Die Aschaf­fen­bur­ger AfD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Ra­mo­na Storm muss sich am Mon­tag, 21. Ju­li, vor dem Amts­ge­richt Aschaf­fen­burg ver­ant­wor­ten. Ihr wird die Ver­wen­dung von Kenn­zei­chen ver­fas­sungs­wid­ri­ger Or­ga­ne zur Last ge­legt. Konkret geht es laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die der Redaktion in Auszügen vorliegt, um ein Video mit einem Hitlergruß, das die Landtagsabgeordnete auf ihrer öffentlichen Facebookseite am 21. August 2023 eingestellt hat.  Auf dem Video ist demnach zu sehen, wie eine Person am Rande einer Demonstration am 20. August 2023 – offenkundig ein Gegner des Umzugs von Querdenkern und Rechtsradikalen –  in der Aschaffenburger Innenstadt mehrere Sekunden mit der linken Hand einen Hitlergruß zeigt und mit der rechten Hand ein “Hitlerbärtchen” andeutet.  Dieses Video versah Storm laut Staatsanwaltschaft mit dem Kommentar “Hier ist ein Gegner der Demo von der ‘Bürgerinitiative Franken’ … schaut genau hin.” Der Hitlergruß fällt ausdrücklich unter verfassungswidrige Symbole. Storms Abgeordnetenimmunität war im Juli 2024 aufgehoben worden. Nach eigenen Angaben bekam sie einen Strafbefehl über 24.000 Euro – 120 Tagessätze à 200 Euro. “Ab 90 Tagessätzen gilt man übrigens als vorbestraft”, teilt sie in einer Pressemitteilung mit. Den Strafbefehl will Storm nicht akzeptieren, deshalb wird der Fall jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt.

via main-echo: Die Aschaffenburger AfD-Abgeordnete Storm muss vor Gericht: Es geht um einen Hitlergruß