Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat einen Strafbefehl gegen den Koblenzer AfD-Politiker Joachim Paul beantragt. Ihm wird vorgeworfen, ein brutales Video im Internet geteilt zu haben. Auf dem Video sei ein Mädchen zu sehen, das von anderen Mädchen geschlagen, bespuckt und gedemütigt werde, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Behörde legt dem AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem zur Last, die Persönlichkeitsrechte des Mädchens mutmaßlich verletzt zu haben. Hintergrund ist den Angaben zufolge, dass der AfD-Politiker vor etwa einem Jahr auf dem Nachrichtendienst Twitter (heute X) ein Video teilte. Paul habe das Video unverpixelt verbreitet und die Nachricht auf Twitter mit einer politischen Botschaft verknüpft. Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben nun beantragt, dass Paul eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zahlen muss – unter anderem wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Der Strafbefehl bedeutet demnach gleichzeitig, dass der Politiker angeklagt ist. (…) Paul hat nach Angaben des Amtsgerichts bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Damit werde es voraussichtlich zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommen.

via swr: Ermittlungen wegen eines Twitter-Videos Strafbefehl gegen Koblenzer AfD-Politiker Joachim Paul beantragt

siehe auch: Verbreitung eines Videos Gericht erlässt Strafbefehl gegen AfD-Politiker Paul. Gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul ist wegen der Verbreitung eines Videos vom Amtsgericht Koblenz ein Strafbefehl erlassen worden. Copyright: dpa Der rheinland-pfälzische Landtag hatte die Immunität des AfD-Abgeordneten Joachim Paul aufgehoben. Nun liegt das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens vor. Merken Teilen Schrift Drucken Gegen den rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten Joachim Paul ist wegen der Verbreitung eines Videos vom Amtsgericht Koblenz ein Strafbefehl erlassen worden. Der Strafbefehl sehe eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen vor, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Über die genaue Summe gab es keine Angaben. (…) Nach Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs, bei dem es um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen geht, war laut Staatsanwaltschaft für diese Tat eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich. Der rheinland-pfälzische Landtag in Mainz hatte zuvor die Immunität des AfD-Abgeordneten aufgehoben und damit den Weg für die Ermittlungen frei gemacht.