Am falschen Fleck in #Waldheim gestanden: Neonazi aus #Döbeln soll #Geldstrafe zahlen – #StefanTrautmann

Einen Tag vor seinem ungebetenen Besuch einer Veranstaltung des Döbelner Treibhausvereins hatte Stefan Trautmann einen Termin als Angeklagter im Amtsgericht Döbeln. Es ging um eine Versammlung in Waldheim im November vergangenen Jahres. Dort hatte der Neonazi aus Döbeln einen Infostand der rechstextremen Kleinpartei „Freie Sachsen“ betreut. Aber er habe nicht dort gestanden, wo er eigentlich hätte stehen sollen. Und das kann laut Sächsischem Versammlungsgesetz problematisch sein, sprich: strafbar. Auch in einer Waldheimer Ratssitzung war der rechtsradikale Infostand vorm Rathaus Thema. Bürgermeister Steffen Ernst (FDP) berichtete von den vergeblichen Mühen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den Freie-Sachsen-Stand damals dort wegzubekommen. Dem Angeklagten lag zur Last, Ende November 2022 Leiter einer angemeldeten öffentlichen Versammlung in Waldheim gewesen zu sein. Obwohl er gewusst habe, dass die Versammlung auf dem Obermarkt in Waldheim stattfinden sollte, habe er diese Versammlung wissentlich und willentlich auf dem Niedermarkt abgehalten. Darauf haben ihn Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Polizeibeamte hingewiesen. Trautmann blieb trotzdem vor dem Waldheimer Rathaus stehen. Laut sächsischem Versammlungsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft, wer als Leiter einer öffentlichen Versammlung diese wesentlich anders abhält, als der Veranstalter bei der Anzeige angegeben hat. 1200 Euro Geldstrafe Im Amtsgericht Döbeln bekam Stefan Trautmann für dieses Vergehen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz nun eine Strafe. „ Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt

via lvz: Am falschen Fleck in Waldheim gestanden: Neonazi aus Döbeln soll Geldstrafe zahlen

Neo-Nazi man given two-month prison sentence for projecting antisemitic conspiracy theory on Anne Frank house museum

Robert Wilson was convicted of inciting discrimination for projecting false conspiracy theory on museum. Court sees it as a form of Holocaust denial. A neo-Nazi group member was given a two-month prison sentence for projecting an antisemitic conspiracy theory on the Anne Frank House Museum, the historic building in Amsterdam where Frank and her family hid from the Nazis during World War II. The building in Amsterdam where Anne Frank and her family lived in hiding for two years. (Shutterstock) Robert Wilson, a Polish-Canadian citizen, was convicted of insulting a group and inciting discrimination for using a laser projector in his van to display the words “Ann [sic] Frank invented the ballpoint pen” on the museum’s wall in February. The words are based on a false conspiracy theory that claims the Jewish girl’s famous diary was not authentic. This caused widespread outrage in the Netherlands, with Dutch Prime Minister Mark Rutte denouncing it as a “reprehensible” act. “We can never and should never accept this,” Rutte wrote on X at the time. The court agreed with him on Thursday. “Given the great symbolic significance of Anne Frank’s diary for the commemoration of the persecution of the Jews, this statement can be regarded as a form of Holocaust denial,” the court said in its ruling.

via hindustantimes: Neo-Nazi man given two-month prison sentence for projecting antisemitic conspiracy theory on Anne Frank house museum

KLOSTER #VESSRA – #Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt: Aus für #TommyFrencks Neonazi-Treffpunkt “#GoldenerLöwe”

Der Streit zwischen dem Neonazi Tommy Frenck und der Gemeinde Kloster Veßra um das Gasthaus “Goldener Löwe” ist endgültig entschieden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat das Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit der historischen Bedeutung des Gebäudes als Denkmal und dem damit verbundenen öffentlichen Interesse. Rechtsextremist Tommy Frenck kann gegen die Entscheidung zum Gemeinde-Vorkaufsrecht für das Gasthaus “Goldener Löwe” keine Rechtsmittel mehr einlegen. Das Urteil sei rechtskräftig und unanfechtbar, teilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mit. Demnach ist Frencks Antrag auf eine Berufungsverhandlung gescheitert. Die Richter hatten zuvor entschieden, dass die Gemeinde Kloster Veßra aus Gründen des Denkmalschutzes ein Vorkaufsrecht hat. Damit ist für Kloster Veßra der Weg endgültig frei, das als rechtsextremen Szenetreff genutzte Gebäude zu kaufen. Tommy Frenck pachtet und betreibt die Gaststätte seit 2014. Er gilt als zentrale Figur in der Neonazi-Szene und stellte die Räumlichkeiten immer wieder für entsprechende Veranstaltungen zur Verfügung. Damals hatte er mit dem früheren Eigentümer einen Kaufvertrag über die Immobilie abgeschlossen. Dieser wurde aber bislang nicht wirksam, weil die Gemeinde Anfang 2015 ihr Vorkaufsrecht geltend machte.

via mdr: KLOSTER VESSR Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt: Aus für Tommy Frencks Neonazi-Treffpunkt “Goldener Löwe”

siehe auch: Nazi-Treff Gemeinde Kloster Veßra darf Gasthaus kaufen. Thüringens bekanntestem Neonazi Tommy Frenck droht weiterhin der Verlust seines Gasthauses „Goldener Löwe“ in Kloster Veßra (Kreis Hildburghausen). Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem Bericht der „Thüringer Allgemeine“ zufolge eine Klage Frencks gegen das Vorkaufsrecht der Gemeinde für den unter Denkmalschutz stehenden Gasthof abgewiesen. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht möglich, da zuvor schon das Verwaltungsgericht gegen Frenck entschieden hatte. Das Gasthaus war unter Frencks Führung seit 2014 zu einem bundesweit bekannten Treff der ganz harten Neonazi-Szene geworden – auch angefeuert durch Provokationen des Betreibers, der etwa mit seinen „Hitler-Schnitzeln“ wirbt. Seither werden auch immer wieder im nahe gelegenen Themar große Rechtsrock-Konzerte veranstaltet. Seit mehreren Jahren versucht die Gemeinde, ihr Vorkaufsrecht für die Immobilie auszuüben. Begründet wird das mit dem Denkmalschutz – zudem sollen sich unter dem Fachwerk-Bau auch römische Spuren befinden. Frenck indes hält dies für vorgeschoben, um ihn und damit das Nazi-Image loszuwerden. Er kündigte im Internet bereits an, eine Verfassungsbeschwerde prüfen zu wollen. Zudem hatte er sich bereits mehrfach um andere leer stehende Gastronomie-Objekte in der Region bemüht.

Keine kriminellen Vereinigungen Ermittlungen in Neonazi-Szene eingestellt

In Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben Staatsanwaltschaften große Ermittlungskomplexe zur rechtsextremen Szene ohne Anklagen eingestellt. Die Verdachtsmomente gegen mehrere Gruppen hätten sich nicht bestätigt, heißt es von den Behörden auf Anfrage des ARD-Magazins Panorama.Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelte seit 2021 gegen eine angebliche Wehrsportgruppe, die sich in Kreisen von Bundeswehrreservisten gegründet haben soll. Die 14 Beschuldigten standen in Verdacht, sich einer bewaffneten Gruppe angeschlossen beziehungsweise diese befehligt zu haben.”Dieser Tatvorwurf hat sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht bestätigt”, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg auf Panorama-Anfrage. Gegen einige der Beschuldigten wird jedoch jeweils individuell weiter ermittelt, denn bei Durchsuchungen im September 2021 in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin hatten sich bei ihnen Hinweise auf Verstöße gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz ergeben (…) Auch in einem weiteren Ermittlungskomplex hat sich der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft Lüneburg nicht erhärtet: Die Ermittler hatten Hinweise auf ein rechtsextremes Netzwerk, in dem mit Waffen gehandelt worden sein sollten. Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll-, Waffen- und Sprengstoffgesetz führte die Staatsanwaltschaft gegen 13 Beschuldigte Ermittlungen.Im Jahr 2020 hatte es zahlreiche Durchsuchungsmaßnahmen gegeben. Im September 2020 war das Landeskriminalamt Niedersachsen dabei auch auf einen Waffensammler in Seevetal gestoßen und fand bei ihm rund 250 Schusswaffen. (…) Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat jüngst die Ermittlungen gegen acht Neonazis wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung eingestellt. Dabei ging es um die Neonazi-Gruppe “Calenberger Bande” in der Region Hannover. Die Rechtsextremen stammten teilweise aus den Reihen der im September 2012 verbotenen rechtsextremen Vereinigung “Besseres Hannover”.Gegen einzelne Mitglieder der “Calenberger Bande” laufen noch Verfahren wegen anderer Straftaten. Gegen einen Neonazi wurde inzwischen wegen Volksverhetzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener Anklage erhoben. Auch Sachbeschädigungen konnten aufgeklärt werden.(…) Die Staatsanwaltschaft Flensburg hatte seit Juli 2019 gegen 16 Rechtsextreme wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Dabei gingen die Staatsschutz-Ermittler dem Verdacht nach, der “Aryan Circle Germany” (Arischer Kreis Deutschland) um den bekannten Neonazi Bernd T. aus Bad Segeberg könnte eine kriminelle Vereinigung sein, die zum Zwecke der Begehung von rechtsextrem motivierten Straftaten gegründet wurde.Anfang 2020 hatten Polizeibeamte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Brandenburg zwölf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Nach Auswertung der sichergestellten Handys und anderer Datenträger gab es für die Bildung einer kriminellen Vereinigung keine Belege. (…) Nach Panorama-Informationen hatte parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen das Kieler Innenministerium ein Vereinsverbot gegen den “Aryan Circle” geprüft. Auch diese Prüfung verlief negativ, sodass es bis heute zu keinem Verbot der Gruppierung kam.

via tagesschau: Keine kriminellen Vereinigungen Ermittlungen in Neonazi-Szene eingestellt

#Brandanschlag in #Saarlouis : Nach 32 Jahren verurteilt – #LockHimUp

Bei einem rassistischen Brandanschlag 1991 wurde Samuel Kofi Yeboah ermordet. Nun wurde ein früherer Neonazi-Skinhead dafür verurteilt. Als Samuel Kofi Yeboah am 18. September 1991 über den Marktplatz von Saarlouis ging, beschlich ihn ein dunkles Gefühl. Wie so oft saßen auch an diesem Abend die örtlichen Neonazis am Brunnen, soffen und pöbelten. „Eines Tages“, sagte der 27-Jährige zu seinem Begleiter, „werden sie mich umbringen“. Wenige Stunden später war der aus Ghana geflüchtete Mann tot, qualvoll gestorben bei einem Brandanschlag auf die Asylunterkunft, in deren Dachgeschoss er wohnte. Die düstere Prophezeiung zitierte Richter Konrad Leitges, als er am Montag das Urteil gegen den Mann verkündete, der nach Überzeugung des Koblenzer Oberlandesgerichts für den Mord vor mehr als 32 Jahren verantwortlich war: Sechs Jahre und zehn Monate Jugendstrafe verhängte der Staatsschutzsenat gegen Peter Werner S., damaliger Neonazi-Skinhead und auch lange danach ein Aktivposten der rechtsextremen Szene im Saarland. Eine Verurteilung zu lebenslanger Haft blieb dem 52-Jährigen nur erspart, weil er bei der Tat noch Heranwachsender gewesen war und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Der Angeklagte, sagte Leitges, habe das nächtliche Feuer aus rassistischem Hass gelegt – und um sich gegenüber seinen braunen Kameraden zu beweisen. „Er wollte allen Ausländern das Gefühl geben, in Deutschland nicht sicher zu sein.“ Nicht allein wegen des Mordes an Samuel Kofi Yeboah verurteilte ihn das Gericht, sondern auch wegen versuchten Mordes an zwölf weiteren Be­woh­ne­rin­nen der Unterkunft. Aber: Bei acht Menschen, die im Erdgeschoss einen Geburtstag feierten, habe der Angeklagte von einer Rettung ausgehen können, ihren Tod also nicht billigend in Kauf genommen. Nebenklageanwalt Björn Elberling, der mehrere dieser Betroffenen vertritt, hält das für nicht nachvollziehbar. „Das ist kein ‚Kollateralschaden‘, wenn hier Menschen sterben. Das ist das Ziel“, sagte der Anwalt. „Ich werde meinen Mandanten dringend empfehlen, gegen das Urteil Revision einzulegen.“ Die Verteidigung dagegen zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis des elfmonatigen Prozesses. „Der Strafsenat hat ausgewogen geurteilt“, sagte Rechtsanwalt Guido Britz. Die Ver­tre­te­rin­nen der Bundesanwaltschaft gaben keine Stellungnahme ab.

via taz: Brandanschlag in Saarlouis :Nach 32 Jahren verurteilt

LG Hamburg untersagt Vorwürfe gegenüber “ZDF Magazin Royale” – Jan Böh­m­er­mann siegt gegen Julian Rei­chelt

Wegen der Schönbohm-Berichterstattung hatte Julian Reichelt kuriose Vorwürfe gegen Jan Böhmermann erhoben. Das LG Hamburg untersagte nun zentrale Aussagen in “Achtung, Reichelt!” wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung und Unwahrheit. Der Bericht des “ZDF Magazin Royale” über den früheren Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm schlug hohe Wellen. Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) stütze die anschließende Ablösung Schönbohms auch auf den Vertrauensverlust infolge der Sendung vom Oktober 2022 und der Debatte zu möglichen Russlandkontakten. Gegen Böhmermann und sein Team gab es neben Zustimmung auch viel Kritik an der Sendung. Der Sendung wurde Inszenierungsfuror unterstellt. Nachdem Arne Schönbohm 10 Monate nach dem Beitrag öffentlichkeitswirksam Klage gegen das ZDF und das Bundesinnenministerium (BMI) einreichte, kochte das Thema wieder hoch. Ein gefundenes Fressen für die CDU bei der anstehenden Landtagswahl in Hessen, bei der Nancy Faeser für das Amt der Ministerpräsidentin kandidiert. Faeser habe Schönbohm wegen unbewiesener Behauptungen in der Sendung geschasst, lautet der Vorwurf gegen die Bundesinnenministerin. In der Sendung “Achtung, Reichelt!” lehnte sich der ehemalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt Anfang September besonders weit aus dem Fenster: Unter dem Schlagwort “Die Faeser-Komplizen vom ZDF” stellte er in den Raum, dass Nancy Faeser persönlich hinter dem Bericht stecken könnte. Zudem behauptete Reichelt, der Bericht des “ZDF Magazin Royals” enthalte “keinen einzigen wahren Vorwurf” gegenüber dem Ex-BSI-Präsidenten Schönbohm.  Böhmermann: “Bösartiger Bullshit” Vorwürfe, die Böhmermann nicht auf sich sitzen lassen wollte: Auf dem Netzwerk Mastodon wandte er sich gegen die Unterstellung, sein Team und er könnten gemeinsam an der Absetzung Schönbohms gearbeitet haben. Das sei “ziemlich bösartiger Bullshit und natürlich komplett frei erfunden”.  Anschließend ging die Produktionsfirma des “ZDF-Magazin Royal” (Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH) mit VON HAVE FEY Rechtsanwälten in Person von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski in die Offensive. Sie beantragte vor dem Landgericht (LG) Hamburg Unterlassungsverfügungen gegen die Sendungsmacher von “Achtung Reichelt!” (Rome Medien GmbH), außerdem gegenüber dem Portal “Nius – Die Stimme der Mehrheit” (verantwortet von der VIUS SE & Co. KGaA), wo ein gleichgelagerter Beitrag erschien. Die beiden Antragsgegnerinnen wurden von Rechtsanwälte Steinhöfel vertreten.  Das Vorgehen hatte Erfolg. Mit dem LTO vorliegenden Beschluss (v. 04.10.2023, Az. 324 O 395/23) verbot das LG die Verbreitung des Verdachts, dass Nancy Faeser und/oder ihre engsten Mitarbeiter die Ausstrahlung der Schönbohm-Folge veranlasst hätten. Auch die Behauptung von Reichelt, keiner der Vorwürfe gegenüber Schönbohm würde stimmen, wurde untersagt. “Nius” wurde zudem die Aufstellung des Verdachts verboten, es sei zu brisantem Informationsaustausch zwischen Redaktion und BMI gekommen und BMI-Staatssekretäre könnten an der Sendung mitgewirkt haben.

via lto: LG Hamburg untersagt Vorwürfe gegenüber “ZDF Magazin Royale” Jan Böh­m­er­mann siegt gegen Julian Rei­chelt

Rechtsterrorismus : Waffen, Sprengstoff, Größenwahn

Ex-Soldat Tim F. habe einen rechtsterroristischen Anschlag vorbereitet, Vater und Bruder hätten geholfen. Sie wurden verurteilt, aber ihr Netzwerk bleibt im Dunkeln. Flak-Geschosse, Minenzünder, Pistolen, Gewehre, TNT in Tic-Tac-Dosen – fast eine halbe Stunde braucht Richter Jochen Kirschbaum, Vorsitzender der 27. Großen Strafkammer am Landgericht Frankfurt, um all die Schusswaffen und Sprengstoffe aufzuzählen, die bei den Angeklagten gefunden worden waren. Aber nicht nur die enorme Menge an gefährlichen Gegenständen macht diesen Prozess so besonders.  Angeklagt war eine ganze Familie: Tim F., 23 Jahre alt, ehemaliger Soldat der Bundeswehr, sein ein Jahr jüngerer Bruder und der Vater der beiden. Zu dritt haben sie all die Waffen nicht nur über Jahre gesammelt, Tim F. soll auch geplant haben, damit rechtsterroristische Anschläge zu verüben. Doch der Nachweis dieser Pläne war mühsam. Er hat mehr als 40 Verhandlungstage gedauert. Gleich mehrere rechtsextreme Netzwerke seien dabei im Prozess zutage getreten, sagt der Richter. Netzwerke, die bei den ursprünglichen Ermittlungen der Polizei nicht erkannt worden seien. Erst durch von der Kammer beauftragte Nachermittlungen seien sie “einigermaßen sichtbar” geworden. Doch trotz dieser Nachermittlungen bleiben Verbindungen der Familie in die rechte Szene weiter im Dunkeln.  Das Gericht ist aber überzeugt, zumindest das Kerngeschehen aufgehellt zu haben: Tim F. habe “unter Eindruck des Corona-Lockdowns” Anfang 2020 die Chance gesehen, die “aus seiner Sicht degenerierte Gesellschaft” der Bundesrepublik mit einem bewaffnenden Anschlag zu destabilisieren. Dafür habe er eine an einem Freikorps orientierte paramilitärische Gruppe aufbauen wollen, sagt der Richter in der Urteilsbegründung. Chatnachrichten hätten gezeigt, wie er über einen rechtsradikalen Bundeswehrkameraden an einen vorbestraften hessischen Neonazi gelangte, der Kontakte bis in den Landesvorstand der früheren NPD hatte. Beim Richter bleibt ein “mulmiges Gefühl” Hinter dem Neonaziaktivisten steckten weitere Strukturen, ist Richter Kirschbaum überzeugt. Sie seien aber “im Verfahren unbekannt geblieben”. Wie weit Tim F. von seinem Ziel entfernt war, ein Attentat zu verüben, habe sich ebenfalls nicht feststellen lassen. Es hinterlasse zudem ein “leicht mulmiges Gefühl”, dass möglicherweise nicht alle Waffenverstecke gefunden wurden. Doch nicht nur das hinterlässt einen unangenehmen Eindruck. Die Waffensammlung, die wirren Verschwörungsmythen der drei waren in ihrem Umfeld im kleinen Ort Glashütten-Schloßborn wohl kein Geheimnis. Während des Prozesses kamen auch Nachbarn der Familie zu Wort. Eine Nachbarin berichtete, dass Hakenkreuzschmierereien in Schloßborn von Anwohnern heruntergespielt worden seien. Ein anderer sagte, es herrsche schon ein “gewisses Klima” im Ort. Polizeimeldungen ist zu entnehmen, dass zuletzt wieder rechte Symbole geschmiert worden sind. Und im Mai tauchte in einem Teich eine Kiste mit 1.000 Schuss Munition und drei passenden Sturmgewehrmagazinen auf. Selbst anonyme Tipps an die Polizei gab es. Doch lange handelte niemand. “Polizeiliche Reaktionen auf diesen Hinweis sind im vorliegenden Verfahren jedenfalls nicht bekannt geworden”, sagte der Richter. Tim F. fiel auch bei der Bundeswehr nicht auf, obwohl er dort zahlreiche Kontakte in die rechte Szene knüpfte. (…) Die Ermittler fanden nicht nur Waffen, Sprengstoff und Munition, sondern auch eine Art rassistisches Manifest, das Tim F. schon mit 16 Jahren verfasst haben soll. Darin will er einen “Krieg gegen den Bürgerkrieg der Juden” führen, Deutschland erobern und eine große nationalsozialistische Kampforganisation gründen. Kartenausschnitte zu einer “Operation Fuchsbau” zeigen das Berliner Regierungsviertel samt militärtaktischer Symbole. Zwar hätten sich seine Anschlagsfantasien über die Jahre zunehmend “verkleinert”, sagt der Richter. Sie seien dank der militärischen Ausbildung bei der Bundeswehr aber auch zunehmend “professioneller” geworden.

via zeit: Rechtsterrorismus : Waffen, Sprengstoff, Größenwahn