KLAGE GEGEN STEFAN WISCHNIOWSKI – „Zweifel an Verfassungstreue“ – Esslinger AfD-Kandidat kein #BKA-Beamter mehr – #KickHimOut #polizeiproblem

Das Urteil im Fall Stefan Wischniowski steht: Ein Berliner Gericht erkennt dem Esslinger Bundestagskandidaten der AfD seinen Beamtenstatus ab. Der 53-Jährige hatte jahrzehntelang für das Bundeskriminalamt gearbeitet – und plant nun seine nächsten Schritte. Mitten im Wahlkampfendspurt hat Stefan Wischniowski seinen Beamtenstatus beim Bundeskriminalamt (BKA) verloren. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung gegen den Esslinger Bundestagskandidaten der AfD am Berliner Verwaltungsgericht. Als Grund für das Urteil nennt eine Sprecherin der Justizbehörde „durchgreifende Zweifel an der Verfassungstreue des Betroffenen“. Anlass für die Verhandlung war eine Disziplinarklage des BKA gegen Wischniowski. Der gebürtige Esslinger hatte jahrzehntelang für die Behörde gearbeitet, zunächst als Personenschützer und später als Oberkommissar im Bereich IT-Forensik am Standort Berlin. Unter anderem wegen der Teilnahme an einer Demonstration in Wien geriet er 2021 in die Schlagzeilen. Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete damals, an der Veranstaltung seien auch Anhänger der als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Identitären Bewegung beteiligt gewesen. Bei seinem Arbeitgeber war Wischniowski bereits zuvor mit einer Petition gegen die angebliche „Diskriminierung von deutschen ohne Migrationshintergrund“ im BKA aufgefallen.

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Ordnungsamt Neustadt: Keine Einwände mehr Ein-Mann-Demo vor AfD-Stand in Neustadt: Protest jetzt doch erlaubt

Wieder hat sich ein Südpfälzer als Kackhaufen verkleidet. Wieder hat er vor einem AfD-Stand protestiert. Dieses Mal gab es aber dafür keinen Platzverweis. Warum? Zweimal hatte der Südpfälzer Patrick Christmann in einem Kackhaufen-Kostüm vor einem Stand der AfD protestiert – zweimal hatte er dafür vom Ordnungsamt einen Platzverweis bekommen. Der Bericht dazu war auf großes Interesse gestoßen. Nun hat es Christmann noch einmal getan: als braunes Häufchen auf zwei Beinen hat er sich erneut in der Neustadter Fußgängerzone vor einen Wahlkampfstand der AfD gestellt. Und dieses Mal durfte er stehen bleiben. Polizei und Ordnungsamt hätten ihm gesagt, er müsse lediglich zwei bis drei Meter Abstand halten. Etwa eine Stunde lang dauerte sein Protest. Auch seine Schilder hatte er wieder dabei, mit Aufschriften wie “Braune Kacke gegen braune Kacke” oder “Keine Schorle für Nazis”. Das Ordnungsamt von Neustadt an der Weinstraße hatte nach eigenen Angaben “gegen die Durchführung der Aktion an diesem Standort keine Einwände”. Die Wahlwerbung hätte “ungestört” stattfinden können und das Recht des Mannes auf freie Meinungsäußerung auch. Gleichzeitig wurde er darauf hingewiesen, dass ein Platzverweis ausgesprochen würde, sollte er erneut versuchen, den Infostand gezielt zu behindern. Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Gegen den Vorwurf, den Infostand der AfD bei seinen ersten beiden Protestaktionen gezielt behindert zu haben, wehrt sich der Träger des Kackhaufen-Kostüms. “Das war nicht der Fall. ich stand bei meinen kurzen Protestaktionen, wie man ja auch auf den Fotos davon sehen kann, immer zwei bis drei Meter vom Stand weg.” Christmann vermutet, dass die Berichterstattung dabei geholfen habe, dass sich das Ordnungsamt beim dritten Mal anders verhalten hat.

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Sieg für “Die Partei” – Brandenburg: Gericht hebt Verbot von Regenbogen-Wahlplakat auf

Eine brandenburgische Kleinstadt hatte versucht, ein Regenbogen-Wahlplakat von “Die Partei” zu verbieten. Das war rechtswidrig, entschied jetzt ein Verwaltungsgericht. Dieses Plakat darf nach einem Gerichtsentscheid auch in der brandenburgischen Provinz hängen Das Verwaltungsgericht Cottbus hat laut einem RBB-Bericht am Donnerstag einem Eilantrag der Satirepartei “Die Partei” stattgegeben, die sich gegen das Verbot von Wahlplakaten in einer brandenburgischen Kleinstadt wehrte (AZ: VG 3 L 76/25). Norbert Krüger, der Amtsdirektor von Peitz, hatte zuvor drei Plakate wegen angeblicher Beleidigung und Jugendgefährdung abhängen lassen – darunter auch ein Plakat in Regenbogen­farben und mit der Aufschrift “Fickt euch doch alle!” (queer.de berichtete). Laut dem Gericht könnten sich politische Parteien in ihrer öffentlichen Werbung auf die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit berufen. Dieses Grundrecht werde lediglich durch Strafgesetze eingeschränkt. Die verbotenen Plakate enthielten jedoch keine strafrechtlich relevanten Äußerungen. Gegen das Urteil kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Die Stadt hatte in einem Schreiben an “Die Partei” das Verbot damit begründet, dass die Plakate eine “unsittliche und verrohende Wirkung” auf Betrachter*­innen haben könnten. Sie seien geeignet, “das moralische Empfinden weiter Teile der Bevölkerung drastisch zu verletzen”, insbesondere Kinder und Jugendliche seien gefährdet. Ein Satireansatz sei zudem nach Ansicht der Stadtbediensteten kaum zu erkennen. Amtsdirektor Krüger hatte das Verbot mit den Worten gerechtfertigt. “Der, der das liest, fühlt sich davon auf alle Fälle auch beleidigt.”

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Streit um abgehängte AfD-Wahlplakate in #SaalfeldRudolstadt: Das kam dabei heraus

Nach der Strafanzeige gegen einen SPD-Bürgermeister hat der Fall Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftigt. Jetzt gab es Post. Es war der Aufreger des vorigen Sommers im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Nachdem der Probstzellaer SPD-Bürgermeister Sven Mechtold gemeinsam mit seinem Sohn bei einer nächtlichen Tour im Gemeindegebiet mitten im Landtagswahlkampf etwa 25 Plakate der AfD höchstpersönlich entfernt hatte, hagelte es Kritik von Freund und Feind. „Unglücklich“, sei die Aktion gewesen, sagten die, die ihm wohlgesonnen waren, andere sprachen von Schande. Prof. Dr. Wolfgang Wehr, Ex-Bürgermeister im benachbarten Gräfenthal, verlangte von Mechtold gar den sofortigen Rücktritt. Denis Häußer, seinerzeit AfD-Direktkandidat in dem betroffenen Wahlkreis, erstattete wegen der abgehängten Wahlplakate seiner Partei Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen den Bürgermeister, der die Plakate nach dem Abhängen an die AfD herausgegeben hatte. Es ging bei den Ermittlungen fortan um 25 zerschnittene Kabelbinder und einen Sachschaden in Höhe von 10 Euro – vor allem aber ging es ums Prinzip. Ziemlich genau sechs Monate nach dem Vorfall im vorigen August bekam Häußer, inzwischen Landtagsabgeordneter der AfD, jetzt Post von der Staatsanwaltschaft in Gera. In dem vom 11. Februar 2025 datierten Schreiben von Staatsanwalt Marc Prehler wird dem Anzeigeerstatter mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt wurde. Die Begründung passt auf eine DIN A-4-Seite und stellt auf Paragraf 170 Strafprozessordnung ab. Aus der Akte sei ersichtlich, „dass das Ordnungsamt dem AfD-Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt wegen abweichenden Menge an angebrachten Plakaten eine Frist bis zum 12.8.2024 setzte, bis zu welcher die Zahl auf das erlaubte Maß zu reduzieren sei“ Ob Mechtold beim Abhängen der Plakate als Bürgermeister seine behördliche Zuständigkeit überschritten habe, sei eine Frage des Verwaltungsrechts. „Im Rahmen der strafrechtlichen Bewertung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Beschuldigte einen tatsächlichen Sachverhalt vorstellte, bei dem er gerechtfertigt gewesen wäre“, so der Staatsanwalt. Mangels Reaktion auf die Anordnung zur Reduzierung der Zahl der Plakate sei nicht auszuschließen, „dass der Beschuldigte dies als Einwilligung zur Abnahme verstanden hat, wozu notwendigerweise die Kabelbinder beschädigt werden mussten“. Dafür spreche auch, „dass die Plakate selbst nicht beschädigt wurden, sondern zur Abholung bereit standen“, erklärt Prehler.

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Federal judge pauses President Trump’s order restricting gender-affirming care for trans youth

A federal judge on Thursday temporarily blocked President Donald Trump’s recent executive order aimed at restricting gender-affirming health care for transgender people under age 19. The judge’s ruling came after a lawsuit was filed earlier this month on behalf of families with transgender or nonbinary children who allege their health care has already been compromised by the president’s order. A national group for family of LGBTQ+ people and a doctors organization are also plaintiffs in the court challenge, one of many lawsuits opposing a slew of executive orders Trump has issued as he seeks to reverse the policies of former President Joe Biden. Judge Brendan Hurson, who was nominated by Biden, granted the plaintiffs’ request for a temporary restraining order following a hearing in federal court in Baltimore. The ruling, in effect for 14 days, essentially puts Trump’s directive on hold while the case proceeds. The restraining order could also be extended. Trump’s executive order “seems to deny that this population even exists, or deserves to exist,” Hurson said. Shortly after taking office, Trump signed an executive order directing federally run insurance programs to exclude coverage for gender-affirming care. That includes Medicaid, which covers such services in some states, and TRICARE for military families. Trump’s order also called on the Department of Justice to vigorously pursue litigation and legislation to oppose the practice. The lawsuit includes several accounts from families of appointments being canceled as medical institutions react to the new directive. Attorneys for the plaintiffs argue Trump’s executive order is “unlawful and unconstitutional” because it seeks to withhold federal funds previously authorized by Congress and because it violates anti-discrimination laws while infringing on the rights of parents.

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a pride flag drawn on the ground

Streit um Auflösung von Corona-Demos: Berliner Polizei siegt vor Gericht gegen „Querdenker“-Kopf Ballweg

Durften Demos gegen die Corona-Politik von der Polizei aufgelöst werden, weil viele Teilnehmer Vorschriften der Polizei zu Masken und Abständen missachteten? Ein Berliner Gericht hat entschieden. Im Rechtsstreit um Corona-Demonstrationen hat der Organisator der sogenannten „Querdenker“-Veranstaltungen gegen die Berliner Polizei verloren. Die Auflösungen und andere Einschränkungen von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik durch die Polizei am 1. und 29. August 2020 waren nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig. Gegen dieses damalige Vorgehen der Polizei hatte der „Querdenker“-Initiator Michael Ballweg geklagt. Nun unterlag er am Donnerstag. Sein Anwalt kündigte Berufung beim Oberverwaltungsgericht an.  Besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie Das Gericht begründete seine Entscheidung vor Dutzenden Unterstützern Ballwegs im Saal mit Verweis auf die besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie. Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht sicher einschätzen können. Es habe auch noch keine Impfung gegeben. Deswegen seien die Anforderungen zur Auflösung einer Demonstration mitunter auch geringer gewesen.

via tagesspiegel: Streit um Auflösung von Corona-Demos: Berliner Polizei siegt vor Gericht gegen „Querdenker“-Kopf Ballweg

Wahlwerbespot: Gericht weist AfD-Eilantrag zu Rüge von Wahlspot zurück – #InYourFace

In einem Clip der AfD sehen die Medienanstalten der Länder Gefahren für Kinder und Jugendliche. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Im Eilverfahren liegt nun eine Entscheidung vor. Die AfD in Brandenburg ist mit einem Eilantrag gegen die Forderung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gescheitert, einen Wahlwerbespot in sozialen Medien zu löschen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht erklärte, das öffentliche Interesse an der Umsetzung des Beschlusses überwiege (Az.: VG 11 L 74/25). Die zuständige Kammer habe auch keine durchgreifenden Zweifel, dass der Spot die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtige. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten hatte der AfD Brandenburg „pauschale Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vorgeworfen. Eine Überprüfung hatte demnach ergeben, dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte, mit denen pauschale Stereotype bedient würden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten sie noch nicht einordnen und sollten sie daher nicht sehen. AfD muss Konsequenzen ziehen und klagt Die AfD musste das Video, das bei X, Facebook, Instagram und Tiktok zu sehen war, löschen oder den Zugriff von Kindern und Jugendlichen darauf verhindern.

via tagesspiegel: Wahlwerbespot: Gericht weist AfD-Eilantrag zu Rüge von Wahlspot zurück

siehe auch: Eilantrag abgelehnt Gericht in Potsdam bestätigt Verfügung gegen AfD-Werbespot. Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat einen Eilantrag der AfD gegen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) abgelehnt. Die Anstalt hatte der Partei Mitte Januar unter Verweis auf den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag aufgetragen, den Zugriff auf ein Video zu beschränken, das zum Landtagswahlkampf 2024 in sozialen Medien veröffentlicht worden war. Die AfD hatte dagegen geklagt und nun eine vorläufige Niederlage einstecken müssen. Das Gericht habe “keine durchgreifenden Zweifel, dass der betroffene Wahlwerbespot geeignet sei, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen”, heißt es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag.

siehe dazu auch: »Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte« – Jugendschutzkommission rügt AfD für rassistisches Wahlkampfvideo (01-2025). Die AfD in Brandenburg muss einen Wahlclip für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren unzugänglich machen. Das entschied die Kommission für Jugendmedienschutz. Die Kritik ließe sich auf zahlreiche AfD-Videos ausweiten. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten hat die AfD in Brandenburg für einen rassistischen Clip gerügt. Die Partei muss nun das Video von ihren sozialen Kanälen entweder löschen – oder mit technischen Mitteln verhindern, dass Kinder und Jugendliche darauf Zugriff haben. Das hat die KJM entschieden.