Zu ihrem Landesparteitag in Thüringen wollte die AfD dem ARD-Magazin “Monitor” den Zutritt verweigern. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Die AfD muss die Journalisten reinlassen. Die Thüringer AfD muss Journalisten des ARD-Magazins “Monitor” Zugang zu ihrem Parteitag gewähren. Das entschied das Landgericht Erfurt am Freitag nach einer mündlichen Verhandlung. Das sagte ein Gerichtssprecher in Erfurt. Bei ihrem Landesparteitag in Pfiffelbach wählt die Partei seit heute unter anderem ihre Liste für die Landtagswahl im kommenden Jahr. Die Partei verwehrte allerdings dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) die Akkreditierung für zwei Journalistinnen des Magazins “Monitor”, woraufhin der Sender beim Landgericht Erfurt am Donnerstag den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkte. Dagegen legte die AfD Widerspruch ein. Die Entscheidung, wonach der Presse Zugang zum Parteitag zu gewähren ist, bestätigte das Gericht am Freitag nun nach mündlicher Anhörung. Theoretisch kann die AfD dagegen noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Die Chefredakteurin Politik und Zeitgeschehen des Westdeutschen Rundfunks, Ellen Ehni, sprach bereits nach der Entscheidung des Landgerichts im Eilverfahren am Donnerstag von einem “Erfolg für die freie Berichterstattung” und für die Demokratie. Der Ko-Sprecher des Thüringer AfD-Landesverbandes, Stefan Möller, sagte am Donnerstag:

via zdf: Berichterstattung über Parteitag :Thüringer AfD muss “Monitor” Zugang gewähren

siehe dazu auch: „Absehbare Propaganda gegen uns“: Thüringen-AfD muss ARD-Journalisten Zugang zu Parteitag gewähren. Journalisten des ARD-Magazins „Monitor“ wollten sich zum Parteitag der Thüringen-AfD anmelden – und wurden abgelehnt. Nun entscheidet ein Gericht: Die AfD muss sich hereinlassen.

siehe dazu auch: EINSTWEILIGE #VERFÜGUNG – AfD muss ARD-Magazin “#Monitor” Zutritt zum #Parteitag gewähren – #pressefreiheit Für den Parteitag der AfD Thüringen wurde einem Team von “Monitor” die Zulassung für die Berichterstattung verweigert. Andere Medien sind dagegen zugelassen. Der WDR ging per einstweiliger Verfügung dagegen vor – und bekam jetzt Recht. Die Thüringer AfD muss nach einem vorläufigen Gerichtsbeschluss dem ARD-Politikmagazin “Monitor” Zutritt zu ihrem Landesparteitag gewähren. Der Antrag des öffentlich-rechtlichen Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf eine einstweilige Verfügung sei stattgegeben worden, teilte das Landgericht Erfurt am Donnerstag mit. Einem Gerichtssprecher zufolge hat die AfD in der Sache eine mündliche Verhandlung gefordert.

via GIPHY