#Prozess gegen #Fuellmich: #Verteidigerin soll #Bußgeld zahlen

Im Prozess gegen Impfgegner Reiner Fuellmich wegen mutmaßlicher Untreue ist dessen Hauptverteidigerin ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Sie soll Nachrichten von ihm weitervermittelt haben. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat eigenen Angaben zufolge einen Bußgeldbescheid gegen die Hauptverteidigerin von Reiner Fuellmich erlassen. Demnach wirft sie der Rechtsanwältin sogenannten “Verkehr mit Gefangenen” vor. Im Rahmen von Telefonaten soll die Verteidigerin in Absprache mit ihrem Mandanten verschiedene Erklärungen audiovisuell aufgezeichnet haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Diese Botschaften seien anschließend auf YouTube weiterverbreitet worden. Das stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei eigenen Angaben zufolge auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden: Demnach sind Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger nicht befugt, Nachrichten von einem in U-Haft sitzenden Mandanten entgegenzunehmen und hinauszubefördern – es sei denn, die Nachrichten dienen unmittelbar zur Vorbereitung der Verteidigung. Fuellmich sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Seine Anwältin soll laut Staatsanwaltschaft zwischen März und Juli elf solcher Ordnungswidrigkeiten begangen haben. Für jeden dieser Fälle wurde ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro beantragt. Die Anwältin müsste also 4.400 Euro zahlen. Sie habe innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

via ndr: Prozess gegen Fuellmich: Verteidigerin soll Bußgeld zahlen