Die AfD darf ihre Kandidatenliste für die Kreistagswahl in Saalfeld-Rudolstadt und für die Stadtratswahl in Rudolstadt vorerst nicht neu wählen. Das hat das Landgericht Gera in einer einstweiligen Verfügung entschieden. In dem Verfahren geht es darum, dass der Kreisverband bereits im vergangenen Herbst die Kandidatenliste für den Kreistag und Stadtrat gewählt hat. AfD-Kreisverband will Wahl wiederholen Als Spitzenkandidat wurde dabei jeweils der AfD-Landtagsabgeordnete Karlheinz Frosch nominiert. Der AfD-Kreisverband versuchte seitdem allerdings, die Wahl zu wiederholen, mit der Begründung, es seien zu wenige Kandidaten gewählt worden. Ein Termin dafür wurde zuletzt für den 10. März angesetzt. Frosch befürchtete, bei einer Neuwahl von der Liste gestrichen zu werden. In den Kreisverband seien inzwischen viele neue Mitglieder eingetreten, er sei wegen seiner eher gemäßigten politischen Einstellung in der AfD unbeliebt, sagte Frosch Frosch wehrte sich daher vor Gericht gegen die angesetzten Wahlwiederholungen. Das Landgericht Gera gab dem Antrag auf einstweilige Verfügung statt. Nach Angaben des Gerichts konnte Frosch glaubhaft nachweisen, dass bei der Wahlversammlung im Herbst wirksame Beschlüsse gefasst wurden. Zudem wäre er bei einer Neuwahl möglicherweise in seinem Recht verletzt worden, auf Listenplatz eins zu kandidieren. Laut Landgericht wäre eine Wiederholungswahl auch rechtswidrig, da sie weder in den Satzungen der AfD noch im Thüringer Kommunalwahlgesetz vorgesehen ist.

via mdr: SAALFELD-RUDOLSTADT Gericht entscheidet im parteiinternen Streit: AfD darf Kandidaten nicht neu wählen