FALSCHE MASKENATTESTE – Bewährungsstrafe für Hamburger Querdenker-Ikone – #WalterWeber

Der Mediziner Walter Weber, Mitgründer der „Ärzte für Aufklärung“, stellte in der Corona-Pandemie bereitwillig Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus – ohne jede körperliche Untersuchung. Nach einem langen und zähen Prozess verurteilte das Hamburger Landgericht den 80-Jährigen jetzt zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe. Seine Fans feiern ihn als Helden. (…) Für 57 Fälle, in denen Weber ohne jegliche Untersuchung gesundheitliche Probleme durch das Masketragen bescheinigt hatte, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ lautet der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch. Weber ist eine Ikone der Querdenken-Bewegung. Er hat die „Ärzte für Aufklärung“ mitgegründet, die auf ihrer von ihm redaktionell verantworteten Internetseite bis heute die Gefährlichkeit des Corona-Virus leugnen und Verschwörungsmythen über Pandemie und Impfung verbreiten. Aber auch früher schon fiel er mit fragwürdigen Thesen auf. So richtete er seine Behandlung als Onkologe an der persönlichen Annahme aus, dass Krebs maßgeblich durch „psychosomatischen Stress“ und „ungelöste Konflikte“ verursacht werde. Dabei bezieht sich Weber unter anderem auf den antisemitischen Verschwörungsideologen Ryke Geerd Hamer (1935-2017), dessen pseudomedizinische „Germanische Neue Medizin“ mehrere hundert Menschen das Leben gekostet haben soll. Auch mit einem Attest hatte Weber schon einmal für Schlagzeilen gesorgt: Im Jahr 2000 sprang er einer Rentnerin zur Seite, die wegen einer rassistischen Beleidigung angeklagt war. Er bescheinigte der Frau kurzerhand, in Gegenwart von Schwarzen „Angstzustände“ zu bekommen

via endstation rechts: FALSCHE MASKENATTESTE Bewährungsstrafe für Hamburger Querdenker-Ikone

#ATOMWAFFEN’S PROPAGANDIST SECRETLY PRODUCED VFX FOR #ACTIVECLUB DOCUMENTARY – #awd #terror

Patrick Macdonald, once known as Dark Foreigner, continued creating art for neo-Nazi movements after the Atomwaffen Division disbanded. It was so quick that anyone could have been forgiven for missing it.  In the final moments of court on Monday, Crown Prosecutor Katherine Legault read from the defendant Patrick Macdonald’s cover letters to two prospective employers. In one, the accused propagandist for the terror designated Atomwaffen Division addressed the letter to the white nationalist livestream Red Ice. He wrote that his graphic design work was “cutting edge” and that he could handle animating and creating graphics for the frequent programs.  The second letter, to an unidentified individual, was much of the same, until Legault reached the end, reading out a social media account that Macdonald attached to the letter: Raven Atelier.  In a few words, the Crown confirmed that Dark Foreigner continued his artistic pursuits after the Atomwaffen Division, leaving behind the low-res, blood-splattered portraits of serial killers and Nazi Germany figureheads for 3D sculpting and an attempt at monetizing his abilities producing propaganda for far-right nationalist movements.  Raven Atelier is a small social media art channel run by a man who used the online pseudonym Vransith on the encrypted application Telegram. The channel frequently posted content and new designs since its creation on April 18, 2021.  Self-dubbed as a “Nationalist Design Studio,” the first content was posted in May 2021, with a message credited to Vransith, as does all the content created by Raven Atelier. (…) Some of the early artwork was reposted by the NSBM record label Militant Zone, based out of Kyiv, Ukraine. Small by conventional standards, Militant Zone hosts some of the most infamous names in neo-Nazi metal music, including groups like М8Л8ТХ, Sunwheel, and Whrwlf.  On his channel, Vransith claimed to have created the artwork for the video release of the Militant Zone concert video and helped with editing. The Canadian Anti-Hate Network contacted Militant Zone for confirmation, though the end of the concert footage credits Raven Atelier for video editing. (…) Prosecutors brought out several RCMP and Ontario Provincial Police experts and officers who found digital metadata and items in Macdonald’s residence they say link him to three propaganda videos produced for the Atomwaffen Division. (…) Atomwaffen was listed as a terrorist entity by the Government of Canada in 2021, but the charges relate to videos produced in 2019. As a result, the Crown must also prove that the organization was a terrorist entity at the time of the videos’ production and release. (…) Two other alleged former members of the Atomwaffen Division, Kristoffer Nippak and Matthew Althorpe are awaiting trial on terrorism charges of their own. According to the RCMP, Althorpe and Nippak from Ontario are alleged to have participated in the creation of videos for the Atomwaffen Division (AWD).  Nippak is facing additional charges related to the creation of a series of manifestos and terrorism manuals for the Terrorgram Collective.

via antihate.ca: ATOMWAFFEN’S PROPAGANDIST SECRETLY PRODUCED VFX FOR ACTIVE CLUB DOCUMENTARY

Mahdi Ben Nasr: Der Tote vom Hotzenwald

Im Frühjahr 2024 werden Leichenteile des Flüchtlings Mahdi Ben Nasr aus dem Rhein gefischt. Zunächst vermuten die Ermittler die Täter im Milieu des Tunesiers. Doch dann nimmt der Fall eine überraschende Wendung. Was geht in jemandem vor, der ein Verbrechen verübt hat und noch frei herumläuft? Bei Patrick E. weiß man, dass er sich den geselligen Weihnachtsabend im vergangenen Jahr nicht nehmen ließ. In großer Gruppe war die Familie zusammengekommen, seine drei erwachsenen Kinder, die Schwiegertochter aus Portugal, die Nachbarsfreunde, insgesamt 21 Personen. Sie hatten für ein paar Tage eine Hütte im Hotzenwald gemietet. (…) Am 4. Januar 2024 fährt eine Polizeistreife zum Hotzenwald, am südlichsten Ende des Schwarzwaldes, kurz vor der Schweizer Grenze. Oberhalb der Gemeinde Rickenbach, neben der Ferienhütte, steht ein zweistöckiges Wohnhaus. Ein Mitarbeiter der Gemeinde hatte die Polizei gerufen, die Eingangstür sei zersprungen, die Fensterscheibe der Wohnung eines Flüchtlings namens Mahdi Ben Nasr eingeschlagen, etwas stimme nicht. Und tatsächlich, die Polizisten sehen eine Blutlache, fast einen Quadratmeter groß, direkt neben dem Bett des Flüchtlings. Mahdi Ben Nasrs Geldbeutel und seine Papiere, eine Duldung, sind da, sein Handy liegt im Blut. Er selbst ist weg. Die Polizisten notieren: “Strafantrag wegen Sachbeschädigung” und “Vermisstenfall”. (…) 2017 zieht Mahdi Ben Nasr seinen Asylantrag zurück. In einem Protokoll hält das Bundesamt für Migration diese Aussage fest: “Ich möchte hier kein Asyl. Das hat mir nur Probleme eingebracht.” Weise man ihn aus, werde er “in 100 Jahren nicht zurückkommen”. Doch er wird nicht ausgewiesen. Aber das Land verlässt er auch nicht. Wegen seiner Lüge, er sei Algerier, wissen die Behörden nicht, wohin mit ihm. Als er aus dem Gefängnis kommt, weisen sie ihm die Unterkunft im Hotzenwald zu. Ein Mitarbeiter der Gemeinde sagt: “Wenn ich als Asylant hierherkomme und in so ein Loch gesteckt werde, da würd ich auch irgendwann ausflippen.” Am 6. April 2024, mehr als drei Monate nach der Tat, geht ein Notruf bei der Polizei ein. Ein Freizeittaucher hat eine Hand im Rhein gefunden. Sie ist in Maschendraht eingewickelt. Dort, auf dem Grund des Flusses bei Breisach, finden Polizeitaucher schließlich auch Mahdi Ben Nasrs Kopf. Ein Einschussloch ist deutlich zu sehen. Sie überwachen, hören ab – und liegen falsch Aus dem Vermisstenfall wird der Kriminalfall einer 60-köpfigen Sonderkommission. Sie fangen noch einmal von vorn an und durchsuchen Ben Nasrs Wohnung, die immer noch in unverändertem Zustand ist. Dort machen sie einen überraschenden Fund: Mitten in der riesigen Blutlache neben dem Bett liegt ein Projektil. Es stammt aus einer Pistole, Kaliber 7,65 Browning, und ist so deformiert, dass es Knochen durchschlagen haben muss. Ein zweites Projektil, unter der Kante eines Teppichs, entdecken sie erst Tage später. (…) Patrick E. lebt in Maulburg, eine halbe Autostunde vom Hotzenwald entfernt. Er ist im Schwarzwald aufgewachsen und hat dort drei Kinder großgezogen. Er führt eine Ehe, über die Zeugen meinen, sie sei “perfekt”. Er geht jagen und ist evangelikaler Christ. In den Polizeiakten steht, dass er manchmal glaube, er werde vom lieben Gott gelenkt. (…) Am 25. April betritt Patrick E. das Kommissariat in Lörrach. Er sagt, er habe dem Mann im Hotzenwald in den Kopf geschossen. Und auch: Ihn plage sein Gewissen. Vor Gericht wird der Richter später betonen, ohne das Geständnis wäre es wohl nie zu einem Prozess gekommen. Die Tat hätte man ihm womöglich nie nachweisen können. Als Polizisten sein Wohnhaus durchsuchen, finden sie einen Wurfstern, Schwerter, Schwarzpulver. Einen SS-Dolch. Handgranaten auf dem Schreibtisch, Handgranaten im Flur, eine Mörsergranate im Keller. Über der Hundehütte steht in altdeutscher Schrift “Wolfsschanze”, am Carport “Deutsches Schutzgebiet”. 38 Schusswaffen, für die Patrick E. als Jäger eine Erlaubnis besitzt. Nur die Tatwaffe, eine Polizeipistole aus der NS-Zeit, finden sie nicht. Die hatte Patrick E. illegal besessen. (…) Patrick E. wird zu sechs Jahren und zehn Monaten wegen Totschlag verurteilt. Es hätten bis zu zwölf Jahre sein können, noch mehr, hätte das Gericht Mord festgestellt. In der Urteilsbegründung spricht der Richter lange über die Verfehlungen von Mahdi Ben Nasr, bevor er sich dem Täter zuwendet. Dessen rassistische Äußerungen nennt er “geschmacklose Späßchen”, die Devotionalien aus der NS-Zeit “einseitiges historisches Interesse”. Dass der Jäger kurz vor Weihnachten mit einer illegalen Waffe loszog, bezeichnet er als eine “besonders unbedachte Aktion”.

via zeit: Mahdi Ben Nasr: Der Tote vom Hotzenwald

gerechtigkeit in deutschland

Court dismisses #terrorism charges in #Kankanpää neo-Nazi trial

The defendants were convicted of a slew of other crimes, including assault, making unlawful threats, receiving stolen goods, as well as firearms and explosives offences. Satakunta District Court has found two men not guilty of committing terrorist offences in relation to the activities of a far-right group in the small town of Kankanpää, in southwest Finland. The five defendants in the case faced a total of 27 charges, with two of the suspects also charged with committing the crimes with a terrorist intent. An Yle investigation into the gang’s activities revealed an extensive list of suspected crimes committed by its members, as they were known to harass, intimidate and even violently attack people in the town over the course of a number of years. Many of their victims were from minority backgrounds, police said, as the group were influenced by racist and neo-Nazi ideology. The case also marked the first time terror charges were ever filed against a far-right group in Finland. (…) One of the men was convicted of an offence involving explosives, although the original charge — of an explosives offence committed with terrorist intent — was dropped. He was also found guilty of assault, making unlawful threats, receiving stolen goods, a firearms offence, and aggravated assault. The court sentenced him to one year and four months in prison. The second of the two main defendants was also found guilty of a slew of charges, and he was also handed a prison sentence of one year and four months. He was found guilty of offences including receiving stolen goods, a firearms offence, an explosives offence, assault, and aggravated assault.

via yle: Court dismisses terrorism charges in Kankanpää neo-Nazi trial

Nach Eklat im Landtag: AfD-Fraktionschef vor Gericht abgemahnt

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen, hat sich juristisch gegen die AfD durchgesetzt. Barlen mahnte den Chef der Landtags-AfD, Nikolaus Kramer, vor dem Landgericht Schwerin erfolgreich ab. Vor drei Wochen löste Nikolaus Kramer im Landtag einen Eklat aus. In einer Aktuellen Stunde zum 9. November und dem 35. Jahrestag des Mauerfalls attackierte der Chef der Landtags-AfD die SPD und ihren Fraktionschef Julian Barlen. Kramer verstieg sich zu der Behauptung, die SPD und Barlen würden, “wenn sie die Macht hätten”, ihn “und die gesamte AfD-Fraktion in ein Internierungslager stecken”. Kramer löste mit dieser Aussage fraktionsübergreifend Empörung aus. Barlen sprach von einer “gezielten Verleumdung und Demokratieverachtung”. Die AfD greife zu Lügen, um politische Gegner zu diffamieren, so Barlen in einer Pressemitteilung. Begriffe wie “Internierungslager” stünden für totalitäre Systeme. Kramer verunglimpfe mit seiner Aussage Opfer von Unterdrückung und Terror – insbesondere in der NS-Zeit. Die Demokratie zeichne sich – anders als totalitäre Systeme – dadurch aus, dass sie bis zur Grenze der Verfassungsfeindlichkeit und Strafbarkeit auch konträrste Meinungen aushalte. SPD sieht Grenze überschritten Im konkreten Fall sah Barlen diese Grenze aber überschritten. Kramers Aussage sei eine verleumderische Beleidigung und das sei nicht mehr durch die Indemnität gedeckt, also durch das Prinzip, dass Abgeordnete wegen Aussagen im Parlament vor Strafverfolgung geschützt sind. Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD) erteilte Kramer noch in der Sitzung einen Ordnungsruf. Für die SPD war die Sache damit nicht erledigt, sie kündigte rechtliche Schritte an. Barlen erwirkt Unterlassungserklärung Barlen mahnte Kramer per Anwaltsschreiben ab und verlangte von ihm eine Unterlassungserklärung. Der AfD-Fraktionschef sollte sich verpflichten, die Aussage zum “Internierungslager” nicht zu wiederholen. An diesem Dienstag verhandelte die 1. Zivilkammer am Landgericht Schwerin über den Fall, der einen schnellen Ausgang hatte. Die Einzelrichterin machte offenbar deutlich, dass sie Kramers Aussage missbilligte. Sie las Kramer, der anwesend sein musste, den Unterlassungstext vor und der AfD-Fraktionschef verpflichtete sich dann per Erklärung, die Aussage nicht zu wiederholen. Macht er es dennoch – droht ihm eine Vertragsstrafe.

via ndr: Nach Eklat im Landtag: AfD-Fraktionschef vor Gericht abgemahnt

Rechtsextremes “Compact”-Magazin darf Konto eröffnen

“Compact” darf nach einem Urteil wieder ein Konto besitzen. Die Bundesinnenministerin nennt das Magazin ein “zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene”. Das rechtsextreme Magazin Compact hat in Sachsen-Anhalt ein Konto einrichten können, nachdem mehrere Banken das abgelehnt hatten. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg verpflichtete die Sparkasse Burgenlandkreis zur Eröffnung eines Girokontos. Der Herausgeber des rechtsextremen Magazins, Jürgen Elsässer, sagte im Landtag in Potsdam, das Magazin habe seit dem 1. Oktober bis zur laufenden Woche keine Bankverbindungen mehr gehabt und sei vom Zahlungsverkehr abgeschnitten gewesen. Die Entscheidung des Gerichts nannte er ein “Musterurteil”, mit dem sich auch andere Medien wieder einen Bankzugang erstreiten könnten. Die Sparkasse Burgenlandkreis hatte zunächst eine Kontoeröffnung abgelehnt. Das OVG hielt dies jedoch nicht für rechtmäßig. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar. “Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene” Gegen das Magazin mit Sitz in Falkensee in Brandenburg läuft ein Verbotsverfahren.

via teit: Rechtsextremes “Compact”-Magazin darf Konto eröffnen

siehe auch: Gerichtsbeschluss Rechtsextremes “Compact”-Magazin erstreitet Konto-Eröffnung Das zeitweilig verbotene, rechtsextreme Magazin “Compact” führt wieder ein Bankkonto. Das teilte der Herausgeber, Jürgen Elsässer, am Dienstag in Potsdam auf einer Pressekonferenz der AfD-Fraktion mit. Elsässer beruft sich auf einen Bescheid des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt. “Compact” hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg verpflichtete die Sparkasse Burgenlandkreis im November zur Eröffnung eines Girokontos. Diese und weitere Banken hatten zuvor eine Kontoeröffnung abgelehnt. Die Konto-Verweigerung stelle eine Ungleichbehandlung dar, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei, so das Gericht. “Insbesondere stelle eine verfassungsfeindliche Zielsetzung keinen Grund zur Ungleichbehandlung durch Vorenthaltung eines Girokontos dar.” Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar. Das “Compact”-Konto war im Juli 2024 gesperrt worden, nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Magazin verboten und das Vermögen eingezogen hatte. Dagegen war der Verlag beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich vorgegangen. Dieses setzte einen Vollzug des Verbots zunächst aus. Im Februar soll im Hauptsacheverfahren entschieden werden

Rassistischer Angriff auf Geflüchteten: Berliner Polizist darf nach gefährlicher Körperverletzung im Dienst bleiben – #polizeigewalt #poluzeiproblem

Stefan K. betreute als Polizist Betroffene der rechten Anschlagsserie in Neukölln. Dann verprügelte er einen Geflüchteten. Jetzt ist das Disziplinarverfahren gegen ihn abgeschlossen. Der Berliner Polizist Stefan K. darf trotz eines rechtskräftigen Urteils wegen gefährlicher Körperverletzung aus rassistischen Motiven weiter im Dienst bleiben. Das geht aus der bislang unveröffentlichten Antwort des Senats auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader hervor, die dem Tagesspiegel vorab vorliegt. Der Mittvierziger K. war bis 2016 Kontaktbeamter in Neukölln und dort unter anderem für die Betroffenen der rechtsextremen Anschlagsszene im Bezirk zuständig. Zudem sollte er mit seinem Kollegen aus der damaligen Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex) durch ständige Präsenz Druck auf die Rudower Neonazi-Szene ausüben. 2016 wurde die EG Rex aufgelöst. Als man sie Anfang 2017 als OG Rex (Operative Gruppe) wieder einsetzte, wurde K. – im Gegensatz zu seinem Kollegen – nicht übernommen. Nach Tagesspiegel-Informationen hatte das Landeskriminalamt schon damals Bedenken gegenüber K. angemeldet. K. soll Polizisten gesagt haben, es seien „keine deutschen Interessen betroffen“ Diese erwiesen sich kurz darauf als begründet: Im April 2017 verprügelte K. nach einem Fußballspiel gemeinsam mit zwei polizeibekannten Rechtsextremen einen afghanischen Geflüchteten. Die drei sollen den Geflüchteten gemeinschaftlich getreten, geschubst und geschlagen haben. Einsatzkräfte sagten im späteren Gerichtsprozess aus, dass K. sich ihnen gegenüber als Kollege zu erkennen gab – er soll erklärt haben, dass bei dem Vorfall „keine deutschen Interessen betroffen“ gewesen sein. Die Einsatzkräfte stellten bei ihm zudem einen Blutalkoholwert in Höhe von 2,8 Promille fest. Im Mai 2022 wurde K. vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen, das entspricht 9600 Euro, und Schmerzensgeld verurteilt. Die Richterin sah ein rassistisches Motiv. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (…) Die Entscheidung sei ein „verheerendes Zeichen an die von Rassismus Betroffenen in dieser Stadt“, so Schrader weiter. „Wie sollen sie einer Polizei vertrauen, die einen rassistischen Gewalttäter in den eigenen Reihen hält?“ Da sei es nicht verwunderlich, wenn manche Menschen keinen Freund und Helfer in der Polizei sehen würden, sagte der Abgeordnete.

via tagesspiegel: Rassistischer Angriff auf Geflüchteten: Berliner Polizist darf nach gefährlicher Körperverletzung im Dienst bleiben

File:Berlin police car 03.JPG
Von DickelbersEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link