In einem Clip der AfD sehen die Medienanstalten der Länder Gefahren für Kinder und Jugendliche. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Im Eilverfahren liegt nun eine Entscheidung vor. Die AfD in Brandenburg ist mit einem Eilantrag gegen die Forderung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gescheitert, einen Wahlwerbespot in sozialen Medien zu löschen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht erklärte, das öffentliche Interesse an der Umsetzung des Beschlusses überwiege (Az.: VG 11 L 74/25). Die zuständige Kammer habe auch keine durchgreifenden Zweifel, dass der Spot die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtige. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten hatte der AfD Brandenburg „pauschale Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vorgeworfen. Eine Überprüfung hatte demnach ergeben, dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte, mit denen pauschale Stereotype bedient würden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten sie noch nicht einordnen und sollten sie daher nicht sehen. AfD muss Konsequenzen ziehen und klagt Die AfD musste das Video, das bei X, Facebook, Instagram und Tiktok zu sehen war, löschen oder den Zugriff von Kindern und Jugendlichen darauf verhindern.
via tagesspiegel: Wahlwerbespot: Gericht weist AfD-Eilantrag zu Rüge von Wahlspot zurück
siehe auch: Eilantrag abgelehnt Gericht in Potsdam bestätigt Verfügung gegen AfD-Werbespot. Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat einen Eilantrag der AfD gegen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) abgelehnt. Die Anstalt hatte der Partei Mitte Januar unter Verweis auf den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag aufgetragen, den Zugriff auf ein Video zu beschränken, das zum Landtagswahlkampf 2024 in sozialen Medien veröffentlicht worden war. Die AfD hatte dagegen geklagt und nun eine vorläufige Niederlage einstecken müssen. Das Gericht habe “keine durchgreifenden Zweifel, dass der betroffene Wahlwerbespot geeignet sei, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen”, heißt es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag.
siehe dazu auch: »Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte« – Jugendschutzkommission rügt AfD für rassistisches Wahlkampfvideo (01-2025). Die AfD in Brandenburg muss einen Wahlclip für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren unzugänglich machen. Das entschied die Kommission für Jugendmedienschutz. Die Kritik ließe sich auf zahlreiche AfD-Videos ausweiten. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten hat die AfD in Brandenburg für einen rassistischen Clip gerügt. Die Partei muss nun das Video von ihren sozialen Kanälen entweder löschen – oder mit technischen Mitteln verhindern, dass Kinder und Jugendliche darauf Zugriff haben. Das hat die KJM entschieden.
