Geldstrafe und bedingte Haftstrafe wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung mit zwölf Verbrechen. Zwölf Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung beging der Angeklagte nach Ansicht aller acht Geschworenen zwischen 2020 und Juni 2024. Dafür wurde der unbescholtene Angestellte am Donnerstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von 15 Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3360 Euro (210 Tagessätze zu je 16 Euro) verurteilt. Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richter  Dietmar Nußbaumer, mit dem der von Jan Rudigier verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Erath einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die Strafdrohung belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 18 Monaten Haft. Zwölf nationalsozialistische Verbrechen Der 36-Jährige präsentierte in der Öffentlichkeit Kleidung und Tätowierungen mit NS-Symbolen. So hatte der damalige Neonazi auf dem Kinn ein Tattoo mit der Aufschrift „Ostmark“, dem Nazi-Begriff für Österreich. Zudem schickte der junge Mann aus dem Bezirk Feldkirch Gesinnungsgenossen Videos und Bilder mit nationalsozialistischen Inhalten. Und er hielt CDs mit rechtsradikalen Liedern daheim vorrätig, um sie anderen vorzuspielen.

via vol.at: „Ostmark“-Tattoo auf Kinn des Neonazis