Wegen einer angeblichen Champagner-Bestellung zog AfD-Mann Krah gegen den Moderator Böhmermann vor Gericht. Das Urteil dürfte Krah nicht gefallen. Der AfD-Politiker Maximilian Krah hat in einem skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann zurück, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass der Politiker auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe. Laut Urteil hat Krah keinen Anspruch auf Unterlassung, weil Böhmermann in seinem Podcast “Fest & Flauschig” gar keine eigene Behauptung aufgestellt habe. Vielmehr habe er lediglich die Zuschrift eines Zuhörers wörtlich wiedergegeben und dies auch ausreichend kenntlich gemacht
via t-online: Champagner-Prozess Böhmermann gewinnt kuriosen Rechtsstreit gegen AfD-Politiker
siehe auch: Champagner-Streit vor dem LG Düsseldorf AfD-Politiker Krah unterliegt Böhmermann. 200 Flaschen Champagner für das ganze Oktoberfestzelt: Hatte AfD-Politiker Krah wirklich so eine Bestellung aufgegeben? Den Streit um eine Aussage, die im Böhmermann-Podcast gefallen war, hat das Landgericht Düsseldorf jetzt entschieden. Im Streit um eine angebliche Champagner-Bestellung auf dem Münchner Oktoberfest hat AfD-Politiker Maximilian Krah vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies seine Unterlassungsklage gegen TV-Moderator Jan Böhmermann zurück (Urt. v. 13.12.2024, Az. 12 O 192/24). (…) Außerdem berücksichtigte das Gericht, dass Böhmermann den Podcast nach der Veröffentlichung aktualisiert hatte, sodass die ursprüngliche Zahl von 200 bestellten Flaschen nicht mehr zu finden war. Stattdessen hatte er die Zahl auf 50 Flaschen korrigiert und klargestellt, dass die Bestellung nicht direkt von Krah, sondern von dessen Tisch aus erfolgt sei.

Von Choihpmyouk 688 – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link