Die AfD in Brandenburg muss einen Wahlclip für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren unzugänglich machen. Das entschied die Kommission für Jugendmedienschutz. Die Kritik ließe sich auf zahlreiche AfD-Videos ausweiten. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten hat die AfD in Brandenburg für einen rassistischen Clip gerügt. Die Partei muss nun das Video von ihren sozialen Kanälen entweder löschen – oder mit technischen Mitteln verhindern, dass Kinder und Jugendliche darauf Zugriff haben. Das hat die KJM entschieden. Eine Überprüfung durch das Gremium ergab demnach, dass der Clip »entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte« enthalte, mit denen »pauschale Stereotype« bedient würden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten diese noch nicht einordnen und sollten sie daher nicht sehen. In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen gezeigt, sagte die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, der Nachrichtenagentur dpa. Solche pauschalen Darstellungen tauchen so ähnlich auch in vielen anderen AfD-Videos immer wieder auf. Im konkreten Fall dürfte der Wunsch nach Entfernung sowieso zu spät kommen. Es handelt sich um einen Clip aus dem Landtagswahlkampf 2024
via spiegel: »Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte« Jugendschutzkommission rügt AfD für rassistisches Wahlkampfvideo
siehe auch: Rüge für “pauschale Stereotype” Brandenburger AfD muss Zugriff auf Wahlkampf-Video beschränken. Die AfD in Brandenburg muss den Zugriff auf ein Video beschränken, das zum Landtagswahlkampf 2024 in sozialen Medien veröffentlicht worden war. Das hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten entschieden. Demnach soll die Partei es entweder löschen oder mit technischen Mitteln verhindern, dass Kinder und Jugendliche es ansehen können. (…) In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen gezeigt, sagte die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Es geht demnach um ein Video, das bei X, Facebook, Instagram und Tiktok veröffentlicht wurde. Die AfD Brandenburg kann gegen den Bescheid juristisch vorgehen und Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen; Nicht für Kinder geeignet: Kommission rügt AfD-Wahlkampfvideo in Brandenburg Ein Kurzfilm der Brandenburger AfD enthält umstrittene Darstellungen. Die Kommission für Jugendmedienschutz fordert Konsequenzen. Die Partei will juristisch dagegen vorgehen. Die AfD in Brandenburg muss ein Wahlkampfvideo nach einer Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) löschen oder den Zugriff von Kindern und Jugendlichen verhindern. Die Kommission der Landesmedienanstalten warf der AfD „pauschale Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vor. AfD-Landeschef René Springer spricht dagegen von „Zensur“ und kündigt juristische Schritte an.
