Verleumdungsprozess – Kirchen-Streit in Jüterbog: Landgericht Potsdam verurteilt Arne Raue im Eilverfahren

Hat Jüterbogs Bürgermeister Arne Raue (AfD) Pfarrerin Mechthild Falk in einem YouTube-Video verleumdet? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Potsdam befasst. Der Streit zwischen Jüterbogs Noch-Bürgermeister Arne Raue (AfD) und der Pfarrerin Mechthild Falk ist vor dem Landgericht Potsdam gelandet. In dem Eilverfahren ist Raue nun zur Unterlassung verurteilt worden, wie Falks Anwälte mitteilten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Streitpunkt ist ein Video Raues, das er am 31. Dezember 2024 auf YouTube hochlud. Auslöser war der damalige Anschlag in Magdeburg, der mehrere Menschenleben forderte. (…) Doch nach Minute zwei schwenkt Raue inhaltlich von Magdeburg nach Jüterbog, genauer zur Pfarrerin Mechthild Falk. „Die über Jahre nichts anderes zu tun hat, als Straftaten ihrer Neuankömmlingsschützlinge zu decken.“ Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung von Jüterbogs Bürgermeister? Dagegen wendete sich Falk. Das Gericht musste klären, ob es sich bei Raues Äußerung in dem Video um eine zulässige Meinungsäußerung oder eine falsche Tatsachenbehauptung handelte. Letztere wäre verleumderisch. Raue dürfte das nicht weiter behaupten. (…) In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter zuvor noch einen Vergleichsvorschlag gemacht: Raue solle die Passage aus dem Video entfernen. Gegebenenfalls wird er in die nächste Instanz gehen. Doch dazu war er nach telefonischer Rücksprache mit seinem Anwalt nicht bereit. Anwalt Genth sagte ergänzend, dass Raue nicht nachvollziehen könne, warum er „in einem 18-minütigen Video auf jede Zeitform achten“ solle.

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siehe auch: Jüterbog: Gericht entscheidet gegen AfD-Bürgermeister Arne Raue Bürgermeister Arne Raue aus Jüterbog (Brandenburg) hatte in einem Youtube-Video Falschbehauptungen über die ehemalige Pfarrerin Mechthild Falk aufgestellt. Sie hat sich nun vor Gericht durchgesetzt. Der scheidende Jüterboger Bürgermeister Arne Raue, der bei der Bundestagswahl für die AfD ein Mandat errungen hat und in den Bundestag einzieht, ist vom Amtsgericht Potsdam verurteilt worden, Falschbehauptungen über die ehemalige Pfarrerin Mechthild Falk zu unterlassen. In einem Youtube-Video vom 31. Dezember 2024 hatte Raue falsche Aussagen über Falks Arbeit mit Migrantinnen und Migranten verbreitet. Falk wehrte sich juristisch – mit Erfolg. Der Gemeindekirchenrat der Gesamtkirchengemeinde Jüterbog/Kloster Zinna dankte Falk für ihr Engagement und betonte die Bedeutung ihrer Arbeit. Pfarrer Tileman Wiarda, Vorsitzender des Gemeindekirchenrats, erklärte: „Es ist gut, dass gerade in diesen Zeiten Menschen wie Pfarrerin Falk solche Behauptungen nicht unwidersprochen lassen, sondern dass sie bereit war und ist, für ihre Überzeugungen einzustehen und dabei standhaft und mutig bleibt. Wir alle können uns von dieser Haltung eine Scheibe abschneiden. Ein großer Dank an Frau Falk im Namen der gesamten Kirchengemeinde.“

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg AfD unterliegt erneut vor Gericht wegen Verfassungsschutzbericht

Das Bundesinnenministerium muss den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur AfD weiterhin nicht korrigieren. Die in dem Bericht getroffenen Aussagen zu einem bestehenden Extremismuspotenzial in der Partei sind nicht zu beanstanden, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag mitteilte. (Az.: 1 S 18/24). Die AfD war im Verfassungsschutzbericht des Bundes von 2022 erwähnt worden. Darin heißt es, die Partei habe “gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10.000 Personen”. Das seien “30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder”. (…) Die Berichterstattung des Bundesinnenministeriums verstoße nicht gegen die Gebote staatlicher Neutralität und Sachlichkeit. Diese Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht nun. Die Entscheidung der Vorinstanz sei nicht zu beanstanden, entschieden die Richter. Verfassungs- oder europarechtliche Vorgaben stünden der Veröffentlichung demnach nicht im Wege.

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siehe auch: Entscheidung erster Instanz bestätigt AfD scheitert erneut vor Gericht: Verfassungsschutz muss Extremismuspotenzial nicht korrigieren. Die AfD hat eine weitere juristische Niederlage im Streit um ihre Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2022 erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass das Bundesinnenministerium das „extremistische Personenpotenzial“ wie erfolgt benennen darf. Die AfD hatte dies als unhaltbar bezeichnet. Die AfD hat im Streit über Angaben zu ihrem Extremismuspotenzial im Verfassungsschutzbericht des Bundes eine weitere juristische Niederlage eingesteckt. Das Bundesinnenministerium müsse Aussagen im Bericht 2022 zum „extremistischen Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen“ oder „30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder“ weiterhin nicht korrigieren, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die AfD hatte geklagt. Sie halte die Aussagen für rechtlich und tatsächlich nicht haltbar, erläuterte das Gericht. In einem Eilverfahren Anfang 2024 war aber schon das Verwaltungsgericht in erster Instanz zu dem Schluss gekommen, dass der Bericht nicht korrigiert werden müsse. Blick auf den ehemaligen „Flügel“ Damals befanden die Richter, das Ministerium sei nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren. Dies gelte, soweit es hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür gebe, hieß es. Bei einem Teil der AfD-Mitgliedschaft lägen solche tatsächlichen Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential vor.

Sparkasse Chemnitz muss Konto für rechtsextreme Partei führen

Die Sparkasse Chemnitz muss den “Freien Sachsen” ein Konto gewähren. Einen Rechtsstreit dagegen hat das Kreditinstitut nun endgültig verloren. Die Bank nutzt die Gebühren des unliebsamen Kunden jedoch für Projekte, die Vielfalt und Demokratie fördern – zuletzt für eine Initiative für queere Migranten. Die Sparkasse Chemnitz muss ein Konto für die “Freien Sachsen” führen. Laut Gericht geht die Chancengleichheit für rechtsextrem eingestufte Partei geht vor der Fürsorgepflicht eines Unternehmens für seine Mitarbeiter. Mit den Kontoführungsgebühren der Freien Sachsen unterstützt die Sparkasse Chemnitz nun Demokratieprojekte. Die Sparkasse Chemnitz darf der rechtsextremen Kleinstpartei “Freie Sachsen” kein Konto verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden. Über das Urteil hat das Kreditinstitut am Donnerstag informiert. Die Sparkasse hatte sich seit 2021 gegen die Kontoeröffnung gewehrt. Den Schritt hatte das Geldinstitut mit dem Schutz ihrer Mitarbeiter und Kunden begründet und auf das Parteiprogramm der Freien Sachsen verwiesen, das die Grundrechte der Mitarbeiter und Kunden massiv bedrohe. Das Gericht entschied jedoch, dass eine Verweigerung des Kontos nicht zulässig sei.

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8 years for Limburg man that led online neo-Nazi terrorist network that encouraged youngsters to carry out attacks – #terror #LokHimUp

A 24-year-old man from the Limburg municipality of Diepenbeek has been sentenced to 8 years’ imprisonment by a court in Antwerp. The man was found guilty of being the leader of the online neo-Nazi terrorist network Sturmjäger Division. The court said that he had encourage young people the world over to carry out terrorist attacks. He was said to have “a leading position” within the chat groups, a position that he used to encourage others to carry out attacks.  “He encouraged them to overthrow democracy” Neo-Nazi messages and extreme racist statements In 2023, the Belgian State Security Service received the man’s phone number from the Dutch security services. It had cropped up during the Dutch Security Service’s investigation The Base, a neo-Nazi movement founded in 2018 by American Rinaldo Nazzaro. An examining magistrate was appointed to lead an investigation into the Diepenbeek man’s suspected terrorist activities and his data traffic was scrutinised. He ran Sturmjäger Division, a publicly-accessible chat group on Telegram that has some two hundred followers around the world. In it, neo-Nazi messages and extreme racist statements were shared. He also managed a number of private chat groups. Those who wanted to belong to them first had to pass a selection procedure. It was in these private chat groups that he encouraged his followers to commit violent acts. After an undercover detective managed to infiltrate the groups, the suspect was finally able to be arrested in November 2023. During property searches, investigators found, amongst other things, Nazi flags and swastikas as well material to make pipe bombs and Molotov cocktails.  Terrorist group that “spread hatred internationally on a large scale” According to the court, the man was clearly inspired by The Base. Both groups are supporters of a strand within far-right extremism that seeks to establish a white ethno-state by creating tension and chaos through acts of violence. They regard Muslims, Jews, people that are not white and members of the LGBTQ+ community as the enemy.

via vrt: 8 years for Limburg man that led online neo-Nazi terrorist network that encouraged youngsters to carry out attacks

“Querdenker” soll wegen Plakataktion über Bahnstrecke in Haft

Das Landgericht Würzburg hat einen mutmaßlichen Anhänger der Querdenkerszene wegen Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann einen Zug zu einer Schnellbremsung gezwungen hatte. Mehr als vier Jahre nachdem mutmaßliche “Querdenker” über eine Bahntrasse in Unterfranken Plakate gespannt hatten, hat das Landgericht Würzburg einen der Beteiligten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen Nötigung soll der Mann ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine weitere Angeklagte wurde in dem Berufungsprozess freigesprochen. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der 40-jährige Familienvater am Dreikönigstag 2021 an der Planung der Aktion beteiligt war. In der Nähe des unterfränkischen Thüngen hatten Personen Planen über eine Zugstrecke gespannt. Diese Plakate waren an Holzlatten befestigt. Ein aus Schweinfurt kommender ICE hatte eine der Planen durchfahren. Der Lokführer leitete eine Schnellbremsung ein. Verletzte gab es nicht. Durch die anschließende Verspätung entstand der Bahn ein Schaden in fünfstelliger Höhe. Der Zug konnte nach vier Stunden weiterfahren. Richter: Keine Zweifel an Täterschaft Zwar könne nicht bewiesen werden, dass der Vater von vier Kindern am Tattag auch am Tatort war. Allerdings sei eine Beteiligung des Mannes an der Planung der Aktion nachgewiesen, etwa weil sein Auto an der Bahnstrecke gesehen worden sei. “An seiner Täterschaft bestehen für die Kammer keine Zweifel”, sagte der Richter.

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„Shoot Refugees“: AfD-Frau wegen ‘Volksverhetzung verurteilt

Vor dem Landgericht Wuppertal wurde jetzt ein Berufungsverfahren mit Mülheimer Beteiligung verhandelt, der bundesweit bei der AfD ein Beben ausgelöst hatte. Es ging auf einen Aufruf zum Töten von Flüchtlingen. Mülheims abtrünniger AfD-Chef war nun als Verteidiger seiner Lebensgefährtin gefordert. Abzuwenden galt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Als Fraktions- und Parteichef der Mülheimer AfD strebte Alexander von Wrese lange Zeit nach Höherem, sah seine Zeit als Abgeordneter in Berlin kommen. Die AfD aber ließ den Juristen nicht emporkommen, in Mülheim führten seine parteiinternen Widersacher erfolgreich Revolte gegen ihn, sodass er zuletzt gar seinen Austritt aus der Partei erklärte. Im Hintergrund bereitet von Wrese ein politisches Comeback vor, in der Woche vor der Bundestagswahl hatte er aber zunächst einen Termin zu bestreiten, den er gerne im stillen Kämmerlein abgehandelt hätte. Vor dem Landgericht Wuppertal trat von Wrese an, um seiner Lebensgefährtin Manuela P., selbst für die AfD aktiv, sporadisch auch in Mülheim, einen Eintrag im Strafregister zu ersparen: wegen Volksverhetzung und Billigung einer Straftat. 8:::9 Auslöser des Strafverfahrens war eine Story, die P. am 5. August 2023 über ihren öffentlich zugänglichen Instagram-Kanal abgesetzt hatte, dem mehr als 2000 Menschen folgen und über den sie etwa auch Posts abgesetzt hat, die über die Gruppe „Lukreta“ ihre Nähe zur Identitären Bewegung offenbaren oder sie mit AfD-Rechtsextremist Björn Höcke zeigen. Hinterlegt mit Bildern, hieß es dort: „Save the bees – Plant more trees – Clean the seas – Shoot Refugees“ (Schütz die Bienen – Pflanze mehr Bäume – Säubere die Meere – Erschieße Flüchtlinge). Das Amtsgericht Wuppertal hatte die 30-Jährige dafür im Juni 2024 wegen der Billigung von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. (…) Zur Sache reklamierte der Anwalt aus Selbeck, dass seine Lebensgefährtin den volksverhetzenden Post, der zweifelsohne „völlig inakzeptabel“ und „moralisch-inhaltlich verwerflich“ sei, versehentlich abgesetzt habe. Sie habe jene Vorlage eigentlich abgeändert, das „Shoot Refugees“ durch „Stopp Refugees“ ersetzt, dann aber durch „ein dummes Versehen“ das Original in die Welt gesetzt. Von Wrese wollte der 30-Jährigen auch zugutegehalten sehen, dass sie sich, nachdem sie durch einen nicht näher benannten „Hinweis von Dritten“ aufmerksam gemacht worden sei, mit einem weiteren Post distanziert und entschuldigt habe. Tatsächlich ließ das Landgericht für Geständnis und Entschuldigung Milde walten, ebenso für den Umstand, dass P. bis dato nicht vorbestraft war. In der Sache aber blieb es unnachgiebig und folgte der Wertung der Staatsanwaltschaft, dass die 30-Jährige nur „Schutzbehautungen“ vorbringe im Ansinnen, straffrei davonzukommen (…) Die Verurteilung wegen Volksverhetzung und Billigung von Straftaten blieb. Allerdings setzte das Landgericht die Geldstrafe niedriger an, weil es anerkannte, dass P. als Selbstständige mit einem Pflegedienst und aktuell nur drei Patienten nach eigener Aussage ein monatliches Einkommen nur knapp oberhalb des Bürgergeldes erzielt. Die 30-Jährige soll nun nur noch 60 Tagessätze à 30 Euro zahlen müssen, zahlbar in monatlichen Raten von 70 Euro. Auch soll ein Viertel der Gerichtskosten auf Staatskasse gehen.

viA DERWESTEN. VOLKSVERHETZUNG „Shoot Refugees“: AfD-Frau wegen Volksverhetzung verurteilt

Landgericht Ellwangen verurteilt “Reichsbürger” wegen unerlaubtem Waffenbesitz

Ein 49-jähriger Neresheimer aus der “Reichsbürger”-Szene war wegen Waffenhandels angeklagt. Von diesem Vorwurf wurde er freigesprochen. Warum er trotzdem ins Gefängnis muss. Das Ellwanger Landgericht hat den 49-Jährigen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Angeklagt war er unter anderem wegen des Handels mit Waffen. Er soll 110 Metallstücke verkauft haben, die zu Pistolenläufen umgearbeitet werden können. Doch das Gericht bekam den Eindruck, dass damit nicht wirklich funktionsfähige Waffen hergestellt werden könnten. Daher wurde der Mann in diesem Punkt freigesprochen. Seine Ehefrau wurde von allen Vorwürfen freigesprochen. Der 49-jährige Neresheimer sitzt derzeit eine zweijährige Gefängnisstrafe ab, zu der der Mann Ende März 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden war. Diese wurde bei der neuen Strafe eingerechnet. (…) Außer den Laufbündeln hatten die Ermittler bei dem 49-jährigen Neresheimer und seiner Frau auch Schwarzpulver und Armbrüste samt Pfeilen entdeckt, aber auch ein Laserpunktvisier, eine Machete, ein Langschwert – und auf dem sichergestellten Laptop etwas, das nicht so recht zu den übrigen Funden passt: kinderpornographisches Material. Auch das war Teil der Anklage gegen den 49-Jährigen. (…) Das Ehepaar gehört mutmaßlich des “Reichsbürger”-Szene an. Darauf lässt zum einen die Kleidung des Ehemannes schließen. Die T-Shirts, die er an den Verhandlungstagen trug, hatten die Aufschriften “racist” (Rassist) und “white lives matter” (weiße Leben zählen). Zum anderen hatte er am ersten Verhandlungstag auf die Frage des Richters, ob er deutscher Staatsbürger sei, geantwortet, er sei “Bürger des Deutschen Reiches”. Außerdem teilte er mit, er sei im NS-Geist erzogen worden und hege “judengegnerisches Gedankengut”. Auch seine Frau sagte im Lauf der Verhandlung, sie sei ein Nazi.

via swr: Landgericht Ellwangen verurteilt “Reichsbürger” wegen unerlaubtem Waffenbesitz