Eine brandenburgische Kleinstadt hatte versucht, ein Regenbogen-Wahlplakat von “Die Partei” zu verbieten. Das war rechtswidrig, entschied jetzt ein Verwaltungsgericht. Dieses Plakat darf nach einem Gerichtsentscheid auch in der brandenburgischen Provinz hängen Das Verwaltungsgericht Cottbus hat laut einem RBB-Bericht am Donnerstag einem Eilantrag der Satirepartei “Die Partei” stattgegeben, die sich gegen das Verbot von Wahlplakaten in einer brandenburgischen Kleinstadt wehrte (AZ: VG 3 L 76/25). Norbert Krüger, der Amtsdirektor von Peitz, hatte zuvor drei Plakate wegen angeblicher Beleidigung und Jugendgefährdung abhängen lassen – darunter auch ein Plakat in Regenbogenfarben und mit der Aufschrift “Fickt euch doch alle!” (queer.de berichtete). Laut dem Gericht könnten sich politische Parteien in ihrer öffentlichen Werbung auf die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit berufen. Dieses Grundrecht werde lediglich durch Strafgesetze eingeschränkt. Die verbotenen Plakate enthielten jedoch keine strafrechtlich relevanten Äußerungen. Gegen das Urteil kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Die Stadt hatte in einem Schreiben an “Die Partei” das Verbot damit begründet, dass die Plakate eine “unsittliche und verrohende Wirkung” auf Betrachter*innen haben könnten. Sie seien geeignet, “das moralische Empfinden weiter Teile der Bevölkerung drastisch zu verletzen”, insbesondere Kinder und Jugendliche seien gefährdet. Ein Satireansatz sei zudem nach Ansicht der Stadtbediensteten kaum zu erkennen. Amtsdirektor Krüger hatte das Verbot mit den Worten gerechtfertigt. “Der, der das liest, fühlt sich davon auf alle Fälle auch beleidigt.”
via queer: Sieg für “Die Partei” Brandenburg: Gericht hebt Verbot von Regenbogen-Wahlplakat auf
