#Staatsanwaltschaft #Frankfurt – Demonstranten dürfen Björn #Höcke als “#Nazi” bezeichnen

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat ein Verfahren gegen einen Demonstranten eingestellt, der bei Anti-AfD-Protesten Björn Höcke als “Nazi” bezeichnete. Es handle sich hier nicht um eine strafbare Beleidigung, sondern um ein “an Tatsachen anknüpfendes Werturteil”, so die Ermittler. Das Plakat ist bei Protesten gegen die Alternative für Deutschland (AfD) häufig anzutreffen: In der unteren linke Ecke ist der Fraktionvorsitzende der Thüringer AfD mit erhobenem rechten Arm zu sehen. Darüber prangt der Text: “Björn Höcke ist ein Nazi”. Damit die Botschaft auch optisch ankommt, ist “Nazi” in braunen Lettern geschrieben. Genau solch ein Plakat wurde von der Polizei am 7. Mai dieses Jahres in Königstein im Taunus bei Protesten gegen den Landesparteitag der hessischen AfD beschlagnahmt. Getragen worden war es von einem Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). Der Mann sah sich kurz darauf Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung ausgesetzt. Bereits am 12. Juni wurde das Verfahren aber eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt. Mittlerweile liegt auch die Begründung vor – und die ist interessant.Formulierungen aus dem Standardvokabular des NS Nach Auffassung der Ermittler nämlich handelt es sich bei der Aussage “Björn Höcke ist ein Nazi” nicht um eine Beleidigung, sondern um “ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil”, das von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, heißt es der Stellungnahme, die dem hr vorliegt. Dies gelte umso mehr, “vor dem Hintergrund, dass der Betroffene nach allgemeiner Auffassung dem äußersten rechten Rand seiner Partei angehört, sich in den letzten Jahren ausweislich einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient hat, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten”, so die Staatsanwaltschaft weiter. Kurzmeldung Proteste zum AfD-Parteitag-Auftakt in Königstein Begleitet von Protesten hat am Freitag in Königstein (Hochtaunus) der dreitägige Parteitag der Hessen-AfD begonnen. Zum Artikel Kein grundsätzliches Urteil über Höckes Ansichten Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt vertritt also die Ansicht, dass sich Höcke sich aufgrund seiner Rhetorik gefallen lassen muss, in der politischen Auseinandersetzung als Nazi bezeichnet zu werden. Die Begründung erinnert an ein ähnlich gelagertes Verfahren in Thüringen von vor vier Jahren. Damals urteilte das Verwaltungsgericht Meiningen in einem Eilverfahren, dass Höcke von Demonstranten in Eisenach als “Faschist” bezeichnet werden durfte. Allerdings stellen weder das Thüringer Urteil noch die Einstellung des Verfahrens durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein grundsätzliches Urteil über Höckes politische Ansichten dar. So untersagte das Hamburger Landgericht im März 2020 dem Berliner FDP-Vorsitzenden Sebastian Czaja die Aussage, Höcke sei “gerichtlich zum Faschisten” erklärt worden. Das Urteil beurteile lediglich die Legitimität der Aussage im Kontext einer politischen Auseinandersetzung, hieß es sinngemäß in der Begründung.

via hessenschau: Staatsanwaltschaft Frankfurt Demonstranten dürfen Björn Höcke als “Nazi” bezeichnen

#Staatsanwaltschaft bestätigt: “#Höcke ist ein Nazi” stellt keine Beleidigung dar – #BjörnHöckeIstEinNazi #HoeckeisteinNazi #VVNBdA

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat mit Schreiben vom 12.06.2023 mitgeteilt, dass das drohende Strafverfahren gegen einen der Landessprecher der VVN-BdA Hessen wegen Beleidigung eingestellt ist, schreibt die ‘Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten’ in einer Pressemitteilung. Es gebe keinen Anlass zur Klageerhebung. Das von der Polizei beschlagnahmte Transparent mit der Aufschrift “Björn Höcke ist ein Nazi” musste wieder an die VVN-BdA zurückgegeben werden. Ein Thüringer Gericht kam zu dem Ergebnis, dass “die Antragsteller in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht” hätten, dass “ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen” sei, sondern “auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe”. Es wurde “eine offene Übernahme von faschistischen, rassistischen, antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Aussagen des deutschen Nationalsozialismus” festgestellt. “Im Hinblick auf die geschichtliche Entwicklung in Deutschland (…) haben diese Bezeichnungen” (damit ist “Faschist” zu sein gemeint) “darüber hinaus den Inhalt, dass der damit bedachte politische Gegner in die Nähe des Nationalsozialismus und ihm damit gleichgestellt wird”. Mit anderen Worten: Höcke ist nicht nur ein Faschist, sondern auch ein Nationalsozialist.

via osthessennews:Staatsanwaltschaft bestätigt: “Höcke ist ein Nazi” stellt keine Beleidigung dar

#Berufung zurückgenommen – Es bleibt bei 16 Monaten für filmenden #Busfahrer #ThomasBrauner

Das Urteil gegen eine der schillerndsten Figuren der “Querdenker”-Szene steht nun fest. “Busfahrer Thomas Brauner” feiert es, obwohl es auch Haft auf Bewährung bedeutet. Die Verurteilung eines als “Busfahrer Thomas Brauner” bekannt gewordenen Corona-Aktivisten wegen Videoeskapaden ist jetzt rechtskräftig. Das Landgericht Erfurt bestätigte auf Anfrage von t-online, dass in der Verhandlung dort Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Sömmerda jeweils zurückgenommen haben. Brauner wurde zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt, zudem muss er 200 Sozialstunden leisten. Brauner hatte immer wieder Videos veröffentlicht, wie er zu Zeiten, als die Maskenpflicht galt, Menschen mit Auftritten ohne Maske provozierte. Bundesweit bekannt geworden war er, als er bei einem Wahlkampfauftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet an den Personenschützern vorbei auf die Bühne sprang und Laschet ihm das Mikro gab. Zuvor hatte Brauner mit einem Video aus einem Schulbus Aufsehen erregt. Im September 2020 hatte er morgens mit seinem Schulbus angehalten und nach einer Ansprache Kinder die Masken abnehmen lassen und ihnen gesagt, sie könnten jubeln. Er erzählte den Kindern, zwei 13-Jährige seien in Schulbussen durch Maskentragen gestorben. Das behauptet er auch heute noch. Sein Video der Aktion verbreitete sich im Anschluss viral – und mehrere Eltern erstatteten umgehend Anzeige. Es ging um den Vorwurf der Nötigung und Freiheitsberaubung. Kinder berichteten, sie hätten sich in der Situation bedrängt gefühlt oder sogar Angst gehabt.

via t-online: Berufung zurückgenommen Es bleibt bei 16 Monaten für filmenden Busfahrer Thomas Brauner

#GERICHTSURTEIL – AfD-Sprecher #Harlaß wegen #Volksverhetzung zu #Geldstrafe verurteilt – #LockHimUp #Zahltag

Das Amtsgericht in Dresden hat den Sprecher der AfD in Sachsen, Andreas Harlaß, wegen Volksverhetzung verurteilt. Nach Informationen von MDR SACHSEN muss er eine Geldstrafe von 9.000 Euro zahlen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der AfD-Sprecher und Direktkandidat für seine Partei beim Bundestagswahlkampf im Jahr 2021 einen Teil der Bevölkerung mit Äußerungen böswillig verächtlich gemacht habe. Die Richterin am Amtsgericht erklärte weiter, die Formulierungen des 62 Jahre alten AfD-Mannes in den Sozialen Medien hätte zudem ausländerfeindlichen Gruppierungen in Sachsen Auftrieb gegeben.

via mdr: GERICHTSURTEIL AfD-Sprecher Harlaß wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

siehe auch: VOLKSVERHETZUNG: AFD-HARLASS KASSIERT SCHLAPPE VOR GERICH Teurer Facebook-Post für den AfD-Kader: Andreas Harlaß (61) ließ sich 2021 als Bundestagskandidat der Rechtsaußenpartei über “frauenfeindliche, kindersexuellaffine und naturfeindliche Menschheit”, die auf Kosten “unserer Rentner” gefüttert würden, aus. (…) Harlaß selbst bestritt gar nicht den entsprechenden Post abgesetzt zu haben, fühlt sich aber missverstanden: “Es sind zwei Absätze, zwei voneinander getrennte Themen”, sagt er. “Mir liegt es fern, irgendwelche Bevölkerungsgruppen rassistisch zu beleidigen.” Viel mehr lasse sich der Post so verstehen, dass er allen Afrikanern, Arabern und Indern, die in Deutschland nicht für ihren eigenen Unterhalt sorgen können, unterstellt frauenfeindlich und kindersexuellaffin zu sein. “Die Äußerung ist als Volksverhetzung zu bewerten”, so die Richterin.

#POLIZEI-#HOCHSCHULE #ASCHERSLEBEN Rassistische Polizei-#Chats: #Generalstaatsanwaltschaft stellt #Verfahren ein

Der rassistische Chat einer Polizeischüler-Klasse aus Aschersleben wird wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Weil Nachrichten nur innerhalb der Chatgruppe geteilt wurden, lässt sich aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft keine Störung des öffentlichen Friedens ableiten. Zudem sei ein Teil möglicher Straftaten bereits verjährt. Im Fall der rassistischen Chats einer Polizeischüler-Klasse der Polizei-Hochschule Aschersleben hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ihre Ermittlungen gegen acht Beschuldigte eingestellt. Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung habe sich nicht bestätigt, ebenso wenig weitere Tatvorwürfe, teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes, am Freitag mit. Zwar seien “einzelne Abbildungen zweifelsohne polemisch, provokant, grotesk, anstößig, geschmacklos-abstoßend, antisemitisch und rassistisch”, für ausreichend strafrechtlich relevant hält die Generalstaatsanwaltschaft sie gleichwohl nicht. Verjährung und fehlende Verbreitung Geprüft worden seien unter anderem die Straftatbestände Volksverhetzung, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, die Belohnung und Billigung von Straftaten. (…) Somit “mögen die Inhalte einiger Chats zwar moralisch auf tiefster Stufe stehen und verachtenswert sein; eine vorsätzliche Erfüllung der oben genannten Straf-Normen kann ihnen indes nicht ohne Weiteres entnommen werden”, schlussfolgert die Generalstaatsanwaltschaft. Die Chatgruppe umfasste laut Generalstaatsanwaltschaft in der Spitze offenbar 25 Personen. 18 der Teilnehmer waren im aktiven Dienst der Landespolizei. Der Chat hatte von September 2017 bis Dezember 2021 bestanden. “Von den 18 Bediensteten haben nach derzeitigem Erkenntnisstand elf aktiv Nachrichten, Videos und Bilder mit entsprechenden Inhalten in die Chatgruppe eingestellt”, hatte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) Mitte Februar erklärt, nachdem die Vorwürfe öffentlich wurden. (…) Mit der Einstellung der Ermittlungsverfahren düften Konsequenzen für die Chat-Teilnehmer weitgehend ausbleiben. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte in zwölf Fällen vorläufige Suspendierungen aufgehoben.

via mdr: POLIZEI-HOCHSCHULE ASCHERSLEBEN Rassistische Polizei-Chats: Generalstaatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Sechs Anklagen und Strafbefehle: AfD-Mann schlug Journalisten am Marienplatz – jetzt kassierte er seine Strafe – #LockHimUp #Intensivtaeter

Es war ein Schock am Marienplatz: Während einer Infoveranstaltung von Gesundheitsminister Klaus Holetschek attackierte ein AfD-Mitglied einen Journalisten des Bayerischen Rundfunk. Jetzt muss der Schläger hinter Gitter. Er griff einen Journalisten körperlich an – jetzt muss Luis T. (24) ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den Studenten gestern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. (…) Luis T. hatte den Reporter mehrfach mit der Faust geschlagen. Dafür musste er sich später vor Gericht verantworten – und wurde verurteilt. Gegen sein Urteil legte er Rechtsmittel ein, aber scheiterte nun mit der Berufung. Der Student wird der rechtspopulistischen Szene zugeordnet. Er war früher Mitglied der Jungen Union und später dann der AfD. Erst jetzt kam heraus: Luis T. hat etliche Delikte auf dem Kerbholz – nicht nur die Attacke am Marienplatz. Nach Auskunft des Oberlandesgerichts gab es gegen ihn bereits einen Strafbefehl vom Mai 2022 sowie weitere Anklagen im Mai, Juli und August 2022.

via tz: Sechs Anklagen und Strafbefehle: AfD-Mann schlug Journalisten am Marienplatz – jetzt kassierte er seine Strafe

Volksverhetzung: Ex-Stadionsprecher entgeht Prozess gegen Geldauflage

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen den ehemaligen Stadionsprecher des 1. FC Lok Leipzig eingestellt. Das Verfahren sei gegen eine Geldauflage eingestellt worden, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. Die Polizei hatte im vergangenen Jahr von Amts wegen Anzeige erstattet, nachdem bekannt geworden war, dass der langjährige Stadionsprecher online eine antisemitische Grafik geteilt hatte. Der Fußballklub beendete die Zusammenarbeit mit dem Mann. Die verbreitete Grafik sei “vollkommen inakzeptabel”. Er entschuldigte sich beim Verein.

via ntv: Volksverhetzung: Ex-Stadionsprecher entgeht Prozess gegen Geldauflage

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