Ex-Neonazi packt über #Potsdam-Treffen aus: #Remigration laufe auf “ethnische Säuberung” hinaus

Ahrens hat gegenüber der Rechercheplattform Correctiv neue Details zum umstrittenen Treffen mit Martin Sellner in Potsdam 2023 enthüllt. Die vergangenen Jahre beschreibt Erik Ahrens als “Fiebertraum”. Er sei “digitaler Nazi-Sektenführer” gewesen, nun will er den Ausstieg geschafft haben – und packt über seine früheren Kameraden aus. Etwa über jenes berüchtigte Treffen von Rechtsextremen in der Villa Adlon in Potsdam, dessen Enthüllung durch Correctiv im Jänner 2024 zu großflächigen Demos gegen rechts führte. Correctiv berichtete damals, dass Identitären-Kopf Martin Sellner in Potsdam einen “Masterplan zur Remigration” vorgestellt habe. Dabei sei es auch um die Vertreibung von nicht-assimilierten deutschen Staatsbürgern gegangen. Unter den Teilnehmern befanden sich etwa mehrere AfD-Politiker, der Jurist Ulrich Vosgerau und ein Kärntner Arzt. (…) Ahrens, früher Social-Media-Berater von AfD-Politiker Maximilian Krah, gab an, dass Sellner in Potsdam sehr wohl über deutsche Staatsbürger gesprochen habe. Diese “nicht-assimilierten” Personen seien “das größte Problem”, so Sellner laut Ahrens. Diese müsse man durch “maßgeschneiderte Gesetze” und hohen Assimilations- und Anpassungsdruck dazu bewegen, das Land zu verlassen. Die Remigration sei ein “Jahrzehnte-Projekt”, soll Sellner laut Ahrens gesagt haben. Der mutmaßliche Ex-Nazi gibt weiter in einer eidesstättigen Versicherung an, er habe das Konzept der Remigration zuvor in seiner Arbeit für “Die Österreicher”, eine – so Ahrens – “Tarnorganisation” der Identitären Bewegung, behandelt. Die Überlegungen liefen “faktisch auf eine ethnische Säuberung bzw. Vertreibung” hinaus, der Assimilationsdruck solle “freiwillig oder unfreiwillig” zur Ausreise führen. Hintergrund der Remigration ist die rechtsextreme Verschwörungstheorie des “großen Austauschs”: Migrationsfreundliche Parteien würden Zuwanderung ermöglichen, um sich eine Stimmenmehrheit zu sichern. Deshalb müsse man Migration stoppen und “nicht-assimilierte” Personen außer Landes bringen.

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siehe auch: Potsdamer Treffen Ende 2023 Früherer AfD-Influencer bestätigt »Remigrations«-Plan Der frühere AfD-Influencer Erik Ahrens hat eidesstattlich versichert, dass bei dem Treffen in einer Potsdamer Villa 2023 ein Plan zur »Remigration« besprochen wurde. Es sei um ein Konzept »ethnischer Säuberung« gegangen. Erik Ahrens, Teilnehmer des geheimen Treffens  von Rechtsextremen, Rechtskonservativen und AfD-Funktionären in der Potsdamer Villa Adlon im November 2023, hat erstmals eidesstattlich bestätigt, dass dort Pläne zur sogenannten Remigration entwickelt wurden. Die schriftliche Erklärung wurde von einem Notar in Berlin beurkundet. (…) In der eidesstattlichen Versicherung schreibt Ahrens nun, er sei an der Ausarbeitung des »Remigrations«-Konzepts, das in Potsdam vorgetragen wurde, beteiligt gewesen. Er beschreibt das Vorhaben als einen Plan, der auf »ethnische Säuberungen bzw. Vertreibungen« hinauslaufe – »freiwillig oder unfreiwillig«. Das Konzept wurde demnach von Martin Sellner, dem bekanntesten Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung, vorgestellt. Besonders brisant: Der AfD-Fraktionschef in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, soll laut Ahrens bei dem Treffen angekündigt haben, das Konzept in seinem Bundesland umzusetzen, sollte die AfD dort an die Regierung kommen. »Correctiv« hatte bereits damals berichtet, dass Siegmund bei dem Treffen davon sprach, ausländische Restaurants unter Druck zu setzen, um das Leben für »dieses Klientel« unattraktiv zu machen; Teilnehmer an Potsdam-Treffen versichert: „Remigration“ von Staatsbürgern wurde geplant Erstmals bestätigt ein Teilnehmer des Potsdamer Treffens vor dem Notar: Die Zusammenkunft war geheim – und dort wurde ein „Masterplan“ besprochen, in dessen Verlauf die „Remigration“ auch für „nicht-assimlierte Staatsbürger“ vorgeschlagen wurde. Für den Teilnehmer war dies ein Tarnbegriff für Vertreibung und sogar „ethnische Säuberung“. (…) Ahrens erklärt schriftlich und vom Notar beurkundet: Das in Potsdam vorgestellte „Remigrations“-Konzept laufe auf „ethnische Säuberungen bzw. Vertreibungen“ auch von deutschen Staatsbürgern hinaus – „freiwillig oder unfreiwillig“. Und weiter: Der Kopf der rechtsextremen Gruppe „Identitäre Bewegung“, Martin Sellner, schlug bei der Zusammenkunft explizit die „Remigration“ für „nicht-assimilierte Staatsbürger“ vor. Ahrens schreibt in seiner eidesstattlichen Versicherung auch: Der Organisator des Treffens in Potsdam schlug die Einrichtung einer Expertenkommission vor, die für die Umsetzung des „Remigrations“-Konzepts zuständig sein solle. Diese Kommission solle die juristischen, logistischen und ethischen Aspekte möglichst konkret vorbereiten. Im Falle, dass eine patriotische Kraft in Deutschland an die Macht komme, habe man auf diese Weise schon einmal einen möglichst konkreten Plan in der Schublade – so äußerte sich der Organisator laut Ahrens.

Auszug / screenshot eidesstaatliche Erklärung; https://kurzlinks.de/x09k

THÜRINGER VERFASSUNGSGERICHT – Wer darf Jurist werden? Gericht verhandelt AfD-Klage wegen Zulassungsverfahren

Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar verhandelt eine Klage gegen das Zulassungsverfahren für angehende Juristen. Eine Vorschrift erlaubt es, Bewerber vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln. Die AfD-Fraktion hält das für verfassungswidrig. ((…) Im Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (ThürJAG) heißt es, dass Bewerber von der Juristen-Ausbildung ausgeschlossen werden können, wenn sie aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung handeln. Die AfD-Fraktion hält das für verfassungswidrig und hat ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. (…) AfD-Rechtsvertreter Michael Elicker argumentiert, die Regelung verstoße gegen eine Vielzahl von Verfassungsrechten: Es schränke unter anderem die Berufsfreiheit von Menschen unzulässig ein, ebenso ihre Meinungsfreiheit, sie verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und auch gegen das Recht von Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Entscheidung soll im November fallen Für Nachwuchsjuristen ist die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst entscheidend, wenn sie Volljuristen werden wollen. Denn erst nach dem Abschluss dieses Vorbereitungsdienstes können sie ihr zweites Staatsexamen ablegen, das sie befähigt, sich zum Beispiel um ein Richteramt zu bewerben, Staatsanwalt zu werden oder als Rechtsanwalt zu arbeiten. Eine Entscheidung über die AfD-Klage steht noch aus. Nach Angaben des Verfassungsgerichts soll sie am 26. November verkündet werden.

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Ermittlungen in Augsburg – Mutmaßlich homophober Angriff – Anklage gegen vorbestraften Mann erhoben

Ein 17-Jähriger tötete 2019 einen Mann mit einem Faustschlag. Nun soll er an einem mutmaßlich homophoben Angriff beteiligt gewesen sein. Vier Männer sollen im März 2025 zwei Personen auf Augsburgs Feiermeile, der Maximilianstraße, zusammengeschlagen haben. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft München gegen die vier Verdächtigen im Alter von 22 bis 25 Jahren Anklage erhoben. Die Ermittler gehen davon aus, dass bei den mutmaßlichen Tätern auch eine feindliche Einstellung gegenüber Homosexuellen eine Rolle spielte. Das Landgericht Augsburg muss nun entscheiden, ob die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zugelassen und in einem Prozess verhandelt wird. Der Auseinandersetzung auf der Maximilianstraße soll laut Anklage eine Bemerkung eines der Geschädigten vorausgegangen sein. Einer der Angeschuldigten habe sich davon angesprochen gefühlt und den Geschädigten daraufhin homophob beleidigt. Der zweite Geschädigte habe die Situation anschließend schlichten wollen und sei daraufhin ebenfalls homophob beleidigt worden. Er habe sich die Beleidigungen nicht gefallen lassen, heißt es. Er sei auf eine Person der Vierergruppe zugegangen. Daraufhin hätten die Angeschuldigten auf beide Geschädigten eingeschlagen. (…) Der Fall hatte in Augsburg für Aufsehen gesorgt, weil unter den Angeschuldigten ein 22-Jähriger ist, der vor mehr als fünf Jahren mit einer Gewalttat bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Er hatte am Nikolausabend 2019 am Augsburger Königsplatz einen 49 Jahre alten Familienvater mit einem einzigen Faustschlag getötet.

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Drei Ex-AfD-Politiker unter Beschuldigten: Bundesanwaltschaft klagt Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“ an – #terror

Die rechtsextreme Gruppierung soll sich mit Militärübungen auf den Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet haben. Nun wurden acht mutmaßliche Mitglieder wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Bundesanwaltschaft hat acht mutmaßliche Mitglieder einer militanten Neonazi-Gruppe wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft den selbst ernannten „Sächsischen Separatisten“ unter anderem vor, Mitglieder beziehungsweise Rädelsführer einer rechtsextremistischen, terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Die acht Angeklagten waren Anfang November vergangenen Jahres an verschiedenen Orten in Sachsen sowie in einem Fall in Polen festgenommen worden. Sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Sie sollen sich auf den Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet haben, um dann mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Sachsen zu erobern, wie die Behörde in Karlsruhe nun mitteilte. Zuletzt habe die 2020 gegründete militante Gruppe etwa 20 Mitglieder gehabt. Sie habe „eine tiefe Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ verbunden. Sie sollen paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert haben, um sich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Umsturz vorzubereiten. In Sachsen hätten sie einen Staat gründen wollen, der sich an der Ideologie des Nationalsozialismus ausrichten sollte. Dazu hätten sie Vertreter der bisherigen staatlichen Ordnung „liquidieren“ und andere unerwünschte Menschen wie etwa Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner aus der Gegend entfernen wollen.

via tagesspiegel: Drei Ex-AfD-Politiker unter Beschuldigten: Bundesanwaltschaft klagt Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“ an

siehe auch: Terroranklage gegen mutmaßliche Mitglieder von Neonazi-Gruppe Wegen Terrorverdachts klagt die Bundesanwaltschaft acht mutmaßliche Mitglieder der selbst ernannten Sächsischen Separatisten an. Drei von ihnen waren in der AfD aktiv. Die Bundesanwaltschaft hat acht mutmaßliche Mitglieder der militanten Neonazi-Gruppe Sächsische Separatisten wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft den Männern unter anderem vor, Mitglieder beziehungsweise Rädelsführer einer rechtsextremistischen, terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Die Gruppe soll geplant haben, an einem unbestimmten “Tag X” mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen zu erobern, um dort einen am Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten. “Ebenso sollten unerwünschte Menschengruppen – insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner – durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden”, heißt es von der Bundesanwaltschaft. Die selbst ernannten Sächsischen Separatisten sollen sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft spätestens im November 2020 gegründet haben. “Hierbei handelte es sich um eine aus zuletzt etwa zwanzig Personen bestehende militante Gruppierung, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt war”, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. “Ihre Mitglieder verband eine tiefe Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.”; Anklage gegen “Sächsische Separatisten” erhoben. Sie sollen einen gewalttätigen Umsturz geplant haben. Nun erhebt der Generalbundesanwalt laut MDR Anklage gegen die mutmaßliche rechtsextreme Terrorgruppe “Sächsische Separatisten”. Im Fall eines Ex-AfD-Politikers sogar wegen versuchten Mordes. Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen die sogenannten “Sächsischen Separatisten” erhoben. Nach Recherchen von MDR und der taz wird acht Personen unter anderem die Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Anfang November 2024 waren Mitglieder der Gruppe in Sachsen und Polen festgenommen worden. Sie sollen sich den Ermittlungen zufolge auf einen sogenannten “Tag X” vorbereitet haben, an dem sie mit Gewalt Gebiete in Ostdeutschland unter ihre Kontrolle bringen wollten. Nach der geplanten gewaltsamen Übernahme habe die Gruppe laut Bundesanwaltschaft beabsichtigt, diese Gebiete militärisch zu kontrollieren und ein Gemeinwesen zu errichten, das sich am Nationalsozialismus orientiert.

»Zeckenbiss«: AfD-Politiker Stefan Hrdy verurteilt – #gewalt

AfD-Lokalpolitiker biss Gegendemonstranten bei Protest. Der ehemalige Polizist und AfD-Waffennarr Stefan Hrdy ist wegen einer Beißattacke gegen einen Aktivisten zu 90 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden. Neben der Strafe drohen dem in den Medien auch als »Wadenbeißer« bekannten Politiker der rechtsextremen Partei waffenrechtliche Konsequenzen. Das wichtigste Beweismittel ist eine veröffentlichte Videoaufnahme, die den Vorfall festhielt. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie Hrdy am Rande des AfD-Bundesparteitags im Juni 2024 aus seinem Auto steigt und auf eine Absperrung zuläuft, während er sein Handy auf Demonstrantinnen richtet. Als sich ihm die Aktivistinnen demonstrativ in den Weg stellen, lässt er sich in die Menge fallen und reißt dabei einen von ihnen zu Boden. Liegend greift Hrdy nach dessen Bein und beißt ihm in die Wade. Ein Polizist berichtete später im Zeugenstand davon, wie er Hrdy vom Geschädigten wegziehen musste. Im Video sind daraufhin deutliche Bissspuren zu erkennen. Der Geschädigte stellte selbst keine Anzeige. Die Staatsanwaltschaft sah dennoch ein besonderes öffentliches Interesse. Wohl auch, weil neben dem viralen Video ein Interview kursiert, in dem sich der Angeklagte mit dem »Zeckenbiss« brüstete. (…) Sie verurteilte den AfD-Politiker. Das dürfte für Hrdy Folgen haben: Der ehemalige Polizist hatte erst im April 2025 langwierig bis vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erkämpft, dass eine Mitgliedschaft in der AfD für einen Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht ausreicht. Für Hrdy gilt allerdings: Wer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wird, verliert in der Regel seine waffenrechtliche Erlaubnis. Hrdy wurde sogar zu 90 Tagessätzen verurteilt

via nd: »Zeckenbiss«: AfD-Politiker Stefan Hrdy verurteilt

Soldat in Husum nach Rassismus-Vorfall entlassen

In Husum hat es 2024 drei Fälle mit rechtsradikalem Hintergrund gegeben – an welchen Standort genau, ist unklar. Rassistische Äußerungen, rechtsradikales Gedankengut: Durch eine Anfrage der Linken im Bundestag werden drei Fälle dieser Art aus dem Jahr 2024 bei der Bundeswehr in Husum bekannt. Bei der Bundeswehr in Husum hat es im vergangenen Jahr drei gemeldete rechtsextreme Vorfälle gegeben, denen die Behörden nachgegangen sind. In einem Fall waren die Äußerungen so schwerwiegend, dass der betreffende Soldat entlassen wurde. (…) Die Antwort umfasst 280 Meldungen, bundesweit wurden 90 Soldaten entlassen, in vielen Fällen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Zum Vergleich: Die gleiche Abfrage für 2023 hatte 205 Vorfälle und 62 Entlassungen ergeben. Bundesweit beschäftigt die Bundeswehr etwa 180.000 Berufs- und Zeitsoldaten sowie Wehrdienstleistende und rund 80.000 zivile Angestellte.

via shz: Soldat in Husum nach Rassismus-Vorfall entlassen

Großeinsatz gegen Neonazi-Szene: #Razzia bei Küssel und weiteren 24 Örtlichkeiten

Hintergründe der Polizeiaktion noch unklar, auch Entschärfungsdienst vor Ort. Hausdurchsuchungen auch in der Steiermark. Karner spricht von Schlag gegen “alte rechte Szene”. Die österreichischen Behörden haben am Dienstag eine großangelegte Aktion gegen die rechtsextreme Szene durchgeführt. In den frühen Morgenstunden kam es zu zahlreichen Hausdurchsuchungen, unter anderem bei Österreichs bekanntestem Neonazi, Gottfried Küssel. Er und Kameraden besitzen in einem Gebäudekomplex im zweiten Bezirk Wohnungen, dort sind auch zwei rechtsextreme Vereine gemeldet. Auch der Entschärfungsdienst war vor Ort. Innenminister Gerard Karner nahm am Nachmittag Stellung zu dem Einsatz: Es sei in insgesamt fünf Bundesländern – neben Wien, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Oberösterreich – und somit an insgesamt 25 Örtlichkeiten zu Hausdurchsuchungen gekommen. Dabei stehen 16 Männer und eine Frau unter Verdacht der NS-Wiederbetätigung. Festgenommen wurde bisher niemand, das könne sich aber noch ändern, das werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, so Karner. Sichergestellt habe man laut Karner Waffen, Munition, Datenträger und Nazi-Propagandamaterial. Karner betonte, dass man einen Schlag gegen die “alte rechte Szene” unternommen habe. (…) Der 67-Jährige ist seit Jahrzehnten im Neonazi-Milieu aktiv, verbüßte deshalb auch mehrere Haftstrafen. 2011 wurde Küssel im Zuge der Ermittlungen gegen die Neonazi-Website Alpen-Donau.info nach einer Razzia im selben Gebäudekomplex verhaftet und in der Folge zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. (…) Küssel tauchte zuletzt auch rund um die Ermittlungen gegen die neonazistische Gruppierung “Sächsische Separatisten” auf, bei der zwei Söhne von Hans Jörg Schimanek aktiv waren. Schimanek war in den 1990er-Jahren nach Küssel eine der wichtigsten Figuren der sogenannten Vapo, der Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition. Auch der spätere Vizekanzler Heinz-Christian Strache besuchte die Vapo als junger Mann einmal. Küssel und Schimanek wurden beide für ihre Aktivitäten dort verurteilt, Schimanek wanderte danach nach Ostdeutschland aus.

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siehe auch: Großrazzia in Wien Hausdurchsuchungen in Umfeld von Neonazi Gottfried Küssel Österreichs Verfassungsschutz führte koordinierte Razzien gegen den mehrfach verurteilten Neonazi Gottfried Küssel und sein Netzwerk durch. Die Ermittlungen dauern an. Die österreichischen Sicherheitsbehörden haben am Dienstagmorgen eine koordinierte Aktion gegen die rechtsextreme Szene durchgeführt. Im Zentrum der Ermittlungen steht Gottfried Küssel, Österreichs wohl bekanntester Neonazi, in dessen Umfeld mehrere Hausdurchsuchungen stattfanden; Razzia bei Gottfried Küssel: die ersten Fotos Knapp vor acht Uhr: Augen­zeu­gen berich­ten „Stoppt die Rech­ten“ von einem Poli­zei­auf­ge­bot in der Wie­ner Leo­pold­stadt und über­mit­teln Fotos. Der Ort: Gott­fried Küs­sels Adresse. Die Lich­ten­au­er­gas­se im Czern­in­vier­tel ist für vie­le eine bekann­te Adres­se: Dort woh­nen der bekann­tes­te Neo­na­zi Öster­reichs, Gott­fried Küs­sel, und sein Gefähr­te aus VAPO- und Alpen-Donau-Zei­ten, Felix B.. Schon für die Alpen-Donau-Trup­pe dien­ten Erd­ge­schoß­räum­lich­kei­ten in der Lich­ten­au­er­gas­se als Treff­punkt. Damals hat­te dort die Feri­al­ver­bin­dung „Reich“ ihren Sitz. Heu­te heißt Küs­sels „Reich“ „Impe­ria“, Adres­se und ver­mut­lich auch ein­schlä­gi­ge Akti­vi­tä­ten sind die­sel­ben geblie­ben. Ange­sie­delt im Haus ist nicht nur die „Impe­ria”, son­dern eben­falls der „Ver­ein für Kul­tur und Kunst­schaf­fen­de”, als des­sen Obmann Küs­sel fungiert.