Aufruhr im Stadtpark: Tausend „Spaziergänger“ gegen rechte Plakat-Aktion

Europäische „Patrioten“ wollten vor dem Planetarium ein riesiges Banner entrollen – das hat nicht geklappt. Die selbsternannte „erste patriotische europäische Bürgerinitiative“ wollte auf ihrer Foto-Tour durch Europa am Sonntag Halt in Hamburg machen. Das Ziel von „Save Europe Act“, ein eindrucksvolles Foto ihres Riesen-Transparents vor dem Planetarium zu machen, haben rund 1000 „antifaschistische Spaziergänger“ verhindert. Da der Protest nicht angemeldet war, wollte die Polizei die Teilnehmer zunächst von der Fläche vertreiben. Inzwischen haben die Rechten das Feld geräumt. Nach Beobachtung eines Reporters vor Ort sind die wenigen „Patrioten“ inzwischen mit Polizeischutz vom Stadtpark weg eskortiert worden, weil ein sicherer Zugang zu der von ihnen angemeldeten Fläche vor dem Planetarium nicht gewährleistet werden kann: Nach Polizeiangaben hatten sich rund 1000 „Spaziergänger“ trotz des Regens eingefunden und rund um die Fläche aufgestellt. Die Banneraktion im Stadtpark war daraufhin abgeblasen worden. Zu dem „antifaschistischen Spaziergang“ hatte das Hamburger Bündnis gegen Rechts via Social Media aufgerufen. Der Spaziergang ist keine angemeldete Demonstration, weswegen die Polizei zunächst versucht hatte, die Teilnehmer von der Fläche zu vertreiben. Die Menschen hatten sich daraufhin in Bewegung gesetzt und sind singend um die Absperrung gezogen. Kurz darauf zogen die wenigen Rechten mit Polizeieskorte ab.

via morgenpost: Aufruhr im Stadtpark: Tausend „Spaziergänger“ gegen rechte Plakat-Aktion

Falsches Kreuz gesetzt: AfD-Politiker in Cloppenburg lehnt Mandat versehentlich ab

Ein AfD-Politiker verliert wegen eines Fehlers sein Stadtratsmandat in Cloppenburg. Die Partei kann einen weiteren Sitz nicht besetzen. Ein kleiner Fehler mit großer Auswirkung: Ein AfD-Politiker aus Niedersachsen lehnte seine Wahl im Stadtrat von Cloppenburg ab und kann jetzt sein Mandat nicht antreten. Wohl versehentlich, wie die „Hannoversche Allgemeine“ berichtet. Demnach setzte Andreas Bluhm auf einem Vordruck der Gemeindewahlleiterin sein Kreuz an der falschen Stelle. Statt die Wahl anzunehmen, lehnte er sie ab. Und schickte die Erklärung ab. Ein Fehler, der im Stadtrat nun Auswirkungen für die AfD hat. (…) Gegenüber der „HAZ“ teilte die Stadtverwaltung mit: „Der gewählte AfD-Kandidat Andreas Bluhm hat in einer fristgerecht eingereichten schriftlichen Erklärung sein Mandat abgelehnt. Mangels Ersatzpersonen der Partei bleibt sein Sitz frei.“ (…) Der Fauxpas von Bluhm ist unwiderruflich. „Die Ablehnung der Wahl kann gem. § 40 Abs. 1 Satz 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) nicht mehr widerrufen werden. Sie ist sowohl für die Stadt als auch für den gewählten Bewerber bindend“

via morgnpost: Falsches Kreuz gesetzt: AfD-Politiker in Cloppenburg lehnt Mandat versehentlich ab

Böhmermann schockt mit AfD-Satire – diese Lkw-Szene sorgt für mächtig Wirbel

Jan Böhmermann sorgt mit einer Satire über AfD-Politiker Ulrich Siegmund für Aufmerksamkeit. Sofort gibt es Gegenwind. Die AfD steht im Mittelpunkt einer neuen Satire-Debatte. Ein TV-Beitrag spielt unverkennbar auf einen ihrer Politiker an. Die Reaktionen fallen scharf aus. Die Szene stammt aus dem „ZDF Magazin Royale“. Sie sorgt nicht nur bei AfD-Anhängern für Empörung.(…) Jan Böhmermann knattert in dem Beitrag auf einer blauen Simson Schwalbe durchs Bild. Die Inszenierung erinnert an die Wahlkampf-Auftritte von AfD-Politiker Ulrich Siegmund. Er fuhr dafür auf einem DDR-Moped und gewann später die Wahl. Dann taucht ein Lastwagen auf. Er überfährt Moped und Fahrer. Anschließend setzt er zurück und überrollt das Unfallopfer erneut.

via der westen: Böhmermann schockt mit AfD-Satire – diese Lkw-Szene sorgt für mächtig Wirbel

siehe auch: Umstrittene Szene: ZDF stellt sich hinter Kölner Moderator. Jan Böhmermann steht wegen eines Ausschnitts aus seiner ZDF-Sendung im Umfeld der AfD in der Kritik. Nun stellt sich sein Sender hinter den Kölner Moderator. Fast zwei Wochen nach der Ausstrahlung sorgt eine Szene aus dem in Köln produzierten “ZDF Magazin Royale” für Streit. Beim ZDF-Fernsehrat sind nach Senderangaben inzwischen Programmbeschwerden im unteren dreistelligen Bereich eingegangen. Nun stellte sich der Sender hinter seinen Moderator Jan Böhmermann. (…) Das ZDF wies die Kritik daraufhin zurück. Das “ZDF Magazin Royale” setze sich satirisch mit aktuellen Themen auseinander, erklärte eine Sendersprecherin. Dazu gehöre auch, “ironische Mehrdeutigkeit als Stilmittel zu nutzen, um Pointen zu erzeugen”. Zudem habe sich das Motiv der “politisierten Marke Simson” durch die gesamte Sendung gezogen, ohne auf bestimmte Personen Bezug zu nehmen. Das Gefährt sei auch im sogenannten “Cold Opener” zu Staffelbeginn aufgetaucht. (…) Solche besonderen Einstiege gibt es laut ZDF jeweils in der ersten Sendung einer Staffel. Böhmermann sei dabei in der Vergangenheit bereits bei verschiedenen Aktionen “verunglückt”. Der Sender teilte außerdem mit, es werde geprüft, ob ein sogenanntes Mehrfachbeschwerdeverfahren eingeleitet wird. Auch Böhmermann selbst nahm am Mittwoch Bezug auf die Debatte. Er kritisierte die aus seiner Sicht künstliche und politisch motivierte Aufregung. Auf Instagram schrieb er, hoffentlich komme eines Tages jemand darauf, “dass es die Kernstrategie rechtsextremer Alternativmedien ist, rechtsextremen Lügenquatsch im Internet zu verbreiten, so Empörung zu schüren und darauf zu setzen, dass ‘normale Medien’ alles einfach unkritisch abschreiben”.

„Keine Tickets für AfD-Wähler“: Brandenburger AfD-Politiker erstattet Strafanzeige gegen Kurt Krömer

Kurt Krömer will keine AfD-Wähler bei seiner Lesung sehen. Nun hat ein AfD-Bundesvorstandsmitglied Strafanzeige gestellt und eine Petition gestartet. Der Comedian Kurt Krömer stößt mit seiner Kritik an der AfD und ihren Wählern auf Widerstand in der Partei. Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Dennis Hohloch, der Mitglied des Bundesvorstands ist, erstattete gegen Krömer Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Beleidigung. Krömer macht in einem Instagram-Beitrag vom 9. Oktober deutlich, dass er keine Wähler der AfD bei seiner Lesung im nächsten Jahr sehen will. „Ich wollte mich an dieser Stelle auch nochmal an unsere geistig abgehängten Freunde von der AfD richten“, sagt er darin. „Keine Tickets für AfD-Wähler, ja? Euer Geld möchte ich nicht, das stinkt – genauso wie ihr. Außerdem habe ich keine Lust, auf der Bühne zu stehen und in irgendwelche Schweinegesichter zu gucken.“ „Wir haben die pauschale Herabwürdigung von Menschen“, sagte Hohloch über seine Strafanzeige gegen Alexander Bojcan, wie Krömer mit bürgerlichem Namen heißt. „Wir reden hier nicht nur über AfD-Mitglieder, wir reden über eine viel größere Gruppe und zwar die der AfD-Wähler.“

via tagesspiegel: „Keine Tickets für AfD-Wähler“: Brandenburger AfD-Politiker erstattet Strafanzeige gegen Kurt Krömer

siehe auch: Wähler als „Schweinegesichter“ bezeichnet – AfD-Politiker erstattet Strafanzeige gegen Kurt Krömer. AfD-Landtagsabgeordneter Dennis Hohloch zeigt Komiker Kurt Krömer wegen Volksverhetzung und Beleidigung an. Krömer hatte AfD-Wähler als „Schweinegesichter“ bezeichnet. (…) Der AfD-Politiker Hohloch startete eine Online-Petition mit dem Titel „AfD-Wähler als ‚Schweinegesichter‘ – ZDF muss die Zusammenarbeit mit Kurt Krömer beenden!“. Krömer kommentierte am Mittwoch die Petition, ging dabei aber nicht auf die Strafanzeige ein. In einem Reel bei Instagram veröffentlichte er ein Foto von Hohloch und schrieb: „Der Mann hinter der ZDF Petition“ mit zwei lachenden Smileys. Darunter stand: „Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag gehört zu einer Gruppe von Abgeordneten des Landesverbandes, die der Verfassungsschutz Brandenburg namentlich als gesicherte Rechtsextremisten führt.“

https://www.instagram.com/kurt_kroemer_berlin/reel/DePR_mMoos3

VG Potdsam stützt Einschätzung der Landes-Medienanstalt AfD-Wer­bespot ver­stößt gegen Jugend­schutz

Die Brandenburger AfD hatte zur Landtagswahl 2024 einen Werbespot verbreitet, der dunkelhäutige Menschen stereotypisierte. Das VG Berlin erklärte die Untersagung durch die zuständige Medienanstalt für rechtmäßig. Ein Werbespot der brandenburgischen AfD bleibt aus Jugendschutzgründen untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam entschieden und eine Klage des AfD-Landesverbandes abgewiesen (Urt. v. 12.10.2026, Az. 11 K 284/25).
Es erklärte die Untersagung des Spots durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für rechtmäßig.  Im Zuge der Landtagswahl in Brandenburg im Herbst 2024 hatte die AfD einen KI-generierten Werbespot mit dem Titel “Wochenmarkt oder Drogenmarkt” in den sozialen Medien verbreitet. Das Video zeigte Menschen mit dunkler Hautfarbe oder dunklen Haaren in bedrohlichen Szenarien. Der brandenburgische Verfassungsschutz stuft die Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.  Nach der Wahl befand die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, dass der Spot gegen den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag (JMStV) verstoße. Sie untersagte der AfD Brandenburg, den Werbespot weiterhin öffentlich zugänglich zu machen, ohne dabei sicherzustellen, dass Personen unter 16 Jahren ihn nicht sehen. Die Medienanstalten beaufsichtigen unter anderem private Medienschaffende und überwachen die Einhaltung der Medienstaatsverträge, darunter auch des JMStV. § 4 Abs. 1 Nr. 3 JMStV verbietet Inhalte, die zum Hass gegen Minderheiten aufstacheln oder diese verächtlich machen. § 20 JMStV ermächtigt die Anstalten, Verstöße selbstständig zu ahnden.

via lto: VG Potdsam stützt Einschätzung der Landes-Medienanstalt AfD-Wer­bespot ver­stößt gegen Jugend­schutz

siehe auch: Vorwurf pauschaler Stereotype: Gericht schmettert AfD-Klage gegen Werbespot-Verbot ab Ein Clip der Brandenburger AfD zur Landtagswahl sorgt für ein Verbot durch die Medienanstalt. Die Partei wollte den Werbespot wieder im Netz zeigen können – das hat ein Gericht nun abgewiesen. Ein Werbespot für die AfD in Brandenburg bleibt aus Gründen des Jugendschutzes verboten. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Potsdam nach einer Klage des AfD-Landesverbands, die den Clip im Internet wieder zeigen wollte. Das Verbot durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2025 sei gerechtfertigt, so das Gericht zu seiner Entscheidung vom 12. Oktober.  „Keine Tickets für AfD-Wähler“ Brandenburger AfD-Politiker erstattet Strafanzeige gegen Kurt Krömer „Unter Berücksichtigung des Parteienprivilegs, des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit sei die von der Medienanstalt getroffene Entscheidung zu Gunsten des Jugendschutzes und zu Lasten der AfD Brandenburg verhältnismäßig“, begründete das Verwaltungsgericht.

Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten

Eine geplante AfD-Veranstaltung auf einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn in Baden-Württemberg ist zu Recht verboten worden. Das Landratsamt Lörrach durfte die für den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober geplante Versammlung an diesem Ort untersagen, wie das Verwaltungsgericht Freiburg nach Angaben vom Freitag im Eilverfahren entschied. Denn es drohe eine direkte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn. Der AfD-Kreisverband plante, dass sich bis zu 20 Menschen auf der Brücke über die A 98 nahe Lörrach treffen und Deutschlandflaggen schwenken sollten. Das Landratsamt schlug als Alternative eine Brücke über eine Bundesstraße vor. Das lehnte die AfD aber ab, woraufhin das Landratsamt die Versammlung auf der Autobahnbrücke untersagte. Das bestätigte das Gericht nun. Durch die Veranstaltung würde sich die Unfallgefahr an der ohnehin gefahrenträchtigen Stelle deutlich erhöhen, erklärte es und verwies darauf, dass der Autobahnabschnitt viel befahren werde sowie direkt hinter einer Auffahrt und kurz vor einer Abfahrt sei.  Die Aktion sei darauf angelegt, Autofahrer abzulenken. Bei ähnlichen Aktionen auf anderen Brücken hätten Autofahrer mit Hupen, Winken und Gesten auf die fahnenschwenkenden Versammlungsteilnehmer reagiert. In anderen Bundesländern sei es Medienberichten zufolge schon zu schweren und teils tödlichen Verkehrsunfällen bei solchen Veranstaltungen gekommen, führte das Gericht aus.

via stern: Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten

Storniertes Dienstwagen-Angebot: „Ich werde diskriminiert“ – AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt reagiert auf Rückzug von BMW

Für Autokonzerne ist es eine Prestigefrage, die Fuhrparks von Parlamenten auszustatten. Einem Bericht zufolge hat BMW nun in Magdeburg ein Angebot zurückgezogen. Die AfD hätte jetzt gern einen Tesla. (…) Einem Medienbericht zufolge will der Autokonzern BMW dem Landtag in Magdeburg jetzt kein Fahrzeug mehr für den Landtagspräsidenten zur Verfügung stellen. Die Unternehmenszentrale des Münchner Autokonzerns zog am 6. Oktober, dem Tag der Wahl, ein entsprechendes Leasingangebot zurück, das sie zuvor dem Landtag unterbreitet hatte. Dies berichtet die „Zeit“ unter Berufung auf die Landtagsverwaltung. Parlamente und Regierungsbehörden mit Dienstwagen auszustatten, gilt für die Konzerne als Prestigefrage. In den Fuhrparks finden sich deshalb zumeist Fahrzeuge deutscher Hersteller. BMW stellt dem Bericht zufolge bislang einen großen Teil des Fuhrparks von Landtag und Landesregierung. (…) Vor ein paar Wochen noch, vor der Wahl Rauschs, hatte BMW-Vorstandschef Milan Nedeljković in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit Blick auf die AfD gesagt, Rechtspopulismus und Nationalismus „sind Gift für einen weltoffenen Wirtschaftsstandort, der vom Welthandel lebt“. Der heute 57-jährige Nedeljković, der als kleiner Junge aus dem früheren Jugoslawien als Migrant nach Deutschland kam, sagte weiter: „Mich beunruhigen die Wahlergebnisse, ganz unabhängig von meinem Geburtsort. Ich sehe diese Zeit als eine Herausforderung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für unser Verständnis von Demokratie.“ Wer Abschottung und Isolationismus fordere, der handele nicht im Interesse des Standorts Deutschland.

via tagesspiegel: Storniertes Dienstwagen-Angebot: „Ich werde diskriminiert“ – AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt reagiert auf Rückzug von BMW