Mandatsentzug : Bürgerschaft entzieht Hamburger AfD-Frau Petersen Mandate

Aus der AfD-Fraktion wurde Olga Petersen wegen ihrer Russland-Nähe bereits ausgeschlossen. In Bürgerschaft und Bezirksversammlung war sie schon lange nicht mehr. Das wird auch so bleiben. Die Hamburger AfD-Abgeordnete Olga Petersen hat ihre Mandate in der Bürgerschaft und der Bezirksversammlung Harburg verloren. Die Bürgerschaft stimmte dem Entzug der Mandate einstimmig zu. Sie folgte damit in ihrer letzten Sitzung des Jahres einer entsprechenden Empfehlung des Verfassungsausschusses.  Eine Prüfung des Landeswahlleiters Oliver Rudolf hatte zuvor ergeben, dass Petersen ihren Lebensmittelpunkt und Wohnsitz nicht mehr in Hamburg hat. Damit sei die Voraussetzung für die Wahrnehmung der Mandate entfallen. Petersen offenbar dauerhaft in Russland Petersen, die aufgrund ihrer Russland-Nähe schon im Frühjahr aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen wurde, hatte bereits seit Monaten nicht mehr an Bürgerschaftssitzungen teilgenommen. Auch zu den Sitzungen der Bezirksversammlung Harburg, in die sie erst im Juni gewählt worden war, erschien sie nicht mehr.  Es wird vermutet, dass sich die 42-Jährige mit ihren Kindern dauerhaft in Russland aufhält. Landeswahlleiter Oliver Rudolf wies vor dem Verfassungsausschuss auf ein im Internet verbreitetes Video hin, in dem Petersen in einem Interview sagt: „Momentan ist es sicherer, sich aus Russland für Deutschland einzusetzen.“  Ende Oktober hatte Petersen bei Facebook auch ein Selfie von sich beim Gipfeltreffen der Brics-Staaten im russischen Kasan gepostet.

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Mutter scheitert vor dem Landgericht Landgericht Potsdam: Dennis Hohloch (AfD) darf ungefragt Namen und Fotos von Kritikern veröffentlichen

Der AfD-Politiker Dennis Hohloch hat ohne Erlaubnis eine Potsdamer Mutter mit Namen und Bild öffentlich gemacht, weil sie sein Verhalten gegenüber Kindern kritisierte. Die Frau wollte ihr Porträtfoto und ihren Namen gerichtlich löschen lassen. Ihr LinkedIn-Profilbild wurde ihr zum Verhängnis. Der Potsdamer AfD-Landtagsabgeordnete Dennis Hohloch darf ungefragt das Foto einer Potsdamer Mutter und ihren Namen im Internet veröffentlichen. Das Landgericht Potsdam hat am Mittwoch geurteilt, dass die Frau keinen Anspruch auf Löschung hat. Potsdamer Mutter wehrt sich gegen Dennis Hohloch (AfD) vor dem Landgericht Richterin Ilona Junge-Horne sagte bei der Urteilsverkündung, dass Hohloch nur Tatsachen und zulässige Meinungen geäußert habe. Auch das Foto habe er nutzen dürfen. Der Grund: „Die Klägerin hat dieses Foto selbst veröffentlicht bei LinkedIn.“ Es wurde zudem im Zusammenhang mit einem öffentlichen Ehrenamt der Frau im Internet veröffentlicht. Allerdings hatte die Richterin in der mündlichen Verhandlung im November noch wörtlich erklärt: „Wir denken nicht, dass die Klägerin eine Person des öffentlichen Lebens ist – auch wenn sie in Potsdam nicht ganz unbekannt ist. Das reicht nicht aus.“ Das Porträtfoto durfte Dennis Hohloch dennoch nutzen. Hintergrund des strittigen Beitrags von Hohloch, der seit Juli 2024 in sozialen Netzwerken wie TikTok hunderte teils hasserfüllte Kommentare nach sich zog, in denen der Frau und ihrem Kind eine „Massenvergewaltigung“ gewünscht wurde, ist ein Besuch des Kindes der Klägerin im Landtag Brandenburg. Hier hatte Hohloch vor 9 bis 12 Jahre alten Schülern Angst vor „Massenvergewaltigungen“ durch Migranten geschürt.

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Gericht weist erste AfD-Klage gegen Hochschulreform ab

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine erste Klage der AfD gegen die jüngste Hochschulreform im Freistaat abgewiesen. Die sogenannte Meinungsverschiedenheit sei unzulässig, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler in der mündlichen Urteilsbegründung. Vertreter der AfD-Fraktion, die die Klage erhoben hatte, waren dazu nicht einmal erschienen. Eine Entscheidung über eine von AfD-Abgeordneten eingereichte Popularklage gegen die Reform steht noch aus. Diese sollte nach Worten Heßlers aber in Kürze an die Beteiligten zugestellt und dann auch öffentlich gemacht werden. (…) Das Gericht stellte allerdings fest, dass der zuständige AfD-Abgeordnete Ingo Hahn die Kritik schon im Gesetzgebungsverfahren hätte ansprechen müssen. Dort seien aber keine konkreten verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert worden. Hahns Äußerungen reichten «hinsichtlich keiner der vor dem Verfassungsgerichtshof als verletzt gerügten Verfassungsnormen aus».

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Member of white supremacist prison gang sentenced to 32 years in prison after gun and drug conviction

The District Attorney General’s Office said Nicholas Jordan Alberts, 43, was convicted of illegally having a gun and several different drugs after he was pulled over. A member of a hate group known for its virulent hate speech and violent crimes was sentenced to 32 years in prison after he was convicted of illegally having a gun and drugs in his vehicle, officials said Friday. The District Attorney General’s Office said Nicholas Jordan Alberts, 43, was pulled over in October 2022 after a Knox County Sheriff’s Office deputy saw him cross the center double-yellow line. During the traffic stop, the deputy saw a gun in the passenger seat and a bag of drugs in the center console. A search of the vehicle revealed more heroin, methamphetamine, fentanyl, cash and a scale. Prosecutors said he is a known member of the Aryan Nation criminal gang and had nine prior felony convictions.

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White supremacist gets two years in prison for attacking demonstrators at rallies

A federal judge tossed the charges against Robert Rundo, first filed in 2018, twice — prompting the Ninth Circuit to order another judge assigned to the case. A white supremacist was sentenced to two years in federal prison on Friday for organizing violent confrontations with leftist demonstrators at political rallies in California. Robert Rundo, 34, had pleaded guilty on September 13 to one count of conspiracy to violate the federal Anti-Riot Act. His sentencing hearing in Los Angeles marks the end of the lengthy prosecution that was derailed twice by U.S. District Judge Cormac Carney in Santa Ana. The George W. Bush appointee first dismissed the charges because he thought the U.S. Anti-Riot Act was “unconstitutionally overbroad.” After the Ninth Circuit Court of Appeals reversed that ruing and reinstated the charges and Rundo was extradited to the U.S. from Romania, Carney threw them out a second time, and concluded Rundo and his fellow defendants were the victims of selective prosecution because the government hadn’t charged antifa demonstrators who engaged in violence. Again, the Ninth Circuit reversed and this time ordered the case to be assigned to a different judge. Rundo then cut a plea deal with the prosecution, who agreed not to seek more than two years in prison.

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Haus von Moritzburger Reichsbürger-Ärztin wird zwangsversteigert

Die Ärztin Bianca W. sieht sich als Mitglied der indigenen Germaniten. Sie kassierte mehrere Zehntausend Euro mit gefälschten Atteste in der Corona-Zeit, wurde verurteilt. Jetzt kommt auch noch ihr Haus unter den Hammer. Das Haus der durch ihren Corona-Prozess bundesweit bekanntgewordenen Ärztin Bianca W. in Moritzburg im Landkreis Meißen kommt unter den Hammer. Das geht aus dem Zwangsversteigerungsportal des Freistaats Sachsen hervor. Die Gläubigerin der Medizinerin ist nach Angaben des Gerichts die Apotheken- und Ärztebank. Ein Gutachter errechnete einen Verkehrswert für die Immobilie von 614.000 Euro, allerdings schon im Februar 2021. Der Versteigerungstermin ist für den 3. Februar 2025 am Amtsgericht Dresden angesetzt. Ein erster Vermerk dazu war bereits im Dezember 2020 ins Grundbuch eingetragen worden, also noch vor der Corona-Zeit sowie ihrem Prozess. Warum das Haus erst jetzt angeboten wird, dazu erteilte das Gericht keine Auskünfte, da es sich um Interna handele. Die Hausärztin Bianca W. war im Juni dieses Jahres am Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Zudem erhielt sie ein dreijähriges Berufsverbot. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da alle Beteiligten Revision einlegten. Die Ärztin hatte rund 1.000 gefälschte Atteste während der Corona-Zeit ausgestellt. Während des Prozesses hatte sie sich als Mitglied des Volkes der indigenen Germaniten bezeichnet, einer reichsbürgerähnlichen Gruppierung, die unlängst Schlagzeilen mit dem Verstecken gesuchter Kinder und Jugendliche in einem ehemaligen Hotel im Erzgebirge gemacht hatte.

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File:Impfpass mit COVID 19 Impfungen.jpg
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#Uckermark – AfD-Kreistagsabgeordneter wegen #Volksverhetzung verurteilt – #LockHimUp

Der uckermärkische AfD-Kreistagsabgeordnete Tony Riller ist am Freitag vom Amtsgericht in Prenzlau wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Riller in einer Rede in Prenzau Bootsflüchtlinge als Mörder bezeichnet hatte. Riller hatte sich bei einer Demonstration im April 2023 in Prenzlau gegen eine geplante Asylunterkunft geäußert. Ein Syrer habe ihm erzählt, dass Syrer Kinder und Säuglinge ins Meer werfen würden, wenn ein Boot voll sei, soll Riller nach Informationen eines anwesenden rbb-Reporters gesagt haben. Direkt nach seiner Rede gingen Polizeibeamte zu dem Politiker und teilten ihm mit, dass sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatten

via rbb: Uckermark AfD-Kreistagsabgeordneter wegen Volksverhetzung verurteilt

siehe auch: AfD-Kommunalpolitiker wegen Volksverhetzung verurteilt. Tony Riller, Kreistagsabgeordneter und zweiter stellvertretender Vorsitzender der AfD Uckermark, wurde im Prenzlauer Gericht der Volksverhetzung für schuldig befunden. Er geht in Berufung. Am Freitag, dem 13. Dezember, fiel am dritten Verhandlungstag am Prenzlauer Amtsgericht das Urteil im Verfahren gegen Tony Riller. Der AfD-Kommunalpolitiker, der im Kreistag sitzt und erst am 7. Dezember erneut in das Amt des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der AfD gewählt worden war, musste sich wegen des Straftatbestandes der Volksverhetzung verantworten. Sein Arbeitgeber, der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, war am Freitag als weiterer Zeuge gehört worden. In seinem Schlussplädoyer sah es der Staatsanwalt als Anklagevertreter als erwiesen an, dass sich Tony Riller in seiner Rede, die er am 17. April 2023 auf dem Prenzlauer Marktberg gehalten hatte, laut Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, Absatz 1, Nummer 1 und 2, der Volksverhetzung schuldig gemacht habe (…) Riller gab -nach eigenen Angaben – dort den Bericht eines syrischen Flüchtlings wieder, wonach bei der Überfahrt im Schlauchboot Kinder und Säuglinge über Bord geworfen seien, um die Überfahrt nicht zu gefährden. So komme ein Teil der Flüchtlinge “bereits als Mörder hier an”. Weiter führte Riller aus, dass die Bundesregierung „im großen Stil Messerstecher, Vergewaltiger und Mörder alimentiert“ und deren Vertreter “statt auf die Regierungsbank auf die Anklagebank” gehörten. Dem “historischen Verbrechen an unserem Volk kann man nicht weiter tatenlos zusehen”, forderte Riller die Anwesenden auf, am nächsten Tag zur Kreistagssitzung zu kommen, um den Kreistag und die Landrätin “unter Druck zu setzen und einen Ausnahmestopp zu erzwingen.” Weiter: “Eure Zeit läuft ab.” “Pauschal auf eine bestimmte Gruppe verengt” Der Tatvorwurf wäre vor allem durch die Zeugenaussagen der Polizisten, die dem Angeklagten “scharfe Formulierungen” und eine pauschalisierende Stigmatisierung von Flüchtlingen als Messerstecher und Vergewaltiger attestierten, bestätigt worden, so der Staatsanwalt. Diese Intention ziehe sich “wie ein roter Faden” durch dessen Rede, die er schriftlich ausgearbeitet hatte