#JUSTIZ – #Gera: AfD-nahe #Verwaltungsrichter urteilen deutlich öfter gegen Asylsuchende aus Afrika – Rechts-Sprechung

Wenn Migranten einen abgelehnten Asylantrag bekommen, können sie vor einem Verwaltungsgericht dagegen klagen. In Gera urteilten zwei Richter mit Nähe zur AfD deutlich öfter gegen klagende Flüchtlinge aus Afrika als der Bundesschnitt. (…) Spricht man mit Rechtsanwälten, die vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gera regelmäßig klagen, kommt oft nur ein müdes Abwinken zurück. Sätze wie “Da habe ich eigentlich noch nie gewonnen” fallen dann. Oder, bezogen auf Fälle aus Nigeria: “Um da mal einen Fall zu gewinnen, muss schon viel passieren.” Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion aus diesem Jahr enthält Zahlen zu den Asylverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten – und nun erstmals auch zu den Verfahren vor dem VG Gera. Dabei fallen verschiedene Dinge auf: Schlechtere Chancen für Nigerianer in Gera Die Antwort listet auf, wie erfolgreich Klagen nach den einzelnen Herkunftsländern waren. Wichtig ist: Gerichtsurteile sind immer Einzelfallentscheidungen. Die unterschiedlichen Quoten sprechen daher nicht zwingend und unmittelbar für eine strenge oder weniger strenge Spruchpraxis. Doch die teils erheblichen Unterschiede werfen Fragen auf: Beim Herkunftsland Nigeria zeigt sich zum Beispiel, dass die Chancen, in Gera ein Verfahren zu gewinnen, deutlich schlechter liegen als im Bundesschnitt. Für Nigeria war seit 2015 bis auf ein Jahr der Richter und Vizepräsident des Gerichts, Fuchs, zuständig. Das geht aus dem Geschäftsverteilungsplan des VG hervor, die der MDR einsehen konnte. Demnach sind in den vergangenen Jahren die Kammern zwei, vier und sechs für Asylverfahren zuständig gewesen. Fuchs ist Stand 2023 Vorsitzender der vierten Kammer – dazu kommen zwei weitere hauptamtliche Richter. (…) Zuständig war Fuchs zwischen 2017 und 2019 auch für Fälle aus dem Herkunftsland Eritrea. Dabei fällt auf, dass noch im Vorjahr 2016 die Positivquote in Gera bei 18,5 Prozent im Vergleich zu 12,8 im Bundesschnitt lag. Der Vorgänger von Fuchs gab also mehr Klagen statt als im Bundesschnitt. Im Jahr 2017, als Fuchs Eritrea übernimmt, dreht sich der Spieß um. Es sind nur zwei von 261 Fällen (0,8 Prozent), denen der Richter stattgibt – im Gegensatz zu immer noch recht hohen 9,3 Prozent im Bundesschnitt. Zu Gast auf der Wahlparty des Geraer OB-Kandidaten der AfD Es sind vor allem Richter Fuchs und sein Kollege, der Richter und Pressesprecher des Gerichts, Amelung, wegen denen das VG Gera seit ein paar Jahren einen teils zweifelhaften Ruf genießt. 2021 veröffentlichte der Journalist Joachim Wagner sein Buch “Rechte Richter und Staatsanwälte” und widmete den Ostthüringer Verwaltungsrichtern gleich ein ganzes Kapitel. Er weist darin nicht nur auf Urteile hin, die “überwiegend zugunsten neo-nazistischer Verbände, der NPD, der AfD […] ausgegangen sind.” Sondern er zeichnet zum ersten Mal eine in weiten Teilen restriktive Rechtsprechung gegen klagende Asylbewerber aus afrikanischen Staaten nach. Videos und Fotos auf Facebook von 2018 zeigen beide, Fuchs und Amelung, auf der AfD-Party nach der Oberbürgermeisterwahl in Gera mit dem Kandidaten und heutigen Landtagsabgeordneten Dieter Laudenbach. Es wird applaudiert, als Laudenbach vom Triumph gegen die “etablierten Parteien” spricht. Er war in beiden Wahlgängen Zweiter geworden. In Laudenbachs Restaurant “Graf Zeppelin” in Gera sind die Richter damals regelmäßig zu Gast und pflegen in Kommentarspalten auf Facebook ein freundschaftliches Verhältnis zum Rechtsaußen-Politiker. Erlaubt ist all das natürlich. Doch es spricht zumindest einiges dafür, dass Fuchs und Amelung den Positionen der in Thüringen als gesichert rechtsextremistischen AfD – samt ihren migrationskritischen Ansichten – nicht komplett abgeneigt gegenüberstehen oder zumindest standen.

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EINSTWEILIGE #VERFÜGUNG – AfD muss ARD-Magazin “#Monitor” Zutritt zum #Parteitag gewähren – #pressefreiheit

Für den Parteitag der AfD Thüringen wurde einem Team von “Monitor” die Zulassung für die Berichterstattung verweigert. Andere Medien sind dagegen zugelassen. Der WDR ging per einstweiliger Verfügung dagegen vor – und bekam jetzt Recht. Die Thüringer AfD muss nach einem vorläufigen Gerichtsbeschluss dem ARD-Politikmagazin “Monitor” Zutritt zu ihrem Landesparteitag gewähren. Der Antrag des öffentlich-rechtlichen Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf eine einstweilige Verfügung sei stattgegeben worden, teilte das Landgericht Erfurt am Donnerstag mit. Einem Gerichtssprecher zufolge hat die AfD in der Sache eine mündliche Verhandlung gefordert. Wie der Fall weitergeht und ob es zu einer Verhandlung kommt, ist offen. AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller postete auf der Plattform X (vormals Twitter) unter anderem, es sei “bitter gezwungen zu werden, der absehbaren Propaganda” die Tür öffnen zu müssen. “Wir versuchen es weiter, dies noch rechtzeitig zu verhindern.” Der WDR hatte am Mittwoch bekanntgegeben, dass einem Team von “Monitor” die Zulassung für eine Berichterstattung auf dem Parteitag verweigert wurde.

via mdr: EINSTWEILIGE VERFÜGUNG AfD muss ARD-Magazin “Monitor” Zutritt zum Parteitag gewähren

siehe auch: Keine Akkreditierung Thüringer AfD verwehrt ARD-Politikmagazin »Monitor« Zugang zu Parteitag. Vom Landesparteitag der thüringischen AfD am kommenden Wochenende sind die Journalisten der öffentlich-rechtlichen Sendung »Monitor« ausgesperrt worden. Der Sender kündigte an, rechtliche Schritte dagegen zu prüfen. Das ARD-Politikmagazin »Monitor« wird von der AfD nicht zur Berichterstattung über den thüringischen Landesparteitag zugelassen. Der für das Magazin zuständige öffentlich-rechtliche Westdeutsche Rundfunk (WDR) kritisierte das  und teilte nun mit, rechtliche Schritte gegen die Verweigerung der Akkreditierung für den am Freitag beginnenden Landesparteitag zu prüfen. Der ARD-Sender betonte, es sei höchst bedenklich, dass »eine im Parlament vertretene Partei Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu einem Parteitag verwehrt, weil sie mit der Berichterstattung nicht einverstanden ist.« WDR-Chefredakteurin Politik und Zeitgeschehen, Ellen Ehni, sagte laut Mitteilung: »Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft ist es, dass die Medien frei über Politikerinnen und Politiker sowie Parteien berichten können.« »Kritischer Journalismus« vs. »plumpe Stimmungsmache« »Monitor«-Leiter Georg Restle kritisierte die Entscheidung der vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei als »Offenbarungseid eines rechtsextremen AfD-Landesverbandes, der zeigt, was die Partei von kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land hält«.

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Urteile – Koblenz : Gericht: THW darf Mitglied rechtsextremer Band entlassen

Das Technische Hilfswerk (THW) darf einen ehrenamtlichen Helfer wegen der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Band entlassen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Geklagt hatte demnach ein langjähriges Mitglied des THW, das im vergangenen Jahr entlassen worden war. Die Band, in der der Mann Mitglied sei, werde vom Innenministerium Rheinland-Pfalz als rechtsextremistisch eingestuft, hieß es. Der Kläger hatte hingegen laut Gericht gesagt, der Band widme er sich nur in seiner Freizeit und er bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

via sz: Urteile – Koblenz : Gericht: THW darf Mitglied rechtsextremer Band entlassen

siehe auch: „Flak“: Rechtsextremer Musiker kann aus THW entlassen werden Sind Helfer oder Angestellte des Technischen Hilfswerks (THW) in rechtsextremistischen Bands aktiv, ist das keine Freizeit- oder Privatangelegenheit. Sie können entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz von Ende Oktober hervor, das Mitte dieser Woche veröffentlicht wurde. Geklagt hatte ein seit 2004 aktives THW-Mitglied. Der Mann war am 20. September 2022 nach einem monatelangen Verfahren fristlos entlassen worden. Er war einer der Musiker der Rechtsrockband „Flak“ aus dem Umfeld der inzwischen verbotenen Hammerskins. Die vom Gericht in dem jetzt veröffentlichten Urteil nicht namentlich genannte Band, in der der Mann aus Ahrweiler seit 2011 aktiv ist, wird vom rheinland-pfälzischen Innenministerium als rechtsextremistisch eingestuft. Im THW sei seine rechte Gesinnung seit einigen Jahren bekannt gewesen, heißt es in dem Urteil. Im Dienst habe er sich aber nicht entsprechend geäußert.

Bewaffnete Jagd auf Polizisten – über 14 Jahre Haft für Reichsbürger

Nach 32 Verhandlungstagen im Prozess gegen Ingo K. aus dem Reichsbürger-Milieu hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Angeklagten wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht blieb damit knapp unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die für eine lebenslange Haftstrafe plädiert hatte. Es waren Szenen wie in einem Fernsehkrimi: Im April 2022 hatte sich der damals 54-jährige Ingo K. zwei Stunden lang in seiner Wohnung im badischen Boxberg verschanzt und mit einem Schnellfeuergewehr durch die herunter gelassenen Rolladen auf Polizisten und SEK-Beamte geschossen. Die Polizisten, die seine Wohnung durchsuchen wollten, um ihm eine Waffe abzunehmen, fanden sich im Kugelhagel wieder, ein Beamter wurde durch Schüsse in die Beine schwer verletzt. Der Schütze stammt aus dem Reichsbürger-Milieu, nach seiner Verhaftung stießen die Ermittler auf seinem „Selbstverwaltungsbauernhof“ auf ein begehbares Waffenlager mit mehreren Schusswaffen wie vollautomatischen Gewehren und Maschinenpistolen sowie mehr als 5.000 Schuss Munition. Nun verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) den früheren Kampfsportler wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten. K. musste sich seit Anfang April vor dem OLG in Stuttgart Stammheim u.a. wegen mehrfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.

via endstation rechts: Bewaffnete Jagd auf Polizisten – über 14 Jahre Haft für Reichsbürger

siehe auch: Boxberger Reichsbürger-Prozess :Lange Haftstrafe für Angeklagten Als Polizisten 2022 im badischen Boxberg eine Wohnung durchsuchen, geraten sie in einen Kugelhagel. Ein mutmaßlicher Reichsbürger wurde nun verurteilt. ür Schüsse auf ein Spezialeinsatzkommando im badischen Boxberg ist ein Mann wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch. Der 55-jährige mutmaßliche „Reichsbürger“ hatte im April vergangenen Jahres in der Gemeinde Boxberg im Main-Tauber-Kreis mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizeibeamte geschossen. Die Einsatzkräfte wollten das Haus des Mannes wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. In dem Haus fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör. Bei dem Einsatz war einer der Beamten durch Schüsse in die Beine schwer verletzt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Deutschen in ihrem Plädoyer vorgeworfen, „regelrecht Jagd auf Polizeibeamte gemacht“ zu haben und eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen gefordert.

Urteil rechtskräftig: Ex-NPD-Stadtrat Enrico B. muss 2.500 Euro zahlen – #LockHimUp

Der ehemalige NPD-Stadtrat Enrico B. muss wegen falscher eidesstattlicher Versicherung eine Geldstrafe von 125 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro zahlen. Das hatte bereits im August 2022 das Amtsgericht Leipzig entschieden. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Zunächst hatte die LVZ darüber berichtet. Eigentlich wollte B. das Urteil nicht hinnehmen, weshalb er Berufung dagegen eingelegt hatte. Die Berufungsverhandlung sollte am Mittwoch, dem 15. November, am Landgericht Leipzig stattfinden. Kurz vor dem Termin hat B. die Berufung zurückgezogen. Ausgangspunkt für die Verurteilung war ein Rechtsstreit zwischen dem rechtsradikalen „Compact“-Magazin und der linken Landtagsabgeordneten Juliane Nagel. Diese soll vor mehreren Jahren ein mutmaßliches Mitglied der Gruppe rund um Lina E. in der Jugendstrafanstalt (JSA) Regis-Breitingen besucht haben, behauptete „Compact“ und berief sich dabei unter anderem auf eine eidesstattliche Versicherung von B. Der Ex-NPD-Politiker habe den angeblichen Gefängnisbesuch von Nagel nicht persönlich mitbekommen, aber davon gehört. Im Rahmen einer Zeugenvernehmung zum Lina-E-Verfahren, in dem B. ein Geschädigter war, soll ihm ein LKA-Mitarbeiter diese Information bestätigt haben. Der jedoch wies diese Behauptung zurück, sodass B. wegen falscher eidesstattlicher Versicherung angeklagt wurde. (…) Die Anzahl der Vorstrafen B.s ist damit auf mindestens 22 gewachsen. Im Laufe der Jahre wurde der 41-Jährige unter anderem wegen Nötigung, Beleidigung, Diebstahl, Körperverletzung und Verwendung verbotener Kennzeichen verurteilt. Demnächst wird B. wohl erneut vor Gericht erscheinen müssen. Zusammen mit zwei anderen Personen ist er am Oberlandesgericht Dresden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung angeklagt. Er soll beim Online-Versandhandel „Der Schelm“ dafür zuständig gewesen sein, antisemitische und nationalsozialistische Bücher zu versenden.

via l-iz: Urteil rechtskräftig: Ex-NPD-Stadtrat Enrico B. muss 2.500 Euro zahlen

#Skandal bei Münchner #Polizei: Beamter schlägt Verdächtigen ins Gesicht – Richterin ist entsetzt – #polizeiproblem #polizeigewalt

Bitter für das Polizeipräsidium: Ein 28-jähriger Beamter ist vom Amtsgericht wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Er hatte einen Verdächtigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen – die Richterin fand dafür harte Worte. Dieses Urteil ist auch unangenehm für das gesamte Polizeipräsidium: Ein Beamter (28) ist vom Amtsgericht wegen Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Pascal H. hatte einen Verdächtigen so heftig geschlagen, dass dieser blutüberströmt in der Haftzelle lag. Seit März 2022 ist der Polizist bereits vom Dienst suspendiert, gestern folgte nun das strafrechtliche Urteil am Amtsgericht. Demnach muss H. insgesamt 100 Tagessätze à 80 Euro (also 8000 Euro) zahlen und ist damit vorbestraft. Eine „klare Schlagbewegung“ sowie ein „erhebliches Vorgehen“ hatte Richterin Schorner festgestellt – und rügte, dass Pascal H. den Verdächtigen behandelt hätte, als ob dieser „keine Rechte mehr“ gehabt hätte. Ein ganz bitteres Zeugnis für den Münchner Polizisten. Dessen rüdes Verhalten hatten Kollegen mit der BodyCam gefilmt – wenig später wurde polizeiintern gegen Pascal H. ermittelt. Mit Kollegen hatte H. den Mann unter Drogenverdacht am Hauptbahnhof einkassiert, auf der Wache in der Beethovenstraße wehrte der Verdächtige sich vehement, wie die Videoaufnahmen belegen. Darauf ist auch zu sehen, wie Pascal H. den gefesselten Mann auf eine Holzpritsche fallen lässt – der sei jedoch „vollkommen wehrlos gewesen“, gab die Richterin zu bedenken.

via merkur: Skandal bei Münchner Polizei: Beamter schlägt Verdächtigen ins Gesicht – Richterin ist entsetzt

Verfahren wegen Beleidigung eingestellt : Björn Höcke bleibt ein Nazi – #BerndHoecke

Die Polizei Hamburg hatte wegen eines Antifa-Plakates gegen Thüringens AfD-Chef ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Wegen eines Plakates mit diesem Inhalt wurde in Hamburg Hamburg ermittelt Welche politischen Positionen verkörpert Björn Höcke? Ein Plakat des Bündnisses Aufstehen gegen Rassismus (AgR) nennt den Landes- und Fraktionsvorsitzenden der thüringischen AfD kurz und knapp: „Nazi“. In Hamburg hat die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen anlässlich des Plakats mit dieser Botschaft eingestellt. Das sei „ein wichtiges Signal“, sagt Cornelia Kerth, die Bundesvorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). Und gegenüber der taz betont sie, dass „jeder“ der Höcke einmal zugehört habe, wissen müsse, dass dieser ein Nazi sei. Nur die Hamburger Polizei sei da „noch nicht ganz so weit“. Die Hamburger Strafverfolger hatten sich an einem Plakat gestört, das bei einem „Befreiungsfest“ am 8. Mai in Hamburg an der Rückseite eines Infostandes der VVN-BdA hing. Darauf stand „Björn Höcke ist ein Nazi“ – neben einem Bildnis des AfD-Politikers mit erhobenem rechtem Arm. Die Polizei erkannte in dem Plakat eine „üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens“ nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB). Das Landeskriminalamt (LKA) sah sich veranlasst, gegen Kerth zu ermitteln. Ihre Anwältin wies gleich darauf hin, dass die Ermittlungen in einem ähnlichen Fall in Frankfurt am Main eingestellt worden seien. Dabei ging es um einen Demonstranten, der bei einem Protest Höcke als „Nazi“ betitelt hatte.

via taz: Verfahren wegen Beleidigung eingestellt : Björn Höcke bleibt ein Nazi

sieeh auch: Björn Höcke als „Nazi“ bezeichnet – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. Inzwischen haben bereits zwei Staatsanwaltschaften zuungunsten von Björn Höcke entschieden. Beide Male gingen die Verfahren nicht von der AfD aus. Der bekannte AfD-Politiker Björn Höcke wird regelmäßig mit sehr eindeutigen Begriffen benannt. Er sitzt dem thüringischen Landesverband seiner Partei vor, den der Verfassungsschutz bereits 2021 als gesichert rechtsextremistisch einstufte. Schon seit 2019 darf man Höcke laut eines Gerichtsurteils als „Faschisten“ bezeichnen, da dieses Werturteil „auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage“ beruhe, so das Verwaltungsgericht Meiningen damals. Auch die Bezeichnung als „Nazi“, juristisch für gewöhnlich als Beleidigung gewertet, wird von den Organen der Justiz offenbar toleriert, wenn sie auf den Rechtsextremisten Björn Höcke angewendet wird. Darauf deutet eine Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft hin, über die die taz berichtete. Die Strafverfolgungsbehörde hat ihre Ermittlungen wegen eines Plakats eingestellt, auf dem der Schriftzug „Björn Höcke ist ein Nazi“ zu lesen war, neben einer Darstellung Höckes mit erhobenem rechten Arm.