Polizei bestätigt: Tatverdächtiger von Berngau war früher Polizist in Ausbildung

Der Mann, der zwei Behördenmitarbeiter in der Oberpfalz bei einer Waffenkontrolle getötet haben soll, hat in den 80er-Jahren eine Polizeiausbildung begonnen. – Foto: Daniel Löb/dpa Der Mann, der mutmaßlich zwei Behördenmitarbeiter in Berngau in der Oberpfalz bei einer Waffenkontrolle getötet haben soll, hat in den 80er-Jahren eine Polizeiausbildung begonnen. Er sei von 1988 an in Bayern Polizeibeamter in Ausbildung gewesen, heißt es von der Polizei. Er sei dann aber vor Ausbildungsende entlassen worden. Zu den Gründen wurde nichts bekannt. Zuvor hatte die „Bild“ über die Polizeivergangenheit des 60-Jährigen berichtet. Der Mann soll am Donnerstag in Berngau im Landkreis Neumarkt einen 45 Jahre alten Mitarbeiter des Landratsamtes und dessen 54 Jahre alte Kollegin erschossen haben, als diese den Jäger und Sportschützen für eine Waffenkontrolle aufsuchten. Er wurde festgenommen, nachdem er sich stundenlang in einem Haus in Berngau verschanzt hatte. Nach Polizeiangaben rief er selbst bei der Einsatzzentrale an und gab zu, geschossen zu haben. Zudem habe er gesagt, er sei in seiner Wohnung, im Besitz von Schusswaffen und werde nicht widerstandslos aufgeben.

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siehe auch: Schüsse in Berngau: Verdächtiger einst Polizist in Ausbildung Nach den tödlichen Schüssen in Berngau auf zwei Beschäftigte des Landratsamts von Neumarkt hat die Behörde Kondolenzbücher ausgelegt. Inzwischen wurden auch weitere Details zum mutmaßlichen Schützen bekannt – er war früher Polizist in Ausbildung. Im Landratsamt von Neumarkt in der Oberpfalz gab es für Trauernde am Samstag die Möglichkeit zur Anteilnahme: Im Foyer wurden Kondolenzbücher ausgelegt, jeweils eines für die beiden Todesopfer. Mit persönlichen Worten drückten Kolleginnen und Kollegen der Getöteten darin ihre Trauer aus über den Tod der 54-jährigen Mitarbeiterin und des 45-jährigen Mitarbeiters bei einer routinemäßigen Kontrolle eines Waffenbesitzers am Donnerstag in Berngau. (…) Über den mutmaßlichen Schützen wurden unterdessen weitere Details bekannt – er hat in den 80er-Jahren eine Polizeiausbildung begonnen. Er sei von 1988 an in Bayern Polizeibeamter in Ausbildung gewesen, heißt es von der Polizei. Er sei dann aber vor Ausbildungsende entlassen worden. Zu den Gründen wurde nichts bekannt. Der Mann soll am Donnerstag in Berngau im Landkreis Neumarkt einen 45 Jahre alten Mitarbeiter des Landratsamtes und dessen 54 Jahre alte Kollegin erschossen haben, als diese den Jäger und Sportschützen für eine Waffenkontrolle aufsuchten. Er wurde festgenommen, nachdem er sich stundenlang in einem Haus in Berngau verschanzt hatte. Nach Polizeiangaben rief er selbst bei der Einsatzzentrale an und gab zu, geschossen zu haben. Zudem habe er gesagt, er sei in seiner Wohnung, im Besitz von Schusswaffen und werde nicht widerstandslos aufgeben.

Neue Details in der „#Pedo-Hunter“-Causa: 150 Personen als Beschuldigte geführt – #terror

Die Staatsanwaltschaft Graz leitet die Ermittlungen gegen die „Pedo-Hunter“. Die meisten Beschuldigten müssen sich vor Gericht noch verantworten. In den frühen Morgenstunden an einem Märztag 2025 stürmen 400 Polizei- und Spezialkräfte Häuser und Wohnungen an 26 Wohnadressen in Österreich und der Slowakei. Bei der Razzia werden Waffen und unzählige NS-Devotionalien gefunden. 20 Personen werden festgenommen, 13 von ihnen kommen in Untersuchungshaft. Die meisten sind junge Männer zwischen 14 und 26 Jahren. Gegen sie wird wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Raub, schwerem Raub und versuchtem Mord ermittelt – alles im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung. Damals taucht in Österreich erstmals der Begriff der sogenannten „Pedo-Hunter“ auf, zu Deutsch „Pädophilenjäger“. Sie sind Kriminelle, die Homosexualität mit Pädophilie gleichsetzen und vorwiegend schwule Männer überfallen. Dabei locken sie ihre Opfer mit falschen Dating-Profilen an abgelegene Orte, um sie brutal zu verprügeln. Während einer der Täter am vereinbarten Treffpunkt wartet, lauern die anderen im Gebüsch und stürzen sich überraschend auf die Männer. In Salzburg wurde ein Mann hinterrücks brutal niedergeschlagen. Ihm wurde Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, danach soll einer der Täter mit einem Baseballschläger auf ihn eingeschlagen haben, während ein anderer mit schweren Stiefeln gegen seinen Kopf getreten haben soll. Im Mai 2026 fielen am Landesgericht Salzburg die ersten Urteile im Zusammenhang mit der „Pedo-Hunter“-Szene. Vier der fünf Angeklagten wurden wegen ihrer Beteiligung an brutalen Übergriffen auf zwei Männer im Oktober 2024 in der Pinzgauer Gemeinde Lend unter anderem wegen versuchten Mordes – nicht rechtskräftig – verurteilt. Die Gruppe hatte ihre Opfer über ein Fake-Profil zu Treffen gelockt und anschließend maskiert mit Sturmhauben auf sie eingeprügelt. Einer der Männer erlitt Rippenbrüche, Verletzungen im Gesicht und eine Gehirnblutung. Der Hauptangeklagte wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt, eine Frau und ein weiterer Mann zu je neuneinhalb Jahren. Der fünfte Angeklagte erhielt 18 Monate bedingte Haft.

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sieeh auch: Ex-„Pedo-Hunter“ gab sich als Aussteiger, hat er alle getäuscht? Jonas G. H., ein mutmaßlicher Drahtzieher der kriminellen „Pedo-Hunter“, beteuert, aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen zu sein. Doch an seiner Geschichte bestehen Zweifel. profil hat ihn getroffen. (…) Jonas G. H. ist ein anderer geworden. Doch Details lassen seine Vergangenheit durchscheinen, wie die schwarze Lonsdale-Sweatjacke, die er an diesem Tag halb geöffnet trägt. Rechtsextreme Skinheads haben die britische Boxsportmarke in den 1990er-Jahren für sich entdeckt. Der dicke Schriftzug auf der Brust ließ sich mit dem Reißverschluss so teilen, dass „NSDA“ zu lesen war. Nur das „P“ fehlte. Genau so wie an diesem Septembertag bei Jonas G. H. „Ich will mit dem Ganzen nichts mehr zu tun haben“, sagt er gleich zu Beginn des Gesprächs und bestellt ein zuckerfreies Cola Zero. Eineinhalb Jahre nach seiner Verhaftung versichert H., er sei ein neuer Mensch geworden. Mit einem neuen Aussehen, einer neuen Frisur und einer neuen Lebensphilosophie, bei der man sich fragt: Kann das überhaupt stimmen? Als Anfang August ein 29-jähriger homosexueller Mann in einem Einfamilienhaus im niederösterreichischen Langenzersdorf von einem 18-Jährigen brutal getötet wird, ist wieder die Rede von den „Pedo-Huntern“. Die Tat in Langenzersdorf markiert einen vorläufigen Tiefpunkt einer Entwicklung, die österreichische Ermittler und Rechtsextremismusexperten seit Jahren beschäftigt. Die selbst ernannten „Pedo-Hunter“, auf Deutsch „Pädophilenjäger“, sind Kriminelle, die Homosexualität mit Pädophilie gleichsetzen und schwule Männer über falsche Dating-Profile an abgelegene Orte locken, um sie dort zu verprügeln. Einer der Ersten, die in Österreich als „Pedo-Hunter“ auftreten, ist Jonas G. H. Im Sommer 2024 erstellt er den Telegram-Kanal „Pedohunters Austria“. Hooligans und Neonazis aus ganz Österreich verbreiten dort ihren Hass auf Homosexuelle und filmen Übergriffe. Vor laufender Kamera schlagen sie ihre Opfer brutal zusammen, rasieren deren Haare ab und zwingen sie zu einem „Geständnis“. Die Polizei spricht von einer „hinterhältigen Form der Selbstjustiz“. Im März 2025 kommt es zu einer Razzia. 400 Polizei- und Spezialkräfte führen 26 Hausdurchsuchungen in sieben Bundesländern durch. 20 Personen werden festgenommen. Einer davon ist Jonas G. H. Er kommt für drei Monate in Untersuchungshaft und wird als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Graz geführt. Mittlerweile wird gegen 150 Personen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Ein Gerichtsverfahren steht noch aus. In Salzburg gab es bereits erste Urteile gegen vier „Pedo-Hunter“, die besonders brutal vorgegangen waren. Sie wurden wegen versuchten Mordes zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und zwölf Jahren – nicht rechtskräftig – verurteilt.

CDU-Vize Karin Prien fordert Parteiausschluss für AfD-Unterstützer

Karin Prien warnt nach den Vorgängen in Sachsen-Anhalt vor einer »Zerreißprobe für die CDU insgesamt«. Abweichler von der Parteilinie müssten die CDU verlassen. Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Karin Prien hat den Parteiausschluss ​für Abgeordnete ihrer Partei gefordert, die möglicherweise im Landtag von Sachsen-Anhalt für den AfD-Politiker Tobias Rausch gestimmt haben. »Wir wissen nicht, wer den AfD-Landtagspräsidenten in geheimer Wahl gewählt hat. Aber sollte sich herausstellen, dass es auch CDU-Politiker waren, dann muss es Konsequenzen für sie haben«, sagte die ​Bundesfamilienministerin. Dies gelte auch für die erwartete ​Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten im Dezember. »Die AfD ist eine rechtsextremistische Partei und sie ist angetreten, die CDU zu zerstören«, ‌sagte Prien. Prien warnte vor einer »Zerreißprobe für die CDU insgesamt«. Parteimitglieder, die die Nähe und Zusammenarbeit mit der AfD suchten, müssten die CDU verlassen. Sie gefährdeten die »Existenz der ganzen Partei«. Es gebe große Teile der CDU-Wählerschaft, die die Partei nicht mehr wählen würden, wenn sie keine klare Haltung zu einer rechtsextremistischen AfD habe, sagte Prien. 2027 stehen Landtagswahlen in fünf Bundesländern an.

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Einigung auf Vergleich Rechtsstreit um Social-Media-Post: AfD muss 7500 Euro an Heino blechen

Schlagersänger Heino bekommt Schadenersatz von der AfD Uckermark. Ein Kandidat hatte in sozialen Medien ohne Erlaubnis mit ihm geworben. Im Streit um Wahlwerbung mit Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark jetzt den Kürzeren gezogen. Laut Medienberichten muss der Kreisverband dem Schlagerstar 7500 Euro Schadenersatz zahlen. Darauf haben sich beide Parteien bereits am Dienstag (6. Oktober) in einem Vergleich vor dem Landgericht Innsbruck geeinigt. Heino hatte ursprünglich 30.000 Euro von der AfD gefordert. AfD-Politiker ignorierte Unterlassungserklärung von Heinos Anwalt Der Sänger war vor Monaten juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vorgegangen, weil ein AfD-Kandidat in der Uckermark vor der Landratswahl im Sommer mit Heino geworben hatte. Demnach hatte Kandidat Felix Teichner in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Einer darauf folgenden Unterlassungserklärung von Heinos Rechtsanwalt war Teichner zudem nicht nachgekommen.

via maz online: Einigung auf Vergleich Rechtsstreit um Social-Media-Post: AfD muss 7500 Euro an Heino blechen

siehe auch: AfD Uckermark muss Heino Schadenersatz zahlen Der AfD-Kreisverband in der Uckermark muss dem Schlagersänger Heino Schadenersatz zahlen. Darauf haben sich beide Parteien in einem Vergleich vor dem Landgericht Innsbruck geeinigt. 30.000 Euro hatte Heino, mit bürgerlichem Namen Heinz Georg Kramm, von der Uckermärker AfD gefordert. 7.500 Euro muss sie jetzt zahlen, nach einem Vergleich den beide Parteien im mündlichen Verfahren ausgehandelt haben. Das bestätigten der Manager des Sängers, Helmut Werner, und eine Sprecherin des Landgerichts rbb24. Zuerst hatte die “Märkische Oderzeitung” berichtet.

FAKE NEWS IM AFD-UMFELD: Zweifel an der Geschichte von Hape Kerkelings Großvater sind schnell zerstreut

Am Tag der Deutschen Einheit hatte sich Hape Kerkeling im Thüringer Landtag für ein Verbot der AfD starkgemacht. Seither wird in sozialen Netzwerken seine Familiengeschichte verzerrt. Hape Kerkeling hat wenig Zweifel daran aufkommen lassen, was er von der AfD hält. Am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, bekräftigte er seine Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD: „Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie.“ Das schmeckt weder der Partei noch ihren Sympathisanten. In sozialen Medien wird seither auffällig oft auf Kerkelings Äußerungen Bezug genommen, ohne diese jedoch direkt zu nennen. Stattdessen arbeitet man sich an der Familiengeschichte Kerkelings ab, das heißt an seinem Großvater Hermann Anton Kerkeling, der von den Nazis als politischer Gefangener mitsamt rotem Winkel in das Konzentrationslager Buchenwald gesperrt wurde. Das wird auf Plattformen wie Facebook oder Tiktok nun infrage gestellt. Der Vorgang gipfelte in einem Beitrag auf Tiktok, in dem unter dem Motto „von wegen KZ, 8 Jahre Gefangenschaft wegen Diebstahl“ behauptet wurde, Hape Kerkelings Großvater habe „als Bandendieb“ und ausschließlich wegen Diebstahls im Zuchthaus gesessen. Eine angebliche KZ-Haft habe es nicht gegeben. Einige Medien, darunter der „Focus“, griffen die Behauptung auf. Mehrere Faktenchecks, die sich auf behördliche Eintragungen und Archive stützen, haben jedoch rasch ergeben, dass Kerkelings Großvater zwar im Oktober 1933 wegen Bandendiebstahls zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden war und zudem noch ein Jahr wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ aufgebrummt bekam; er danach jedoch keineswegs freikam, sondern Anfang Juli 1942 auf Anordnung der Gestapo Münster zur sogenannten Schutzhaft als politischer Häftling ins KZ Buchenwald gebracht wurde.

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CDU-Vorwurf: AfD-Landtagspräsident verstößt gravierend gegen Neutralitätspflicht – amtliche Ressourcen für politische Meinungsmache genutzt

Im Zusammenhang mit dem Gedenken an den Terroranschlag von Halle (Saale), bei dem der AfD-Vizelandtagspräsident Hans-Thomas Tillschneider durch eine Menschenkette an der Teilnahme gehindert wurde, gibt es nun massive Vorwürfe gegen Landtagpräsidenten Tobias Rausch. Anlass ist eine Pressemitteilung. Diese wurde zunächst aus der AfD-Landtagsfraktion verschickt. Wenig später, ein paar minimale Änderungen, auch über das Präsidentenbüro. Werbung „Nach nur wenigen Tagen im Amt verstößt Tobias Rausch bereits gravierend gegen seine Neutralitätspflicht als Landtagspräsident. Der direkte Bezug zur Politik seiner Fraktion ist mit der nahezu wortgleichen Herausgabe von zwei Pressemitteilungen, sowohl durch AfD-Fraktion als auch die Pressestelle des Landtages, mehr als offensichtlich.“

via dubisthalle: CDU-Vorwurf: AfD-Landtagspräsident verstößt gravierend gegen Neutralitätspflicht – amtliche Ressourcen für politische Meinungsmache genutzt

Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten

Eine geplante AfD-Veranstaltung auf einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn in Baden-Württemberg ist zu Recht verboten worden. Das Landratsamt Lörrach durfte die für den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober geplante Versammlung an diesem Ort untersagen, wie das Verwaltungsgericht Freiburg nach Angaben vom Freitag im Eilverfahren entschied. Denn es drohe eine direkte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn. Der AfD-Kreisverband plante, dass sich bis zu 20 Menschen auf der Brücke über die A 98 nahe Lörrach treffen und Deutschlandflaggen schwenken sollten. Das Landratsamt schlug als Alternative eine Brücke über eine Bundesstraße vor. Das lehnte die AfD aber ab, woraufhin das Landratsamt die Versammlung auf der Autobahnbrücke untersagte. Das bestätigte das Gericht nun. Durch die Veranstaltung würde sich die Unfallgefahr an der ohnehin gefahrenträchtigen Stelle deutlich erhöhen, erklärte es und verwies darauf, dass der Autobahnabschnitt viel befahren werde sowie direkt hinter einer Auffahrt und kurz vor einer Abfahrt sei.  Die Aktion sei darauf angelegt, Autofahrer abzulenken. Bei ähnlichen Aktionen auf anderen Brücken hätten Autofahrer mit Hupen, Winken und Gesten auf die fahnenschwenkenden Versammlungsteilnehmer reagiert. In anderen Bundesländern sei es Medienberichten zufolge schon zu schweren und teils tödlichen Verkehrsunfällen bei solchen Veranstaltungen gekommen, führte das Gericht aus.

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