AMSTERDAM – Wieder Urteile gegen »Judenjagd«-Teilnehmer

Im November 2024 machte ein Mob Jagd auf israelische Fußballfans in der Innenstadt von Amsterdam. Nach der brutalen Jagd auf israelische Fußballfans in der Hauptstadt der Niederlande im November 2024 sind wieder Urteile gegen die Angreifer gefallen. In den Niederlanden sind im Amsterdamer Bezirksgericht erneut Strafen gegen Teilnehmer an den Ausschreitungen gegen israelische Fußballfans am Rande des Fußballspiels Ajax gegen Maccabi Tel Aviv im vergangenen November erlassen worden. Das berichten niederländische Medien. Vier Männer wurden unter anderem wegen Anstiftung zur Gewalt und beleidigender Äußerungen gegen Juden verurteilt. Nach dem Spiel am 7. November 2024 waren Anhänger des israelischen Fußballmeisters Maccabi Tel Aviv in Amsterdam durch die Straßen gejagt, geprügelt und getreten worden, auch als sie längst wehrlos am Boden lagen. Die Unruhen hielten noch tagelang an, auch nachdem die Israelis die Stadt verlassen hatten, und verängstigten die jüdische Gemeinschaft. Die Täter waren meist arabischstämmige junge Amsterdamer. Die Attacken gegen israelische Fans wurden vor dem Spiel in Chatgruppen verabredet. Ein Mann filmte sich am Steuer seines Autos und sagte: »Wir gehen auf Judenjagd, Junge«, berichtet der Thinktank Mena Watch. Auch Taxifahrer sollen an den Angriffen und deren Planung beteiligt gewesen sein. Fünf schwer verletzte Israelis mussten im Krankenhaus behandelt werden. 20 bis 30 weitere erlitten leichte Verletzungen, hatte die Polizei vermeldet. Die höchste Strafe bekam diese Woche ein 27-Jähriger, der zu zwölf Wochen Gefängnis verurteilt wurde, weil er in seinen Nachrichten auf WhatsApp den Holocaust gutgeheißen hatte. »Die Verfolgung der Juden im Zweiten Weltkrieg ist eines der schockierendsten Ereignisse in der Geschichte der Menschheit. Sie hat unsägliches Leid verursacht. Bis zum heutigen Tag«, wird der Richter zitiert.

via jüdische allgemeine: AMSTERDAM Wieder Urteile gegen »Judenjagd«-Teilnehmer

#Rechtsterrorismus – Ex-Bundeswehroffizier Franco A. bleibt in Haft – #terror #LockHimUp

Der wegen Terrorplanungen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. aus Offenbach wird seine Freiheitsstrafe voll absitzen müssen. Der Bundesgerichtshof lehnte eine vorzeitige Haftentlassung Der wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Februar eine Beschwerde abgewiesen. Damit wollte Franco A. seine Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe erreichen. “Keine Abkehr von rassistischer Gesinnung” Bereits Anfang Dezember 2024 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt abgelehnt, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Dagegen legte Franco A. Beschwerde beim BGH ein. Dieser schloss sich der Auffassung der Frankfurter Richter an, wonach keine günstige Prognose für eine “Legalbewährung” des Verurteilten vorliege. Sprich: Das OLG wie der BGH sind nicht überzeugt, dass Franco A. in Freiheit nicht wieder straffällig würde. In der Begründung verweist der BGH auf die Schwere der von Franco A. geplanten Gewaltdelikte sowie “die langjährige und tiefgreifende Verfestigung seiner sowohl demokratiefeindlichen als auch rechtsradikalen Gesinnung, die ihn zur Tatbegehung veranlasste”.

via hessenschau;: Rechtsterrorismus Ex-Bundeswehroffizier Franco A. bleibt in Haft

Drei Euro Sachschaden – Queer­feindliche AfD-Plakate zerstört: 600 Euro Geldstrafe – #DankeLisa

Die bekannte Klimaaktivistin Lisa Poettinger wurde am Donnerstag vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, weil sie vor zwei Jahren drei widerwärtige Hetz-Plakate der AfD abgerissen hatte. Im Stil der NSDAP mobilisierte die AfD vor zwei Jahren gegen eine Drag-Lesung in der Münchner Stadtbibliothek. “Hände weg von unseren Kindern!” und “Genderpropaganda verbieten!”, hieß es auf einem im gesamten Stadtgebiet plakatierten Poster, das einen queeren Menschen als Gefahr für Kinder darstellte. Für die rechtsextreme Partei hatte die widerwärtige Hetze keine Konsequenzen. Die Stadt ließ die Plakate hängen, die Münchner Staatsanwaltschaft sah trotz mehrerer Anzeigen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Volks­verhetzung ab (queer.de berichtete). Angeklagt wurde stattdessen die bekannte Klimaaktivistin Lisa Poettinger, weil sie im Juni 2023 drei dieser AfD-Plakate abgerissen hatte. Am Donnerstag kam es vor dem Amtsgericht München zum Prozess. Obwohl der Richter zunächst eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen vorgeschlagen hatte, lehnte die Staatsanwaltschaft dies ab. Poettinger wurde schließlich wegen Sachbeschädigung zu einer vergleichsweise milden Geldstrafe von 600 Euro (20 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Damit gilt die 28-jährige Lehramtsstudentin nicht als vorbestraft. Sie habe die AfD-Poster zerstört, um queere Menschen zu schützen, sagte Poettinger vor Gericht. “Ich habe mich damals sehr über diese Plakate aufgeregt und sie heruntergerissen”, wird die Klimaaktivistin von der Münchner Tageszeitung “tz” zitiert. “Hier wurden in nationalsozialistischer Bildsprache trans Menschen als gefährlich für Kinder dargestellt. Dabei steigen queerfeindliche Verbrechen immer mehr an. Wie konnte die Stadt München das hängenlassen?” (…) Der entstandene Sachschaden betrug laut Staatsanwaltschaft lediglich drei Euro. Die AfD verzichtete auf ein Nachplakatieren und stellte selbst keinen Strafantrag. Poettinger wurde jedoch beim Abreißen der Plakate von Polizist*innen beobachtet und angezeigt. Für Lisa Poettinger hatte die Anklage gravierende Konsequenzen: Mit Verweis auch auf dieses Verfahren entschied das bayerische Kultusministerium im Februar, dass die Klimaaktivistin ihr Referendariat als Lehrerin nicht antreten darf. Die 28-Jährige wehrt sich nicht nur gegen das ausgesprochene Ausbildungsverbot, sondern erwägt auch zusammen mit ihrer Anwältin, gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung einzulegen.

via queer: Drei Euro Sachschaden Queer­feindliche AfD-Plakate zerstört: 600 Euro Geldstrafe

https://twitter.com/lisapoettinger/status/1900141140793233780

AfD-Politiker verurteilt Geldstrafe wegen versuchten Angriffs auf Antifaschistinnen

Ramunas V., Politiker und Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Landtag NRW, wurde in Marl wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 60 Tagessätzen verurteilt. Bei einer AfD-Veranstaltung trat der Kampfsportler vergangenes Jahr eine Pylone mit voller Wucht in die Menge einer antifaschistischen Demonstration und verfehlte dabei nur knapp die dicht gedrängten Aktivistinnen. Am 25. Mai 2024 fand im Rahmen der Europawahl im Eventzentrum Marl (NRW) eine ausgebuchte Wahlkampfveranstaltung mit mehreren Hundert AfD-Mitgliedern statt. Unter den Gästen waren auch Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die Location diente in der Vergangenheit bereits mehrfach als Ausrichtungsort für die Landesparteitage der AfD NRW. Auf dem Weg in die Halle mussten die Teilnehmer*innen jedes Mal an Gegenprotesten vorbei, abgeschirmt durch Bauzäune und Hamburger Gitter. Der Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion, Ramunas V., lieferte sich eine hitzige Auseinandersetzung mit den Demonstrierenden. Aus Wut trat er mit dem Fuß eine Verkehrspylone in die Versammlung über den Zaun hinweg, an den Köpfen der Polizei vorbei. Sie verfehlte laut einer Zeugin nur knapp die dicht gedrängte Menschenmenge. Der Staatsschutz ermittelte daraufhin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Nach § 224 des Strafgesetzbuchs handelt es sich immer dann um eine »gefährliche Körperverletzung«, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die über die einfache Körperverletzung hinausgehen. In diesem Fall, da waren sich Staatsanwaltschaft, Richterin und Verteidigerin einig, war die Pylone ein »gefährliches Werkzeug«. Die Strafandrohung ist dementsprechend höher. (…) Dem widersprach die Richterin und urteilte mit 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Berufung wurde noch am Urteilstag eingelegt. Da der AfD-Politiker bereits in einer anderen Sache wegen Betrugs verurteilt wurde, gilt er mit Rechtskraft des Urteils als vorbestraft. Zudem erwartet ihn ein weiteres Verfahren in seiner Heimatstadt wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er soll ohne Erlaubnis einen Krankenwagen gefahren haben, um ihn aus dem Weg zu räumen.

via nd: AfD-Politiker verurteilt Geldstrafe wegen versuchten Angriffs auf Antifaschistinnen

#OBERLANDESGERICHT #NAUMBURG – Revision abgewiesen: #Reichsbürger Peter #Fitzek muss erneut in Haft – #LockHimUp

Weil Reichsbürger Peter Fitzek zwei Bundeswehrsoldaten beleidigt und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand gedrückt hat, muss er ins Gefängnis. Eine Revision des Falls haben die Richter am Oberlandesgericht Naumburg abgelehnt. Der selbsternannte “König von Deutschland”, Peter Fitzek, muss wieder ins Gefängnis. Acht Monate ohne Bewährung wegen Beleidigung und Körperverletzung – so hatte das Amtsgericht Lutherstadt Wittenberg im Juli 2023 geurteilt. Fitzek legte Berufung ein, die das Landgericht Dessau-Roßlau im September vergangenen Jahres abwies. Fitzek hatte daraufhin beim Oberlandesgericht Naumburg Revision eingelegt. Die wurde nun abgewiesen, wie ein Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau MDR SACHSEN-ANHALT sagte. Damit sei das Urteil rechtskräftig.

via mdr: OBERLANDESGERICHT NAUMBURG Revision abgewiesen: Reichsbürger Peter Fitzek muss erneut in Haft

siehe auch: REVISION GESCHEITERT! “KÖNIG VON DEUTSCHLAND” MUSS IN DEN KNAST. Reichsbürger Peter Fitzek (59) muss ins Gefängnis. Seine Revision wurde verworfen, wie das Landgericht Dessau-Roßlau mitteilte. Das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg ist damit rechtskräftig. Peter Fitzek (59) kommt ums Gefängnis nun nicht mehr herum. Zunächst hatte der MDR darüber berichtet. Das Amtsgericht Wittenberg hatte gegen Fitzek im Juli 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt. Es sah als erwiesen an, dass Fitzek im März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Mitarbeiterin im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand stieß und ihr einen Fußtritt versetzte.

#Verwaltungsgericht in #Düsseldorf – Likes für rechte Inhalte – Mann darf Stelle bei #Polizei nicht antreten – #KickHimOut

Unter anderem wegen zahlreicher Likes unter den Facebook-Beiträgen von Rechtsextremisten wurde einem Mann die Sicherheitsfreigabe für eine bestimmte Arbeit am Polizeipräsidium Düsseldorf verwehrt. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht. Das Landesamt für Verfassungsschutz hält André P. für ein Sicherheitsrisiko. Zumindest bezweifelt der Inlands-Nachrichtendienst, dass er vollständig und unumstößlich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Ein Grund dafür sind einige Likes auf Facebook, die P. bei den Profilen und Beiträgen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen seien, vornahm. Die Einordnung der Behörde hat P. die Zulassung zu einer „sicherheitsempfindlichen Tätigkeit“ beim Polizeipräsidium Düsseldorf gekostet, die die zuständige Geheimschutzbeauftragte ihm verwehrte. Es ging dabei um einen Job im Bereich der IT-Sicherheit. An anderer Stelle war er schon zuvor in dem Bereich tätig. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagte er gegen die Einordnung seiner Person, am Mittwoch wurde verhandelt. André P. war AfD-Mitglied der ersten Stunde und nach eigenen Angaben auf der Gründungsversammlung des nordrhein-westfälischen Landesverbandes der Partei dabei. Er war Beisitzer im Vorstand eines Kreisverbandes und Schatzmeister eines Stadtverbandes, 2019 ist er aus der Partei ausgetreten. Zuvor – und auch nach seinem Austritt – soll er auf Facebook mehrere Likes unter AfD-Beiträgen hinterlassen und einem rechtsextremen Magazin gefolgt sein. Außerdem auch dem Leverkusener AfD-Politiker Yannick Noé, der dem rechtsextremen Teil der Partei nahestehen und schon vor Jahren bekannte Rechtsextremisten wie Martin Sellner zu Veranstaltungen eingeladen haben soll. (…) Im Rahmen des Bewerbungsprozesses habe P. bei einer Sicherheitsabfrage auf eine Frage (Nummer 9) in „Vertuschungsabsicht“ geantwortet. Darin wurde nach derzeitigen oder zurückliegenden Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen gefragt. Er kreuzte das „Nein“-Kästchen an, hätte nach Ansicht der Beauftragten aber das andere Kästchen ankreuzen müssen, mit dem er Gesprächsbedarf angekündigt hätte. (…) Das Gericht konnte in der Bewertung der Geheimschutzbeauftragten schließlich keine Fehler feststellen und wies die Klage ab. Die Bewertung bedeute nicht, dass P. ein Rechtsextremist sei, aber Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden, erklärte die Vorsitzende Richterin Andrea Houben. Das reiche aus

via rp online: Verwaltungsgericht in Düsseldorf Likes für rechte Inhalte – Mann darf Stelle bei Polizei nicht antreten

Umstrittene Entscheidung des Amtsgerichts – Nach Angriff auf Linke in Görlitz: Bekannter Rechtsextremist aus U-Haft entlassen – #RosenAufDenWeg

Finley P., einer der Köpfe der rechtsextremen Gruppierung „Elblandrevolte“, ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das bestätigt Elmar Kirchberg, Vizepräsident des Landgerichtes Görlitz. Durch die Entscheidung des Amtsgerichtes wurde der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, teilt er mit. Finley P. gilt als Verdächtiger in einem Fall, der sich kurz vor Weihnachten in Görlitz abspielte: Eine Gruppe von Aktivisten der Linken, die im Stadtgebiet unterwegs war, wurde von einer anderen Gruppe angegriffen, zwei Frauen und ein Mann wurden dabei leicht verletzt. In Tatortnähe griff die Polizei zwei Tatverdächtige auf. Beide sind polizeibekannt und der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen, teilte die Polizei damals mit. Kurz darauf führte die Soko Rex des Landeskriminalamtes Hausdurchsuchungen bei insgesamt sieben Tatverdächtigen, sechs Männern und einer Frau zwischen 16 und 31 Jahren, durch. Gegen einen der Verdächtigen, den 18-jährigen Finley P., erging Haftbefehl, der am Silvestertag vollstreckt wurde. (…) Der Antrag auf Untersuchungshaft gegen ihn wurde wegen Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gestellt, teilt Irene Schott, Oberstaatsanwältin und kommissarische Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Görlitz/Bautzen, mit. Außer Vollzug gesetzt worden sei der Haftbefehl jetzt durch das Amtsgericht Görlitz, weil keine Fluchtgefahr mehr bestünde. Was jedoch nicht Grund für die Inhaftierung war. Mindestens eine Wiederholungsgefahr sieht die Staatsanwaltschaft weiterhin, erklärt Irene Schott

via sächsiische: Umstrittene Entscheidung des Amtsgerichts Nach Angriff auf Linke in Görlitz: Bekannter Rechtsextremist aus U-Haft entlassen