VG #Magdeburg: Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt sind waffenrechtlich unzuverlässig

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat am 25. März 2025 die Klagen zweier Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt sowie eines ehemaligen Mitglieds der AfD Sachsen-Anhalt gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abgewiesen. Zur Begründung ihrer Entscheidungen teilte die Kammer Folgendes mit: Die Kammer sei zu dem Schluss gelangt, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt seien bzw. die AfD Sachsen-Anhalt unterstützt hätten. Die AfD Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge. Aus den Unterlagen der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung, welche die Materialsammlung einer Vielzahl an Zitaten von u.a. Vorstandsmitgliedern der AfD Sachsen-Anhalt, Landtags- und Bundestagsabgeordneten der AfD Sachsen-Anhalt sowie einzelnen Gebietsverbänden der AfD Sachsen-Anhalt enthalte, werde in einer Gesamtschau deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme. Die AfD Sachsen-Anhalt – so die Kammer weiter – untergrabe die in Art. 1 Abs. 1 GG universell garantierte Menschenwürde fortlaufend, indem sie den Gedanken des sog. „Ethnopluralismus“ fördere und verbreite. Sie richte sich auch fortlaufend gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige und ihnen pauschal negative Eigenschaften zuschreibe. Auch wende sich die AfD Sachsen-Anhalt kämpferisch-aggressiv gegen das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG. Die Materialsammlung belege, dass die Partei die parlamentarisch-repräsentative Demokratie fortlaufend verächtlich mache. Maßgebliche Akteure der AfD Sachsen-Anhalt würden durch ihre Äußerungen nicht nur Machtkritik üben, sondern mit systematischen Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verunglimpfungen von Repräsentanten und Institutionen des Staates das Vertrauen der Bevölkerung in die parlamentarische Staatsverfassung als Ganzes in Frage stellen.

via recht und politik: VG Magdeburg: Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt sind waffenrechtlich unzuverlässig

siehe auch: AfD-Klagen gegen Entzug von Waffenerlaubnissen abgewiesen. Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt überprüfen die Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern, die im Besitz von Waffenerlaubnissen sind. Nun ist dazu ein Verwaltungsgerichtsurteil gefallen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klagen von zwei AfD-Mitgliedern sowie eines ehemaligen AfD-Mitglieds aus Sachsen-Anhalt gegen den Entzug ihrer Waffenerlaubnisse abgewiesen. Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie AfD-Mitglieder seien oder die Partei unterstützt hätten, teilte das Gericht mit. Zur Begründung hieß es, die AfD in Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge. (…) Aus den Unterlagen der Verfassungsschutzbehörde werde deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme, erklärte das Verwaltungsgericht. Sie richte sich unter anderem immer wieder „gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige und ihnen pauschal negative Eigenschaften zuschreibe.“ Außerdem mache sie die Demokratie und staatliche Institutionen verächtlich. Gut 100 AfD-Mitglieder mit Waffenerlaubnissen In den verhandelten Fällen habe das Gericht keine Ausnahme von der „regelmäßig anzunehmenden waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ von AfD-Mitgliedern und Unterstützern gesehen. Dafür wäre es nach Meinung der Kammer notwendig, „dass sich das einzelne Mitglied beziehungsweise der Unterstützer beharrlich von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder, die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägten, distanziere“. Das sei bei den Klägern nicht erkennbar gewesen

Aktenzeichen: 1 A 149/23 MD; 1 A 191/23 MD; 1 A 201/23 MD

Bundesverfassungsgericht: AfD-Antrag zu Stiftungsgeld verworfen

Im Rechtsstreit um staatliche Fördergelder für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der AfD auf Nachzahlung verworfen. Die Partei wollte in Karlsruhe erreichen, dass an die DES für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 sogenannte Globalzuschüsse nachträglich gezahlt werden. Der Antrag sei unzulässig, entschied nun der Zweite Senat. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben ihnen nahestehende Stiftungen. Diese leisten politische Bildungsarbeit im In- und Ausland, sind im Bereich politischer Forschung und Beratung tätig und vergeben Stipendien für hochbegabte Studentinnen und Studenten. Die finanzielle Förderung aus dem Bundeshaushalt beträgt mehrere hundert Millionen Euro jährlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2023 entschieden, dass die bis dahin gängige, jahrzehntelange Förderpraxis nachgebessert werden muss. Der Ausschluss der DES von der staatlichen Förderung habe die AfD im Jahr 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, urteilten die Richterinnen und Richter. Zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs brauche es ein gesondertes Parlamentsgesetz, an dem es bislang fehlte. (Az. 2 BvE 3/19)

via msn: Bundesverfassungsgericht: AfD-Antrag zu Stiftungsgeld verworfen

siehe auch: Antrag vor dem BVerfG erfolglos Keine Wie­der­gut­ma­chung für AfD-nahe Stif­tung. Im Haushaltsplan 2019 hat der Bundestag die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Das war rechtswidrig, hat das BVerfG festgestellt. Wiedergutmachung gibt es aber nicht, entschied es nun. Per Beschluss (v. 19.02.2025, Az. 2 BvE 3/19) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag der AfD auf Erlass einer nachträglichen Vollstreckungsanordnung abgelehnt. Die Karlsruher Richter hielten den Antrag nach § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) schon für unzulässig.  Die AfD hatte versucht, Nachzahlungen in Höhe von jeweils 900.000 Euro für die Jahre 2019, 2020 und 2021 für die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) zu erhalten. Die DES war bisher von der staatlichen Stiftungsförderung ausgeschlossen. Dem jetzigen Antrag liegt ein Urteil des BVerfG vom 22. Februar 2023 zugrunde. Damals hatten die Verfassungshüter festgestellt, dass die bisherige Praxis zur staatlichen Finanzierung von parteinahen Stiftungen verfassungswidrig war. Deren Finanzierung wurde bis 2023 lediglich jährlich im Haushaltsplan festgeschrieben. Eine Stiftung erhielt dann sogenannte staatliche Globalzuschüsse, wenn die Partei, der sie nahestand, mindestens zweimal in Folge mit Fraktionsstärke im Bundestag vertreten war. Ein formelles Gesetz zur Finanzierungsregelung jedoch fehlte (…) Vollstreckt werden können laut BVerfG nur Tenor und tragende Gründe der Sachentscheidung. Entscheidend sei also, dass die geforderte Vollstreckungsanordnung nicht weiter geht als die Hauptsacheentscheidung aus 2023. Die Vollstreckung sei akzessorisch und dürfe die Sachentscheidung nicht ändern oder erweitern.  Hier liegt der juristische Knackpunkt: Die AfD beantragte nämlich eine monetäre Wiedergutmachung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 für die DES, konkret 900.000 Euro Nachzahlung pro Jahr. In diesen Jahren hatte die Stiftung keine Zuschüsse erhalten.  Das BVerfG wies den Antrag nun für alle drei Jahre ab. Für die Jahre 2020 und 2021 fehle es bereits an einer Hauptsacheentscheidung, da für diesen Zeitraum im Urteil aus 2023 eine Abweisung wegen Verfristung erfolgte. Für das Jahr 2019, für das die AfD im Organstreit erfolgreich war, sei aber lediglich die Verfassungswidrigkeit der Finanzierungspraxis festgestellt worden, so das BVerfG. Daraus folge keine Verpflichtung einer Nachzahlung für den Staat. Der Bundestag sei durch die Entscheidung aus 2023 nur angehalten worden, künftige Verfassungsverstöße zu vermeiden. Der Antrag der AfD ist laut Karlsruher Richter also auf eine Änderung der Hauptsacheentscheidung gerichtet, was nicht statthaft ist. Somit sei der AfD-Antrag unzulässig.

Vile Nazi-saluting racist jailed for posting holocaust-ridiculing content online – #GAB

A race-hate extremist has been jailed for 22 months for posting vile holocaust-ridiculing and Nazi salute videos “intended to incite racial hatred”. Damion Bennett, 30, was arrested following a Counter Terrorism Policing North West (CTPNW) probe after he uploaded the “threatening, abusive and insulting” material to “free speech” forum GAB. At Manchester’s Minshull Street Crown Court on Wednesday Bennett, of Offerton, in Stockport, Greater Manchester, admitted three offences of distributing, showing or playing a recording intending to stir up racial hatred. Judge Tina Landale also ordered that two mobile phones and a computer tower containing offending material be destroyed. The court heard how Bennett posted three videos in January and February 2023 on the online platform GAB, an alternative mainstream social media platform. The defendant was arrested on 3rd April 2024 at his home address on suspicion of distributing material intending to incite racial hatred and accepted the videos he had posted were ‘threatening, abusive and insulting’. After Bennett was jailed, Counter Terrorism Policing North West said the content on his GAB account was “extremely threatening”. Detective Supt Ben Cottam, senior investigating officer for CTPNW, said: “GAB was founded in 2016 and launched publicly in 2017 and claims to promote free speech and individual liberty; however researchers and journalists have found that antisemitism is prominent in the site’s content. “Bennett created a GAB account with the username @Damo94 in November 2022, where he began posting images, memes and videos which were assessed to be extremist material synonymous with a far-right mindset.

via msn: Vile Nazi-saluting racist jailed for posting holocaust-ridiculing content online

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen “Verhetzung” gegen Jüdische Hochschülerschaft ein

Grüne vermuten “politische Einflussnahme” durch FPÖ-Ballorganisator Guggenbichler bei Polizei und bringen Anfrage bei Karner ein, Staatsanwältin sah Tatbestand nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Aktivisten der Jüdischen österreichischen Hochschülerschaft (JöH) am Dienstag eingestellt, bevor es überhaupt Fahrt aufnehmen konnte. Und zwar Stunden nachdem die JöH einen Antrag auf Einstellung eingebracht hatte. In ihrer Begründung für die Erledigung folgt die zuständige Staatsanwältin den Argumenten der JöH. Wie berichtet, hatte die Polizei Anfang März dieses Jahres eine angemeldete friedliche Kundgebung der JöH kurzerhand abgedreht. Die Studierenden hatten anlässlich des Akademikerballs drei Tage lang eine Projektion auf das äußere Burgtor geworfen, auf der ein Countdown zum sogenannten “Nazi Ball” zu sehen war. Zwei Tage lang war das offenbar auch für vorbeikommende Polizeibeamte kein Problem. Am dritten Tag, dem 6. März, passierte der Burschenschafter, Ballorganisator und FPÖ-Politiker Udo Guggenbichler das Burgtor und telefonierte. Zeitnah kamen dutzende Polizeiwägen vorbei, Beamte sprachen von “verhetzerischen” Inhalten, verlangten das Abdrehen des Projektors und rissen Plakate für eine Demo gegen den Ball am 7. März herunter. Mittlerweile ist erwiesen, dass Guggenbichler persönlich die Kundgebung wegen “Verhetzung”, also des Paragrafen 283 StGB, angezeigt hat. Ein Paragraf, der bestimmte Minderheiten und Bevölkerungsgruppen schützen solle. Dem STANDARD liegt der Akt vor. JöH-Präsident Alon Ishay kritisierte, dass sich die Exekutive “offenbar als private Truppe des rechtsextremen Burschenschafters Udo Guggenbichler” sah und den Protest gegen Burschenschaften, “die sich besonders durch ihren Antisemitismus hervorgetan haben”, abdrehten. Unter den Ballgästen war heuer unter anderen bekannten Rechtsextremen auch wieder der langjährige Identitären-Chef Martin Sellner. In der zweiseitigen Erledigung, die dem STANDARD ebenfalls vorliegt, weist die Staatsanwältin darauf hin, dass sich die in der Projektion leuchtenden “Äußerungen nicht gegen eine nach § 283 Abs 1 StGB geschützte Gruppe richteten und der Tatbestand der Verhetzung daher nicht erfüllt ist”.

via standard: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen “Verhetzung” gegen Jüdische Hochschülerschaft ein

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Kurioser Prozess um Freiburger Amtsblatt-Artikel endet mit Niederlage der AfD

Ein Beitrag der AfD-Gruppe im Gemeinderat wurde von der Redaktion des Freiburger Amtsblattes abgewiesen. Dagegen hat die Gruppe geklagt. Der Prozess wurde zu einem denkwürdigen Schauspiel. (…) Die Beiträge der Fraktionen und Gruppen im Amtsblatt müssen laut Redaktionsstatut Bezug auf ein kommunales Thema nehmen und dürften keine Wahlwerbung beinhalten. Der fragliche Text begann mit einem Satz über zwei Raubüberfälle am Stühlinger Kirchplatz, um sich dann über Ausländerkriminalität auszulassen, die laut Polizeistatistik bundesweit stark gestiegen sei. Er endete mit dem Satz, für eine vernünftige Migrationspolitik und Sicherheit in Freiburg und Deutschland stünde nur die AfD. Der lokale Einstieg, argumentierte die Stadtverwaltung, diene nur als Vorwand, um ein allgemeines bundespolitisches Thema zu verhandeln, der letzte Satz sei unzulässige Wahlwerbung für die AfD. Mandic argumentierte, das sei bei Amtsblatt-Artikeln Usus, hier solle jedoch gezielt die AfD angegriffen werden. Einen Nachweis blieb er aber schuldig. Seinen Vorwurf, das sei “Zensur”, wies Richter Holz zurück. Es gehe hier um eine Veröffentlichung von Amtsträgern, nicht von Personen. Zur Frage der Wahlwerbung meinte Mandic, es mache wohl kaum einen Unterschied, ob zur Wahl der AfD oder der AfD-Gruppe im Gemeinderat aufgerufen werde. Der Argumentation folgte das Gericht am Ende aber nicht. Es wies die Klage der AfD zurück. Die Ablehnung des Amtsblatt-Artikels war demnach rechtens

via badische zeitung: Kurioser Prozess um Freiburger Amtsblatt-Artikel endet mit Niederlage der AfD

siehe auch: Stadt #Freiburg wird von AfD Gemeinderäten verklagt – Amtsblatt lehnte Abdruck eines AfD-Beitrags ab – #DubravkoMandic #RechtsAnwalt Die Stadt Freiburg gibt alle zwei Wochen ein “Amtsblatt” heraus. Alle im Gemeinderat vertreten Fraktionen und Gruppierungen haben das Recht, dort regelmäßig über aus ihrer Sicht kommunalpolitisch relevanten Punkte, zu schreiben. Letzten Oktober reichte die AfD-Gruppe einen Beitrag zum Thema “Kulturelle Bereicherung am Stühlinger Kirchplatz” ein. Diesen abzudrucken lehnte das Amtsblatt ab. Zum einen fehle es an einem kommunalpolitischen Bezug, zum anderen betreibe die AfD dort nach Redaktionsstatut unzulässige Wahlwerbung. Am 14.11.2025 reichte die AfD-Gruppe, in Gestalt des Stadtrats Karl Schwarz Klage ein. Vertreten wird diese von Rechtsanwalt Dubravko Mandic. (…) Immer wieder erwies sich Mandic als nicht sattelfest in Bereich des Verwaltungsrechts und wurde vom Vorsitzenden und Vizepräsidenten des Verwaltungsgericht Dr. Holz über die Spezifika des Verwaltungsrechts aufgeklärt.

“Kaiserreichsgruppe”: OLG Celle spricht Angeklagte schuldig – #terror

Am OLG Celle ist am Freitag das Urteil zur sogenannten Kaiserreichsgruppe verkündet worden. Eine 39-jährige Frau aus Hildesheim war angeklagt, weil sie sich 2022 an den “Reichsbürger”-Plänen zum Sturz der Bundesregierung beteiligt haben soll. Das Oberlandesgericht Celle hat die 39-Jährige am Freitag wegen der Beteiligung an der “Kaiserreichsgruppe” schuldig gesprochen. Die Richter sahen es am Freitag als erwiesen an, dass die Frau zur “Kaisergruppe” gehörte und somit Mitglied einer terroristischen Vereinigung war. Da sie im Verlauf des Prozesses aber Reue gezeigt habe, werde von einer Strafe abgesehen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Demnach komme die Frau nicht ins Gefängnis. Das Urteil bedeute dennoch keinen Freispruch, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Angeklagte müsse die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (….) Die Frau war im Februar 2022 während einer Demonstration gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen aktiv auf die Polizei zugegangen und hatte die Behörden gewarnt, so der Generalstaatsanwalt. Dadurch habe sie am Ende mitgeholfen, die “Kaiserreichsgruppe” zu zerschlagen und deren Putschpläne zu vereiteln. Infolgedessen habe sie nichts mehr unternommen, aus Angst vor Vergeltung der Gruppe.

via ndr: “Kaiserreichsgruppe”: OLG Celle spricht Angeklagte schuldig

Verfassungsschutz darf AfD Baden-Württemberg beobachten

Der Verfassungsschutz darf die AfD in Baden-Württemberg weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. (…) Zuvor hatte das Gericht bereits in einem Eilverfahren so entschieden. Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erlitt der Landesverband in dem Eilverfahren eine Niederlage. Zur Begründung hieß es, weil Mitglieder der AfD für einen ethnischen Volksbegriff einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

VIA DLF. Verfassungsschutz darf AfD Baden-Württemberg beobachten