Das Technische Hilfswerk (THW) darf einen ehrenamtlichen Helfer wegen der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Band entlassen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Geklagt hatte demnach ein langjähriges Mitglied des THW, das im vergangenen Jahr entlassen worden war. Die Band, in der der Mann Mitglied sei, werde vom Innenministerium Rheinland-Pfalz als rechtsextremistisch eingestuft, hieß es. Der Kläger hatte hingegen laut Gericht gesagt, der Band widme er sich nur in seiner Freizeit und er bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

via sz: Urteile – Koblenz : Gericht: THW darf Mitglied rechtsextremer Band entlassen

siehe auch: „Flak“: Rechtsextremer Musiker kann aus THW entlassen werden Sind Helfer oder Angestellte des Technischen Hilfswerks (THW) in rechtsextremistischen Bands aktiv, ist das keine Freizeit- oder Privatangelegenheit. Sie können entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz von Ende Oktober hervor, das Mitte dieser Woche veröffentlicht wurde. Geklagt hatte ein seit 2004 aktives THW-Mitglied. Der Mann war am 20. September 2022 nach einem monatelangen Verfahren fristlos entlassen worden. Er war einer der Musiker der Rechtsrockband „Flak“ aus dem Umfeld der inzwischen verbotenen Hammerskins. Die vom Gericht in dem jetzt veröffentlichten Urteil nicht namentlich genannte Band, in der der Mann aus Ahrweiler seit 2011 aktiv ist, wird vom rheinland-pfälzischen Innenministerium als rechtsextremistisch eingestuft. Im THW sei seine rechte Gesinnung seit einigen Jahren bekannt gewesen, heißt es in dem Urteil. Im Dienst habe er sich aber nicht entsprechend geäußert.