#Landgericht #Hamburg zum Artikel “#Geheimplan gegen Deutschland” – Nicht viel zu ändern für #Cor­rectiv – #remigration #vosgerau

Aufgrund geschickter Litigation PR hat ein Gerichtsverfahren gegen Correctiv viel Aufmerksamkeit bekommen. Dabei ging es gar nicht um die Kernvorwürfe. Bei den drei angegriffenen Nebenaspekten unterlag das Medium in einem Punkt.  Eine gerichtliche Auseinandersetzung um den Kern der Correctiv-Recherche “Geheimplan gegen Deutschland” vor dem Landgericht Hamburg ist – wie erwartet – ausgeblieben. Der Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau hatte in seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht (LG) Hamburg nur drei Aspekte des Berichts angegriffen, die ihn allein persönlich betrafen,. Vosgerau war selbst Teilnehmer des Treffens von Rechtsextremen im November 2023 in Potsdam, über das Correctiv berichtete. Der tatsächliche Kern des Correctiv-Berichts blieb von Vosgerau unbeanstandet. Dazu gehört der Vortrag des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner über “Remigration” und darüber, dass gegenüber Staatsbürgern, die nicht assimiliert sind, “Anpassungsdruck” erzeugt werden müsse. Auch die Aussage des Initiators des Treffens Gernot Mörig, es gehe darum, “ob wir als Volk im Abendland noch überleben oder nicht” wurde nicht angegriffen.  Ebenfalls unbeanstandet blieben zentrale Aussagen des Correctiv-Berichts wie “Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland” oder “Ihr wichtigstes Ziel: Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht” oder “Masterplan zur Ausbürgerung deutscher Staatsbürger”. Sowohl der Rechtsanwalt von Vosgerau, Dr. Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte), als auch Correctiv selbst, vertreten durch Thorsten Feldmann (JBB Rechtsanwält:innen) stuften diese Aussagen als nicht angreifbare Meinungen ein. Correctiv betonte gegenüber LTO und Übermedien, diese seien “auf belastbarer faktischer Basis” erfolgt. (…) So oder so bleibt es dabei. Über die Kernvorwürfe des Correctiv-Berichts wird weiter nicht juristisch gestritten und geurteilt. Das Gerichtsverfahren wird in Bezug auf die allgemeine Diskussion um den Correctiv-Artikel gleichwohl Spielfläche für PR und Falschinterpretationen bestimmter Kreise und Medien bleiben.

via lto: Landgericht Hamburg zum Artikel “Geheimplan gegen Deutschland” Nicht viel zu ändern für Cor­rectiv

White supremacist brothers who killed their parents resentenced

Both brothers have Nazi slogans tattooed on their foreheads. Two Pennsylvania brothers sentenced to life in the murder of their parents and younger brother almost three decades ago have been resentenced to terms that may offer them a chance at parole. A Lehigh County judge sentenced 46-year-old Bryan Freeman and 45-year-old David Freeman to terms of 60 years to life. Both have served just under three decades in prison for their murder convictions and would be in their 70s before they would be eligible for parole. (…) Bryan and David were 17 and 16, respectively, and authorities said they were affiliated with a white supremacist skinhead movement at the time of the February 1995 slayings of Dennis and Brenda Freeman and 11-year-old Erik Freeman in Salisbury Township. They and an accomplice fled to Michigan, where they were captured three days later. Both brothers have Nazi slogans tattooed on their foreheads.

via independent: White supremacist brothers who killed their parents resentenced

Mehrere Jahre Haft für drei Jugendliche nach Tod von Obdachlosem

Drei Jugendliche aus dem Kreis Lippe sind zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Sie sollen in Horn Bad-Meinberg einen Obdachlosen getötet und die Tat gefilmt haben. Wegen Totschlags verurteilte das Landgericht Detmold die drei heute 15-jährigen Jugendlichen zu Haftstrafen von fünf bis sechseinhalb Jahren. Im vergangenen Herbst sollen sie den Obdachlosen getötet und die Tat mit ihren Handys gefilmt haben. Die Angeklagten waren abends auf einem Spielplatz zufällig auf den wohnungslosen Thorsten D. getroffen. Daraufhin schlugen sie auf ihn ein, einer zückte ein Messer und stach vier Mal zu. Der 47-Jährige starb daraufhin. Die Tat filmten die Jugendlichen und verbreiteten ihr Video von der Tat über Social-Media. Der Haupttäter, der mit dem Messer zustach, wurde zu sechseinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt, die beiden anderen Jugendlichen zu je fünf Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass auch sie den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen haben. Sie wussten demnach, dass ihr Freund ein Messer dabei hatte und es benutzen würde

via wdr: Mehrere Jahre Haft für drei Jugendliche nach Tod von Obdachlosem

Prozess in Österreich – Ex-Kanzler Kurz wegen Falschaussage für schuldig befunden

Die Ibiza-Affäre brachte einst Sebastian Kurz zu Fall – dann soll er im Untersuchungsausschuss falsche Angaben zur Affäre gemacht haben. Wegen dieser hat nun ein Gericht in Wien den Ex-Kanzler verurteilt. Im monatelangen Strafprozess gegen Österreichs ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen ein Urteil gefällt. Kurz wurde wegen Falschaussage zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Landgericht Wien sah es in seinem Urteil am Freitag als erwiesen an, dass Kurz bei der Bestellung des Aufsichtsrats der Staatsholding Öbag einen größeren Einfluss ausgeübt hatte, als er vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss eingeräumt hatte. Die Öbag managt die Beteiligungen des Staates an diversen Unternehmen. Im Fall der Bestellung des damaligen Kurz-Vertrauten Thomas Schmid zum Chef der Öbag sprach der Richter den ehemaligen Regierungschef vom Vorwurf der Falschaussage frei.

via spiegel: Prozess in Österreich Ex-Kanzler Kurz wegen Falschaussage für schuldig befunden

VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde – Wer rechts­ex­t­reme Fes­ti­vals besucht, ver­liert den Waf­fen­schein

Wer rechtsextreme Vereinigungen unterstützt, verliert den Waffenschein. Eine solche Unterstützung kann auch in der Teilnahme an kostenpflichtigen Rechtsrock-Konzerten liegen, hat das VG Schleswig-Holstein nun bestätigt. Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis rechtens sein kann, wenn der Verfassungsschutz jemanden als “subkulturell geprägten Rechtsextremisten” einstuft und diese Einstufung darauf basiert, dass er mehrfach an einer rechtsextremen Veranstaltung teilgenommen hat (Urt. v. 19.02.2024, Az. 7 A 279/23). In dem Fall hatte die Waffenbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde dem klagenden Mann die waffenrechtliche Erlaubnis (“kleiner Waffenschein”) entzogen, wogegen der sich letztlich vor Gericht wehrte. Der Mann war wegen zweifacher Teilnahme an dem Festival “Schild & Schwert” von den Verfassungsschutzbehörden als “subkulturell geprägter Rechtsextremist” eingestuft worden. Das Festival stehe ganz klar mit der verfassungsfeindlichen NPD in Verbindung. Wer eine rechtsextreme Vereinigung unterstützt, für den gilt nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c Waffengesetz (WaffG) die sogenannte Regelunzuverlässigkeit. Das heißt, für solche Personen gilt die gesetzliche Vermutung, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen einer Waffe an den Tag zu legen.

via lto: VG Schleswig-Holstein bestätigt Behörde Wer rechts­ex­t­reme Fes­ti­vals besucht, ver­liert den Waf­fen­schein

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Von Bundesministerium des Innern, hochgeladen von <a href=”//de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Opihuck” title=”Benutzer:Opihuck”>Opihuck</a> – BAnz AT 05.06.2012 B2, PD-Amtliches Werk, Link

#OBERVERWALTUNGSGERICHT – AfD-Mitglied darf #Waffen vorerst behalten – #RosenAufDenWegGestreut

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Das allein reicht aber laut Oberverwaltungsgericht nicht aus, um ihren Mitgliedern Waffen und die Erlaubnis dafür zu entziehen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Entzug einer Waffenerlaubnis für ein AfD-Mitglied widerrufen. Nach Angaben der Richter ist zwar nachweisbar, dass der AfD-Landesverband Positionen vertritt, die der Verfassung entgegenstehen. Der Entzug der Waffenerlaubnis durch die Behörden sei aber nicht ausreichend begründet. Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises hatte einem dortigen AfD-Mitglied seine Waffenerlaubnis entzogen – mit dem Hinweis auf den Verfassungsschutz, der die Partei als rechtsextrem einstufte. Der Sportschütze wehrte sich dagegen per Widerspruch.  Das Verwaltungsgericht in Gera gab dem Mann im Eilverfahren im Sommer 2023 recht. Es begründete das damit, dass sich aus den Angaben des Verfassungsschutzes nicht ergebe, dass die gesamte Thüringer AfD mit Sicherheit verfassungsfeindlich sei. Gegen diesen Beschluss wiederum legte das Thüringer Innenministerium Beschwerde beim OVG ein – ebenfalls ohne Erfolg. Der dritte Senat des OVG betonte nun im Eilverfahren, dass er anders als das Verwaltungsgericht Gera sehr wohl Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung des Landesverbands sehe. In den programmatischen Festlegungen und Zielstellungen des AfD Landesverbands Thüringen würden deutlich völkisch-ideologische Motive sichtbar, die dem Grundgesetz fremd seien, hieß es in einer Mitteilung des OVG. Dennoch bestätigte das Gericht die Entscheidung der ersten Instanz. Denn die Waffenbehörde habe es versäumt, spezifische waffenrechtliche Voraussetzungen zur Entziehung der Waffenerlaubnisse zu prüfen. So sei eine kämpferisch-aggressive Haltung des Landesverbands nicht dargelegt worden. Diese sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aber erforderlich. Zudem hätte die Behörde nicht geprüft, ob das betroffene AfD-Mitglied sich “unmissverständlich und beharrlich” von hetzenden Äußerungen sowie gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei distanziert habe.

via mdr: OBERVERWALTUNGSGERICHT AfD-Mitglied darf Waffen vorerst behalten

“Judenpresse”: Rechtsextremist zu Bewährungsstrafe verurteilt – #LockHimUp

Wegen Volksverhetzung und Beleidigung ist ein Rechtsextremist am Donnerstag vom Amtsgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der 54-Jährige muss zudem eine Geldauflage von 3.600 Euro an die Opferhilfe Niedersachsen zahlen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Anklage lautete auf Volksverhetzung. Der Beisitzer im Bundesvorstand der Partei “Die Rechte” soll Journalisten im Anschluss an eine Versammlung von etwa 50 Rechtsextremisten als “Judenpresse” und “Judenpack” beschimpft haben. Der Vorfall ist durch ein Video dokumentiert. Das Gericht wertete die Äußerungen als Beleidigungen sowohl gegen die Journalisten als auch gegen den jüdischen Teil der Bevölkerung – in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung. Staatsanwaltschaft zögerte mit Ermittlungen Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt – auch weil die Staatsanwaltschaft die antisemitischen Rufe zunächst nicht als strafbare Volksverhetzung einstufte

via ndr: “Judenpresse”: Rechtsextremist zu Bewährungsstrafe verurteilt