Weimarer “Maskenrichter” wegen Rechtsbeugung verurteilt – #LockHimUp

Ein Weimarer Amtsrichter ist wegen eines inzwischen wieder aufgehobenen Beschlusses gegen die Maskenpflicht an Schulen zur Corona-Zeit zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt setzte die Strafe nun zur Bewährung aus. Ein Familienrichter aus Weimar ist wegen eines umstrittenen Beschlusses gegen die Maskenpflicht zur Corona-Zeit verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt verhängte gegen den suspendierten Richter am Mittwoch wegen Rechtsbeugung eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für drei Jahre Haft ohne Bewährung plädiert. Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft kündigten an, eine Revision beim Bundesgerichtshof zu prüfen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, drohen dem Juristen der Verlust seines Richteramts und seiner Pension. Das Beamtengesetz sieht dies zwingend bei einer Haftstrafe von zwölf Monaten und mehr vor.Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe ein Urteil gefällt, “das er von vornherein so beabsichtigt hatte”. Das Verfahren am Amtsgericht Weimar, in dem er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert. Der Familienrichter hatte dazu den Verein “Kritische Richter und Staatsanwälte “mitgegründet. Der damals am Amtsgericht Weimar tätige Jurist ordnete im April 2021 an, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen müssten. Er begründete seine einstweilige Anordnung mit dem Kindeswohl.

via mdr: Weimarer “Maskenrichter” wegen Rechtsbeugung verurteilt

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Urteil des Amtsgerichts Tiergarten – Klimaaktivistin nach Aktion an Grundgesetz-Denkmal freigesprochen

Eine Klimaaktivistin der Letzten Generation beschmierte zusammen mit anderen ein Denkmal in Berlin mit einer schwarzen Flüssigkeit. Weil das Kunstwerk dabei nicht beschädigt wurde, gab es nun einen Freispruch. Eine Klimaaktivistin ist nach einer Farbaktion am Grundgesetz-Denkmal in Berlin-Mitte vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung freigesprochen worden. Durch die eingesetzte Flüssigkeit sei das Kunstwerk nicht beschädigt worden, begründete die Vorsitzende Richterin: »Ein Regenguss hätte alles weggespült.« Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen.

via spiegel: Urteil des Amtsgerichts Tiergarten Klimaaktivistin nach Aktion an Grundgesetz-Denkmal freigesprochen

siehe auch: „Ein Regenguss hätte alles weggespült“: Klimaaktivistin nach Farbaktion am Berliner Grundgesetz-Denkmal freigesprochen Zum ersten Mal entschied die Berliner Justiz in einem Klimaprotest-Prozess per beschleunigtem Verfahren. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert. (…) Um 9.11 Uhr waren am 4. März dieses Jahres Klimaaktivisten per Lastenrad in Richtung Bundestag geradelt. Eine schwarze Masse kippten sie über das Kunstwerk „Grundgesetz 49“. Zudem habe Paulin F. ein Plakat mit der Aufschrift „Erdöl oder Grundgesetz“ an das Denkmal geklebt. „Es entstanden Verschmutzungen des Denkmals, deren Entfernung Kosten von 957,95 Euro verursachten“, so die Anklage. Die Aktion sorgte für Aufsehen, Politiker äußerten sich empört. Die Gruppe „Letzte Generation“ teilte mit, mehrere ihrer Unterstützer hätten die Glasskulptur „Grundgesetz 49“ vor dem Jakob-Kaiser-Haus „in Erdöl getränkt“. Die Kunststudentin sagte, sie sei seit 15 Jahren eine „kunstschaffende Person“. Bei der Aktion habe es sich um eine „künstlerische Kollektivaktion“ gehandelt. Es sei um eine „Aktivierung des Denkmals“ gegangen. „Es ist eine Form von Kunst“, sagte eine Verteidigerin.

Staatsanwaltschaft Gera legt AfD-Anzeige gegen SPD-Bundestagsabgeordnete zu den Akten

Die Staatsanwaltschaft Gera sieht keinen Grund, gegen die SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser zu ermitteln. Die AfD hatte Kaiser angezeigt und ihr vorgeworfen, sie habe mit einer Demonstrationsanmeldung für den 1. Mai 2023 in Gera einen “Bürgerkrieg anzetteln” wollen. Die Staatsanwaltschaft Gera wird nach einer Anzeige der AfD nicht gegen die SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser ermitteln. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft MDR THÜRINGEN mit. Die AfD hatte Kaiser vorgeworfen, unter dem Motto “Willst Du mit mir Randale machen?” für den 1. Mai eine Demonstration angemeldet zu haben. Dem AfD-Landtagsabgeordneten Dieter Laudenbach zufolge hat die “bekennende Antifa-Anhängerin Kaiser” mit der Mai-Demo in Gera einen “Bürgerkrieg angezettelt”. Kaiser nannte die Vorwürfe “substanzlose Lügen” und “völlig aus der Luft gegriffen”. Sie habe keine Veranstaltung für den 1. Mai angemeldet und sich lediglich als parlamentarische Beobachterin an einer Demonstration gegen Rechtsextremismus beteiligt. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN wurde die Demo anonym angemeldet. Die Staatsanwaltschaft sieht nach einer Prüfung der Anzeige keinen Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat gegen die Ostthüringer Abgeordnete und Staatssekretärin im Bundesbauminsterium. Die Wendung “Willst du mit mir Randale machen” könne demnach nicht zwingend und ausschließlich dahingehend ausgelegt werden, dass mit “Randale” die Begehung von Gewaltstraftaten gemeint sei. Der Begriff ist laut Sprecher auslegungsfähig und bedeutet im eigentlichen Sinne, Aufsehen zu erregen.

via mdr: Staatsanwaltschaft Gera legt AfD-Anzeige gegen SPD-Bundestagsabgeordnete zu den Akten

Nach Millionenklage gegen Ex-Bild-Chefredakteur Springer und Rei­chelt legen Streit bei

Der Springer-Konzern hat den arbeitsgerichtlichen Streit mit Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt beigelegt. Springer begrüßt die Einigung. Strafrechtlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin weiterhin gegen Reichelt. Der Medienkonzern Axel Springer und der frühere Bild-Chef Julian Reichelt haben ihren arbeitsrechtlichen Streit beigelegt. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, teilte das Medienhaus in Berlin am Dienstag mit. Journalist Reichelt bestätigte das seinerseits auf Anfrage der dpa. Auf was genau sich die Parteien geeinigt haben, blieb unklar. Springer hatte mit einer Klage beim Arbeitsgericht (ArbG) Berlin die Rückzahlung einer millionenschweren Abfindung verlangt. Unabhängig von dem Arbeitsrechtsstreit ermittelt weiterhin die Staatsanwaltschaft (StA) Berlin gegen Reichelt. Hintergrund ist eine Strafanzeige Springers wegen Betrugs. Auf Anfrage von LTO teilte die StA mit, dass bisher keine “Rücknahme” dieser Strafanzeige vorliege. “Eine solche würde auch – da es sich um ein Offizialdelikt handelt und kein Strafantragserfordernis besteht – nicht allein deshalb zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens führen”, so Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, auf LTO-Anfrage. Reichelt musste im Herbst 2021 als Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevard-Zeitung Bild gehen. Hintergrund waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen gewesen

via lto: Nach Millionenklage gegen Ex-Bild-Chefredakteur Springer und Rei­chelt legen Streit bei

ENTSCHEIDUNG AM LANDESVERFASSUNGSGERICHT – Ordnungsruf gegen AfD-Abgeordneten Tillschneider rechtens

Das Landesverfassungsgericht stuft einen Ordnungsruf gegen den AfD-Abgeordneten Hans-Thomas Tillschneider als rechtens eins. Das entschied das Gericht am Montag. Im Landtag von Sachsen-Anhalt nutzte Tillschneider eine umstrittene Formulierung, die Hannah Arendt in der Berichterstattung über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann geprägt hatte. Er erhielt einen Ordnungsruf dafür, gegen den er gerichtlich vorging. (…) Zum Hintergrund: Im Februar 2022 hatte der Landtag über eine Aktion des Bildungsministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie unter dem Slogan “Wir ham ‘nen Stich” diskutiert. Tillschneider hatte dazu gesagt: “Wenn ich aber über die Initiatoren dieser Kampagne nachdenke, frage ich mich: Weshalb tut man das? Ist es ein Selbstläufer? Ist es Trägheit? Ist es Feigheit? Ist es Bosheit? Ist es die Banalität des Bösen?” Letzteres ist eine Formulierung, die für Empörung sorgte. “Die Banalität des Bösen” geht als Begriff auf die Publizistin Hannah Arendt zurück. Sie hatte über den Prozess gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann berichtet.

via mdr: ENTSCHEIDUNG AM LANDESVERFASSUNGSGERICHT Ordnungsruf gegen AfD-Abgeordneten Tillschneider rechtens

#Gericht urteilt gegen #Bundeswehr – Kritischer Soldat wurde zu #Unrecht abgestraft

Ex-Soldat Patrick J. hat über viele Jahre rechtsextreme Verdachtsfälle unter seinen Kameraden gemeldet. Die Bundeswehr stellte ihn als Querulanten dar. Ein Gericht gibt ihm jetzt recht. Am Telefon klingt Patrick J. erleichtert, als er von dem neuesten Gerichtsurteil rund um seine Auseinandersetzung mit der Bundeswehr erzählt. Und kämpferisch. “Das ist jetzt der Anfang der Klärung”, sagt er. “Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die Bundeswehr zukünftig mit Meldungen angemessen umgeht und Meldende nicht willkürlich Repressionen ausgesetzt werden.” Vor wenigen Tagen hat er die Nachricht bekommen, dass das Verwaltungsgericht in Berlin der Bundeswehr untersagt, ehrverletzend über ihn zu sprechen. Es ist ein erster Sieg in einer jahrelangen Auseinandersetzung des früheren Soldaten Patrick J. mit der Bundeswehr. In diesem Streit geht es um die Frage: Wie ernst nimmt die Bundeswehr Hinweise auf Rechtsextreme in den eigenen Reihen? Wie konsequent werden sie verfolgt? Und: Wie gehen sie mit Hinweisgebern um? Weg nach oben Patrick J. war ein Soldat, der Karriere bei der Bundeswehr machen wollte. Sein erklärtes Ziel war das KSK, das Kommando Spezialkräfte, eine Truppe von Elitesoldaten. Er schlug den vorgeschriebenen Weg ein und tat alles dafür, seinem Traum vom Spezialsoldaten näherzukommen. Und die Bundeswehr unterstützte ihn in diesem Vorhaben. Bis Patrick J. als Kommandofeldwebelanwärter in Pfullendorf unbequem wurde. Zumindest in den Augen mancher Vorgesetzter. So erzählt er es. Rechtsextreme in der Truppe Denn Patrick J. will schnell erkannt haben, dass einige seiner Kameraden nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung standen. Er meldete zunächst einige wenige Verdachtsfälle von Rechtsextremen in Pfullendorf, später immer mehr. “Das Wort Jude wurde als Schimpfwort genutzt”, sagt Patrick J. Bücher des Schriftstellers Ernst Jünger kursierten. Jünger gilt als ein intellektueller Wegbereiter der Nationalsozialisten, obwohl er der NSDAP nie beitrat. Aussagen, die auch von den Pegida-Demonstranten in Dresden hätten stammen können, seien an der Tagesordnung gewesen, sagt J. Zudem fand er in sozialen Netzwerken zahlreiche Soldaten, die mit Rechtsextremen vernetzt waren, die selbst rechtsextreme Inhalte teilten oder rechte Inhalte mit “gefällt mir” markierten. Doch die Bundeswehr tat mit diesen Hinweisen nicht das, was J. erwartete. Statt die Betreffenden genau zu überprüfen und gegebenenfalls zu suspendieren, erlitt er nach eigenen Angaben Repressalien. Die Bundeswehr machte seine vertraulichen Hinweise innerhalb der Kaserne öffentlich, andere Kameraden erhoben plötzlich schwere Vorwürfe gegen ihn. Patrick J. galt fortan als Nestbeschmutzer. Der Höhepunkt der Auseinandersetzung war 2018 erreicht. Die Bundeswehr leitete ein Entlassungsverfahren gegen Patrick J. ein, in dem sie die von ihm gemeldeten Verdachtsfälle als “haltlos und unbegründet” darstellte. (…) Die Entscheidung des Gerichts liest sich wie eine Ohrfeige für die Bundeswehr. Denn aus der Begründung geht hervor, dass der Militärische Abschirmdienst (BAMAD), der Nachrichtendienst der Bundeswehr, die gut 100 Meldungen von Patrick J. gar nicht überprüft hatte. J. hatte ein detailliertes Dossier erstellt, mit Belegen von Soldaten, die rechtsextreme Inhalte bei Instagram oder X geliked hatten – und vieles mehr. Offenbar ignorierte die Bundeswehr all dies.

via t-online: Gericht urteilt gegen Bundeswehr Kritischer Soldat wurde zu Unrecht abgestraft

#Polizist angeklagt: #Bodycam filmt #Schläge gegen #Obdachlosen – #polizeiproblem #polizeigewalt

Als „übermäßige Reaktion des Beamten nach übermäßigen Beleidigungen“ wertete René Bungardt, Richter am Landgericht Bochum, die Tat eines Hattinger Bundespolizisten. Der 45-Jährige musste sich wegen die Körperverletzung im Amt vor Gericht verantworten. Als Beweis dienten Aufnahmen der Bodycam. Bei einer ersten Verhandlung vor gut einem Jahr wollte der Richter das Verfahren gegen eine Auflage einstellen. Damit war aber die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden, die eine Verurteilung forderte. Außerdem sollte der Geschädigte selbst gehört werden, der aber zunächst nicht aufgefunden werden konnte – bis jetzt. Jetzt wurden noch einmal die beiden Videos gezeigt, die während des Einsatzes von einer Bodycam der Polizisten aufgenommen worden waren: Am 4. Dezember 2021 hatte der Bundespolizist zu Beginn der Nachtschicht um kurz nach 19 Uhr einem betrunkenen Obdachlosen im Bochumer Hauptbahnhof einen Platzverweis erteilt, weil er rumgepöbelt haben soll. Zur Vermeidung weiterer Straftaten wurde er auf die Wache mitgenommen. (…) Aus den beiden Videosequenzen geht hervor, dass sich der Obdachlose weiter deutlich renitent verhielt. Zunächst stieß der Angeklagte ihn daraufhin mit beiden Händen zurück, so dass er auf eine Bank fiel. Als er dann aber wiederum aufstand, versetzte ihm der Hattinger Bundespolizist einen Tritt, schlug zweimal in Richtung Gesicht. Ob er getroffen hat, konnte man auf den Aufnahmen nicht feststellen. (…) Aus den beiden Videosequenzen geht hervor, dass sich der Obdachlose weiter deutlich renitent verhielt. Zunächst stieß der Angeklagte ihn daraufhin mit beiden Händen zurück, so dass er auf eine Bank fiel. Als er dann aber wiederum aufstand, versetzte ihm der Hattinger Bundespolizist einen Tritt, schlug zweimal in Richtung Gesicht. Ob er getroffen hat, konnte man auf den Aufnahmen nicht feststellen.

via der westen: Polizist angeklagt: Bodycam filmt Schläge gegen Obdachlosen