Federal judge pauses President Trump’s order restricting gender-affirming care for trans youth

A federal judge on Thursday temporarily blocked President Donald Trump’s recent executive order aimed at restricting gender-affirming health care for transgender people under age 19. The judge’s ruling came after a lawsuit was filed earlier this month on behalf of families with transgender or nonbinary children who allege their health care has already been compromised by the president’s order. A national group for family of LGBTQ+ people and a doctors organization are also plaintiffs in the court challenge, one of many lawsuits opposing a slew of executive orders Trump has issued as he seeks to reverse the policies of former President Joe Biden. Judge Brendan Hurson, who was nominated by Biden, granted the plaintiffs’ request for a temporary restraining order following a hearing in federal court in Baltimore. The ruling, in effect for 14 days, essentially puts Trump’s directive on hold while the case proceeds. The restraining order could also be extended. Trump’s executive order “seems to deny that this population even exists, or deserves to exist,” Hurson said. Shortly after taking office, Trump signed an executive order directing federally run insurance programs to exclude coverage for gender-affirming care. That includes Medicaid, which covers such services in some states, and TRICARE for military families. Trump’s order also called on the Department of Justice to vigorously pursue litigation and legislation to oppose the practice. The lawsuit includes several accounts from families of appointments being canceled as medical institutions react to the new directive. Attorneys for the plaintiffs argue Trump’s executive order is “unlawful and unconstitutional” because it seeks to withhold federal funds previously authorized by Congress and because it violates anti-discrimination laws while infringing on the rights of parents.

via ap: Federal judge pauses President Trump’s order restricting gender-affirming care for trans youth

a pride flag drawn on the ground

Streit um Auflösung von Corona-Demos: Berliner Polizei siegt vor Gericht gegen „Querdenker“-Kopf Ballweg

Durften Demos gegen die Corona-Politik von der Polizei aufgelöst werden, weil viele Teilnehmer Vorschriften der Polizei zu Masken und Abständen missachteten? Ein Berliner Gericht hat entschieden. Im Rechtsstreit um Corona-Demonstrationen hat der Organisator der sogenannten „Querdenker“-Veranstaltungen gegen die Berliner Polizei verloren. Die Auflösungen und andere Einschränkungen von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik durch die Polizei am 1. und 29. August 2020 waren nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig. Gegen dieses damalige Vorgehen der Polizei hatte der „Querdenker“-Initiator Michael Ballweg geklagt. Nun unterlag er am Donnerstag. Sein Anwalt kündigte Berufung beim Oberverwaltungsgericht an.  Besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie Das Gericht begründete seine Entscheidung vor Dutzenden Unterstützern Ballwegs im Saal mit Verweis auf die besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie. Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht sicher einschätzen können. Es habe auch noch keine Impfung gegeben. Deswegen seien die Anforderungen zur Auflösung einer Demonstration mitunter auch geringer gewesen.

via tagesspiegel: Streit um Auflösung von Corona-Demos: Berliner Polizei siegt vor Gericht gegen „Querdenker“-Kopf Ballweg

Wahlwerbespot: Gericht weist AfD-Eilantrag zu Rüge von Wahlspot zurück – #InYourFace

In einem Clip der AfD sehen die Medienanstalten der Länder Gefahren für Kinder und Jugendliche. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Im Eilverfahren liegt nun eine Entscheidung vor. Die AfD in Brandenburg ist mit einem Eilantrag gegen die Forderung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gescheitert, einen Wahlwerbespot in sozialen Medien zu löschen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht erklärte, das öffentliche Interesse an der Umsetzung des Beschlusses überwiege (Az.: VG 11 L 74/25). Die zuständige Kammer habe auch keine durchgreifenden Zweifel, dass der Spot die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtige. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten hatte der AfD Brandenburg „pauschale Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vorgeworfen. Eine Überprüfung hatte demnach ergeben, dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte, mit denen pauschale Stereotype bedient würden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten sie noch nicht einordnen und sollten sie daher nicht sehen. AfD muss Konsequenzen ziehen und klagt Die AfD musste das Video, das bei X, Facebook, Instagram und Tiktok zu sehen war, löschen oder den Zugriff von Kindern und Jugendlichen darauf verhindern.

via tagesspiegel: Wahlwerbespot: Gericht weist AfD-Eilantrag zu Rüge von Wahlspot zurück

siehe auch: Eilantrag abgelehnt Gericht in Potsdam bestätigt Verfügung gegen AfD-Werbespot. Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat einen Eilantrag der AfD gegen eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) abgelehnt. Die Anstalt hatte der Partei Mitte Januar unter Verweis auf den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag aufgetragen, den Zugriff auf ein Video zu beschränken, das zum Landtagswahlkampf 2024 in sozialen Medien veröffentlicht worden war. Die AfD hatte dagegen geklagt und nun eine vorläufige Niederlage einstecken müssen. Das Gericht habe “keine durchgreifenden Zweifel, dass der betroffene Wahlwerbespot geeignet sei, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen”, heißt es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag.

siehe dazu auch: »Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte« – Jugendschutzkommission rügt AfD für rassistisches Wahlkampfvideo (01-2025). Die AfD in Brandenburg muss einen Wahlclip für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren unzugänglich machen. Das entschied die Kommission für Jugendmedienschutz. Die Kritik ließe sich auf zahlreiche AfD-Videos ausweiten. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten hat die AfD in Brandenburg für einen rassistischen Clip gerügt. Die Partei muss nun das Video von ihren sozialen Kanälen entweder löschen – oder mit technischen Mitteln verhindern, dass Kinder und Jugendliche darauf Zugriff haben. Das hat die KJM entschieden.

#Urteil in #BadenWürttemberg – #Lohnkürzungen gegen »#Reichsbürger«-Lehrerin sind rechtmäßig

Einer Lehrerin wurden die Bezüge gekürzt, nachdem sie an der Verfassung zweifelte. Ihre Klage dagegen ist nun gescheitert. Es sei unmöglich, den Staat zu leugnen und für ihn zu arbeiten, argumentierte das Gericht. Eine Lehrerin und selbst erklärte »Reichsbürgerin« klagte gegen die Kürzung ihrer Dienstbezüge – und ist nun vor Gericht gescheitert. Es sei unmöglich, die rechtliche Existenz eines Staates zu leugnen und sich gleichzeitig für diesen einzusetzen, argumentierte die Disziplinarkammer in ihrem Urteil. Das Gericht wies die Klage auf Aufhebung der Disziplinarmaßnahme wegen »reichsbürgertypischen Verhaltens« ab, wie aus einer Mitteilung  hervorgeht. Die Klägerin arbeitet in Baden-Württemberg als verbeamtete Lehrerin. Nachdem ein Bußgeldverfahren gegen sie eröffnet worden war, schickte sie ein Schreiben an das Landratsamt, in dem sie die Gründungsurkunden der Bundesrepublik und des Bundeslands Baden-Württemberg einforderte. Dabei bezog sie sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch von 1896, also eine Norm, die vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland Bestand hatte. Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet, weil die Lehrerin mit dem Schreiben gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen habe. Ihre Dienstbezüge wurden für drei Jahre um ein Zehntel gekürzt.

via spiegel: Urteil in Baden-Württemberg Lohnkürzungen gegen »Reichsbürger«-Lehrerin sind rechtmäßig

siehe auch: VG Sigmaringen zur Verfassungstreuepflicht von Lehrern – Bezüge wegen “reichs­bür­ger­ty­pi­schen Ver­hal­tens” zu Recht gekürzt. Eine mutmaßliche “Reichsbürgerin”, die als Lehrerin arbeitet, zweifelt die Gründung der BRD an. Ihre Bezüge werden daraufhin gekürzt. Dagegen hat sie vor dem VG Sigmaringen geklagt – ohne Erfolg. Einer Lehrerin, die der Reichsbürgerszene zugeordnet wird, sind zu Recht die Bezüge gekürzt worden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen entschieden (Az. DL 12 K 2486/24).  Die Lehrerin hatte ein Schreiben an das Landratsamt geschickt, sich darin über ein Bußgeld beschwert und “reichsbürgertypisches Verhalten” an den Tag gelegt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. So habe sie in dem Schreiben unter anderem die Gründungsurkunden der Bundesrepublik und des Landes Baden-Württemberg verlangt. Außerdem habe die im Jahr 1984 geborene Frau Bezug genommen auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 1896 und damit auf eine Norm vor der Existenz der Bundesrepublik Deutschland. “Mit diesen Handlungen geht die Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland einher”, sagte der Gerichtssprecher. “Reichsbürger” erkennen keinen Rechtsstaat an Das Regierungspräsidium Tübingen als Disziplinarbehörde hatte der Frau dann vorgeworfen, mit dem Schreiben gegen ihre Verfassungstreuepflicht verstoßen zu haben. Ihr Dienstbezüge wurden in der Folge für die Dauer von drei Jahren gekürzt. Dagegen klagte sie vor dem VG Sigmaringen. Dieses wies die Klage auf Aufhebung der Disziplinarmaßnahme nun wegen reichsbürgertypischen Verhaltens ab. Es sei unmöglich, die rechtliche Existenz eines Staats zu leugnen und sich gleichzeitig für diesen einzusetzen, so  das VG.

LG Frankfurt zum Misgendern Julian Rei­chelt musste Sieges-Tweet löschen – #InYourFace

Julian Reichelt kann es nicht lassen, eine trans Frau als Mann zu bezeichnen. Nun untersagt es ihm ein Gericht. Ein Frauenfitnessstudio verwehrt einer trans Frau den Zutritt. NiUS und sein Chefredakteur bestehen darauf, sie als Mann zu bezeichnen. Julian Reichelt wurde das nun untersagt – in den Texten darf das falsche Geschlecht aber stehen bleiben. Julian Reichelt hat kein Problem damit, trans Frauen als Männer zu bezeichnen. In einigen Fällen beharrt er sogar darauf. Während der Chefredakteur des rechten Nachrichtenportals NiUS meint, damit das “wahre”, sog. biologische Geschlecht zu benennen, spricht man in der Sozialforschung von Misgendern oder misgendering. Auch Gerichte haben sich dieser Auffassung angeschlossen: Mehrfach hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main Reichelt-Medien schon untersagt, trans Frauen als Männer zu bezeichnen. Im Fall der trans Aktivistin Janka Kluge, die auf dem Reichelt-Blog “pleiteticker.de” – heute NiUS – als “(biologischer) Mann” bezeichnet worden war, bestätigte das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) die Entscheidung später. Wie LTO nun erfuhr, kassierte Reichelt persönlich im Dezember eine gerichtliche Niederlage in Frankfurt wegen Misgenderns. Mit Eilbeschluss (v. 16.12.2024, Az. 2-03 O 432/24), der LTO vorliegt, untersagte das LG Frankfurt ihm per einstweiliger Verfügung Teile eines Tweets vom 15. November letzten Jahres. Reichelt hatte zulasten einer trans Frau geschrieben: “Wir dürfen […] den Mann, der in die Damen-Umkleide wollte, wieder und weiter als das bezeichnen, was er ist: als Mann! Die Einstweilige Verfügung ist AUFGEHOBEN!” Obwohl dieser Tweet eine korrekte Tatsachenaussage über ein anderes Gerichtsverfahren trifft, musste Reichelt ihn nun löschen. Das Gericht beanstandete neben dem Misgendern die Angabe des Vor- und Nachnamens der Betroffenen sowie das Posten eines unverpixelten Fotos. Der Beschluss enthält keine nähere Begründung, dafür aber die Anspruchsgrundlage für die Unterlassungsverfügung: §§ 823, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Grundgesetz; hinsichtlich der Bildnisveröffentlichung sind §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz zitiert. Die in der Normkette genannten Grundgesetz-Artikel lassen nur den Schluss zu, dass die 3. Zivilkammer das Misgendern als Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts erachtet. Damit bleibt sie ihrer Rechtsauffassung zum Misgendern treu. Die einzige Entscheidung der Pressekammer, die materiell-rechtlich nicht in die Reihe passt, ist vielmehr die, auf die Reichelt mit seinem Tweet Bezug nahm.

via lto: LG Frankfurt zum Misgendern Julian Rei­chelt musste Sieges-Tweet löschen

a pride flag drawn on the ground

Herabwürdigend und provokativ – Verwarnung von AfD-Abgeordnetem rechtens

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Ordnungsrufe gegen einen AfD-Abgeordneten in der Bürgerschaft bestätigt. Dieser habe unsachliche und herabwürdigende Aussagen getroffen. Der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Krzysztof Walczak ist mit einem Antrag gegen zwei sogenannte Ordnungsrufe im Hamburger Parlament vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gescheitert. Das Gericht erklärte, der Antrag sei zwar zulässig, aber unbegründet. Die beanstandeten Verwarnungen seien rechtmäßig. Im Parlament kann der Vorsitzende mit einem Ordnungsruf einzelne Abgeordnete verwarnen. (…) Im Mittelpunkt steht eine Debatte im Mai 2023 zur CDU-Initiative “Hamburgs Partnerschaft mit einer Stadt in Israel verwirklichen”. In dieser Sitzung äußerte sich Walczak kritisch zur Migrationspolitik der CDU und behauptete, diese würde “Hunderttausende Antisemiten nach Deutschland” bringen. Daraufhin erhielt er vom Vizepräsidenten der Bürgerschaft, André Trepoll, selbst bei der CDU, zwei Ordnungsrufe. Provokative und herabwürdigende Aussagen Das Gericht sah keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Ordnungsrufe aus persönlicher Ablehnung resultierten. Vielmehr habe es sich bei Walczaks Äußerungen nicht um keine sachliche Diskussion gehandelt, sondern um provokative und herabwürdigende Aussagen, so das Gericht.

via t-online: Herabwürdigend und provokativ Verwarnung von AfD-Abgeordnetem rechtens

Bekannte Querdenker-Ärztin aus der Region zu Gefängnisstrafe verurteilt

Eine in der Region bekannte Verschwörungstheoretikerin und Kinderärztin musste sich seit April vergangenen Jahres in Trier vor Gericht verantworten. Jetzt gibt es ein Urteil. Das Trierer Landgericht hat eine in der Region bekannte Kinderärztin und Querdenkerin in einem Berufungsprozess zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Redaktion. Danach wurde die inzwischen an der Mosel lebende 64-jährige Angeklagte unter anderem wegen mehrfacher Volksverhetzung, übler Nachrede sowie Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt. Querdenker-Ärztin aus der Region Trier: Angeklagte saß schon mehrfach im Gefängnis Die früher im Hochwald lebende Frau hatte in der Vergangenheit immer wieder durch teils wüste Verschwörungstheorien auf ihrem Internet-Kanal auf sich aufmerksam gemacht. So wurde ihr unter anderem vorgeworfen, einen Trierer Staatsanwalt als Angehörigen einer satanistischen Freimaurerloge gebrandmarkt zu haben. Zudem habe sie Richter, Juristen und Politiker auf das Übelste beleidigt. Die 64-Jährige saß bereits einige Male im Gefängnis. Zuletzt wurde sie im Juli vergangenen Jahres nach Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Vor zweieinhalb Jahren büßte die Ärztin eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe ab, weil sie eine gegen sie verhängte Geldstrafe nicht gezahlt hatte.

via volksfreund: Bekannte Querdenker-Ärztin aus der Region zu Gefängnisstrafe verurteilt