“Querdenker” soll wegen Plakataktion über Bahnstrecke in Haft

Das Landgericht Würzburg hat einen mutmaßlichen Anhänger der Querdenkerszene wegen Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann einen Zug zu einer Schnellbremsung gezwungen hatte. Mehr als vier Jahre nachdem mutmaßliche “Querdenker” über eine Bahntrasse in Unterfranken Plakate gespannt hatten, hat das Landgericht Würzburg einen der Beteiligten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen Nötigung soll der Mann ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine weitere Angeklagte wurde in dem Berufungsprozess freigesprochen. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der 40-jährige Familienvater am Dreikönigstag 2021 an der Planung der Aktion beteiligt war. In der Nähe des unterfränkischen Thüngen hatten Personen Planen über eine Zugstrecke gespannt. Diese Plakate waren an Holzlatten befestigt. Ein aus Schweinfurt kommender ICE hatte eine der Planen durchfahren. Der Lokführer leitete eine Schnellbremsung ein. Verletzte gab es nicht. Durch die anschließende Verspätung entstand der Bahn ein Schaden in fünfstelliger Höhe. Der Zug konnte nach vier Stunden weiterfahren. Richter: Keine Zweifel an Täterschaft Zwar könne nicht bewiesen werden, dass der Vater von vier Kindern am Tattag auch am Tatort war. Allerdings sei eine Beteiligung des Mannes an der Planung der Aktion nachgewiesen, etwa weil sein Auto an der Bahnstrecke gesehen worden sei. “An seiner Täterschaft bestehen für die Kammer keine Zweifel”, sagte der Richter.

via br: “Querdenker” soll wegen Plakataktion über Bahnstrecke in Haft

„Shoot Refugees“: AfD-Frau wegen ‘Volksverhetzung verurteilt

Vor dem Landgericht Wuppertal wurde jetzt ein Berufungsverfahren mit Mülheimer Beteiligung verhandelt, der bundesweit bei der AfD ein Beben ausgelöst hatte. Es ging auf einen Aufruf zum Töten von Flüchtlingen. Mülheims abtrünniger AfD-Chef war nun als Verteidiger seiner Lebensgefährtin gefordert. Abzuwenden galt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Als Fraktions- und Parteichef der Mülheimer AfD strebte Alexander von Wrese lange Zeit nach Höherem, sah seine Zeit als Abgeordneter in Berlin kommen. Die AfD aber ließ den Juristen nicht emporkommen, in Mülheim führten seine parteiinternen Widersacher erfolgreich Revolte gegen ihn, sodass er zuletzt gar seinen Austritt aus der Partei erklärte. Im Hintergrund bereitet von Wrese ein politisches Comeback vor, in der Woche vor der Bundestagswahl hatte er aber zunächst einen Termin zu bestreiten, den er gerne im stillen Kämmerlein abgehandelt hätte. Vor dem Landgericht Wuppertal trat von Wrese an, um seiner Lebensgefährtin Manuela P., selbst für die AfD aktiv, sporadisch auch in Mülheim, einen Eintrag im Strafregister zu ersparen: wegen Volksverhetzung und Billigung einer Straftat. 8:::9 Auslöser des Strafverfahrens war eine Story, die P. am 5. August 2023 über ihren öffentlich zugänglichen Instagram-Kanal abgesetzt hatte, dem mehr als 2000 Menschen folgen und über den sie etwa auch Posts abgesetzt hat, die über die Gruppe „Lukreta“ ihre Nähe zur Identitären Bewegung offenbaren oder sie mit AfD-Rechtsextremist Björn Höcke zeigen. Hinterlegt mit Bildern, hieß es dort: „Save the bees – Plant more trees – Clean the seas – Shoot Refugees“ (Schütz die Bienen – Pflanze mehr Bäume – Säubere die Meere – Erschieße Flüchtlinge). Das Amtsgericht Wuppertal hatte die 30-Jährige dafür im Juni 2024 wegen der Billigung von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. (…) Zur Sache reklamierte der Anwalt aus Selbeck, dass seine Lebensgefährtin den volksverhetzenden Post, der zweifelsohne „völlig inakzeptabel“ und „moralisch-inhaltlich verwerflich“ sei, versehentlich abgesetzt habe. Sie habe jene Vorlage eigentlich abgeändert, das „Shoot Refugees“ durch „Stopp Refugees“ ersetzt, dann aber durch „ein dummes Versehen“ das Original in die Welt gesetzt. Von Wrese wollte der 30-Jährigen auch zugutegehalten sehen, dass sie sich, nachdem sie durch einen nicht näher benannten „Hinweis von Dritten“ aufmerksam gemacht worden sei, mit einem weiteren Post distanziert und entschuldigt habe. Tatsächlich ließ das Landgericht für Geständnis und Entschuldigung Milde walten, ebenso für den Umstand, dass P. bis dato nicht vorbestraft war. In der Sache aber blieb es unnachgiebig und folgte der Wertung der Staatsanwaltschaft, dass die 30-Jährige nur „Schutzbehautungen“ vorbringe im Ansinnen, straffrei davonzukommen (…) Die Verurteilung wegen Volksverhetzung und Billigung von Straftaten blieb. Allerdings setzte das Landgericht die Geldstrafe niedriger an, weil es anerkannte, dass P. als Selbstständige mit einem Pflegedienst und aktuell nur drei Patienten nach eigener Aussage ein monatliches Einkommen nur knapp oberhalb des Bürgergeldes erzielt. Die 30-Jährige soll nun nur noch 60 Tagessätze à 30 Euro zahlen müssen, zahlbar in monatlichen Raten von 70 Euro. Auch soll ein Viertel der Gerichtskosten auf Staatskasse gehen.

viA DERWESTEN. VOLKSVERHETZUNG „Shoot Refugees“: AfD-Frau wegen Volksverhetzung verurteilt

Landgericht Ellwangen verurteilt “Reichsbürger” wegen unerlaubtem Waffenbesitz

Ein 49-jähriger Neresheimer aus der “Reichsbürger”-Szene war wegen Waffenhandels angeklagt. Von diesem Vorwurf wurde er freigesprochen. Warum er trotzdem ins Gefängnis muss. Das Ellwanger Landgericht hat den 49-Jährigen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Angeklagt war er unter anderem wegen des Handels mit Waffen. Er soll 110 Metallstücke verkauft haben, die zu Pistolenläufen umgearbeitet werden können. Doch das Gericht bekam den Eindruck, dass damit nicht wirklich funktionsfähige Waffen hergestellt werden könnten. Daher wurde der Mann in diesem Punkt freigesprochen. Seine Ehefrau wurde von allen Vorwürfen freigesprochen. Der 49-jährige Neresheimer sitzt derzeit eine zweijährige Gefängnisstrafe ab, zu der der Mann Ende März 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden war. Diese wurde bei der neuen Strafe eingerechnet. (…) Außer den Laufbündeln hatten die Ermittler bei dem 49-jährigen Neresheimer und seiner Frau auch Schwarzpulver und Armbrüste samt Pfeilen entdeckt, aber auch ein Laserpunktvisier, eine Machete, ein Langschwert – und auf dem sichergestellten Laptop etwas, das nicht so recht zu den übrigen Funden passt: kinderpornographisches Material. Auch das war Teil der Anklage gegen den 49-Jährigen. (…) Das Ehepaar gehört mutmaßlich des “Reichsbürger”-Szene an. Darauf lässt zum einen die Kleidung des Ehemannes schließen. Die T-Shirts, die er an den Verhandlungstagen trug, hatten die Aufschriften “racist” (Rassist) und “white lives matter” (weiße Leben zählen). Zum anderen hatte er am ersten Verhandlungstag auf die Frage des Richters, ob er deutscher Staatsbürger sei, geantwortet, er sei “Bürger des Deutschen Reiches”. Außerdem teilte er mit, er sei im NS-Geist erzogen worden und hege “judengegnerisches Gedankengut”. Auch seine Frau sagte im Lauf der Verhandlung, sie sei ein Nazi.

via swr: Landgericht Ellwangen verurteilt “Reichsbürger” wegen unerlaubtem Waffenbesitz

KLAGE GEGEN STEFAN WISCHNIOWSKI – „Zweifel an Verfassungstreue“ – Esslinger AfD-Kandidat kein #BKA-Beamter mehr – #KickHimOut #polizeiproblem

Das Urteil im Fall Stefan Wischniowski steht: Ein Berliner Gericht erkennt dem Esslinger Bundestagskandidaten der AfD seinen Beamtenstatus ab. Der 53-Jährige hatte jahrzehntelang für das Bundeskriminalamt gearbeitet – und plant nun seine nächsten Schritte. Mitten im Wahlkampfendspurt hat Stefan Wischniowski seinen Beamtenstatus beim Bundeskriminalamt (BKA) verloren. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung gegen den Esslinger Bundestagskandidaten der AfD am Berliner Verwaltungsgericht. Als Grund für das Urteil nennt eine Sprecherin der Justizbehörde „durchgreifende Zweifel an der Verfassungstreue des Betroffenen“. Anlass für die Verhandlung war eine Disziplinarklage des BKA gegen Wischniowski. Der gebürtige Esslinger hatte jahrzehntelang für die Behörde gearbeitet, zunächst als Personenschützer und später als Oberkommissar im Bereich IT-Forensik am Standort Berlin. Unter anderem wegen der Teilnahme an einer Demonstration in Wien geriet er 2021 in die Schlagzeilen. Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete damals, an der Veranstaltung seien auch Anhänger der als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Identitären Bewegung beteiligt gewesen. Bei seinem Arbeitgeber war Wischniowski bereits zuvor mit einer Petition gegen die angebliche „Diskriminierung von deutschen ohne Migrationshintergrund“ im BKA aufgefallen.

via esslinger zeitung: KLAGE GEGEN STEFAN WISCHNIOWSKI „Zweifel an Verfassungstreue“ – Esslinger AfD-Kandidat kein BKA-Beamter mehr

Ordnungsamt Neustadt: Keine Einwände mehr Ein-Mann-Demo vor AfD-Stand in Neustadt: Protest jetzt doch erlaubt

Wieder hat sich ein Südpfälzer als Kackhaufen verkleidet. Wieder hat er vor einem AfD-Stand protestiert. Dieses Mal gab es aber dafür keinen Platzverweis. Warum? Zweimal hatte der Südpfälzer Patrick Christmann in einem Kackhaufen-Kostüm vor einem Stand der AfD protestiert – zweimal hatte er dafür vom Ordnungsamt einen Platzverweis bekommen. Der Bericht dazu war auf großes Interesse gestoßen. Nun hat es Christmann noch einmal getan: als braunes Häufchen auf zwei Beinen hat er sich erneut in der Neustadter Fußgängerzone vor einen Wahlkampfstand der AfD gestellt. Und dieses Mal durfte er stehen bleiben. Polizei und Ordnungsamt hätten ihm gesagt, er müsse lediglich zwei bis drei Meter Abstand halten. Etwa eine Stunde lang dauerte sein Protest. Auch seine Schilder hatte er wieder dabei, mit Aufschriften wie “Braune Kacke gegen braune Kacke” oder “Keine Schorle für Nazis”. Das Ordnungsamt von Neustadt an der Weinstraße hatte nach eigenen Angaben “gegen die Durchführung der Aktion an diesem Standort keine Einwände”. Die Wahlwerbung hätte “ungestört” stattfinden können und das Recht des Mannes auf freie Meinungsäußerung auch. Gleichzeitig wurde er darauf hingewiesen, dass ein Platzverweis ausgesprochen würde, sollte er erneut versuchen, den Infostand gezielt zu behindern. Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Gegen den Vorwurf, den Infostand der AfD bei seinen ersten beiden Protestaktionen gezielt behindert zu haben, wehrt sich der Träger des Kackhaufen-Kostüms. “Das war nicht der Fall. ich stand bei meinen kurzen Protestaktionen, wie man ja auch auf den Fotos davon sehen kann, immer zwei bis drei Meter vom Stand weg.” Christmann vermutet, dass die Berichterstattung dabei geholfen habe, dass sich das Ordnungsamt beim dritten Mal anders verhalten hat.

via swr: Ordnungsamt Neustadt: Keine Einwände mehr Ein-Mann-Demo vor AfD-Stand in Neustadt: Protest jetzt doch erlaubt

Sieg für “Die Partei” – Brandenburg: Gericht hebt Verbot von Regenbogen-Wahlplakat auf

Eine brandenburgische Kleinstadt hatte versucht, ein Regenbogen-Wahlplakat von “Die Partei” zu verbieten. Das war rechtswidrig, entschied jetzt ein Verwaltungsgericht. Dieses Plakat darf nach einem Gerichtsentscheid auch in der brandenburgischen Provinz hängen Das Verwaltungsgericht Cottbus hat laut einem RBB-Bericht am Donnerstag einem Eilantrag der Satirepartei “Die Partei” stattgegeben, die sich gegen das Verbot von Wahlplakaten in einer brandenburgischen Kleinstadt wehrte (AZ: VG 3 L 76/25). Norbert Krüger, der Amtsdirektor von Peitz, hatte zuvor drei Plakate wegen angeblicher Beleidigung und Jugendgefährdung abhängen lassen – darunter auch ein Plakat in Regenbogen­farben und mit der Aufschrift “Fickt euch doch alle!” (queer.de berichtete). Laut dem Gericht könnten sich politische Parteien in ihrer öffentlichen Werbung auf die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit berufen. Dieses Grundrecht werde lediglich durch Strafgesetze eingeschränkt. Die verbotenen Plakate enthielten jedoch keine strafrechtlich relevanten Äußerungen. Gegen das Urteil kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Die Stadt hatte in einem Schreiben an “Die Partei” das Verbot damit begründet, dass die Plakate eine “unsittliche und verrohende Wirkung” auf Betrachter*­innen haben könnten. Sie seien geeignet, “das moralische Empfinden weiter Teile der Bevölkerung drastisch zu verletzen”, insbesondere Kinder und Jugendliche seien gefährdet. Ein Satireansatz sei zudem nach Ansicht der Stadtbediensteten kaum zu erkennen. Amtsdirektor Krüger hatte das Verbot mit den Worten gerechtfertigt. “Der, der das liest, fühlt sich davon auf alle Fälle auch beleidigt.”

via queer: Sieg für “Die Partei” Brandenburg: Gericht hebt Verbot von Regenbogen-Wahlplakat auf

Streit um abgehängte AfD-Wahlplakate in #SaalfeldRudolstadt: Das kam dabei heraus

Nach der Strafanzeige gegen einen SPD-Bürgermeister hat der Fall Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftigt. Jetzt gab es Post. Es war der Aufreger des vorigen Sommers im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Nachdem der Probstzellaer SPD-Bürgermeister Sven Mechtold gemeinsam mit seinem Sohn bei einer nächtlichen Tour im Gemeindegebiet mitten im Landtagswahlkampf etwa 25 Plakate der AfD höchstpersönlich entfernt hatte, hagelte es Kritik von Freund und Feind. „Unglücklich“, sei die Aktion gewesen, sagten die, die ihm wohlgesonnen waren, andere sprachen von Schande. Prof. Dr. Wolfgang Wehr, Ex-Bürgermeister im benachbarten Gräfenthal, verlangte von Mechtold gar den sofortigen Rücktritt. Denis Häußer, seinerzeit AfD-Direktkandidat in dem betroffenen Wahlkreis, erstattete wegen der abgehängten Wahlplakate seiner Partei Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen den Bürgermeister, der die Plakate nach dem Abhängen an die AfD herausgegeben hatte. Es ging bei den Ermittlungen fortan um 25 zerschnittene Kabelbinder und einen Sachschaden in Höhe von 10 Euro – vor allem aber ging es ums Prinzip. Ziemlich genau sechs Monate nach dem Vorfall im vorigen August bekam Häußer, inzwischen Landtagsabgeordneter der AfD, jetzt Post von der Staatsanwaltschaft in Gera. In dem vom 11. Februar 2025 datierten Schreiben von Staatsanwalt Marc Prehler wird dem Anzeigeerstatter mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt wurde. Die Begründung passt auf eine DIN A-4-Seite und stellt auf Paragraf 170 Strafprozessordnung ab. Aus der Akte sei ersichtlich, „dass das Ordnungsamt dem AfD-Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt wegen abweichenden Menge an angebrachten Plakaten eine Frist bis zum 12.8.2024 setzte, bis zu welcher die Zahl auf das erlaubte Maß zu reduzieren sei“ Ob Mechtold beim Abhängen der Plakate als Bürgermeister seine behördliche Zuständigkeit überschritten habe, sei eine Frage des Verwaltungsrechts. „Im Rahmen der strafrechtlichen Bewertung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Beschuldigte einen tatsächlichen Sachverhalt vorstellte, bei dem er gerechtfertigt gewesen wäre“, so der Staatsanwalt. Mangels Reaktion auf die Anordnung zur Reduzierung der Zahl der Plakate sei nicht auszuschließen, „dass der Beschuldigte dies als Einwilligung zur Abnahme verstanden hat, wozu notwendigerweise die Kabelbinder beschädigt werden mussten“. Dafür spreche auch, „dass die Plakate selbst nicht beschädigt wurden, sondern zur Abholung bereit standen“, erklärt Prehler.

via otz: Streit um abgehängte AfD-Wahlplakate in Saalfeld-Rudolstadt: Das kam dabei heraus