Rechtsextremer Musikhändler zu Freiheitsstrafe verurteilt

Das Landgericht Lüneburg hat einen Mann der Volksverhetzung schuldig gesprochen. Er soll mit vier weiteren Männern rechtsextreme Tonträger produziert und verkauft haben. Wegen der Produktion und des Verkaufs von Tonträgern mit rechtsextremer Musik ist ein Mann in Lüneburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt sprach ihn der Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie der Gewaltdarstellung schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte. Die vier Mitangeklagten wurden wegen Beihilfe zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Laut Anklage produzierten und vertrieben die Männer Zigtausende Tonträger von einschlägig bekannten Bands aus dem rechtsextremen Milieu. Ziel war es aus Sicht der Staatsanwaltschaft, nationalsozialistisches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut zu verbreiten. (…) Ebenfalls angeklagt waren die Männer ursprünglich auch wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Davon war die zuständige Staatsschutzkammer nach Angaben der Gerichtssprecherin am Ende aber nicht überzeugt

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Fall Lahav Shapira – 24-Jähriger nach Angriff auf jüdischen Studenten zu drei Jahren Haft verurteilt

Nach dem Terrorangriff auf Israel ist die Stimmung auch in Berlin aufgeheizt, an den Unis wird protestiert – und ein jüdischer Student attackiert und verletzt. Nun ist der Angreifer, ein früherer Mitstudent, verurteilt worden. Urteil geht über Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus Drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung Gericht sieht antisemitische Gesinnung bei Angeklagtem Richter will mit Urteil andere Menschen “von solchen Straftaten abhalten” Urteil ist noch nicht rechtskräftig Nach der Attacke auf einen jüdischen Studenten in Berlin-Mitte ist ein 24-Jähriger zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den damaligen Kommilitonen des Opfers am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Lehramtsstudent der Freien Universität (FU) den jüdischen Studenten Lahav Shapira aus antisemitischer Gesinnung heraus geschlagen und getreten hat. Laut Anklage hat der 24-jährige seinen damaligen Kommilitonen am 2. Februar 2024 unvermittelt mit der Faust niedergeschlagen und getreten. Shapira erlitt eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Er musste mehrfach operiert werden. Es habe eine “abstrakte Lebensgefahr” für Shapira bestanden, die Gewalttat hätte potenziell tödlich enden können, hieß es vom Gericht. Wer so eine Gesinnung zeige, lege “die Axt an unsere Werteordnung”, sagte der Vorsitzende Richter Sahin Sezer bei der Urteilsbegründung. Es gehe um Generalprävention. “Wir müssen andere Menschen von solchen Straftaten abhalten.” Angesichts des enormen Anstiegs antisemitischer Straftaten in Deutschland müssten die Menschen darauf vertrauen können, dass der Rechtsstaat durchgreife. Das frühe Geständnis des Angeklagten sah das Gericht zwar als strafmildernd an. Letztlich sei der Tatbestand jedoch so eindeutig, dass das kaum zu berücksichtigen sei, so Sezer. Er warf der Verteidigung eine “Salamitaktik” und den Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr vor. Auch die Kickbox-Erfahrung des Angeklagten habe sich strafverschärfend ausgewirkt.

via rbb: Fall Lahav Shapira 24-Jähriger nach Angriff auf jüdischen Studenten zu drei Jahren Haft verurteilt

siehe auch: Prozess zu Angriff auf jüdischen Student Verbindungen nach rechts. Im Prozess zum Angriff auf Lahav Shapira soll am Donnerstag ein Urteil fallen. Mails zeigen: Der Anwalt des Angeklagten war im Kontakt mit AfD-Politikern. War Antisemitismus das Motiv? Am Donnerstag soll in Berlin das Urteil gegen Mustafa A. fallen, der beschuldigt wird, den jüdischen Studenten Lahav Shapira angegriffen zu haben. A. hat gestanden, beharrt aber darauf, nicht aus Judenhass gehandelt zu haben. E-Mails, die der taz exklusiv vorliegen, zeigen nun: A. wird in dem Verfahren von einem Anwalt vertreten, der in der rechtsextremen Szene aktiv war und Verbindungen zu radikalen AfD-Politikern hatte.

“PÄDOPHIL” UND “SATANSBRUT”: AFD-FRAU WEGEN HETZE AUF QUEERE MENSCHEN VERURTEILT – #LockHerUp

Sie hetzte auf einem AfD-Parteitag gegen queere Menschen und wurde von einem Studenten dafür angezeigt. AfD-Politikerin Leyla Bilge (42) stand nun vor Gericht – und wurde verurteilt. Auf dem AfD-Parteitag im Juli 2023 in Magdeburg schimpfte Bilge in ihrer Rede gegen Mitglieder der LGBTQ+-Community. Laut Informationen der Volksstimme nannte sie queere Menschen “pädophil”, “gestört” und “Satansbrut”. Die EU befände sich “fest in der Hand einer familien- und wertefeindlichen LGBTQ-Genderlobby”, welche “Kinder entfremden und sie für ihre teuflischen Ideologien einspannen” wolle, so Bilge beim Parteitag weiter. Ein Leipziger Student hatte die 42-jährige Mutter dafür angezeigt. Dieser Fall landete nun vor dem Amtsgericht Magdeburg. Dort sagte der 23-jährige Anzeigensteller aus: “Die Aussagen [von Leyla Bilge] waren auch für mich persönlich herabwürdigend und menschenverachtend. Ich habe nichts mit Satansbrut und teuflischer Ideologie zu tun. Ich bin einfach nur ein Mensch.” (…) Kontré forderte zwar Freispruch für ihre Mandantin, doch die Richterin im Prozess sah alle Merkmale für Volksverhetzung erfüllt. Sie wertete Bilges Aussagen als Angriff auf die Menschenwürde und verurteilte sie zu einer Gesamtstrafe von 2700 Euro in 90 Tagessätzen zu je 30 Euro.

via tag24: “PÄDOPHIL” UND “SATANSBRUT”: AFD-FRAU WEGEN HETZE AUF QUEERE MENSCHEN VERURTEILT

siehe auch: Volksverhetzung Queere Menschen “Satansbrut” genannt: AfD-Politikerin verurteilt Die AfD-Politikerin Leyla Bilge ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Die 42-Jährige hatte vor zwei Jahren in einer Parteitagsrede übelst gegen queere Menschen gehetzt. Das Amtsgericht Magdeburg hat die AfD-Politikerin Leyla Bilge wegen Volks­verhetzung zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro (90 Tagessätzen à 30 Euro) verurteilt. Das berichtete am Mittwoch die “Volksstimme” (Bezahlartikel). Bilge hatte sich im Juli 2023 auf dem AfD-Parteitag in der Messe Magdeburg um einen Listenplatz für die Europawahl beworben und dabei gegen die LGBTI-Community gehetzt. In ihrer Bewerbungsrede bezeichnete sie queere Menschen unter anderem als “pädophil”, “gestört” und “Satansbrut” (queer.de berichtete). Die EU befände sich “fest in der Hand einer familien- und wertefeindlichen LGBTQ-Genderlobby”, welche “Kinder entfremden und sie für ihre teuflischen Ideologien einspannen” wolle, empörte sich die 42-Jährige damals auf dem Parteitag der Rechtsaußenpartei.

North Texas white supremacist sentenced to 60 years for abusing 14-year-old girl, officials say

A member of the white supremacist group the Aryan Brotherhood of Texas was sentenced to 60 years in prison Wednesday for drugging, grooming and repeatedly sexually assaulting a 14-year-old girl, the Collin County District Attorney’s Office announced. Cody Wayne McCollom, 37, of Princeton, was found guilty of sexual assault of a child by a Collin County jury. McCollom is a repeat violent offender who served time for multiple aggravated robberies out of Bexar and Nueces counties, according  to authorities. After being paroled in 2022, McCollom “reconnected” with the 14-year-old victim and began supplying her with illegal drugs, the Collin County District Attorney’s Office said in a press release. (…) According to the release, during the punishment phase after McCollom was convicted, jurors learned he joined the Aryan Brotherhood of Texas while in prison and was an active member following his release in 2022. Due to his prior felony convictions, McCollom faced 25 years to life for the sexual assault of the 14-year-old victim.  The jury sentenced McCollom to 60 years without the possibility of parole.

via cbsnews: North Texas white supremacist sentenced to 60 years for abusing 14-year-old girl, officials say

siehe auch: Aryan Brotherhood of Texas member sentenced after repeated rape of child. A Collin County man has been sentenced to 60 years in prison without the possibility of parole. Cody Wayne McCollom, 37, is a confirmed member of the Aryan Brotherhood of Texas. County officials say he groomed, drugged and repeatedly raped a 14-year-old girl. A Collin County man who was convicted of “grooming, drugging, and repeatedly raping” a 14-year-old girl has been sentenced to 60 years in prison, according to the Collin County Criminal District Attorney’s Office. Aryan Brotherhood of Texas member sentenced The backstory: Cody Wayne McCollom, 37, of Princeton, is a “violent repeat offender and confirmed member of the Aryan Brotherhood of Texas.” During the trial, jurors learned that McCollom had already served time for multiple aggravated robberies in Bexar and Nueces counties. He was paroled in the spring of 2022, and county officials say he reconnected with the 14-year-old victim, and began supplying her with illegal drugs. Court documents show that in January 2024, he sexually assaulted the child in Anna, Princeton, McKinney, and Melissa. Officials say in June 2024, the child told her mother about the abuse, who immediately contacted the McKinney police.

Bundesverfassungsgericht : Soldatin scheitert mit Klage um Tinder-Profil

Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin bekommt wegen ihres Profils auf einer Datingplattform einen Verweis. Sie klagt sich durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Erfolglos. Die Wortwahl in ihrem Tinder-Profil war ihr zur Last gelegt worden. Im Streit um die Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils ist eine Bundeswehr-Offizierin am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Sie hatte sich damit gegen einen disziplinarischen Verweis wehren wollen, der ihr aufgrund des Inhalts ihres Profils auf der Dating-Plattform verhängt worden war. Die damalige Kommandeurin Anastasia Biefang hatte 2019 in ihrem Profil geschrieben: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Das ging der Bundeswehr zu weit. Ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Biefang war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow. (…) Doch das Bundesverfassungsgericht bewertete die Klage nun als unzulässig. Denn der Verweis sei bereits vor Einreichung der Verfassungsbeschwerde entsprechend der Wehrdisziplinarordnung getilgt worden. Eine solche Disziplinarmaßnahme ist demnach nach drei Jahren zu tilgen. Das Ziel der Verfassungsbeschwerde habe sich damit wohl erledigt, so die Kammer

via sz: Bundesverfassungsgericht : Soldatin scheitert mit Klage um Tinder-Profil

siehe auch: Karlsruhe hat eine Chance verpasst Klage von transgeschlechtlicher Offizierin scheitert. Die Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang hatte wegen ihres Tinder-Profils einen Disziplinarverweis bekommen. Nun ist auch ihre Verfassungsbeschwerde dagegen gescheitert. Anastasia Biefang ist die erste offene trans Person, die in der Bundeswehr ein Bataillon kommandierte. Und ihre Karriere ist bemerkenswert. Abschluss an der Bundeswehr-Universität, Station auf der Holloman Air Force Base in den USA, Einsatz in Afghanistan, Versetzung zum Kommando der Luftwaffe in Berlin. Doch 2019 bekam Anastasia Biefang einen Disziplinarverweis von ihrem Vorgesetzten. Sie hatte auf der Dating-App Tinder in ihrem Nutzerprofil geschrieben: “Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome” – also: alle Geschlechter willkommen. Mit diesem Text habe die Offizierin die Pflicht zum “außerdienstlichen Wohlverhalten” verletzt, so die Bundeswehr. Biefang klagte gegen den Verweis bis zum Bundesverwaltungsgericht. Der mit fünf Männern besetzte Senat in Leipzig meinte: Zwar dürften auch Bundeswehroffizierinnen im Internet nach Sex-Partnern suchen. Jedoch müssten sie den Eindruck sexueller Disziplinlosigkeit vermeiden. Die Worte “offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome” würden den Eindruck erwecken, es gehe ihr um möglichst schnellen Sex mit Partnern gleich welchen Geschlechts. Der Anschein “eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität” könne zwar im Ergebnis falsch sein. Aber trotzdem müsse er vermieden werden. Man reibt sich die Augen: Im 21. Jahrhundert machen männliche Richter einer trans Frau und hochqualifizierten Luftwaffenoffizierin Vorgaben, wie sie sich privat auf die Suche nach Sexualpartner*innen machen soll. Und das auch noch mit dem Argument, sie entspreche nicht den moralischen Erwartungen breiter Bevölkerungskreise, gerade in der sehr traditionellen Bundeswehr. Wie und mit wem man Sex hat, ist die grundrechtlich geschützte Freiheit jedes einzelnen. Grenzen findet die sexuelle Freiheit dann, wenn man einem anderen schadet, nicht aber, wenn die Moralvorstellungen der Mehrheit nur irritiert werden. Wir leben in einer Zeit, in der queere Menschen immer mehr benachteiligt und sogar attackiert werden. Und es ist mehr als schade, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von Anastasia Biefang nicht entschieden hat. Das Gericht sagt: Der Disziplinarverweis sei nach drei Jahren aus ihren Akten getilgt worden. Sie habe nicht innerhalb der geltenden Fristen begründet, warum sie noch Rechtsschutz brauche. Aber ist für die Karlsruher Richterinnen und Richter nicht aus sich heraus erkennbar, dass Anastasia Biefang in ihrer Dating-Freiheit und wie sie sich auf Datingportalen darstellt nun stark eingeschränkt ist? Dass sie immer wieder einen Verweis riskiert, wenn ihr ganz persönliches Sex-Leben im Internet und im analogen Leben an einer vermeintlichen Moral “breiter Bevölkerungskreise” gemessen wird?

Screenshot Bundeswehr; archive is VEjgM

#KAISERSLAUTERN – Messerstich nach sexuellem Übergriff: Urteil gefallen

Nach einer sexuellen Belästigung auf einer Rolltreppe hat eine junge Frau in Kaiserslautern den übergriffigen Mann erstochen – nun hat ein Gericht die 21-Jährige deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Messerstich im Hauptbahnhof verurteilte das Landgericht Kaiserslautern die Frau wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Tat im Juni 2024 war eine sexuelle Belästigung der Frau und ein Streit mit dem übergriffigen Mann vorangegangen. Man habe es als erwiesen angesehen, dass für die Angeklagte damals keine Notwehrlage vorgelegen habe, sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Übergriff auf der Rolltreppe Den Ermittlungen zufolge hatte ein 64 Jahre alter Mann der Frau auf einer Rolltreppe im Hauptbahnhof ans Gesäß gefasst. Beim folgenden Streit in der Unterführung des Hauptbahnhofs zog die Frau ein Messer. Videoaufzeichnungen dokumentieren das laut Gericht «dynamische» Geschehen. Frau und Mann machen demnach Schritte aufeinander zu und voneinander weg, es seien Stichversuche zu sehen, der Mann ergreife den Arm mit dem Messer. Dann breche er zusammen. Die Angeklagte habe mit erhobenem Arm mit dem Messer Richtung Brust gestochen, sagte die Richterin. Dies sei aus Sicht der Kammer kein Verteidigen mehr, sondern ein Angriff. «Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer.» «Don´t touch me» Erleichternd wertete die Kammer, dass die Frau nicht vorbestraft sei und sich zur Tat geäußert habe. Das Gericht trug der Angeklagten auch 500 Stunden gemeinnütziger Arbeit und Beratungsgespräche bei der Drogenhilfe auf. Dies sei als Unterstützung gedacht, «die Sie dringend brauchen». Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Die Frau habe «schwere Schuld» auf sich geladen, aber keinen Tötungsvorsatz gehabt. Sie habe Zeuginnen zufolge den Mann nach einem «massiven sexuellen Übergriff» aufgefordert: «Don´t touch me». Notwehr verneinte die Staatsanwaltschaft. «Ihr Notwehrrecht endete mit dem Griff zum Messer.» Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von höchstens einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Die Nebenklage hingegen hatte eine Gefängnisstrafe wegen Totschlags beantragt. Der Getötete war dem Gericht zufolge vor der Tat bereits wegen sexueller Belästigung in vier Fällen 2024 zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden.

via rheinpfalz: KAISERSLAUTERN Messerstich nach sexuellem Übergriff: Urteil gefallen

Britisches Gericht spricht trans Frauen Frauenrechte ab

“Geschlecht ist binär”, zumindest laut einem Urteil des britischen Supreme Court. Der Schutz von trans Frauen lasse sich auch ohne deren Inklusion gewährleisten. Das britische Gleichstellungsgesetz zielt in erster Linie auf den Schutz biologisch weiblich geborener Frauen. Das hat das oberste Gericht des Landes entschieden. “Die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz von 2010 stellt klar, dass das Konzept von Geschlecht binär ist, eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann”, heißt es in dem Urteil des Supreme Court. Die Begriffe Geschlecht, Mann und Frau beziehen sich demnach auf das biologische und nicht das soziale Geschlecht. Das bedeute jedoch nicht, dass trans Frauen nicht auch weiter von dem Gesetz profitierten, sagte der Vorsitzende Richter Patrick Hodge. So könnten sich trans Frauen auf dessen Grundlage gegen Diskriminierung wehren, die sie erfahren, weil sie “als Frauen wahrgenommen werden”. Der Gerichtsentscheid bringe somit “keine praktischen Nachteile” mit sich. Entscheidung könnte Auswirkungen auf Alltagsleben von trans Frauen haben Nichtsdestotrotz gilt die Entscheidung auch in der Praxis als weitreichend – beispielsweise bei der Frage, ob trans Frauen bei Frauenquoten als Frauen gezählt werden und ob sie Orte wie Damenumkleiden benutzen dürfen oder von lesbischen Gruppen ausgeschlossen werden können. Der Geschäftsführer von Amnesty International Großbritannien, Sacha Deshmukh, wertete das Urteil als “eindeutig enttäuschend”. Es gebe “potenziell besorgniserregende Konsequenzen” für trans Menschen. Es sei aber wichtig zu betonen, dass das Gericht klargestellt habe, dass sie durch das Gleichstellungsgesetz vor Diskriminierung und Belästigung geschützt seien.

via zeit: Britisches Gericht spricht trans Frauen Frauenrechte ab

siehe auch: Supreme-Court-Urteil UK: Großer Rückschlag für die Rechte von trans Menschen Trans Frauen in Großbritannien können sich nicht auf das britische Gleichstellungsgesetz berufen, urteilte das höchste Gericht des Landes. Der Schutz gelte nur für cis Frauen. Geklagt hatte eine Terf-Gruppe aus Schottland. Wenn es um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen geht, zählt in Großbritannien das sogenannte biologische Geschlecht, nicht das soziale Geschlecht. Das hat das oberste Gericht des Landes entschieden. Wie die Richter*innen des Supreme Courts in London einstimmig feststellten, zielt das britische Gleichstellungsgesetz (2010 Equalities Act) in erster Linie auf den Schutz von cis Frauen. Das bedeute jedoch nicht, dass trans Frauen nicht auch indirekt davon profitierten, betonte der Vorsitzende Richter Patrick Hodge.