Ein Beitrag der AfD-Gruppe im Gemeinderat wurde von der Redaktion des Freiburger Amtsblattes abgewiesen. Dagegen hat die Gruppe geklagt. Der Prozess wurde zu einem denkwürdigen Schauspiel. (…) Die Beiträge der Fraktionen und Gruppen im Amtsblatt müssen laut Redaktionsstatut Bezug auf ein kommunales Thema nehmen und dürften keine Wahlwerbung beinhalten. Der fragliche Text begann mit einem Satz über zwei Raubüberfälle am Stühlinger Kirchplatz, um sich dann über Ausländerkriminalität auszulassen, die laut Polizeistatistik bundesweit stark gestiegen sei. Er endete mit dem Satz, für eine vernünftige Migrationspolitik und Sicherheit in Freiburg und Deutschland stünde nur die AfD. Der lokale Einstieg, argumentierte die Stadtverwaltung, diene nur als Vorwand, um ein allgemeines bundespolitisches Thema zu verhandeln, der letzte Satz sei unzulässige Wahlwerbung für die AfD. Mandic argumentierte, das sei bei Amtsblatt-Artikeln Usus, hier solle jedoch gezielt die AfD angegriffen werden. Einen Nachweis blieb er aber schuldig. Seinen Vorwurf, das sei “Zensur”, wies Richter Holz zurück. Es gehe hier um eine Veröffentlichung von Amtsträgern, nicht von Personen. Zur Frage der Wahlwerbung meinte Mandic, es mache wohl kaum einen Unterschied, ob zur Wahl der AfD oder der AfD-Gruppe im Gemeinderat aufgerufen werde. Der Argumentation folgte das Gericht am Ende aber nicht. Es wies die Klage der AfD zurück. Die Ablehnung des Amtsblatt-Artikels war demnach rechtens

via badische zeitung: Kurioser Prozess um Freiburger Amtsblatt-Artikel endet mit Niederlage der AfD

siehe auch: Stadt #Freiburg wird von AfD Gemeinderäten verklagt – Amtsblatt lehnte Abdruck eines AfD-Beitrags ab – #DubravkoMandic #RechtsAnwalt Die Stadt Freiburg gibt alle zwei Wochen ein “Amtsblatt” heraus. Alle im Gemeinderat vertreten Fraktionen und Gruppierungen haben das Recht, dort regelmäßig über aus ihrer Sicht kommunalpolitisch relevanten Punkte, zu schreiben. Letzten Oktober reichte die AfD-Gruppe einen Beitrag zum Thema “Kulturelle Bereicherung am Stühlinger Kirchplatz” ein. Diesen abzudrucken lehnte das Amtsblatt ab. Zum einen fehle es an einem kommunalpolitischen Bezug, zum anderen betreibe die AfD dort nach Redaktionsstatut unzulässige Wahlwerbung. Am 14.11.2025 reichte die AfD-Gruppe, in Gestalt des Stadtrats Karl Schwarz Klage ein. Vertreten wird diese von Rechtsanwalt Dubravko Mandic. (…) Immer wieder erwies sich Mandic als nicht sattelfest in Bereich des Verwaltungsrechts und wurde vom Vorsitzenden und Vizepräsidenten des Verwaltungsgericht Dr. Holz über die Spezifika des Verwaltungsrechts aufgeklärt.