AfD scheitert mit Klage vorm #VGH – #MaluDreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen

02.04.2025 Der Richter betonte, dass die Entscheidung “keine Blankoermächtigung zur Bekämpfung des politischen Gegners” darstelle. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr Zwar hat sie das Neutralitätsgebot nicht gewahrt, aber das war nicht willkürlich oder unsachlich: Laut VGH Rheinland-Pfalz durfte Ex-Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu einer Demonstration “gegen Rechts” aufrufen und sich AfD-kritisch äußern.  Die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer durfte zu einer Demonstration “gegen Rechts” aufrufen und einen AfD-kritischen Instagram-Beitrag absetzen. Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die SPD-Politikerin und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Die beklagten Aussagen Dreyers haben dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und seien rechtmäßig, entschied der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz (Urt. v. 02.04.2025, Az. VGH O 11/24). Dreyer hatte letztes Jahr über das Internetportal der Landesregierung zu einer Demonstration unter dem Motto “Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis” aufgerufen. Zudem hatte sie auf ihrem Instagram-Account in Bezug auf kurz zuvor bekannt gewordenen Abschiebepläne erklärt: “Der Begriff ‘Remigration’ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.” (…) Der VGH entschied nun, dass die Äußerungen zwar tatsächlich in das Recht auf Chancengleichheit der Partei aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz und Art. 17 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Verfassung eingegriffen und das Neutralitätsgebot nicht gewahrt hätten. Allerdings seien sie zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerechtfertigt. Das Land Rheinland-Pfalz verstehe sich als wehrhafte Demokratie und dergestalt sei die Verfassung gerade nicht neutral gegenüber ihren Gegnern. Die Verfassungsorgane seien verpflichtet, für die Grundsätze und Werte der Verfassung einzutreten und vor allem auch dazu befugt, sich mit verfassungsfeindlichen Parteien zu befassen. In diesem Sinne dürfe die Regierung auch an der öffentlichen Auseinandersetzung darüber teilnehmen, ob Ziele und Verhalten einer politischen Partei oder deren Mitglieder als verfassungsfeindlich einzuordnen sind, so der VerfGH. Erst wenn die staatlichen Einschätzungen und Bewertungen willkürlich oder unsachlich würden, seien solche Äußerungen unzulässig.

via lto: AfD scheitert mit Klage vorm VGH Malu Dreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen

#ATOMWAFFENdIVISION PROPAGANDIST PATRICK MACDONALD FOUND GUILTY ON ALL CHARGES – #terror #awd #terrorgram

The maximum sentence for one of Patrick Macdonald’s charges includes life in prison. Patrick Gordon Macdonald, better known by his pseudonym Dark Foreigner, has been found guilty for participating in the activity of a terrorist group, facilitating terrorist activity, and the commission of offence for a terrorist group. The verdict was handed down by Justice R Smith in an Ottawa courtroom as Macdonald had elected to have a judge make the ruling rather than a jury.  Smith found that the videos had two purposes: to “recruit new members” and to “promote” the Atomwaffen Division.  The Crown requested that Macdonald be held without bail, while Macdonald’s defence indicated they expected the sentencing to be quite long, pointing that their client has been on bail for the duration of the trial. Justice Smith ruled that Macdonald could remain out of custody until a bail hearing could be held.  Macdonald was previously released on bail after being arrested in July 2023. He entered a plea of not guilty before the court. The maximum sentences for his charges include life in prison, but the Crown has not indicated how much time they intend to ask for.  The defence proposed two arguments against the Crown. First, there is no evidence that Macdonald posted the videos for the Atomwaffen Division. Second, there were errors in the testimony of Barbara Perry alleging that Atomwaffen was a terrorist group before its designation as such by the Government of Canada in 2021. Dark Foreigner’s identity was a long closely held secret until 2021 when Macdonald’s identity was uncovered by Vice World News. The Canadian Anti-Hate Network (CAHN) assisted Vice in uncovering images of Macdonald, as well as his social media footprint. Multiple independent sources have told CAHN that Patrick Gordon Macdonald was at one time a member of the Ottawa Active Club.  Active Clubs are a global decentralized movement of white-only workout clubs with chapters across Europe and North America. A previous investigation by the Canadian Anti-Hate Network discovered that Active Clubs across Canada were being run at the time by members and affiliates of the Vinland Hammerskins, a violent white power gang.

via antihate.ca: ATOMWAFFEN DIVISION PROPAGANDIST PATRICK MACDONALD FOUND GUILTY ON ALL CHARGES

Als „unwert“ herabgestuft: Ex-AfD-Landesvorstands-Mitglied wegen Volksverhetzung vor Gericht in Gießen

Ein 62 Jahre alter Pohlheimer musste sich nun vor Gericht wegen Volksverhetzung verantworten. In einem Facebook-Beitrag hatte er im November 2021 den Vorsitzenden des Kreisausländerbeirats herabgewürdigt. Der Angeklagte saß damals im Landesvorstand der AfD. Es sind mit Sorgfalt gewählte Sätze der Herabwürdigung. Mit dem Ziel, eine Anzeige zu umgehen. Die »Erzählung«, heißt es zu Beginn der auf Facebook veröffentlichten Nachricht, sei »natürlich rein fiktiv«. Zu eindeutig aber ist, wen die Zeilen demütigen sollten: den damaligen Vorsitzenden des Kreisausländerbeirats. (…) Einer Verurteilung entging der Angeklagte – Ende 2022 aus der AfD ausgetreten – indes, weil er sich von seiner Vergangenheit in der Partei distanzierte. Das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 1500 Euro an die Organisation »Ärzte ohne Grenzen« eingestellt. »Ich bin politisch mittlerweile ganz anderer Meinung«, sagte der Mann. Er sei Migranten gegenüber aufgeschlossen. In seiner Zeit im Landesvorstand der AfD habe er gespürt, »dort vielleicht etwas am falschen Ort zu sein«. Medienberichten zufologe gab es vor seinem Austritt indes auch parteiinterne Konflikte und Forderungen nach einem Parteiausschluss des Mannes. Ausdrückliches Wort des Bedauerns bleibt aus Der 62 Jahre alte Pohlheimer ist nicht vorbestraft. Der Staatsanwalt sagte, er könne einer Einstellung des Verfahrens auch zustimmen, weil der Mann seine Nachricht damals nach zwei Tagen wieder gelöscht habe. Die Einstellung eines Verfahrens ist wohlgemerkt kein Freispruch, gleichsam auch kein Schuldspruch. Ein ausdrückliches Wort der Entschuldigung konkret zu seinem Facebook-Beitrag äußerte der Angeklagte vor Gericht nicht. »Ich will meine Ruhe haben«, sagte er.

via giessener anzeiger: Als „unwert“ herabgestuft: Ex-AfD-Landesvorstands-Mitglied wegen Volksverhetzung vor Gericht in Gießen

Urteil wegen Veruntreuung – Le Pen darf fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten

Stand: 31.03.2025 15:36 Uhr Das Urteil ist ein politischer Paukenschlag in Frankreich: Wegen der Veruntreuung von EU-Geldern darf die rechtsnationale Politikerin Le Pen bei der kommenden Präsidentschaftswahl nicht antreten. In Umfragen lag sie vorne.Die französische Rechtsnationalistin Marine Le Pen ist in einem Betrugsprozess schuldig gesprochen worden und darf dem Urteil zufolge bei der nächsten Präsidentschaftswahl 2027 nicht antreten. Ein Gericht in Paris urteilte, dass Le Pen für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen wird. Sie darf damit bis 2030 nicht für ein politisches Amt in Frankreich kandidieren. In dem Prozess ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern.Das von der Richterin verhängte Verbot gilt ab sofort. Einzige Chance auf eine Kandidatur Le Pens im Jahr 2027 wäre ein rasches Berufungsurteil, mit dem das Kandidaturverbot wieder gekippt würde. Le Pens Anwalt kündigte bereits Berufung an, Parteisprecher Laurent Jacobelli sagte, Le Pen bleibe weiter “kämpferisch”.Zwei Jahre Haft mit FußfesselDie Richterin Bénédicte de Perthuis begründete das sofortige Amtsverbot mit einem drohenden “Rückfallrisiko”. Sie verwies zudem auf eine “erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung, die es bedeuten würde, wenn sich eine in erster Instanz verurteilte Person zur Präsidentschaftswahl stellt”.Zusätzlich zum Entzug des passiven Wahlrechts wurde Le Pen auch zu zwei Jahren Haft mit Fußfessel verurteilt. Zwei weitere Jahre Haft setzte das Strafgericht zur Bewährung aus. Außerdem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. (…) Für Le Pens Partei Rassemblement National ist das Ergebnis des Prozesses ein Desaster. Der vorübergehende Verlust des passiven Wahlrechts ist in Frankreich eine gängige Strafe, wenn Politiker wegen Korruption und Untreue verurteilt werden. Dennoch gilt es aufgrund der großen Beliebtheit von Le Pen als heikel – auch moderate Politiker hatten Bedenken angemeldet, da es das Narrativ befeuern könnte, das Urteil sei politisch motiviert, um Le Pen als Präsidentin zu verhindern.Entsprechend fielen die ersten Reaktionen des Rassemblement National aus: “Heute ist es nicht nur Marine Le Pen, die zu Unrecht verurteilt wird: Es ist die französische Demokratie, die hingerichtet wird”, sagte der RN-Vorsitzende Jordan Bardella.Die Generalsekretärin der französischen Grünen EÉLV Marine Tondelier begrüßte dagegen das Urteil: “Wenn man allen anderen eine Lektion in Sachen Vorbildlichkeit erteilt, muss man damit beginnen, diese Lektion bei sich selbst anzuwenden.”

via tagesschau: Urteil wegen Veruntreuung Le Pen darf fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten

siehe auch: Berufsverbot für Le Pen Die Dynastie der Le Pens ist Vergangenheit. Ein Gericht greift in die Präsidentschaftswahl ein – darf es das? Mit dem Urteil endet der Familienbetrieb der Le Pens. Das Erbe tritt ein rechter Macron an: Jordan Bardella. Aus. Vorbei. Sie wird wohl nicht Präsidentin der stolzen Republik Frankreich. Wahrscheinlich geht sie in die Geschichte als die Frau ein, die von einem Gericht an der Erfüllung ihres Traums gehindert wurde. Das Urteil ist ein Schock – vor allem für die Rechte. Umfragen zufolge ist Marine Le Pen die beliebteste Politikerin Frankreichs. Ohne je regiert zu haben, prägt sie das politische System und entscheidet schon jetzt im Parlament darüber, wie lange der Premierminister und seine Minderheitsregierung überleben dürfen. (…) Das Betrugssystem, das Marine Le Pen zum Verhängnis geworden ist, hatte der Vater eingeführt und die Tochter übernommen. Es bestand darin, mit Geldern des Europäischen Parlaments Angestellte der Partei in Paris zu bezahlen. Zu diesem Zweck wurden sie offiziell Assistenten der rechten Abgeordneten, auch wenn sie keinen Fuß auf Brüsseler Boden setzten. So tauchte der Lebensgefährte Marine Le Pens als parlamentarischer Sekretär auf. Besonders absurd war der Einfall, den Leibwächter des Vaters zum Assistenten zu ernennen. Marine Le Pen stritt die besonders grelle Korruption keineswegs ab. Sie argumentierte, die Partei sei wichtiger als das Individuum und deshalb stünden Mitglieder eigentlich im Dienst der Partei, egal wo sie gerade im Parlament säßen. Für die Scheinbeschäftigungen verurteilte sie das Gericht zusätzlich zu vier Jahren Haft, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt sind und die anderen beiden mit elektronischer Fußfessel abgebüßt werden können.

Geldstrafe und Fahrverbot – Armin Laschet mit 97 in Tempo-50-Zone erwischt

Weil er sich verfolgt gefühlt haben soll, hatte der ehemalige CDU-Chef Laschet bei einer Autofahrt deutlich das Tempolimit überschritten. Das hat nun rechtliche Konsequenzen. Der ehemalige CDU-Vorsitzende Armin Laschet ist im vergangenen Jahr mit fast 100 Kilometern pro Stunde in Aachen geblitzt worden. Das berichtet die »Bild«-Zeitung. Laschet muss deshalb 428,50 Euro Strafe zahlen, erhält zwei Punkte in der Flensburger Kartei für Verkehrssünder und muss für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Der Vorfall ereignete sich laut dem Bericht im vergangenen Juli. Laschet habe sich nach eigener Aussage bedroht gefühlt. Unbekannte Männer hätten ihn beim Einsteigen in sein Auto beobachtet und anschließend mit ihrem Fahrzeug verfolgt. Laschet meldete sich bereits am nächsten Tag bei der Polizei. Er habe sich an frühere Morddrohungen erinnert gefühlt und habe deshalb an einer Ampel Vollgas gegeben, gab Laschet bei der Polizei an. Sein Anwalt habe deshalb gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben. »Aufwühlende Begebenheit« »Das war eine aufwühlende Begebenheit, die mich sehr bewegt hat«, sagte Laschet laut Bericht. Die Behörden konnten die angeblichen Verfolger aber nicht identifizieren. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren sei daher nicht eingeleitet worden, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

via spiegel: Geldstrafe und Fahrverbot Armin Laschet mit 97 in Tempo-50-Zone erwischt

Mann muss sich vor Amtsgericht Bocholt verantworten

Ein 30-Jähriger stand vor dem Amtsgericht Bocholt, weil er vor einer Bocholter Grundschule ein Kind rassistisch beleidigt hat. Wenn zwei sich streiten … rastet der Dritte aus: Wegen ausländerfeindlicher Beleidigungen vor einer Bocholter Grundschule musste sich jetzt ein 30-Jähriger vor dem Amtsgericht Bocholt verantworten – und zwar vor dem Jugendrichter. Denn der ist auch zuständig, wenn es um erwachsene Angeklagte geht, aber Kinder oder Jugendliche Opfer der Tat waren. Was war passiert? Im Juni vergangenen Jahres hatte der Angeklagte sein Kind von der Schule abholen wollen, als er mitbekam, wie es sich mit einem Jungen stritt, offenbar ein Kind aus einer Zuwandererfamilie. Daraufhin soll der Erwachsene den Jungen beschimpft und ihn angeschrien haben: „Geh‘ dahin zurück, wo du herkommst!“ Und zu seinem Kind soll er gesagt haben: „Ausländer sind sowieso alle doof.“ Der Mann nahm vor Gericht keine Stellung zu den Anklagepunkten. Sein Rechtsanwalt erklärte für ihn, sein Mandat gebe zu, das so gesagt zu haben. Diese „unreflektierten Äußerungen“ seien Folge einer Impulskontrollstörung, die bei dem Mann auch medizinisch diagnostiziert sei (…) „Fremdenfeindliche Äußerungen gegenüber einem kleinen Kind, so was ist nicht zu tolerieren.“ Zahlt der Mann die vom Jugendrichter auferlegten 300 Euro an die Nähgruppe Rhede, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

via bbv.net: Mann muss sich vor Amtsgericht Bocholt verantworten

Ex-Stadtrats-Kandidat der AfD wegen #Volksverhetzung in #Mühldorf vor #Gericht – So lautet das #Urteil

Wegen extrem hasserfüllter, antisemitischer Äußerungen musste sich ein früherer AfD-Stadtratskandidat nun in Mühldorf vor Gericht verantworten. Was das Ganze mit dem Zentralrat der Juden zu tun hat und welche Strafe der Mühldorfer jetzt bekommen hat. Für seine antisemitische Hasstirade suchte sich ein 59 Jahre alter Mühldorfer im Internet ein besonderes Forum aus: die Facebook-Seite des Zentralrats der Juden. „Wir Deutschen“, schrieb er im vergangenen Mai, seien seit mehr als hundert Jahre „Opfer einer jüdischen Politik, die ihresgleichen sucht“. Der Mann, von Beruf Rettungsassistent, musste sich nun wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Mühldorf verantworten. Der Angeklagte reagierte auf eine Mitteilung des Zentralrats der Juden über die Eröffnung des Platzes der Hamas-Geiseln in Berlin. Sie endete mit dem Appell des Zentralrats, es müsse mehr solche Veranstaltungen geben. „Warum?“, fragte der Mühldorfer in seinem Kommentar. „Um die deutschen Mitmenschen und Mitbürger weiter zu demütigen?“ Der Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 sei „nicht aufgeklärt“. Immerhin einmal war der Angeklagte auch schon in Mühldorf politisch in Erscheinung getreten. Er kandidierte im Jahr 2020 für den Stadtrat. Seine Partei: die AfD. Als er nun wegen der antisemitischen Hetze auf der Anklagebank Platz nehmen musste, gab er sich als Unschuldslamm. Erst ließ er seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Jörg Zürner, vortragen, es handle sich um ein Missverständnis. Er selbst fügte den anwaltlichen Ausführungen hinzu, er habe lediglich das israelische Vorgehen nach dem Hamas-Terror im Allgemeinen und Benjamin Netanjahu im Besonderen kritisieren wollen. „Das war blöd formuliert“, sagte er. Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, da könne man auch Fehler machen. (…) Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im vergangenen Juli auf seiner eigenen öffentlich zugänglichen Facebook-Seite mit dem Konterfei Hitlers und dem Hakenkreuz auf dessen Arm Werbung für einen YouTube-Film gemacht. In dem wurde laut Untertitel „die etwas andere Geschichte über den Zweiten Weltkrieg“ erzählt. Darin wird der Nationalsozialismus nicht nur weitgehend von jeder Schuld freigesprochen, sondern durchaus verherrlichend dargestellt. (…) Sein antisemitisches Vergehen aber räumte der Rettungsassistent nach einer Beratung mit seinem Anwalt ein. Es war also doch kein Missverständnis. Entsprechend dem Antrag der Staatsanwältin und des Verteidigers verurteilte ihn Richterin Dr. Angela Miechielsen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro, das sind 90 Tagessätzen à 40 Euro. Damit ist er nicht vorbestraft

via ovb online: Ex-Stadtrats-Kandidat der AfD wegen Volksverhetzung in Mühldorf vor Gericht – So lautet das Urteil