Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen CORRECTIV komplett zurückgewiesen. Klaus Nordmann hatte sich über die Kanzlei Höcker gegen seine Nennung in der Geheimplan-Recherche zur Wehr gesetzt. Das Gericht hat dem nun eine klare Absage erteilt. Im Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ging es um einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Klaus Nordmann, einem Unternehmer aus NRW und AfD-Großspender. CORRECTIV beschrieb in der Veröffentlichung „Geheimplan gegen Deutschland“, dass der Name von Klaus Nordmann von dem Gastgeber des Treffens, Gernot Mörig, im Zusammenhang mit Spenden genannt worden war.  Nach einer ersten Beratung hatten die Richter bereits vor Erlass des Beschlusses einen Hinweis erteilt, wonach der Antrag nicht erfolgreich sein würde. Über seine Kanzlei Höcker zog Nordmann daraufhin einen Teil seines ursprünglichen Antrags zurück, legte aber mit einem weiteren Schriftsatz nach. Nun fällt die Entscheidung entsprechend aus: Das Gericht hat den Antrag von Klaus Nordmann vollumfänglich zurückgewiesen.  Es bestehe kein Anspruch, „nicht in identifizierbar machender Weise über ihn zu berichten“. Zudem ist es laut des Gerichts „wahr“, dass der „Antragsteller im Vorfeld der Tagung eine Spende geleistet habe, die Herrn Mörig bekannt sei“. Nordmann hatte sich dagegen gewehrt, dass eine Spende von ihm an den Rechtsradikalen Gernot Mörig im Zusammenhang mit dem Treffen in Verbindung stehe, auf dem der Rechtsextremist Martin Sellner auftrat und ein „Masterplan“ besprochen wurde, wie Millionen Menschen aus Deutschland vertrieben werden könnten.  Dem Gericht hatte Nordmann selbst mitgeteilt, dass er an Mörig zwar einen vierstelligen Betrag gespendet habe, nicht allerdings für Sellner, sondern um den AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau bei den ebenfalls auf dem Treffen erörterten Wahlprüfungsbeschwerden zu unterstützen. Das Gericht hat dazu in seiner Begründung geschrieben: „Die Äußerung, wonach der Antragsteller auf der von Herrn Mörig verlesenen Liste mit Spendern stand, ist – wie dargelegt – ebenso wahr wie der Umstand, dass der Antragsteller an Herrn Mörig auch tatsächlich eine Spende geleistet hat.“ CORRECTIV hatte Nordmann vor Veröffentlichung mit den Erkenntnissen konfrontiert. Das Gericht hat nun bestätigt, dass CORRECTIV die Antwort Nordmanns „zutreffend wiedergegeben“ habe. „Die klare Entscheidung des Gerichts zeigt einmal mehr, dass unsere Recherche steht. Auf dem Potsdam-Treffen ging es um die Vertreibung von Millionen von Menschen. Das hat die Öffentlichkeit zurecht erfahren“, sagt Justus von Daniels, Chefredakteur von CORRECTIV.

via correctiv: Weiterer Erfolg für CORRECTIV vor Gericht

siehe auch: Bericht über AfD-Sponsor: Erfolg für “Correctiv” vor Gericht. Im Streit über die Berichterstattung von «Correctiv» zu einem Treffen rechter Kreise in Potsdam hat das Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Medienhaus zurückgewiesen. Ein in dem Artikel als «ein Mittelständler aus NRW und AfD-Großspender» bezeichneter Unternehmer hatte sich gegen die Nennung seines Namens gewandt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Er beanstandete außerdem eine Passage in dem Artikel von «Correctiv», in dem es um Geldspenden geht. Der Unternehmer soll demnach zusammen mit anderen Spendern auf einer Namensliste gestanden haben. (…) «In der Passage zu Geldspenden werde über den Antragssteller nichts Unwahres behauptet», zitierte der Sprecher aus dem Beschluss vom 28. Februar (Az. 324 O 53/24).