-Streik ab

siehe auch: Bahn scheitert mit Klage – Lokführer dürfen am Dienstag streiken. Erneut will die Lokführergewerkschaft GDL am Dienstag den Bahnverkehr lahmlegen, der Bahn-Konzern wollte sie gerichtlich stoppen. Doch ein Gericht wies den Antrag ab. Dagegen kündigte das Unternehmen umgehend Berufung an. Die Deutsche Bahn versuchte, gerichtlich gegen einen erneuten Streik vorzugehen – jedoch ohne Erfolg: Der bundesweite Lokführerstreik im Fern- und Nahverkehr wird wie geplant am Dienstagmorgen um 2 Uhr früh starten. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies den Antrag der Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft GDL zurück. Die Bahn wird dagegen in Berufung gehen. “Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig. Zudem gibt es rechtswidrige Forderungen”, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move. Vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht soll am Dienstag verhandelt werden.