War Is Here’: The Far-Right Responds to Charlie Kirk Shooting With Calls for Violence

‘ Prominent far-right figures and elected officials have called for vengeance following the death of conservative activist Charlie Kirk. MINUTES AFTER RIGHT-WING activist Charlie Kirk was fatally shot while speaking at an event in Utah on Wednesday, far-right influencers and extremist communities lit up social media with calls for violence against the left. Kirk, the cofounder of the conservative youth organizing group Turning Point USA, was shot and killed while taking questions at a TPUSA event held at Utah Valley University. Law enforcement officials said late afternoon Wednesday that a “person of interest” was in custody, but that individual was later released. No motive has yet been reported by authorities. Despite this, many far-right influencers and Republican officials immediately blamed the left for carrying out the shooting. In some extremist groups, members called for civil war and violent retribution. “This is a war, this is a war, this is a war,” said Alex Jones, the influencer and school-shooting conspiracy theorist, during a livestream on his Infowars channel. “For years those on the radical left have compared wonderful Americans like Charlie to Nazis and the world’s worst mass murderers and criminals,” said President Donald Trump in a taped address posted to his Truth Social account. “This kind of rhetoric is directly responsible for the terrorism that we’re seeing in the country today.” Oath Keeper founder Stewart Rhodes, who had his sentence for seditious conspiracy with regards to the January 6 Capitol riot commuted by Trump earlier this year, announced on Infowars that it was time to restart his militia group in order to provide public protection for figures like Kirk. “I’m going to be rebuilding the Oath Keepers, and we will be doing protection again,” said Rhodes. “If my security team had been at that event, if they had been up there on the high point, looking for potential threats, they would have saved Charlie Kirk from being shot.” Rhodes then called on Trump to “do what’s right, what’s necessary” and “invoke the Insurrection Act” in the wake of the shooting. “You should declare the left in this country is in obvious open rebellion against the law of the United States. They’re committing insurrection, they’re aiding and abetting an invasion, and they’re blocking the execution of federal law,” Rhodes said. More mainstream right-wing commentators and lawmakers have also joined in the rush to blame the left and call for action.

via wired: War Is Here’: The Far-Right Responds to Charlie Kirk Shooting With Calls for Violence

Neo-Nazi family whose music called for racial violence jailed

Talland organised a gig at the Corpus Christi Club in Leeds on September 21 2019 at which both children performed songs that incited racial hatred in front of an audience that responded by making Nazi salutes, a court heard. A neo-Nazi music producer and his two children who created and distributed songs that called for people to “paint the walls with n* blood” have been jailed. Robert Talland, 59, of Waltham Abbey, was sentenced to four years’ imprisonment with 12 months on extended licence. His son Stephen Talland, 36, of Harlow, received an imprisonment sentence of two years and his daughter, Rosie Talland, 33, was sentenced to 18 months in custody. Talland organised a gig at the Corpus Christi Club in Leeds on September 21 2019 at which both children performed songs that incited racial hatred in front of an audience that responded by making Nazi salutes, a court heard. He managed his children’s band, Embers Of An Empire, and was a leading figure of the “Blood & Honour” neo-Nazi network which promoted their ideology through “performances by far-right bands at gatherings of supporters of the neo-Nazi cause”, a judge said. (…) “In addition each of you were heavily involved in the neo-Nazi Blood & Honour music network. The concerts were characterised by the display of extreme right-wing symbiology including Nazi flags and banners, and provided a forum for the encouragement through music of racial hatred and neo-Nazi ideology.” Robert Talland also ran a record label, Rampage Productions, which distributed CDs by neo-Nazi groups. The albums encouraged racial violence with songs calling for people to “paint the walls with n* blood”, “join the fight against race mixers”, “hunt the reds” and “let the blood flow”, the court heard.

via dailyrecord: Neo-Nazi family whose music called for racial violence jailed

siehe auch: Family who used neo-Nazi music to incite racial hatred jailed Robert Talland is sentenced for two counts of encouraging terrorism after distributing CDs of bands which encouraged attacks on racial minorities. His son Stephen and daughter Rosie were found guilty of stirring up racial hatred through the lyrics in their songs. A father and his two adult children who used neo-Nazi music to incite racial hatred have been jailed. Robert Talland, 59, was sentenced at Woolwich Crown Court on Thursday alongside his son Stephen, 36, and 33-year-old daughter Rosie. The 59-year-old, of Waltham Abbey, was also convicted in June of two counts of encouraging terrorism after distributing CDs of bands which encouraged attacks on racial minorities, and one count of possessing racially inflammatory material. He was sentenced to four years’ imprisonment with 12 months on extended licence. Stephen and Rosie Talland were also found guilty of stirring up racial hatred through the lyrics in their songs. Stephen, of Harlow, received a two-year jail term while Rosie was sentenced to 18 months in custody. Robert Talland organised a gig at the Corpus Christi Club in Leeds on 21 September 2019 at which both children performed songs that incited racial hatred in front of an audience that responded by making Nazi salutes, Woolwich Crown Court heard.

Verdacht der Bestechlichkeit und Geldwäsche – Razzia bei AfD-Politiker Maximilian Krah

Razzia beim AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah: Korruptionsermittler durchsuchen seine Büros, Wohn- und Geschäftsräume. Es geht um mutmaßliche Bestechlichkeit, Geldwäsche und Zahlungen aus China. Korruptionsermittler durchsuchen derzeit die Wohn- und Geschäftsräume sowie das Bundestagsbüro des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage von t-online mit. Einsatzorte seien Berlin, Dresden und Brüssel. Die Durchsuchung sei vom Oberlandesgericht Dresden angeordnet worden. t-online-Reporterin Annika Leister berichtete von Polizeikräften in und vor Krahs Büro im ersten Obergeschoss des Bundestags. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit Mai gegen Krah wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Am Donnerstagmorgen hatte der Bundestag dann Krahs parlamentarische Immunität aufgehoben und damit den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt.

via t-online: Verdacht der Bestechlichkeit und Geldwäsche Razzia bei AfD-Politiker Maximilian Krah

siehe auch: Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche – Bun­destag hebt Maxi­mi­lian Krahs Immunität auf. Ermittler konnten Büros und Wohnungen Krahs wegen Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche durchsuchen, nachdem das Plenum am Donnerstag seine politische Immunität aufgehoben hatte. Krah weist die Vorwürfe zurück. Der Deutsche Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah aufgehoben und damit den Weg für die Vollziehung gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse freigemacht. Das Plenum stimmte einem entsprechenden Antrag zu. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) unterbrach hierfür kurzfristig die laufende Debatte über ein Pflegegesetz. (…) Nach der Aufhebung der Immunität wurden, nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, sowohl Krahs Büroräume im Bundestag als auch Wohn- und Geschäftsräume in Dresden sowie mit Unterstützung europäischer Behörden in Brüssel durchsucht.

Katholische Kirche angezündet – AfD stellt in Wickede/Ruhr verurteilten Brandstifter für die Ratswahl auf

Ein Brandstifter als Lokalpolitiker: In der Gemeinde Wickede/Ruhr hat die Alternative für Deutschland (AfD) auf einem vorderen Listenplatz einen Bewerber aufgestellt, der in der lokalen Presse kontrovers diskutiert wird. Es handelt sich um einen rechtskräftig verurteilten Straftäter, der 12 Jahre zuvor eine katholische Kirche angezündet hatte, Dies hatte er gestanden und war dafür in Haft gegangen. Das Schöffengericht Soest hatte den damals 51 Jahre alten Wickeder  am 5. März 2015 zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er eine versuchte und eine vollendete Brandstiftung gestanden hatte. Zum Zeitpunkt seines Prozesses saß der Mann bereits wegen anderer Straftaten in der Justizvollzugsanstalt Schwerte, berichtet das Onlineportal wickedepunktruhr. Nachdem ein Brandlegungsversuch an einem leer stehenden Wohnhaus im Juli 2013 noch durch aufmerksame Zeugen verhindert worden war, zündete der Mann am 9. August 2013 die katholische St.-Antonius-Kirche in Wickede an. Das Feuer erlosch von selbst, richtete aber Schaden in Höhe von zirka 50.000 Euro an.

via ausblick am hellweg: Katholische Kirche angezündet – AfD stellt in Wickede/Ruhr verurteilten Brandstifter für die Ratswahl auf

AG Hannover bejaht fristloses Kündigungsrecht -Wer den Ver­mieter ras­sis­tisch belei­digt, ver­liert die Woh­nung

Bei hochgradig rassistischen Beleidigungen durch den Mieter sei das Festhalten am Mietverhältnis für den Vermieter unzumutbar, so das Amtsgericht Hannover. Foto: New Africa Einem Mieter fristlos zu kündigen und ihn schnell vor die Tür zu setzen, ist nur in schwerwiegenden Fällen möglich. Beleidigungen wie “Bald kommt die AfD! Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!” seien ein solcher Fall, so das AG. Das Amtsgericht (AG) Hannover hat eine Frau zur Räumung und Herausgabe einer von ihr bewohnten Immobilie verurteilt. Es bestätigte die außerordentliche Kündigung des Vermieters, nachdem die Mieterin diesen in rassistischer Weise erheblich beleidigt hatte (Az. 465 C 781/25, Urt. v. 10.09.2025). Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 1 i. V. m. § 573 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllt seien. Danach kann ein Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, insbesondere der übereinstimmenden Aussagen zweier unabhängiger Zeugen, war das Gericht davon überzeugt, dass die beklagte Mieterin den auf Räumung klagenden Vermieter mit Aussagen wie “Ihr Kanaken!”, “Scheiß Ausländer!” und “Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!” beleidigt hatte. Diese Äußerungen seien als hochgradig rassistisch, menschenverachtend und ehrverletzend zu qualifizieren und stellten eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar.

via lto: AG Hannover bejaht fristloses Kündigungsrecht Wer den Ver­mieter ras­sis­tisch belei­digt, ver­liert die Woh­nung

BGH BESTÄTIGT URTEIL – AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt – #braunzone

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke bestätigt. Er hatte mehrfach die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte eigenen Angaben zufolge die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. SA-Parole auf zwei Veranstaltungen Der Politiker hatte bei öffentlichen Veranstaltungen in Merseburg und Gera die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Demnach wusste er um die Herkunft und das Verbot der Parole. Er habe sich nicht im Rahmen seines Mandats geäußert, sodass kein strafrechtlicher Schutz als Abgeordneter bestanden habe. Die Parole “Alles für Deutschland” war eine Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Organisation der NSDAP. Sie wurde im Nationalsozialismus unter anderem auf SA-Dolchen verwendet. In Deutschland gilt die Parole heute als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und fällt damit unter § 86a Strafgesetzbuch. Ihre öffentliche Verwendung ist strafbar. Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, wonach die Verwendung der Parole strafbar ist. Die Meinungsfreiheit sei in diesem Fall zulässig eingeschränkt worden, da es sich um ein Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation handelt.

via mdr: BGH BESTÄTIGT URTEIL AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt

siehe auch: AfD-Politiker muss Geldstrafen zahlen: BGH bestätigt Urteile gegen Höcke wegen NS-Parole Weil er eine verbotene SA-Parole verwendet hatte, wurde der thüringische AfD-Fraktionschef zu Geldstrafen verurteilt. Nun erklärt der Bundesgerichtshof die Urteile für rechtskräftig. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Es ging um zwei Vorfälle bei Veranstaltungen, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu vervollständigen. Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro; Verwendung von Nazi-Parolen BGH bestä­tigt Geld­strafen für Björn Höcke. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen der Verwendung von SA-Parolen verurteilt, der BGH hat die verhängten Geldstrafen bestätigt. Der Straftatbestand des § 86a StGB sei eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke wegen der Verwendung der SA-Parole “Alles für Deutschland” bestätigt und seine Revisionen zurückgewiesen (Beschl. v. 20.08.2025, Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Damit sind die Urteile des Landgerichts (LG) Halle aus Mai und Juli 2024 rechtskräftig, mit denen der Politiker zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt worden war. Der für die Entscheidungen einschlägige Straftatbestand ist § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB), der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte Höcke in zwei Fällen die Losung “Alles für Deutschland” genutzt, die nach Einschätzung der Gerichte im Nationalsozialismus eine zentrale Parole der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) dargestellt hat. Sie habe damit den Charakter eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne des § 86a StGB. Der BGH hob hervor, dass das Landgericht tragfähig dargelegt habe, dass sich die SA die Parole zu eigen gemacht habe und Höcke diesen historischen Bezug auch kannte. Damit sei der subjektive Tatbestand – vorsätzliches Handeln – erfüllt worden. Auch die Einwände Höckes, seine Redebeiträge seien durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gedeckt, ließ der BGH nicht gelten. Die Strafnorm des § 86a StGB stelle eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit dar, da sie dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung diene. In der Abwägung überwiege das öffentliche Interesse an der Abwehr nationalsozialistischer Propaganda schwerer als Höckes Meinungsfreiheit

screenshot youtube: Björn Höcke (Symbolbild)

Mehrere Ermittlungsverfahren – Hat die JVA Weiterstadt ein Rassismus- und Sexismusproblem?

Rassistische Schmierereien, ein Nazi-Gruß und das Begrapschen einer Kollegin – Vorfälle unter den Mitarbeitenden der größten hessischen Justizvollzugsanstalt beschäftigen immer wieder die Staatsanwaltschaft. Das Justizministerium sieht dennoch keinen Grund zur Sorge. (…) Mai 2021: Ein Bediensteter der JVA Weiterstadt grüßt beim Betreten des Stationsbüros mündlich mit der NS-Grußformel “Sieg Heil”. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Darmstadt wird das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingestellt, da das Merkmal des Verbreitens oder öffentlichen Verwendens nicht vorliegt. (…) März 2022: Das Namensschild eines JVA-Bediensteten mit Migrationshintergrund in Weiterstadt wird mit einem rassistischen Schriftzug beschmiert. Es soll sich dabei um das Schimpfwort “Kanackensau”, mit dem Buchstaben “S” in Form einer Sigrune gehandelt haben, wie die Staatsanwaltschaft Darmstadt dem hr auf Nachfrage mitteilte. Zugang zu dem Bereich haben Bedienstete sowie externe Reinigungskräfte. Ein Täter kann nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt werden, so dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Vermeintliche Schüsse während Dienstes im Wachturm Mai 2022: Der JVA-Bedienstete, dessen Spind zwei Monate zuvor mit dem rassistischen Spruch beschmiert wurde, schiebt Nachtwache auf einem Turm der JVA Weiterstadt, als er von außerhalb ein Schussgeräusch wahrnimmt, so die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Auch ein weiterer Bediensteter bemerkt ein Schussgeräusch. Es entsteht die Sorge, dass der Wachturm beschossen wird. Ein Jäger, der sich in dem umgrenzenden Gebiet aufhält, nimmt insgesamt zwei Schussgeräusche wahr. Er gibt an, in der Nacht selbst nicht geschossen zu haben. An der Außenverglasung des Wachturmes werden zwei Beschädigungen an dem Panzerglas festgestellt. (…) Verdacht der sexuellen Belästigung 2024: Ein Bediensteter der JVA Weiterstadt steht im Verdacht, eine Bedienstete sexuell belästigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt das Verfahren nach Angaben des Justizministeriums aus Rechtsgründen ein (“keine Strafbarkeit des Verhaltens”). Der Bedienstete wird bis Mitte 2025 an eine andere JVA abgeordnet. Das Disziplinarverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die betroffene Bedienstete ist mittlerweile nicht mehr im Justizvollzugsdienst tätig. Ausländerfeindliche Äußerungen gegenüber Kollegen 2024: Ein Bediensteter steht im Verdacht, sich gegenüber zwei Kollegen mit sogenanntem Migrationshintergrund ausländerfeindlich geäußert zu haben. Gegen ihn wird laut Justizministerium ein Disziplinarverfahren eingeleitet, ihm wird eine schriftliche Missbilligung ausgesprochen. Der Bedienstete wird an eine andere JVA versetzt.

via hessenschau: Mehrere Ermittlungsverfahren Hat die JVA Weiterstadt ein Rassismus- und Sexismusproblem?