Die Brandenburger AfD ist vor dem Landesverfassungsgericht mit ihrem Antrag gescheitert, einen Platz in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu besetzen. Die AfD-Fraktion habe keinen Anspruch auf einen Platz in dem Gremium, das den Verfassungsschutz kontrolliert, entschied das Gericht am Mittwoch. Die AfD sieht ihre Oppositionsrechte dadurch verletzt, dass alle von ihr vorgeschlagenen Kandidaten von einer Mehrheit der Landtagsabgeordneten in geheimen Abstimmungen abgelehnt worden waren. Das Landesverfassungsgericht sieht “im konkreten Unterlassen der Wahl eines der Mitglieder der AfD-Fraktion keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht”, heißt es ein einer Erklärung. Ein Missbrauch des Wahlrechts der Abgeordneten sei erst dann erreicht, wenn die Opposition nicht mehr angemessen in der Kontrollkommission vertreten sei. Zwei der fünf Mitglieder der PKK gehörten jedoch der Opposition an, so dass sie mit 40 Prozent angemessen vertreten sei, stellten die Richter fest. Die Entscheidung sei mit sechs zu zwei Stimmen ergangen.

via rbb: Parlamentarische Kontrollkommission Brandenburger Landesverfassungsgericht lehnt AfD-Klage ab