Champagner-Prozess – Böhmermann gewinnt kuriosen Rechtsstreit gegen AfD-Politiker – #MaxKrah

Wegen einer angeblichen Champagner-Bestellung zog AfD-Mann Krah gegen den Moderator Böhmermann vor Gericht. Das Urteil dürfte Krah nicht gefallen. Der AfD-Politiker Maximilian Krah hat in einem skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann zurück, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass der Politiker auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe. Laut Urteil hat Krah keinen Anspruch auf Unterlassung, weil Böhmermann in seinem Podcast “Fest & Flauschig” gar keine eigene Behauptung aufgestellt habe. Vielmehr habe er lediglich die Zuschrift eines Zuhörers wörtlich wiedergegeben und dies auch ausreichend kenntlich gemacht

via t-online: Champagner-Prozess Böhmermann gewinnt kuriosen Rechtsstreit gegen AfD-Politiker

siehe auch: Champagner-Streit vor dem LG Düsseldorf AfD-Poli­tiker Krah unter­liegt Böh­m­er­mann. 200 Flaschen Champagner für das ganze Oktoberfestzelt: Hatte AfD-Politiker Krah wirklich so eine Bestellung aufgegeben? Den Streit um eine Aussage, die im Böhmermann-Podcast gefallen war, hat das Landgericht Düsseldorf jetzt entschieden. Im Streit um eine angebliche Champagner-Bestellung auf dem Münchner Oktoberfest hat AfD-Politiker Maximilian Krah vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies seine Unterlassungsklage gegen TV-Moderator Jan Böhmermann zurück (Urt. v. 13.12.2024, Az. 12 O 192/24). (…) Außerdem berücksichtigte das Gericht, dass Böhmermann den Podcast nach der Veröffentlichung aktualisiert hatte, sodass die ursprüngliche Zahl von 200 bestellten Flaschen nicht mehr zu finden war. Stattdessen hatte er die Zahl auf 50 Flaschen korrigiert und klargestellt, dass die Bestellung nicht direkt von Krah, sondern von dessen Tisch aus erfolgt sei.

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Von Choihpmyouk 688Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

„Ostmark“-Tattoo auf Kinn des Neonazis

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung mit zwölf Verbrechen. Zwölf Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung beging der Angeklagte nach Ansicht aller acht Geschworenen zwischen 2020 und Juni 2024. Dafür wurde der unbescholtene Angestellte am Donnerstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von 15 Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3360 Euro (210 Tagessätze zu je 16 Euro) verurteilt. Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richter  Dietmar Nußbaumer, mit dem der von Jan Rudigier verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Erath einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die Strafdrohung belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 18 Monaten Haft. Zwölf nationalsozialistische Verbrechen Der 36-Jährige präsentierte in der Öffentlichkeit Kleidung und Tätowierungen mit NS-Symbolen. So hatte der damalige Neonazi auf dem Kinn ein Tattoo mit der Aufschrift „Ostmark“, dem Nazi-Begriff für Österreich. Zudem schickte der junge Mann aus dem Bezirk Feldkirch Gesinnungsgenossen Videos und Bilder mit nationalsozialistischen Inhalten. Und er hielt CDs mit rechtsradikalen Liedern daheim vorrätig, um sie anderen vorzuspielen.

via vol.at: „Ostmark“-Tattoo auf Kinn des Neonazis

Prozess zu rechten Anschlägen in Berlin-Neukölln: Neonazis wegen Brandstiftung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Im Prozess wegen Brandstiftungen auf Autos politischer Gegner wurden zwei Neuköllner Neonazis zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Berliner Landgericht hob damit ein Urteil aus erster Instanz auf. Im Berufungsprozess wegen zweier Brandanschläge in Neukölln und weiterer Straftaten hat das Berliner Landgericht zwei Neonazis zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht hob zudem die rechte Gesinnung der Angeklagten hervor. Diese habe für die Taten eine wesentliche Rolle gespielt. „Das war ein politischer Prozess“, sagte die Vorsitzende Richterin, Susann Wettley, bei der Urteilsbegründung. Den früheren NPD-Kader und polizeibekannten Neonazi Sebastian T. verurteilte das Gericht unter anderem wegen zweifacher Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten. T. wurde zudem wegen Betrugs in fünfstelliger Höhe, Bedrohung und diversen Sachbeschädigungen verurteilt. Seinen Mitangeklagten, den früheren AfD-Politiker Tilo P., verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Den Haftbefehl gegen ihn, den die Staatsanwaltschaft wegen einer fehlenden Wohnanschrift und Fluchtgefahr beantragt hatte, lehnte das Gericht ab. Da das Urteil noch nichts rechtskräftig ist, bleiben beide bis zur Vollstreckung zunächst auf freiem Fuß. Das Gericht hebt mit dem Urteil einen Richtspruch aus erster Instanz auf. Das Amtsgericht hatte die beiden Angeklagten mit Blick auf die Brandstiftungen im Februar 2023 freigesprochen.

via tagesspiegel: Prozess zu rechten Anschlägen in Berlin-Neukölln: Neonazis wegen Brandstiftung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

siehe auch: Neonazi-Prozess in Berlin Wegen Brandstiftungen verurteilt Fast sieben Jahre nach zwei Brandstiftungen fällt im Neuköllner Neonazi-Prozess endlich das Urteil. Die Angeklagten sind schuldig. Ob das Gericht „noch mehr an Geständnissen“ brauche, fragte Lukas Theune, Anwalt des Nebenklägers Ferat Koçak, in seinem Abschlussplädoyer am Donnerstag beim Neuköllner Neonazi-Prozess vor dem Landgericht. Zuvor hatte er ein halbes Dutzend Äußerungen der Angeklagten Tilo P. und Sebastian T. vorgetragen, in denen sie sich innerhalb der vergangenen Jahre gegenüber Polizisten, Partnerinnen, Mithäftlingen oder untereinander zu den Brandstiftungen an den Autos des Linken-Politikers Koçak und des Buchhändlers Heinz Ostermann bekennen. (…) Die Vorsitzende Richterin in dem Berufungsprozess verwarf den Urteilsspruch des Amtsgerichts, das in der ersten Instanz keine ausreichenden Beweise für die beiden Brandstiftungen erkennen konnte. Stattdessen verurteilte das Gericht nun die beiden Neonazis für beide Brandstiftungen, auch ohne ultimativen Beweis, wie einen Fingerabdruck oder einer DNA-Spur. Die beiden Neonazis wurden außerdem wegen gemeinsam begangener Sachbeschädigungen und Propagandadelikten verurteilt, T. auch wegen Coronabetrug. Für T. verhängte das Gericht eine Gesamtstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. P. erhielt eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. In ihrer Begründung sagte die Richterin, sie habe „keinerlei Zweifel“, dass die „beiden Angeklagten die Taten so begangen“ haben. Als strafmildernd wertete sie, dass sie inzwischen fast sieben Jahre zurückliegen. Haftbefehle wurden nicht erlassen. P. habe einen Teil der Strafe bereits verbüßt. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Judge rejects sale of Infowars to satirical news site the Onion

Alex Jones was forced to sell the platform to help pay the roughly $1.5 billion in damages he owes families of the victims of the Sandy Hook Elementary School shooting, which he called a “hoax.” A federal bankruptcy judge has rejected the sale of Alex Jones’s Infowars platform to satirical news website the Onion, ruling Tuesday that the November court-ordered auction of Jones’s website lacked transparency. The decision capped a two-day hearing that stretched late into the night in U.S. Bankruptcy Judge Christopher Lopez’s Houston courtroom. “I don’t think anyone acted in bad faith here. I think everyone was trying to buy an asset and put their best foot forward and play by the rules,” Lopez said as he delivered his decision. The judge took issue with the lack of transparency from the sealed bidding process selected by the court-appointed trustee Christopher Murray, who was overseeing the sale of Jones’s assets. The judge added that he was troubled that the process, however well intended, “did not maximize value in any way, based on the record before me.” (…) In a statement, the Onion’s CEO, Ben Collins, expressed disappointment that the ruling did not clear a path forward for any bidder, but he indicated it would continue its efforts toward acquiring Infowars. “It is part of our larger mission to make a better, funnier internet, regardless of the outcome,” the statement said. Chris Mattei, an attorney for the Connecticut families, said in a statement they were disappointed with Lopez’s ruling but would not abandon their fight to hold Jones accountable

via washington post: Judge rejects sale of Infowars to satirical news site the Onion

Urteil in Restitutionsfall – Familie muss Grundstück in Wandlitz an jüdische Organisation zurückgeben

In Wandlitz lebt seit Jahrzehnten eine Familie in einem Haus, das einst zwei Jüdinnen gehörte. Der NS-Staat hatte sie zwangsenteignet. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Fall entschieden. Eine Familie in Wandlitz (Barnim) muss ihr Grundstück wegen Rückübertragungsansprüchen zurückgeben. Eine Revision in dem Fall ist am Mittwoch vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen worden. Die Rückübertragung an den Rechtsnachfolger der ursprünglichen Besitzer sei rechtens, hieß es in der Begründung. Der NS-Staat hatte das Areal, das zwei Jüdinnen gehörte, zwangsenteignet. Die jüdischen Eigentümer hatten das Grundstück 1932 erworben und ein Feriendomizil für jüdische Kinder betrieben. Von den Nazis wurden sie schließlich zum Verkauf gezwungen. Der Großvater der heutigen Besitzerin hatte es 1939 von einem Makler gekauft. Nun muss das Grundstück an die Jewish Claims Conference, einem Zusammenschluss von 23 jüdischen Organisationen, als Rechtsnachfolgerin der zwei in Auschwitz ermordeten Jüdinnen gehen. rbb Restitutions-Prozess Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Grundstücksrückgabe in Wandlitz “Wir wissen nicht, wohin” Die Familie Lieske lebt seit mehreren Generationen in dem Haus in Wandlitz. 2015 erhielt die Familie einen Brief des Bundesamtes für Offene Vermögensfragen. Weil es keine lebenden Nachfahren der im Konzentrationslager ermordeten jüdischen Frauen – Alice Donat und Helene Lindenbaum – mehr gebe, sollten Haus und Grundstück an die Jewish Claims Conference zurückgegeben werden. Dagegen klagte die Familie – und hat nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren.

via rbb: Urteil in Restitutionsfall Familie muss Grundstück in Wandlitz an jüdische Organisation zurückgeben

siehe auch: Nach 85 Jahren Gericht: Familie verliert Grundstück. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Archivbild): Die Nazis zwangen die jüdischen Eigentümer, das Grundstuck zu verkaufen. (Quelle: Jan Woitas/dpa) News folgen Artikel teilen Eine Frau und ihr Sohn leben in einem Brandenburger Haus. Dieses gehörte ursprünglich Juden – bis die Nazis kamen. Nun müssen es die aktuellen Bewohner abtreten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Familie aus Brandenburg ihr in der Nazizeit erworbenes Wohnhaus aufgeben muss. Die Rückübertragung an den Rechtsnachfolger des ursprünglichen Besitzers sei rechtens, erklärte das Gericht. Die Revision der 84 Jahre alten Klägerin und ihres 61-jährigen Sohnes wurde als unbegründet abgewiesen. Es spiele auch keine Rolle, dass die Mutter der Klägerin ihr das Grundstück 1993 schenkte. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Ihr ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Das Haus in Wandlitz nördlich von Berlin soll nun an die Jewish Claims Conference (JCC) gehen, einem Zusammenschluss von 23 jüdischen Organisationen. Es handelt sich um einen der letzten Fälle von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen in Brandenburg im Rahmen der Wiedergutmachung für Vermögensverluste aus der NS-Zeit.

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Von Tobiasi0Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

Staatsgerichtshof: Landtagswahl muss nicht wiederholt werden

Die Landtagswahl in Niedersachsen im Jahr 2022 muss nicht wiederholt werden. Das hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Montag entschieden. Es ging um Vorwürfe zweier FDP-Mitglieder gegen die AfD. Sowohl in der sogenannten Kriegskasse der Partei als auch in der Art der Aufstellung der AfD-Landesliste sieht Niedersachsens Verfassungsgericht keine Wahlfehler. Nach Ansicht der Richter und Richterinnen ist der Landtag formell rechtmäßig gewählt worden. Der Staatsgerichtshof hat daher die Beschwerde der beiden Kläger zurückgewiesen. Vorwurf: Plätze auf AfD-Liste gekauft? Der ehemalige FDP-Landtagsabgeordnete Marco Genthe und Parteifreund Alexander Grafe hatten als Antragsteller beanstandet, dass es bei der AfD möglicherweise nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Unter anderem ging es dabei um den Vorwurf, dass Plätze auf der Kandidatenliste der Partei gekauft sein könnten. Der Staatsgerichtshof hat mit seinem am Montag verkündeten Urteil nun festgestellt, dass dafür die konkreten Beweise fehlten. Eine schwarze Kasse hat es laut Gericht zwar gegeben. Es gebe aber keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass sie von AfD-Politikern genutzt wurde, um sich einen Kandidatenstatus zu erkaufen, so der Staatsgerichtshof. Mit den Zahlungen sei weder die Wahlrechtsgleichheit der Kandidaten noch die Freiheit der Wahl verletzt worden.

via ndr: Staatsgerichtshof: Landtagswahl muss nicht wiederholt werden

#Prozess gegen #Fuellmich: #Verteidigerin soll #Bußgeld zahlen

Im Prozess gegen Impfgegner Reiner Fuellmich wegen mutmaßlicher Untreue ist dessen Hauptverteidigerin ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Sie soll Nachrichten von ihm weitervermittelt haben. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat eigenen Angaben zufolge einen Bußgeldbescheid gegen die Hauptverteidigerin von Reiner Fuellmich erlassen. Demnach wirft sie der Rechtsanwältin sogenannten “Verkehr mit Gefangenen” vor. Im Rahmen von Telefonaten soll die Verteidigerin in Absprache mit ihrem Mandanten verschiedene Erklärungen audiovisuell aufgezeichnet haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Diese Botschaften seien anschließend auf YouTube weiterverbreitet worden. Das stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei eigenen Angaben zufolge auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden: Demnach sind Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger nicht befugt, Nachrichten von einem in U-Haft sitzenden Mandanten entgegenzunehmen und hinauszubefördern – es sei denn, die Nachrichten dienen unmittelbar zur Vorbereitung der Verteidigung. Fuellmich sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Seine Anwältin soll laut Staatsanwaltschaft zwischen März und Juli elf solcher Ordnungswidrigkeiten begangen haben. Für jeden dieser Fälle wurde ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro beantragt. Die Anwältin müsste also 4.400 Euro zahlen. Sie habe innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

via ndr: Prozess gegen Fuellmich: Verteidigerin soll Bußgeld zahlen