Durften Demos gegen die Corona-Politik von der Polizei aufgelöst werden, weil viele Teilnehmer Vorschriften der Polizei zu Masken und Abständen missachteten? Ein Berliner Gericht hat entschieden. Im Rechtsstreit um Corona-Demonstrationen hat der Organisator der sogenannten „Querdenker“-Veranstaltungen gegen die Berliner Polizei verloren. Die Auflösungen und andere Einschränkungen von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik durch die Polizei am 1. und 29. August 2020 waren nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig. Gegen dieses damalige Vorgehen der Polizei hatte der „Querdenker“-Initiator Michael Ballweg geklagt. Nun unterlag er am Donnerstag. Sein Anwalt kündigte Berufung beim Oberverwaltungsgericht an.  Besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie Das Gericht begründete seine Entscheidung vor Dutzenden Unterstützern Ballwegs im Saal mit Verweis auf die besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie. Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht sicher einschätzen können. Es habe auch noch keine Impfung gegeben. Deswegen seien die Anforderungen zur Auflösung einer Demonstration mitunter auch geringer gewesen.

via tagesspiegel: Streit um Auflösung von Corona-Demos: Berliner Polizei siegt vor Gericht gegen „Querdenker“-Kopf Ballweg