Die Festgenommenen waren zwischen 14 und 18 Jahre alt. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof schickte alle Fünf in Untersuchungshaft. Eine Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener soll Anschläge geplant und sich in Sprache und Strukturen eng an den Nationalsozialismus angelehnt haben. Was ein BGH-Beschluss nun offenlegt. Von „Rassenkrieg“ ist die Rede, es soll einen „Propagandaminister“ gegeben haben, ein 13-Jähriger wurde mutmaßlich Leiter der „Gestapo“: Nach der aufsehenerregenden Festnahme einer jungen Gruppe mutmaßlicher Rechtsterroristen macht ein Dokument des Bundesgerichtshofs (BGH) deutlich, wie eng sich die teils jugendlichen Beschuldigten an den Nationalsozialisten orientiert haben sollen. Mutmaßliche rechte Terrorzelle Die Bundesanwaltschaft hatte im Mai in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg fünf Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren festnehmen lassen. Die Behörde wirft ihnen Mitgliedschaft – und in einem Fall Unterstützung – einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung vor. Zudem geht es unter anderem um versuchten Mord und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge. Die Polizei durchsuchte ebenfalls in Sachsen und Thüringen Objekte. Bei den Ermittlungen geht es um eine mutmaßlich rechtsextremistische terroristische Vereinigung namens „Letzte Verteidigungswelle“. Die Gruppe sehe sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“, hatte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitgeteilt. Mit Anschlägen auf Asylunterkünfte und linke Einrichtungen habe sie das demokratische System der Bundesrepublik zum Zusammenbruch bringen wollen. Offen in sozialen Netzwerken unterwegs Der nun veröffentlichte BGH-Beschluss bezieht sich im Kern auf die Fortdauer der Untersuchungshaft eines der mutmaßlichen Rädelsführer. Erstmals werden so aber auch Details zu den Abläufen innerhalb der Gruppe öffentlich. Beispielsweise sollen die mutmaßlichen Mitglieder rassistische und antisemitische Nachrichten offen in sozialen Medien gepostet haben. Dabei hätten sie das „Dritte Reich“ und den Nationalsozialismus glorifiziert. „Ziel war es, das “eigene Land” in der Tradition der SA sowie im politischen Denken der NSDAP “zurückzuerobern” und im gesamten Bundesgebiet bewaffnete Treffen abzuhalten“, heißt es in dem Dokument. NSDAP steht für die von Adolf Hitler geführte Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei. Die Sturmabteilung (SA) war ihre paramilitärische Kampforganisation. Die Mitglieder der Gruppierung hatten dem Beschluss zufolge die Absicht, „einen Rassenkrieg auszulösen, bei dem zum Erhalt der “weißen Rasse” eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang gesetzt werden sollte, um im Ergebnis die liberale Demokratie zu beseitigen“. In Chats hätten sie immer wieder darüber diskutiert, wie dies erreicht werden könnte.

via sz: Rechtsextremer Terrorismus Wie eng sich die jungen Rechten an den Nazis orientierten