Urteil:  EU-Parlament muss Abrechnungen von griechischem Neonazi-Abgeordneten herausgeben

Erstmals muss das Europäische Parlament Abrechnungsdaten eines Abgeordneten herausgeben. Weil Ioannis Lagos wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde, überwiegt das öffentliche Interesse, urteilte das Gericht der Europäischen Union. Der griechische Neonazi Ioannis Lagos sitzt in Griechenland wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Gefängnis. Gleichzeitig ist er seit 2019 gewählter Abgeordneter im Europaparlament. Trotz seiner Haftstrafe hat Lagos weiterhin Zugriff auf Gelder des Europäischen Parlaments. Wie er diese verwendet, ist unbekannt. Die Transparenz-NGO FragDenStaat hatte beim Europäischen Parlament eine Informationsfreiheitsanfrage zu den Geldern des rechtsradikalen Abgeordneten gestellt. Das Parlament lehnte die Anfrage im April 2022 ab. Es gebe generell keine Details über die Abrechnungen von Abgeordneten heraus. Dagegen klagte FragDenStaat vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg – und hat nun Recht bekommen.

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Landgericht bestätigt Urteil gegen Rotenburger AfD-Chefin – #LockHerUp

Das Landgericht Verden bestätigt ein Urteil gegen die Rotenburger AfD-Chefin Marie-Thérèse Kaiser. Sie wurde der Volksverhetzung schuldig gesprochen, weil sie Hass gegen afghanische Ortskräfte geschürt haben soll. Obwohl der Richter Heiko Halbfas dem Antrag der Verteidigung nicht folgte, Bundesinnenministerin Nancy Faeser in den Zeugenstand zu laden, dauerte es am Montag fast sieben Stunden, bis er das Urteil verkündete: Die Rotenburger AfD-Kreisvorsitzende Marie-Thérèse Kaiser hat sich der Volksverhetzung schuldig gemacht, als sie vor fast drei Jahren afghanische Ortskräfte der Bundeswehr in einem Social-Media-Beitrag in einen Zusammenhang mit Gruppenvergewaltigungen setzte. (…) Im August 2021, wenige Wochen vor der Bundestagswahl, hatte Kaiser auf ihren Social-Media-Accounts auf einer sogenannten Kachel geschrieben: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ (…) In einem ergänzenden Text begründete Kaiser ihre Sorge vor unkontrollierter Zuwanderung und warnte vor Vergewaltigungen durch „kulturfremde Massen“. Zudem verwies sie auf Zeitungsartikel, die belegen sollen, dass Afghanen überproportional häufig im Zusammenhang mit Sexualverbrechen auffällig seien. In einem erstinstanzlichen Urteil vom Juni 2023 kam das Amtsgericht Rotenburg zu dem Schluss, Kaiser habe die zitierten Angaben im Beitragstext aus dem Zusammenhang gerissen und billigend in Kauf genommen, dass die Kachel von einem objektiven Betrachter als volksverhetzend empfunden werde. Zudem verletze die rhetorische Frage die Menschenwürde einer abgrenzbaren Gruppe von afghanischen Geflüchteten. Das damalige Urteil: eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von jeweils 60 Euro. Szeneanwalt sieht keine Verächtlichmachung Dabei soll es bleiben, entschied Richter Halbfas am Montag. (…) Auf Antrag der Verteidigung verlas er anschließend weitere Artikel über die Situation von Frauen in Afghanistan und über vereinzelte Gefährder, die sich in das Programm zur Aufnahme von afghanischen Ortskräften geschmuggelt haben sollen. Die Verteidigung wollte „darlegen, dass die Aussagen von Frau Kaiser sich in eine Diskussion einordnen, die bis heute andauert“, sagte Szeneanwalt Björn Clemens, der 2018 den NSU-Unterstützer André Eminger verteidigt hatte und lange selbst bei der Partei Die Republikaner aktiv war. Für Clemens ist der angewendete Paragraf 130 ein „Schnüffelparagraf“ und Kaisers Beitrag lediglich eine Metapher und keine Verächtlichmachung. (…) In der Urteilsbegründung stellte Halbfas zudem klar: „Wer die Menschenwürde angreift, kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen.“ Kaiser habe bewusst ein Bild im Kopf anderer erzeugt, dass zu Hass auf eine national bestimmte Gruppe führe.

via kreiszeitung: Landgericht bestätigt Urteil gegen Rotenburger AfD-Chefin

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Gericht: Rechtsextremer Jura-Student darf ins Referendariat – #staatsversagen #rosenaufdenweggestreut

Ein rechtsextremer Jura-Student kann trotz seiner Gesinnung eine Ausbildung als Referendar im Land Brandenburg antreten. Das entschied das Verwaltungsgericht Cottbus nach einem Eilantrag. Der Jurist, der das erste Staatsexamen bestanden hatte und nicht vorbestraft ist, muss demnach in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Es sind aber bestimmte Auflagen denkbar, etwa dass er beispielsweise nicht bei Verfahren eingesetzt wird, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. (…) Verfassungstreue sei bei einem Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst unbedingt notwendig, das habe auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutlich gemacht. Der klagende Jura-Student sei umfangreich und andauernd für eine rechtsextreme verfassungsfeindliche Partei aktiv. Deswegen sei es zweifelhaft, ob er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehe. Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte dagegen erklärt, eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst könne nach derzeit geltender Rechtslage nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet sei. Dies sei in der Regel bei vorsätzlich begangenen Straftaten der Fall, die mit einer noch nicht getilgten Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet worden seien, hieß es. Der Student sei jedoch nicht vorbestraft. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst könne ihm deswegen nicht versagt werden.

via zeit: Gericht: Rechtsextremer Jura-Student darf ins Referendariat

Berliner AfD-Politiker wegen Gewalttat rechtskräftig verurteilt – #KaiBorrmann

Der Berliner AfD-Bezirksverordnete Kai Borrmann hatte eine Schwarze Frau in einem Restaurant beleidigt, ihr später ins Gesicht geschlagen und in den Arm gebissen. Ein Gerichtsurteil gegen ihn ist nach CORRECTIV-Informationen jetzt rechtskräftig. Der Berliner Lokalpolitiker Kai Borrmann ist nach CORRECTIV-Informationen jetzt rechtskräftig wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Borrmann beleidigte im August 2021 zwei Schwarze Frauen am Nachbartisch in einem Restaurant mehrfach mit dem N-Wort. Übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge schlug er später auf der Straße einer der Frauen ins Gesicht und biss ihr bei einem folgenden Gerangel in den Unterarm. Das zuständige Gericht verurteilte ihn im Februar 2023 in erster Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe. Sowohl Borrmann als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen, jeweils beschränkt auf die Rechtsfolgen. Die Berufungshauptverhandlung fand am 10. April 2024 vor dem Berliner Landgericht statt. Im Ergebnis hat das Landgericht die Berufung des Angeklagten verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. AfD-Politiker wurde gewalttätig – kein Einzelfall Borrmann habe vor Gericht keine Reue gezeigt, Fotos des Verfahrens zeigen ihn breit lächelnd. Er ist weiterhin Bezirksverordneter in Berlin-Mitte, er sitzt dort für die AfD im Ausschuss für Schule und Kultur. CORRECTIV hatte kürzlich zu 48 AfD-Mandatsträgerinnen, -trägern und Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene recherchiert, die in der jüngeren Vergangenheit mit Gewalttaten aufgefallen sind, darunter mit direkter körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, einer Form der Beihilfe zu Gewalt oder gewaltnahem Verhalten. 28 dieser Politikerinnen und Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt, oder es wurden Strafbefehle gegen sie erlassen – 14 davon sind trotzdem noch immer in ihrem politischen Amt tätig. Unter diesen 14 Politikerinnen und Politikern sind zwei Bundestagsabgeordnete und drei Landtagsabgeordnete. Gegen mindestens fünf weitere AfD-Mandatsträger wird zurzeit ermittelt. Bei den Fällen geht es teils um brutale körperliche Angriffe, teils verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung und indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt. Juristisch gesehen handelt es sich dabei meist um „Vergehen“. So auch bei Kai Borrmann.

via correctiv: Berliner AfD-Politiker wegen Gewalttat rechtskräftig verurteilt

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Silvesterkrawalle in Niedersachsen Landesregierung muss Vornamen von Tatverdächtigen nicht nennen

Ein niedersächsischer AfD-Politiker wollte die Vornamen von Tatverdächtigen bei den Ausschreitungen zum Jahreswechsel 2022/23 erfahren. Das brachte ihm Rassismusvorwürfe ein. Nun ist der Mann vor Gericht gescheitert. Niedersachsens Landesregierung muss die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen bei den Silvesterkrawallen nicht nennen. Das hat der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg entschieden . Ein AfD-Landtagsabgeordneter hatte zuvor geklagt, weil er die Namen erfahren wollte. In der Silvesternacht 2022/23 war es damals zu Ausschreitungen in dem Bundesland gekommen, bei denen mehrere Einsatzkräfte angegriffen worden waren. Einige Landespolitiker warfen der AfD-Landtagsfraktion Rassismus vor. AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe wollte von der niedersächsischen Landesregierung per Anfrage die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen erfahren. Die Landesregierung antwortete, die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt

via spiegel: Silvesterkrawalle in Niedersachsen Landesregierung muss Vornamen von Tatverdächtigen nicht nennen

#QUERDENKER MARCUS FUCHS WEGEN ANSPRACHE VERURTEILT! “WIEDERHOLUNG DER RUSSISCHEN #PROPAGANDAMÄRCHEN”

Die Demo, die er besuchte, war angemeldet. Die kurze Ansprache allerdings, die der einstige OB-Kandidat und “Querdenker” Marcus Fuchs (40) dort hielt, war laut Amtsgericht die Billigung von Straftaten. Mehr noch: “Das ist nichts anderes als die Wiederholung der russischen Propagandamärchen!”, urteilte Dr. Holger Schindler (61), Präsident des Amtsgerichts Dresden. Er verdonnerte Fuchs zu einem Strafgeld von 1500 Euro. Im Oktober 2022 war der Wirtschaftsinformatiker einer von über 80 Teilnehmern der Demo “Für bezahlbare Energie und Frieden” in der Landeshauptstadt. Dabei kam es am Rande zu einer Diskussion mit einer Frau. Ein Video belegt, wie Fuchs sie energisch agitiert: “Welcher Krieg? Das ist kein Krieg. Das ist eine notwendige Verteidigung. Eine Spezialoperation. Die ist explizit erlaubt!”, sagt er da unter anderem und spickte seine Argumente mit Artikelnummern der UN-Charta. Das Video wurde öffentlich, der Staatsanwalt ermittelte. Fuchs hätte mit seinen Äußerungen den öffentlichen Frieden gestört und den russischen Angriffskrieg gebilligt, so die Anklage.

via tag24: QUERDENKER MARCUS FUCHS WEGEN ANSPRACHE VERURTEILT! “WIEDERHOLUNG DER RUSSISCHEN PROPAGANDAMÄRCHEN”

Verstoß gegen Nachrichtensperre – Trump muss Ordnungsstrafe von 9.000 Dollar zahlen

Im Schweigegeld-Prozess sind Ex-US-Präsident Trump Kommentare über Verfahrensbeteiligte gerichtlich verboten worden. Er äußerte sich trotzdem und muss nun eine Strafe zahlen. Bei weiteren Verstößen droht Trump sogar Haft.Im Prozess gegen Donald Trump im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin muss der frühere US-Präsident eine Ordnungsstrafe von 9.000 Dollar (rund 8.420 Euro) zahlen. Richter Juan Merchan reagierte damit in New York auf wiederholte Kommentare Trumps über Prozessbeteiligte. Diese sind ihm wegen einer entsprechenden Nachrichtensperre – einer “gag order” – nicht erlaubt.Die von Merchan verhängte Geldstrafe setzt sich aus je 1.000 Dollar für neun Verstöße zusammen. In seiner schriftlich bekanntgegebenen Entscheidung wies der Richter den Ex-Präsidenten zudem an, sieben “beleidigende Beiträge” aus Trumps eigenem Onlinedienst Truth Social und zwei Beiträge von seiner Wahlkampfwebsite zu entfernen. Merchan erklärte: “Der Angeklagte ist hiermit gewarnt, dass das Gericht fortgesetzte vorsätzliche Verstöße gegen seine gesetzmäßigen Anweisungen nicht hinnehmen wird und es, falls nötig und den Umständen angemessen, eine Haftstrafe verhängen wird.”

via tagesschau: Verstoß gegen Nachrichtensperre Trump muss Ordnungsstrafe von 9.000 Dollar zahlen

siehe auch: Verstöße gegen Maulkorberlass Gericht ordnet 9000 Dollar Geldstrafe gegen Trump an Im Vergleich zu Donald Trumps sonstigen Anwalts- und Gerichtskosten sind 9000 Dollar wohl nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Verstößt der Ex-Präsident aber erneut gegen die richterliche »gag order«, droht ihm Gefängnis.