Gewaltbereite AfD-Politiker – Wenn aus Worten Taten werden

Pfefferspray, Tritte, Schläge – der AfD-Lokalpolitiker Sven Ebert wurde mehrfach verurteilt. Doch sein Fall zeigt, dass die Justiz die politische Dimension oft verkennt. Sven Ebert ist Umzugsunternehmer und sieht auch aus wie einer. Er ist eine imposante Erscheinung – breit, groß und schwer. Ebert selbst bezeichnet sich als „Punk“, der sich „noch mit richtigen Nazis rumgeschlagen“ habe. Mittlerweile steht er politisch jedoch auf einer ganz anderen Seite. Der 55-Jährige ist einer von vielen AfD-Politikern, die wegen Gewaltdelikten verurteilt wurden. Er sitzt für die AfD im Gemeinderat Schkopau in Sachsen-Anhalt und hielt Reden gemeinsam mit Neonazis wie Sven Liebich. Er hat Veranstaltungen des extrem rechten Instituts für Staatspolitik besucht und der Identitären Bewegung Geld gespendet. Mehrfach hat der AfD-Politiker Menschen mit Pfefferspray attackiert. Zweimal wurde er zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Bei beiden Fällen gibt es klare Hinweise auf eine politisches Motiv. Der Fall Ebert zeigt zum einen, wie sich AfD-Ideologie häufig bei männlichen Politikern der Partei in tatsächliche physische Gewalt übersetzt – und zum anderen, wie die Behörden bei der Verfolgung von rechter Gewalt eher nachsichtig sind. Die extrem rechte Partei treibt mit ihrer rassistischen Agenda nicht nur die Zahlen rechter Gewalt auf Rekordhöchststände, ihre Mitglieder und Funktionäre werden auch häufig selbst zum Täter. Sven Ebert mangelt es nicht an Sendungsbewusstsein: Zu Sitzungen des Gemeinderats erschien er schon mit Trinkhorn, verglich dort Coronamaßnahmen mit Deportationen der Juden in der NS-Zeit, beschimpfte politische Gegner als „Nazis“ oder „Faschostalinisten“. Ende 2023 nannte er eine Holocaustüberlebende gar „ukrainische Tingeltangeltänzerin“. Ebert wurde in mehreren Instanzen für einen gewaltsamen Angriff im Mai 2021 verurteilt. Er besprühte zwei Frauen mit Pfefferspray, versetzte einer von ihnen einen Tritt in den Bauch und schlug ihr ins Gesicht, wie die Mitteldeutsche Zeitung vom Prozess berichtete. Die Frauen hatten zuvor auf einem Parkplatz AfD-Wahlplakate mit Farbe übersprüht. Das Amtsgericht Merseburg verurteilte Ebert wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Halle bestätigte das Urteil.

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Waffenhändler und „Reichsbürger“ ist wieder auf freiem Fuß, weil er sich um seine Mutter kümmern will

Der Aldinger Waffenhändler ist wieder auf freiem Fuß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil sein Verteidiger Uwe Brüggemann Revision eingelegt hat. Seit Juli 2024 war der Mann in Haft gewesen, das sollte nach einem Gerichtsurteil auch noch rund zwei Jahre so bleiben. Doch der Waffenhändler ist jetzt auf freiem Fuß. Im März ist das Verfahren am Rottweiler Landgericht zu Ende gegangen. Zwei Jahre und neun Monate sollte der als „Reichsbürger“ eingestufte Aldinger Waffenhändler für seine Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffenrecht insgesamt in Haft bleiben, so das Urteil. Während des Prozesses war der schwerste Vorwurf, illegal eine Kriegswaffe verkauft zu haben, fallen gelassen worden. Der Verteidiger des 58-jährigen Mannes hatte Revision eingelegt. Die Begründung, so eine Pressesprecherin des Landgerichts auf Anfrage, habe auf „Verletzung materiellen Rechts“ gelautet. (…) Die zweite Haftprüfung, also ob er bis zur Entscheidung über die Revision auf freien Fuß gesetzt werden kann, war hingegen erfolgreich. Das Landgericht Rottweil hatte dem Antrag unter der Auflage, sich regelmäßig bei den Behörden zu melden, stattgegeben. Der Mann hatte vorgebracht, dass es seiner Mutter schlecht gehe und er sich an ihrem Wohnort um sie kümmern wolle. Er halte die Auflagen bislang ein, erklärte die Pressesprecherin. Bei erstinstanzlichen Urteilen des Landgerichts kann ein Verurteilter keine Berufung einreichen, aber Revision. Und zwar beim Bundesgerichtshof.

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SEBASTIAN SCHMIDTKE – Gericht bestätigt Waffenverbot für Neonazi

Schlappe für Sebastian Schmidtke: Die Stadt Braunschweig hatte dem Neonazi den Besitz von jeglichen Waffen untersagt. Schmidtke wollte sich per Eilantrag gegen die Entscheidung wehren – doch das Verwaltungsgericht hat das Verbot jetzt bestätigt. Sebastian Schmidtke verfüge für den Erwerb oder Besitz von Waffen nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Der Grund: Schmidtke ist Mitglied der Partei „Die Heimat“, bis zu ihrer Umbenennung vor rund zwei Jahren noch die NPD. Dabei „handele es sich um eine Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge.“ „Schon die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung“ würde dem Gericht zufolge zu einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen. Schmidtke müsse demnach nicht nachgewiesen werden, dass er sich „individuell verfassungsfeindlich“ betätige. Besonderes Interesse der Allgemeinheit überwiegt Vorausgegangen war dem ein Bescheid der Stadt Braunschweig vom 19. Februar. Darin wird Schmidtke einerseits der „Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen und Munition, zu deren Erwerb es keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf“, untersagt. Darunter fallen beispielsweise Schreckschuss- sowie Hieb- und Stichwaffen. Zudem wird auch der Besitz von Waffen und Munition verboten, für deren Besitz eine Erlaubnis erforderlich ist. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass damit nicht gegen das Grundrecht des früheren Bundesvize auf Berufsfreiheit verstoßen werde. Denn: „Die Allgemeinheit habe ein besonderes Interesse am Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit und vor den Folgen eines Waffenbesitzes unzuverlässiger Personen.“ Dieses Interesse überwiege das berufliche Interesse Schmidtkes. (…) Hintergrund des Vorgehens der Stadt dürften auch Schmidtkes Aktivitäten als Unternehmer sein. So betreibt der Neonazi beispielsweise einen Online-Shop, über den er bis zu dem ausgesprochenen Verbot zahlreiche Waffen zum Verkauf anbot. Dutzende entsprechende Artikel waren dort zu finden, auf YouTube bewarb er diese Waffen dann beispielsweise unter Überschriften wie „Verteidigung von Wohnung und Haus“. Laut Schmidtke, der seit vergangenem Herbst nicht mehr in Thüringen, sondern in Niedersachsen gemeldet ist, werfe ihm der Verfassungsschutz in einem 40-seitigen Gutachten u.a. vor, „Wehrsportübungen“ legalisieren zu wollen. Auch das Verwaltungsgericht verweist auf jenes Gutachten, dieses hätte für die Entscheidung jedoch „keine maßgebliche Rolle“ gespielt. Ausschlaggebend sei vor allem die Mitgliedschaft in der „Heimat“ gewesen. Schmidtke war zuvor jahrelanger Kader der „Heimat“, bis er sich im November 2024 zusammen mit dem seinerzeitigen Bundesvorsitzenden Frank Franz aus Führungspositionen zurückgezogen hat. Seitdem versucht er sich vor allem als YouTuber und begleitet Demonstrationen als „Journalist“, ähnlich wie der Streamer und AfD-Mann Sebastian Weber alias „Weichreite“.

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screenshot TG: Mimimi

Nach der gescheiterten Berufung soll es nun in die Revision gehen – Urteil wegen „Volksverhetzung“ gegen AfD-Ratsfrau aus Mettmann bestätigt

Die Inhalte waren stark antisemitisch und abstrus. Dennoch teilte eine AfD-Ratsfrau aus Mettmann einen Post in einer internen Chatgruppe. Auch im zweiten Anlauf lautet das Urteil: Das war Volksverhetzung. Am 13. Januar 2024 um 13.57 Uhr drückt AfD-Ratsfrau Petra Kotthaus auf „weiterleiten“. In dem Post, den Kotthaus in einer Telegram-Gruppe der AfD teilt, geht es um mit Beton zugeschüttete Tunnel einer Synagoge in Brooklyn, um verschleppte Kinder und um blutgetränkte Matratzen. Dass es weiter unten im Text auch noch um „Israel als Eldorado für Kinderschänder“ und „jüdische Reptilienmenschen“ ging, will die AfD-Ratsfrau nicht gelesen haben. Das Amtsgericht hatte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, dagegen war Kotthaus in Berufung gegangen. Die wurde nun beim Landgericht verhandelt und verworfen, es bleibt also bei der verhängten Geldstrafe – zumindest vorerst. Rechtsanwalt Wilhelm Bergmann, der die Angeklagte in dem Verfahren vertritt, hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Der Grund: Derartige Prozesse würden zunehmend „politisch geführt“ werden. Er habe von Fällen gehört, bei denen Staatsanwälte einer Einstellung derartiger Verfahren nicht zustimmen dürften. „Wir befinden uns auf einem ganz gefährlichen Weg“, glaubt Bergmann, der die Gewaltenteilung in Gefahr sieht. Gründe für seine Sicht auf die Dinge liefert er auch in seinem Plädoyer: Dass der Post von Petra Kotthaus eine „Volksverhetzung“ sei – das sei unbestritten. Die Angeklagte habe das auch schon beim Amtsgericht eingeräumt und „vom ersten Tag an zum Ausdruck gebracht, dass sie die Sache bedauert“. Es sei im Übrigen der erste Post dieser Art seiner Mandantin gewesen, die sich bislang nichts dergleichen habe zuschulden kommen lassen. Die Frage, die das Gericht aus seiner Sicht zu klären habe, sei jedoch eine andere: Wurde der Post im juristischen Sinne „verbreitet“? Denn nur durch das Verbreiten sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, andernfalls bewege man sich möglicherweise im Bereich der „Meinungsfreiheit“. In ihrer Urteilsbegründung vertrat die Kammer eine andere Rechtsauffassung: Die Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass der Post aus der Gruppe heraus in die Öffentlichkeit gelangt. „In einer geschlossenen Gruppe muss man bei 39 Mitgliedern mit einer Weitergabe rechnen“, so die Berufungsrichterin. Dazu muss man wissen, dass es sich bei der Telegram-Gruppe der AfD, in die Kotthaus den Post geteilt hatte, um eine private, und damit geschlossene Gruppe handelte. Von dort gelangte er an Markus Neitsch, der ehemalige AfD-Kreisvorsitzende war nun als einziger Zeuge im Prozess geladen. Zum Missfallen der Angeklagten, die – so deren Verteidiger Wilhelm Bergmann – schon vor dem Post im Streit mit Neitsch gelegen habe

via rp online: Nach der gescheiterten Berufung soll es nun in die Revision gehen Urteil wegen „Volksverhetzung“ gegen AfD-Ratsfrau aus Mettmann bestätigt

Urteil nach Beschwerde AfD-Stadtrat aus Offenburg wegen Hakenkreuz-Post zu Geldstrafe verurteilt – #LockHimUp

Ein Facebook-Post mit Hakenkreuz bringt AfD-Stadtrat Eggs aus Offenburg vor Gericht. Nun fällt ein klares Urteil – mit juristischem Nachspiel. Wegen des strafbaren „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ auf seiner Facebook-Seite hat das Amtsgericht Offenburg am Montag den Offenburger AfD-Stadtrat Christian Eggs zu einer Geldstrafe verurteilt. 2024 wurde Eggs in den Gemeinderat gewählt. Er hatte auf Facebook im Februar 2024 ein altes Foto aus der NS-Zeit gepostet, auf dem Mädchen mit Hakenkreuzen – Symbole des damaligen Unrechtsstaates – zu sehen sind. Zudem war in einem Begleittext sinngemäß zu lesen: So habe es 1933 angefangen, Kinder seien indoktriniert, Parteien verboten, Andersdenkende verraten, das Volk gespalten und Bürger diffamiert worden. Oberstaatsanwalt Rainer Hornung-Jost hatte 50 Tagessätze zu je 50 Euro gefordert, zusammen also 2.500 Euro. Richter Patrick Lehmann folgte ihm mit dem Urteil. Verteidiger Dirk Schmitz forderte Freispruch – ohne Erfolg. Auf Anfrage fügte er hinzu, dass sein Mandant „selbstverständlich“ Rechtsmittel einlegen werde. Anklage und Argumentation des Staatsanwalts Hornung-Jost hatte in der Hauptverhandlung deutlich gemacht: Wesentlicher Teil des „Tabuisierungskonzepts“ des betreffenden Gesetzes sei es, derlei Kennzeichen zu verdammen, die Verbreitung einzudämmen. 8:::9 Eggs machte zu den konkreten Vorwürfen keine Angaben. Im Vorjahr war, wegen eines ähnlichen Tatvorwurfs, AfD-Stadtrat Taras Maygutiak sogar zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden, außerdem zu 50 Arbeitsstunden. Auch damals trat Dirk Schmitz als Verteidiger auf.

via bnn: Urteil nach Beschwerde AfD-Stadtrat aus Offenburg wegen Hakenkreuz-Post zu Geldstrafe verurteilt

#Landgericht #Neuruppin – Verfahren wegen #Volksverhetzung gegen AfD-Politiker in der #Uckermark eingestellt

Das Landgericht Neuruppin hat am Donnerstag das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Kreistagsabgeordneten Tony Riller aus der Uckermark eingestellt. Das Amtsgericht in Prenzlau hatte Riller zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt, Riller Berufung eingelegt. Nun wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 2.000 Euro an die Deutsche Welthungerhilfe beigelegt, wie ein rbb-Reporter vor Ort erfuhr. Riller war wegen einer Rede im April 2023 in Prenzlau verurteilt worden, in der er unter anderem syrische Flüchtlinge verunglimpft hatte. Ein Syrer habe ihm erzählt, dass Syrer Kinder und Säuglinge ins Meer werfen würden, wenn ein Boot voll sei, sagte Riller damals nach Informationen eines anwesenden rbb-Reporters. “Die Bundesregierung alimentiert hier im großen Stil Messerstecher, Vergewaltiger und Mörder”, sagte Riller zudem bei der Veranstaltung auf dem Prenzlauer Marktberg.

via rbb: Landgericht Neuruppin Verfahren wegen Volksverhetzung gegen AfD-Politiker in der Uckermark eingestellt

Urteil nach Feuer in Bremer „Friese“ – Neonazi-Brandstifter verurteilt – #terror

Wegen Brandstiftung im linken Jugendzentrum „Friese“ in Bremen muss einer der drei Angeklagten ins Gefängnis. Er wollte Schaden beim „Feind“ anrichten. Rund fünf Jahre nach dem Brand im linken Jugendzentrum „Friese“ im alternativen Bremer Steintorviertel ist einer der drei Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der 29-Jährige habe schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung begangen, sagte der Vorsitzende Richter im Landgericht Bremen am Donnerstag Motiv für die Tat im Februar 2020 war demnach Verachtung und Hass für Menschen mit einem politisch anderen Weltbild. Die Polizei ordnet den 29-Jährigen der rechtsextremistischen Szene zu. In der Tatnacht klebte er Aufkleber der Partei „Die Rechte“ ins Gebäude. (…) Zur Tatzeit waren rund 30 Menschen bei einem Konzert im Erdgeschoss. Weil der Rauch nach unten zog, bemerkten die Veranstalter das Feuer, reagierten und konnte so Schlimmste verhindern. Mehrere Menschen erlitten Rauchvergiftungen, viele kämpfen bis heute mit psychischen Folgen. Die beiden anderen Angeklagten (35 und 41) wurden wegen unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen verurteilt.

via taz: Urteil nach Feuer in Bremer „Friese“ Neonazi-Brandstifter verurteilt

siehe auch: Prozess in Bremen Rechtsextremist wegen Brandstiftung in Jugendzentrum zu Haftstrafe verurteilt Ein Bremer Gericht hat einen Rechtsextremisten verurteilt, weil er vor vier Jahren Feuer im linken Jugendzentrum »Friese« in Bremen gelegt hat. Sein Motiv: Verachtung und Hass für Menschen mit einem politisch anderen Weltbild. Rund fünf Jahre nach einem Brand in dem linken Jugendzentrum »Friese« in Bremen ist ein 29 Jahre alter Mann aus der rechtsextremen Szene zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Mann habe schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung begangen, sagte der Vorsitzende Richter im Landgericht Bremen. (…) Mit dem Strafmaß für den Haupttäter lag die zuständige Kammer ein Jahr über der von der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer geforderten Haftstrafe. Alle drei Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Schon vor dem Urteil hat die Linksfraktion in der Bremer Bürgerschaft die Polizeiarbeit kritisiert und eine Kleine Anfrage gestellt. »Die Ermittlungen zum Brandanschlag auf die ›Friese‹ sind zu langsam und teilweise fehlerhaft geführt worden«, sagte Nelson Jansen, der innenpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende der Linken