Der Verfassungsschutz darf die AfD in Baden-Württemberg weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. (…) Zuvor hatte das Gericht bereits in einem Eilverfahren so entschieden. Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erlitt der Landesverband in dem Eilverfahren eine Niederlage. Zur Begründung hieß es, weil Mitglieder der AfD für einen ethnischen Volksbegriff einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.
VIA DLF. Verfassungsschutz darf AfD Baden-Württemberg beobachten