Leseempfehlungen in Bibliotheken sind keine Seltenheit. Doch was gilt für eine Warnung? Ein Autor klagte gegen einen kritischen Einordnungshinweis und sieht das staatliche Neutralitätsprinzip als verletzt an. Jetzt entschied das VG Münster. Der von der Stadtbücherei Münster in einem zur Ausleihe zur Verfügung gestellten Buch angebrachte Einordnungshinweis, das Buch sei “ein Werk mit umstrittenem Inhalt”, verletzt Autoren nicht in seinen Grundrechten. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster im einstweiligen Rechtsschutz entschieden (Beschl. v. 11.04.2025, Az. 1 L 59/25). Die Stadtbücherei versah zwei Bücher mit dem Hinweis. In der ersten Fassung lautete dieser, dass Inhalte der Werke “möglicherweise nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar” seien. In der letzten Fassung lautet der Hinweis: “Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.” Betroffen sind laut einer Meldung der Fachstelle Öffentliche Bibliotheken NRW das Buch “Putin, Herr des Geschehens?” von Jacques Baud sowie “2024 – das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen” von Gerhard Wisnewski. Nach LTO-Informationen verlangte der Autor Gerhard Wisnewski daraufhin die Entfernung sowie die zukünftige Unterlassung entsprechender Hinweise in seinen Büchern – ohne Erfolg. Das VG Münster entschied: Der Einordnungshinweis ist von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in NRW, denen unter anderem ein Bildungsauftrag zukomme, gedeckt. Es sei der Stadtbücherei grundlegend gestattet, zu den zur Ausleihe bereitgestellten Werken inhaltlich Stellung zu nehmen. Wer loben darf, darf auch kritisieren Dies gelte in positiver Hinsicht beispielsweise in Form von Empfehlungen sowie in negativer Hinsicht durch kritische Hinweise. Es wäre mit dem gesetzlichen Auftrag nicht vereinbar, so das VG weiter, “eine öffentliche Bibliothek darauf zu beschränken, Medien allein passiv zur Ausleihe bereit zu stellen”.
Spain: One Year Prison Sentence for Neo-Nazi Who Called for Murder of Moroccans
Spanish justice has sentenced a neo-Nazi, María Isabel Medina Peralta, to one year in prison for incitement to hatred and violence against Moroccans. Peralta, a member of a small Spanish far-right group, had specifically called for the murder of Moroccans residing in the Iberian Peninsula. The events date back to May 18, 2021. Only 18 years old at the time, Isabel Medina Peralta had organized an unauthorized gathering by her group in front of the Moroccan embassy in Madrid. This trial follows that demonstration in front of the Moroccan embassy, an event that took place in the context of the diplomatic crisis between Spain and Morocco. Leading the rally, she delivered a speech using a loudspeaker with strong xenophobic connotations, inciting hatred towards Moroccan immigrants. According to Crónica Global, Isabel Peralta stated that the Spanish government was allowing an “unprecedented racial substitution,” that immigrants were “annihilating our moral, racial, and cultural identity,” and incited people to “confront” what she called an “invasion.” Her intervention was also recorded and broadcast on several platforms, including YouTube, where two videos had accumulated thousands of views.
via fesnews: Spain: One Year Prison Sentence for Neo-Nazi Who Called for Murder of Moroccans
#Verleumdung von Nancy Faeser – Chefredakteur von AfD-nahem Medium zu #Freiheitsstrafe verurteilt – #LockHimUp #SavidBendels
Weil er ein Foto der Bundesinnenministerin veränderte und teilte, ist David Bendels zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Bei Nancy Faeser muss er sich schriftlich entschuldigen. Der Chefredakteur des AfD-nahen Mediums »Deutschland-Kurier« ist am Montag vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Grund dafür war eine Fotomontage, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigte. (…) Es zeigte Faeser mit einem Schild vor dem Körper. Darauf war zu lesen: »Ich hasse die Meinungsfreiheit.« Laut Gericht sei der Post vielfach geteilt und angesehen worden. Allerdings sei das Foto verfremdet worden. Das Originalbild stammte demnach aus einem Post des Bundesinnenministeriums einen Monat zuvor. Anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus hatte Faeser ein Schild in der Hand gehalten mit den Worten »We Remember«. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass Bendels den Schriftzug abgeändert und mit dem Post bewusst den Eindruck erweckt habe, die Innenministerin habe sich entsprechend zur Meinungsfreiheit geäußert. »Die Fotomontage war nach Auffassung des Gerichts für den unbefangenen Leser als solche nicht erkennbar«, teilte das Gericht mit.
via spiegel: Verleumdung von Nancy Faeser Chefredakteur von AfD-nahem Medium zu Freiheitsstrafe verurteilt
Frühere Weidel-Mitarbeiterin AfD-Politikerin wegen Freiheitsberaubung verurteilt – #kriminelle
Urteil gegen eine langjährige Vertraute von AfD-Chefin Alice Weidel: Die AfD-Mitarbeiterin ist selbst kriminell geworden, um einen Angriff auf ihren Sohn aufzuklären. Andrea Zürcher, mehrfache AfD-Bundestagskandidatin und frühere Mitarbeiterin der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel, muss wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung eine Geldstrafe zahlen. Am Amtsgericht Waldshut-Tiengen wurde sie am Mittwoch zu 50 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Sie hat demnach einen Bekannten ihres Sohnes mit einer Schreckschusswaffe in ihrer Gewalt gehalten. Zürcher kann gegen das Urteil noch vorgehen. (…) Sie habe den Mann in die Wohnung gezogen, eine Schreckschusswaffe in die Hand genommen. Anklage: Zürcher hielt Mann ohne rechtfertigenden Grund fest Sie wollte so von ihm die Namen der Angreifer erfahren. “Über einen nicht unerheblichen Zeitraum” habe sie den Mann “ohne rechtfertigenden Grund” in ihrer Wohnung festgehalten – Freiheitsberaubung. Der 20-Jährige sagte im Gericht als Zeuge aus: “Es war das erste Mal, dass ich mit einer Knarre bedroht wurde.” Die mit Sonnenbrille erschienene Zürcher ließ die Vorwürfe über ihren Anwalt zurückweisen, der Anwalt forderte Freispruch. Das Gericht glaubte aber dem Zeugen. Die Waffe sei zumindest kurze Zeit auf ihn gerichtet gewesen, er habe keinen Grund für eine Falschaussage. Das Gericht verhängte schließlich die Geldstrafe. Auf das Delikt stehen bis zu fünf Jahre Haft.z
via t-online: Frühere Weidel-Mitarbeiterin AfD-Politikerin wegen Freiheitsberaubung verurteilt
AfD scheitert mit Klage vorm #VGH – #MaluDreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” aufrufen
02.04.2025 Der Richter betonte, dass die Entscheidung “keine Blankoermächtigung zur Bekämpfung des politischen Gegners” darstelle. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr Zwar hat sie das Neutralitätsgebot nicht gewahrt, aber das war nicht willkürlich oder unsachlich: Laut VGH Rheinland-Pfalz durfte Ex-Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu einer Demonstration “gegen Rechts” aufrufen und sich AfD-kritisch äußern. Die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer durfte zu einer Demonstration “gegen Rechts” aufrufen und einen AfD-kritischen Instagram-Beitrag absetzen. Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die SPD-Politikerin und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Die beklagten Aussagen Dreyers haben dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und seien rechtmäßig, entschied der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz (Urt. v. 02.04.2025, Az. VGH O 11/24). Dreyer hatte letztes Jahr über das Internetportal der Landesregierung zu einer Demonstration unter dem Motto “Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis” aufgerufen. Zudem hatte sie auf ihrem Instagram-Account in Bezug auf kurz zuvor bekannt gewordenen Abschiebepläne erklärt: “Der Begriff ‘Remigration’ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.” (…) Der VGH entschied nun, dass die Äußerungen zwar tatsächlich in das Recht auf Chancengleichheit der Partei aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz und Art. 17 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Verfassung eingegriffen und das Neutralitätsgebot nicht gewahrt hätten. Allerdings seien sie zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerechtfertigt. Das Land Rheinland-Pfalz verstehe sich als wehrhafte Demokratie und dergestalt sei die Verfassung gerade nicht neutral gegenüber ihren Gegnern. Die Verfassungsorgane seien verpflichtet, für die Grundsätze und Werte der Verfassung einzutreten und vor allem auch dazu befugt, sich mit verfassungsfeindlichen Parteien zu befassen. In diesem Sinne dürfe die Regierung auch an der öffentlichen Auseinandersetzung darüber teilnehmen, ob Ziele und Verhalten einer politischen Partei oder deren Mitglieder als verfassungsfeindlich einzuordnen sind, so der VerfGH. Erst wenn die staatlichen Einschätzungen und Bewertungen willkürlich oder unsachlich würden, seien solche Äußerungen unzulässig.
via lto: AfD scheitert mit Klage vorm VGH Malu Dreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” aufrufen

#ATOMWAFFENdIVISION PROPAGANDIST PATRICK MACDONALD FOUND GUILTY ON ALL CHARGES – #terror #awd #terrorgram
The maximum sentence for one of Patrick Macdonald’s charges includes life in prison. Patrick Gordon Macdonald, better known by his pseudonym Dark Foreigner, has been found guilty for participating in the activity of a terrorist group, facilitating terrorist activity, and the commission of offence for a terrorist group. The verdict was handed down by Justice R Smith in an Ottawa courtroom as Macdonald had elected to have a judge make the ruling rather than a jury. Smith found that the videos had two purposes: to “recruit new members” and to “promote” the Atomwaffen Division. The Crown requested that Macdonald be held without bail, while Macdonald’s defence indicated they expected the sentencing to be quite long, pointing that their client has been on bail for the duration of the trial. Justice Smith ruled that Macdonald could remain out of custody until a bail hearing could be held. Macdonald was previously released on bail after being arrested in July 2023. He entered a plea of not guilty before the court. The maximum sentences for his charges include life in prison, but the Crown has not indicated how much time they intend to ask for. The defence proposed two arguments against the Crown. First, there is no evidence that Macdonald posted the videos for the Atomwaffen Division. Second, there were errors in the testimony of Barbara Perry alleging that Atomwaffen was a terrorist group before its designation as such by the Government of Canada in 2021. Dark Foreigner’s identity was a long closely held secret until 2021 when Macdonald’s identity was uncovered by Vice World News. The Canadian Anti-Hate Network (CAHN) assisted Vice in uncovering images of Macdonald, as well as his social media footprint. Multiple independent sources have told CAHN that Patrick Gordon Macdonald was at one time a member of the Ottawa Active Club. Active Clubs are a global decentralized movement of white-only workout clubs with chapters across Europe and North America. A previous investigation by the Canadian Anti-Hate Network discovered that Active Clubs across Canada were being run at the time by members and affiliates of the Vinland Hammerskins, a violent white power gang.
via antihate.ca: ATOMWAFFEN DIVISION PROPAGANDIST PATRICK MACDONALD FOUND GUILTY ON ALL CHARGES
Als „unwert“ herabgestuft: Ex-AfD-Landesvorstands-Mitglied wegen Volksverhetzung vor Gericht in Gießen
Ein 62 Jahre alter Pohlheimer musste sich nun vor Gericht wegen Volksverhetzung verantworten. In einem Facebook-Beitrag hatte er im November 2021 den Vorsitzenden des Kreisausländerbeirats herabgewürdigt. Der Angeklagte saß damals im Landesvorstand der AfD. Es sind mit Sorgfalt gewählte Sätze der Herabwürdigung. Mit dem Ziel, eine Anzeige zu umgehen. Die »Erzählung«, heißt es zu Beginn der auf Facebook veröffentlichten Nachricht, sei »natürlich rein fiktiv«. Zu eindeutig aber ist, wen die Zeilen demütigen sollten: den damaligen Vorsitzenden des Kreisausländerbeirats. (…) Einer Verurteilung entging der Angeklagte – Ende 2022 aus der AfD ausgetreten – indes, weil er sich von seiner Vergangenheit in der Partei distanzierte. Das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 1500 Euro an die Organisation »Ärzte ohne Grenzen« eingestellt. »Ich bin politisch mittlerweile ganz anderer Meinung«, sagte der Mann. Er sei Migranten gegenüber aufgeschlossen. In seiner Zeit im Landesvorstand der AfD habe er gespürt, »dort vielleicht etwas am falschen Ort zu sein«. Medienberichten zufologe gab es vor seinem Austritt indes auch parteiinterne Konflikte und Forderungen nach einem Parteiausschluss des Mannes. Ausdrückliches Wort des Bedauerns bleibt aus Der 62 Jahre alte Pohlheimer ist nicht vorbestraft. Der Staatsanwalt sagte, er könne einer Einstellung des Verfahrens auch zustimmen, weil der Mann seine Nachricht damals nach zwei Tagen wieder gelöscht habe. Die Einstellung eines Verfahrens ist wohlgemerkt kein Freispruch, gleichsam auch kein Schuldspruch. Ein ausdrückliches Wort der Entschuldigung konkret zu seinem Facebook-Beitrag äußerte der Angeklagte vor Gericht nicht. »Ich will meine Ruhe haben«, sagte er.
via giessener anzeiger: Als „unwert“ herabgestuft: Ex-AfD-Landesvorstands-Mitglied wegen Volksverhetzung vor Gericht in Gießen