#AfD-#Gastredner soll 36.000 Euro für #Söder-#Beleidigung zahlen

Beim politischen Aschermittwoch der AfD in Osterhofen im Februar soll der österreichische Rechtspopulist Gerald Grosz Ministerpräsident Söder unter anderem als “Södolf” beschimpft haben. Jetzt erging ein Strafbefehl. Grosz soll 36.000 Euro bezahlen. Das Amtsgericht Deggendorf hat gegen den österreichischen Politiker Gerald Grosz einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erlassen. Grosz soll eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro zahlen, also 36.000 Euro, wie ein Sprecher des Amtsgerichts am Freitag der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage bestätigte. Der Anwalt von Grosz, Alexander Stevens, teilte mit, er habe Einspruch eingelegt. Die Grosz zur Last gelegten Taten seien “evident nicht strafbar”. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Grosz unter anderem vor, Söder am 22. Februar beim Politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Osterhofen als “Corona-Autokrat”, “Landesverräter” und “Södolf” bezeichnet zu haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er unter anderem “Horrorclown” genannt. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung von Personen des politischen Lebens sowie auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – Grosz soll bei der Veranstaltung unerlaubt ein Messer bei sich gehabt haben. Anwalt Stevens betonte, es gebe keinen Beweis, dass Grosz tatsächlich ein Messer bei sich gehabt habe. Die Äußerungen wiederum seien im Zusammenhang mit dem politischen Wirken der Betroffenen und “somit als fortgesetzte Sachmeinung in künstlerischer Einkleidung einzustufen”.

via br: AfD-Gastredner soll 36.000 Euro für Söder-Beleidigung zahlen

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Klage gegen Schultheater-Stück :„Danke dafür, AfD!“

Die AfD zog gegen ein Theaterstück einer Osnabrücker Gesamtschule vors Verwaltungsgericht Hannover. Das Stück ist aber von der Kunstfreiheit gedeckt. Hätten die Lehrer einschreiten müssen, als ihre Schüler an der Osnabrücker Gesamtschule Schinkel ein Stück mit dem Titel „Danke dafür, AfD!“ schrieben, probten und aufführten? Das ist die Kernfrage im Prozess, den die AfD Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen das niedersächsische Kultusministerium angestrengt hat. Das Stück kam 2019 zur Aufführung, schulintern. Drei Termine gab es, zu denen rund 70 Leute kamen. Ein vierter Termin wurde abgesagt. Das von den Schülern selbst verfasste Stück basiert auf Tweets von AfD-Funktionären, aus denen die Teilnehmer des Kurses „Darstellendes Spiel“ im 11. Jahrgang kleine Szenen entwickelten – mit den Mitteln des dokumentarischen Theaters wurden interaktiv verschiedene Orte des Schulgebäudes bespielt, durch das sich die Zuschauer bewegen mussten. Die AfD sieht sich von verschiedenen Szenen verunglimpft. Das Theaterstück unterstelle ihr unter anderem, für ein „arisches“ Familien- und völkisches Weltbild einzutreten, pauschale Ausländerfeindlichkeit zu propagieren, für einen Schießbefehl gegen Geflüchtete einzutreten, Gewalt zu befürworten, Antisemitismus zu relativieren und eine „Machtergreifung“ anzustreben. Das entspreche so nicht den Positionen der Partei, erläuterte ihr Anwalt vor Gericht. Andauernd würden außerdem Bezüge zum NS-System hergestellt und derbe persönliche Beleidigungen ausgesprochen. (…) Unbestreitbar geht das Stück mit der AfD hart und polemisch ins Gericht. Die Frage ist aber: Dürfen Schüler das? Die AfD macht geltend, hier habe die Schule ihre Neutralitätspflicht verletzt, die Lehrer hätten mäßigend einwirken müssen. „Wenn die Schüler beschlossen hätten, einen Porno aufzuführen, hätte man das doch auch nicht zugelassen“, argumentiert der AfD-Anwalt. Dem gegenüber steht die Kunstfreiheit der Schüler und Schülerinnen und das erklärte pädagogische und didaktische Ziel, sie sich selbst eine Meinung bilden und diese mit künstlerischen Mitteln ausdrücken zu lassen. Eine Indoktrination seitens der Lehrer vermochte das Gericht jedenfalls nicht zu erkennen – die Schüler hatten nämlich zuvor alle Stückvorschläge der Lehrkräfte abgelehnt. Und auch die detaillierte Darstellung der Entstehung des Stückes legte nahe, das es eben tatsächlich auf dem Mist der Schülerinnen und Schüler gewachsen war. Die Förderung dieser Art von Eigenini­tiative findet sich auch ausdrücklich im Kerncurriculum Darstellendes Spiel wieder, das das Gericht ebenfalls heranzog.

via taz: Klage gegen Schultheater-Stück :„Danke dafür, AfD!“

Rechtsextreme Drogendealer der „Turonen“ zu teils langen Haftstrafen verurteilt – #terror

Das Landgericht Erfurt Quelle: dpa/Martin Schutt Fünf Männer und drei Frauen aus der Gruppierung der „Turonen“ haben bei einem Prozess in Erfurt wegen Drogenhandels teils lange Haftstrafen erhalten. Der Hauptangeklagte muss elf Jahre ins Gefängnis. Im Prozess gegen rechtsextreme Drogendealer aus der Gruppierung der „Turonen“ sind die Angeklagten zu teils langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt verurteilte den Hauptangeklagten am Mittwoch zu elf Jahren Haft. Er sei unter anderem des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln schuldig. Vom Vorwurf des Bildens einer kriminiellen Vereinigung sprach ihn das Gericht frei. Fünf weitere Angeklagte erhielten Haftstrafen von vier bis acht Jahren. Zwei Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt (AZ: 8 KLs 801 Js 27186/20). Die fünf Männer und drei Frauen hatten sich in dem seit dem vergangenen Jahr laufenden Verfahren wegen Drogenhandels im großen Stil verantworten müssen. Neben dem bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln wurden einzelnen Angeklagten unter anderem auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Erpressung, Zwangsprostitution sowie Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Alle Angeklagten gehören den Ermittlungen zufolge zu einer Gruppierung, die sich als „Bruderschaft Thüringen“ bezeichnet. Diese wiederum gliedert sich in eine Führungsriege, die sich „Turonen“ nennt, und deren Unterstützer, die „Garde 20“.

via welt: Rechtsextreme Drogendealer der „Turonen“ zu teils langen Haftstrafen verurteilt

siehe auch: “TURONEN” Prozess gegen rechtsextreme Drogendealer: Hohe Haftstrafen verhängt. Im Prozess gegen rechtsextreme Drogendealer aus der Gruppierung “Turonen” sind die Angeklagten zu teils langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt verhängte am Mittwoch gegen den Hauptangeklagten elf Jahre Haft. Er sei unter anderem des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln schuldig. Vom Vorwurf des Bildens einer kriminellen Vereinigung sprach ihn das Gericht frei. Es habe nicht festgestellt werden können, dass das Geld in die Finanzierung rechter Strukturen geflossen sei, sagte der Vorsitzende Richter. Vielmehr sei es darum gegangen, den Lebensstil des Hauptangeklagten zu finanzieren, der gerne teure Autos gefahren sei. Fünf weitere Angeklagte erhielten Haftstrafen von vier bis acht Jahren. Zwei Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Parlamentarische #Kontrollkommission – #Brandenburger #Landesverfassungsgericht lehnt AfD-Klage ab

Die Brandenburger AfD ist vor dem Landesverfassungsgericht mit ihrem Antrag gescheitert, einen Platz in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu besetzen. Die AfD-Fraktion habe keinen Anspruch auf einen Platz in dem Gremium, das den Verfassungsschutz kontrolliert, entschied das Gericht am Mittwoch. Die AfD sieht ihre Oppositionsrechte dadurch verletzt, dass alle von ihr vorgeschlagenen Kandidaten von einer Mehrheit der Landtagsabgeordneten in geheimen Abstimmungen abgelehnt worden waren. Das Landesverfassungsgericht sieht “im konkreten Unterlassen der Wahl eines der Mitglieder der AfD-Fraktion keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht”, heißt es ein einer Erklärung. Ein Missbrauch des Wahlrechts der Abgeordneten sei erst dann erreicht, wenn die Opposition nicht mehr angemessen in der Kontrollkommission vertreten sei. Zwei der fünf Mitglieder der PKK gehörten jedoch der Opposition an, so dass sie mit 40 Prozent angemessen vertreten sei, stellten die Richter fest. Die Entscheidung sei mit sechs zu zwei Stimmen ergangen.

via rbb: Parlamentarische Kontrollkommission Brandenburger Landesverfassungsgericht lehnt AfD-Klage ab

#Ottawa man charged with promoting neo-Nazi #terrorist group released on bail – #atomwaffendivision #awd

An Ottawa man who has been charged with terrorism offences for promoting a far-right group has been granted bail. Patrick Gordon Macdonald, 26, was charged in July with participating in the activity of a terrorist group, facilitating terrorist activity and wilfully promoting hatred for a terrorist group. The RCMP say he helped make propaganda material for the Atomwaffen Division, a neo-Nazi organization that has been listed as a terror group in Canada since 2021. (…) Macdonald was the first to be charged in Canada with terrorism-related and hate propaganda offences because of his alleged association with a violent far-right ideology. His bail conditions also ban him from contacting a list of 10 people and require him to give up his passport. Police allege he operated under a screen name online, and was known as “Dark Foreigner.” The U.S.-based Southern Poverty Law Centre says that “Dark Foreigner” made graphic designs for the Atomwaffen Division. Public Safety Canada says the group calls for acts of violence against racial, religious, and ethnic groups, as well as informants, police and bureaucrats, to prompt the collapse of society.

via ctvnews: Ottawa man charged with promoting neo-Nazi terrorist group released on bail

Atomwaffen Division logo.svg
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DISKRIMINIERENDE WORTE IM #KREISTAG – Ex-AfD-Politiker Haufe aus #Waldböckelheim aus #Polizeidienst entlassen – #polizeiproblem

Der frühere AfD-Fraktionsvorsitzende im Bad Kreuznacher Kreistag, Lutz Haufe (inzwischen parteilos), darf vorerst nicht mehr als Hauptkommissar arbeiten. Das hat das Polizeipräsidium Mainz dem SWR mitgeteilt. Haufe hatte sich im Dezember 2021 in einer schriftlichen Haushaltsrede im Kreistag Bad Kreuznach diskriminierend über zwei junge Menschen mit Behinderungen geäußert. Er hatte die beiden Männer unter anderem als Zitat: “Problemfälle mit krankhaftem, asozialen Verhalten” bezeichnet. Hier das Originalzitat aus der schriftlichen Haushaltsrede: “(…) Liegt es an 2 Problemfällen im heranwachsenden Alter, die durch ihr krankhaftes asoziales Verhalten unseren Kreis täglich 5.000,-Euro kosteten, was uns eine kaum nachvollziehbare Summe von 1,6 Millionen Euro jährlich kostete und durch den Tod eines dieser Personen nunmehr immer noch zumindest die Halbierung dieser Unsumme in Zukunft kosten wird?” Die Formulierungen hatten zu großer Empörung geführt. Unter anderem beim damaligen Innenminister Roger Lewentz (SPD). Zudem wurde auch gegen den ehemaligen AfD-Politiker ermittelt. Die umstrittene Haushaltsrede war auch von anderen AfD-Fraktionsmitgliedern im Kreistag unterschrieben worden. Die Fraktion distanzierte sich anschließend in einer Pressemitteilung. (…) Jetzt ist laut Polizei auch das dienstrechtliche Verfahren gegen Haufe abgeschlossen. Das Polizeipräsidium Mainz dazu: “Gegen Herrn Haufe wurde eine vorläufige Dienstenthebung unter teilweiser Einbehaltung seiner monatlichen Dienstbezüge verfügt. Dies gilt seit dem 18.8.2023. Ihm stehen Rechtsmittel zur Verfügung.” Das heißt, er ist als Hauptkommissar entlassen und ein Teil seiner Bezüge werden gestrichen.

via swr: DISKRIMINIERENDE WORTE IM KREISTAG Ex-AfD-Politiker Haufe aus Waldböckelheim aus Polizeidienst entlassen

Bundesgerichtshof bestätigt – Dortmunder Rechtsextremist Sascha K. zu Recht verurteilt

Der Dortmunder Rechtsextremist Sascha K. ist zu Recht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das bestätigte der Bundesgerichtshof am Dienstag. 1 Min Lesezeit Der Dortmunder Rechtsextremist Sascha K. ist zu Recht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das bestätigte am Dienstag (22.8.) der dritte Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH). Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, verwarf das Gericht in Karlsruhe die Revision des Angeklagten, da es keine Rechtsfehler durch das Landgericht Dortmund zum Nachteil des Angeklagten gegeben habe. Das Dortmunder Gericht hatte ihn im Februar zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt, weil K. als Herausgeber der Zeitschrift „N.S. Heute“ mehrere Gastbeiträge veröffentlicht hatte, deren Inhalt nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt waren. Der Mitteilung des BGHs zufolge habe der Dortmunder Rechtsextremist in einer Buchbesprechung gegen männliche Asylbewerber gehetzt und ihnen pauschal gewalttätige Sexualverbrechen an deutschen Frauen unterstellt. So habe er Hass gegen diese Gruppe junger Männer geschürt.

via ruhrnachrichten: Bundesgerichtshof bestätigt Dortmunder Rechtsextremist Sascha K. zu Recht verurteilt