Nach der Strafanzeige gegen einen SPD-Bürgermeister hat der Fall Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftigt. Jetzt gab es Post. Es war der Aufreger des vorigen Sommers im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Nachdem der Probstzellaer SPD-Bürgermeister Sven Mechtold gemeinsam mit seinem Sohn bei einer nächtlichen Tour im Gemeindegebiet mitten im Landtagswahlkampf etwa 25 Plakate der AfD höchstpersönlich entfernt hatte, hagelte es Kritik von Freund und Feind. „Unglücklich“, sei die Aktion gewesen, sagten die, die ihm wohlgesonnen waren, andere sprachen von Schande. Prof. Dr. Wolfgang Wehr, Ex-Bürgermeister im benachbarten Gräfenthal, verlangte von Mechtold gar den sofortigen Rücktritt. Denis Häußer, seinerzeit AfD-Direktkandidat in dem betroffenen Wahlkreis, erstattete wegen der abgehängten Wahlplakate seiner Partei Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen den Bürgermeister, der die Plakate nach dem Abhängen an die AfD herausgegeben hatte. Es ging bei den Ermittlungen fortan um 25 zerschnittene Kabelbinder und einen Sachschaden in Höhe von 10 Euro – vor allem aber ging es ums Prinzip. Ziemlich genau sechs Monate nach dem Vorfall im vorigen August bekam Häußer, inzwischen Landtagsabgeordneter der AfD, jetzt Post von der Staatsanwaltschaft in Gera. In dem vom 11. Februar 2025 datierten Schreiben von Staatsanwalt Marc Prehler wird dem Anzeigeerstatter mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt wurde. Die Begründung passt auf eine DIN A-4-Seite und stellt auf Paragraf 170 Strafprozessordnung ab. Aus der Akte sei ersichtlich, „dass das Ordnungsamt dem AfD-Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt wegen abweichenden Menge an angebrachten Plakaten eine Frist bis zum 12.8.2024 setzte, bis zu welcher die Zahl auf das erlaubte Maß zu reduzieren sei“ Ob Mechtold beim Abhängen der Plakate als Bürgermeister seine behördliche Zuständigkeit überschritten habe, sei eine Frage des Verwaltungsrechts. „Im Rahmen der strafrechtlichen Bewertung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Beschuldigte einen tatsächlichen Sachverhalt vorstellte, bei dem er gerechtfertigt gewesen wäre“, so der Staatsanwalt. Mangels Reaktion auf die Anordnung zur Reduzierung der Zahl der Plakate sei nicht auszuschließen, „dass der Beschuldigte dies als Einwilligung zur Abnahme verstanden hat, wozu notwendigerweise die Kabelbinder beschädigt werden mussten“. Dafür spreche auch, „dass die Plakate selbst nicht beschädigt wurden, sondern zur Abholung bereit standen“, erklärt Prehler.
via otz: Streit um abgehängte AfD-Wahlplakate in Saalfeld-Rudolstadt: Das kam dabei heraus
