In Wandlitz lebt seit Jahrzehnten eine Familie in einem Haus, das einst zwei Jüdinnen gehörte. Der NS-Staat hatte sie zwangsenteignet. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Fall entschieden. Eine Familie in Wandlitz (Barnim) muss ihr Grundstück wegen Rückübertragungsansprüchen zurückgeben. Eine Revision in dem Fall ist am Mittwoch vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen worden. Die Rückübertragung an den Rechtsnachfolger der ursprünglichen Besitzer sei rechtens, hieß es in der Begründung. Der NS-Staat hatte das Areal, das zwei Jüdinnen gehörte, zwangsenteignet. Die jüdischen Eigentümer hatten das Grundstück 1932 erworben und ein Feriendomizil für jüdische Kinder betrieben. Von den Nazis wurden sie schließlich zum Verkauf gezwungen. Der Großvater der heutigen Besitzerin hatte es 1939 von einem Makler gekauft. Nun muss das Grundstück an die Jewish Claims Conference, einem Zusammenschluss von 23 jüdischen Organisationen, als Rechtsnachfolgerin der zwei in Auschwitz ermordeten Jüdinnen gehen. rbb Restitutions-Prozess Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Grundstücksrückgabe in Wandlitz “Wir wissen nicht, wohin” Die Familie Lieske lebt seit mehreren Generationen in dem Haus in Wandlitz. 2015 erhielt die Familie einen Brief des Bundesamtes für Offene Vermögensfragen. Weil es keine lebenden Nachfahren der im Konzentrationslager ermordeten jüdischen Frauen – Alice Donat und Helene Lindenbaum – mehr gebe, sollten Haus und Grundstück an die Jewish Claims Conference zurückgegeben werden. Dagegen klagte die Familie – und hat nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren.

via rbb: Urteil in Restitutionsfall Familie muss Grundstück in Wandlitz an jüdische Organisation zurückgeben

siehe auch: Nach 85 Jahren Gericht: Familie verliert Grundstück. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Archivbild): Die Nazis zwangen die jüdischen Eigentümer, das Grundstuck zu verkaufen. (Quelle: Jan Woitas/dpa) News folgen Artikel teilen Eine Frau und ihr Sohn leben in einem Brandenburger Haus. Dieses gehörte ursprünglich Juden – bis die Nazis kamen. Nun müssen es die aktuellen Bewohner abtreten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Familie aus Brandenburg ihr in der Nazizeit erworbenes Wohnhaus aufgeben muss. Die Rückübertragung an den Rechtsnachfolger des ursprünglichen Besitzers sei rechtens, erklärte das Gericht. Die Revision der 84 Jahre alten Klägerin und ihres 61-jährigen Sohnes wurde als unbegründet abgewiesen. Es spiele auch keine Rolle, dass die Mutter der Klägerin ihr das Grundstück 1993 schenkte. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Ihr ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Das Haus in Wandlitz nördlich von Berlin soll nun an die Jewish Claims Conference (JCC) gehen, einem Zusammenschluss von 23 jüdischen Organisationen. Es handelt sich um einen der letzten Fälle von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen in Brandenburg im Rahmen der Wiedergutmachung für Vermögensverluste aus der NS-Zeit.

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Von Tobiasi0Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link