Falsches Kreuz gesetzt: AfD-Politiker in Cloppenburg lehnt Mandat versehentlich ab

Ein AfD-Politiker verliert wegen eines Fehlers sein Stadtratsmandat in Cloppenburg. Die Partei kann einen weiteren Sitz nicht besetzen. Ein kleiner Fehler mit großer Auswirkung: Ein AfD-Politiker aus Niedersachsen lehnte seine Wahl im Stadtrat von Cloppenburg ab und kann jetzt sein Mandat nicht antreten. Wohl versehentlich, wie die „Hannoversche Allgemeine“ berichtet. Demnach setzte Andreas Bluhm auf einem Vordruck der Gemeindewahlleiterin sein Kreuz an der falschen Stelle. Statt die Wahl anzunehmen, lehnte er sie ab. Und schickte die Erklärung ab. Ein Fehler, der im Stadtrat nun Auswirkungen für die AfD hat. (…) Gegenüber der „HAZ“ teilte die Stadtverwaltung mit: „Der gewählte AfD-Kandidat Andreas Bluhm hat in einer fristgerecht eingereichten schriftlichen Erklärung sein Mandat abgelehnt. Mangels Ersatzpersonen der Partei bleibt sein Sitz frei.“ (…) Der Fauxpas von Bluhm ist unwiderruflich. „Die Ablehnung der Wahl kann gem. § 40 Abs. 1 Satz 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) nicht mehr widerrufen werden. Sie ist sowohl für die Stadt als auch für den gewählten Bewerber bindend“

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Böhmermann schockt mit AfD-Satire – diese Lkw-Szene sorgt für mächtig Wirbel

Jan Böhmermann sorgt mit einer Satire über AfD-Politiker Ulrich Siegmund für Aufmerksamkeit. Sofort gibt es Gegenwind. Die AfD steht im Mittelpunkt einer neuen Satire-Debatte. Ein TV-Beitrag spielt unverkennbar auf einen ihrer Politiker an. Die Reaktionen fallen scharf aus. Die Szene stammt aus dem „ZDF Magazin Royale“. Sie sorgt nicht nur bei AfD-Anhängern für Empörung.(…) Jan Böhmermann knattert in dem Beitrag auf einer blauen Simson Schwalbe durchs Bild. Die Inszenierung erinnert an die Wahlkampf-Auftritte von AfD-Politiker Ulrich Siegmund. Er fuhr dafür auf einem DDR-Moped und gewann später die Wahl. Dann taucht ein Lastwagen auf. Er überfährt Moped und Fahrer. Anschließend setzt er zurück und überrollt das Unfallopfer erneut.

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siehe auch: Umstrittene Szene: ZDF stellt sich hinter Kölner Moderator. Jan Böhmermann steht wegen eines Ausschnitts aus seiner ZDF-Sendung im Umfeld der AfD in der Kritik. Nun stellt sich sein Sender hinter den Kölner Moderator. Fast zwei Wochen nach der Ausstrahlung sorgt eine Szene aus dem in Köln produzierten “ZDF Magazin Royale” für Streit. Beim ZDF-Fernsehrat sind nach Senderangaben inzwischen Programmbeschwerden im unteren dreistelligen Bereich eingegangen. Nun stellte sich der Sender hinter seinen Moderator Jan Böhmermann. (…) Das ZDF wies die Kritik daraufhin zurück. Das “ZDF Magazin Royale” setze sich satirisch mit aktuellen Themen auseinander, erklärte eine Sendersprecherin. Dazu gehöre auch, “ironische Mehrdeutigkeit als Stilmittel zu nutzen, um Pointen zu erzeugen”. Zudem habe sich das Motiv der “politisierten Marke Simson” durch die gesamte Sendung gezogen, ohne auf bestimmte Personen Bezug zu nehmen. Das Gefährt sei auch im sogenannten “Cold Opener” zu Staffelbeginn aufgetaucht. (…) Solche besonderen Einstiege gibt es laut ZDF jeweils in der ersten Sendung einer Staffel. Böhmermann sei dabei in der Vergangenheit bereits bei verschiedenen Aktionen “verunglückt”. Der Sender teilte außerdem mit, es werde geprüft, ob ein sogenanntes Mehrfachbeschwerdeverfahren eingeleitet wird. Auch Böhmermann selbst nahm am Mittwoch Bezug auf die Debatte. Er kritisierte die aus seiner Sicht künstliche und politisch motivierte Aufregung. Auf Instagram schrieb er, hoffentlich komme eines Tages jemand darauf, “dass es die Kernstrategie rechtsextremer Alternativmedien ist, rechtsextremen Lügenquatsch im Internet zu verbreiten, so Empörung zu schüren und darauf zu setzen, dass ‘normale Medien’ alles einfach unkritisch abschreiben”.

„Keine Tickets für AfD-Wähler“: Brandenburger AfD-Politiker erstattet Strafanzeige gegen Kurt Krömer

Kurt Krömer will keine AfD-Wähler bei seiner Lesung sehen. Nun hat ein AfD-Bundesvorstandsmitglied Strafanzeige gestellt und eine Petition gestartet. Der Comedian Kurt Krömer stößt mit seiner Kritik an der AfD und ihren Wählern auf Widerstand in der Partei. Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Dennis Hohloch, der Mitglied des Bundesvorstands ist, erstattete gegen Krömer Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Beleidigung. Krömer macht in einem Instagram-Beitrag vom 9. Oktober deutlich, dass er keine Wähler der AfD bei seiner Lesung im nächsten Jahr sehen will. „Ich wollte mich an dieser Stelle auch nochmal an unsere geistig abgehängten Freunde von der AfD richten“, sagt er darin. „Keine Tickets für AfD-Wähler, ja? Euer Geld möchte ich nicht, das stinkt – genauso wie ihr. Außerdem habe ich keine Lust, auf der Bühne zu stehen und in irgendwelche Schweinegesichter zu gucken.“ „Wir haben die pauschale Herabwürdigung von Menschen“, sagte Hohloch über seine Strafanzeige gegen Alexander Bojcan, wie Krömer mit bürgerlichem Namen heißt. „Wir reden hier nicht nur über AfD-Mitglieder, wir reden über eine viel größere Gruppe und zwar die der AfD-Wähler.“

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siehe auch: Wähler als „Schweinegesichter“ bezeichnet – AfD-Politiker erstattet Strafanzeige gegen Kurt Krömer. AfD-Landtagsabgeordneter Dennis Hohloch zeigt Komiker Kurt Krömer wegen Volksverhetzung und Beleidigung an. Krömer hatte AfD-Wähler als „Schweinegesichter“ bezeichnet. (…) Der AfD-Politiker Hohloch startete eine Online-Petition mit dem Titel „AfD-Wähler als ‚Schweinegesichter‘ – ZDF muss die Zusammenarbeit mit Kurt Krömer beenden!“. Krömer kommentierte am Mittwoch die Petition, ging dabei aber nicht auf die Strafanzeige ein. In einem Reel bei Instagram veröffentlichte er ein Foto von Hohloch und schrieb: „Der Mann hinter der ZDF Petition“ mit zwei lachenden Smileys. Darunter stand: „Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag gehört zu einer Gruppe von Abgeordneten des Landesverbandes, die der Verfassungsschutz Brandenburg namentlich als gesicherte Rechtsextremisten führt.“

https://www.instagram.com/kurt_kroemer_berlin/reel/DePR_mMoos3

VG Potdsam stützt Einschätzung der Landes-Medienanstalt AfD-Wer­bespot ver­stößt gegen Jugend­schutz

Die Brandenburger AfD hatte zur Landtagswahl 2024 einen Werbespot verbreitet, der dunkelhäutige Menschen stereotypisierte. Das VG Berlin erklärte die Untersagung durch die zuständige Medienanstalt für rechtmäßig. Ein Werbespot der brandenburgischen AfD bleibt aus Jugendschutzgründen untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam entschieden und eine Klage des AfD-Landesverbandes abgewiesen (Urt. v. 12.10.2026, Az. 11 K 284/25).
Es erklärte die Untersagung des Spots durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für rechtmäßig.  Im Zuge der Landtagswahl in Brandenburg im Herbst 2024 hatte die AfD einen KI-generierten Werbespot mit dem Titel “Wochenmarkt oder Drogenmarkt” in den sozialen Medien verbreitet. Das Video zeigte Menschen mit dunkler Hautfarbe oder dunklen Haaren in bedrohlichen Szenarien. Der brandenburgische Verfassungsschutz stuft die Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.  Nach der Wahl befand die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, dass der Spot gegen den Jugendschutzmedien-Staatsvertrag (JMStV) verstoße. Sie untersagte der AfD Brandenburg, den Werbespot weiterhin öffentlich zugänglich zu machen, ohne dabei sicherzustellen, dass Personen unter 16 Jahren ihn nicht sehen. Die Medienanstalten beaufsichtigen unter anderem private Medienschaffende und überwachen die Einhaltung der Medienstaatsverträge, darunter auch des JMStV. § 4 Abs. 1 Nr. 3 JMStV verbietet Inhalte, die zum Hass gegen Minderheiten aufstacheln oder diese verächtlich machen. § 20 JMStV ermächtigt die Anstalten, Verstöße selbstständig zu ahnden.

via lto: VG Potdsam stützt Einschätzung der Landes-Medienanstalt AfD-Wer­bespot ver­stößt gegen Jugend­schutz

siehe auch: Vorwurf pauschaler Stereotype: Gericht schmettert AfD-Klage gegen Werbespot-Verbot ab Ein Clip der Brandenburger AfD zur Landtagswahl sorgt für ein Verbot durch die Medienanstalt. Die Partei wollte den Werbespot wieder im Netz zeigen können – das hat ein Gericht nun abgewiesen. Ein Werbespot für die AfD in Brandenburg bleibt aus Gründen des Jugendschutzes verboten. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Potsdam nach einer Klage des AfD-Landesverbands, die den Clip im Internet wieder zeigen wollte. Das Verbot durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2025 sei gerechtfertigt, so das Gericht zu seiner Entscheidung vom 12. Oktober.  „Keine Tickets für AfD-Wähler“ Brandenburger AfD-Politiker erstattet Strafanzeige gegen Kurt Krömer „Unter Berücksichtigung des Parteienprivilegs, des Grundrechts auf Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit sei die von der Medienanstalt getroffene Entscheidung zu Gunsten des Jugendschutzes und zu Lasten der AfD Brandenburg verhältnismäßig“, begründete das Verwaltungsgericht.

Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten

Eine geplante AfD-Veranstaltung auf einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn in Baden-Württemberg ist zu Recht verboten worden. Das Landratsamt Lörrach durfte die für den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober geplante Versammlung an diesem Ort untersagen, wie das Verwaltungsgericht Freiburg nach Angaben vom Freitag im Eilverfahren entschied. Denn es drohe eine direkte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn. Der AfD-Kreisverband plante, dass sich bis zu 20 Menschen auf der Brücke über die A 98 nahe Lörrach treffen und Deutschlandflaggen schwenken sollten. Das Landratsamt schlug als Alternative eine Brücke über eine Bundesstraße vor. Das lehnte die AfD aber ab, woraufhin das Landratsamt die Versammlung auf der Autobahnbrücke untersagte. Das bestätigte das Gericht nun. Durch die Veranstaltung würde sich die Unfallgefahr an der ohnehin gefahrenträchtigen Stelle deutlich erhöhen, erklärte es und verwies darauf, dass der Autobahnabschnitt viel befahren werde sowie direkt hinter einer Auffahrt und kurz vor einer Abfahrt sei.  Die Aktion sei darauf angelegt, Autofahrer abzulenken. Bei ähnlichen Aktionen auf anderen Brücken hätten Autofahrer mit Hupen, Winken und Gesten auf die fahnenschwenkenden Versammlungsteilnehmer reagiert. In anderen Bundesländern sei es Medienberichten zufolge schon zu schweren und teils tödlichen Verkehrsunfällen bei solchen Veranstaltungen gekommen, führte das Gericht aus.

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Storniertes Dienstwagen-Angebot: „Ich werde diskriminiert“ – AfD-Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt reagiert auf Rückzug von BMW

Für Autokonzerne ist es eine Prestigefrage, die Fuhrparks von Parlamenten auszustatten. Einem Bericht zufolge hat BMW nun in Magdeburg ein Angebot zurückgezogen. Die AfD hätte jetzt gern einen Tesla. (…) Einem Medienbericht zufolge will der Autokonzern BMW dem Landtag in Magdeburg jetzt kein Fahrzeug mehr für den Landtagspräsidenten zur Verfügung stellen. Die Unternehmenszentrale des Münchner Autokonzerns zog am 6. Oktober, dem Tag der Wahl, ein entsprechendes Leasingangebot zurück, das sie zuvor dem Landtag unterbreitet hatte. Dies berichtet die „Zeit“ unter Berufung auf die Landtagsverwaltung. Parlamente und Regierungsbehörden mit Dienstwagen auszustatten, gilt für die Konzerne als Prestigefrage. In den Fuhrparks finden sich deshalb zumeist Fahrzeuge deutscher Hersteller. BMW stellt dem Bericht zufolge bislang einen großen Teil des Fuhrparks von Landtag und Landesregierung. (…) Vor ein paar Wochen noch, vor der Wahl Rauschs, hatte BMW-Vorstandschef Milan Nedeljković in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit Blick auf die AfD gesagt, Rechtspopulismus und Nationalismus „sind Gift für einen weltoffenen Wirtschaftsstandort, der vom Welthandel lebt“. Der heute 57-jährige Nedeljković, der als kleiner Junge aus dem früheren Jugoslawien als Migrant nach Deutschland kam, sagte weiter: „Mich beunruhigen die Wahlergebnisse, ganz unabhängig von meinem Geburtsort. Ich sehe diese Zeit als eine Herausforderung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und für unser Verständnis von Demokratie.“ Wer Abschottung und Isolationismus fordere, der handele nicht im Interesse des Standorts Deutschland.

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AfD-Politiker Tillschneider an Teilnahme an Gedenken in Halle gehindert

Eine Menschenkette hat dem AfD-Politiker Hans-Thomas Tillschneider den Zutritt zum Gelände der Synagoge in Halle verwehrt. Dort fand eine Gedenkveranstaltung am Jahrestag des Anschlags von Halle statt. Nach längerer Diskussion gab der AfD-Mann auf und verließ den Ort. Der AfD-Landtagsabgeordnete und Landtagsvizepräsident Hans-Thomas Tillschneider hat versucht, an der Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an das antisemitische Attentat in Halle teilzunehmen. Wie ein Polizeisprecher bestätigte, wollte Tillschneider das Gelände der Synagoge kurz vor Beginn der Gedenkveranstaltung am Mittag betreten. Mehrere Anwesende, darunter Ron Dekel, Vorsitzender der Jüdischen Studierendenunion Deutschland (JSUD) bildeten aber eine Menschenkette vor dem Eingang zum Gelände und hinderten den Politiker so an der Teilnahme an der Veranstaltung. Ron Dekel betonte in dem Zusammenhang: “Wir lassen unser Gedenken nicht kapern. Wir werden nicht Rechtsextremisten noch einmal in unsere Synagogen lassen! Die Polizei erklärt, es habe sich um eine spontane Versammlung gehandelt. Mitglieder der Versammlungsbehörde hätten zwischen Tillschneider und den Demonstrierenden vermittelt, die Situation sei ruhig geblieben. Nach längerer Diskussion habe der AfD-Politiker den Ort schließlich verlassen.In einer Mitteilung der AfD-Landtagsfraktion heißt es, Hans-Thomas Tillschneider habe den Termin anstelle von Tobias Rausch (AfD-Landtagspräsident) wahrnehmen wollen. Linke Demonstranten hätten seine Teilnahme jedoch verhindert. Tillschneider weist die Bezeichnung als Rechtsextremist zurück und fordert Max Privorozki, den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Halle, zu einem Gespräch auf.Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und noch amtierende Ministerpräsident Sven Schulze bezeichnet es als unerträglich, dass ausgerechnet Hans-Thomas Tillschneider mit der Vertretung des Landtags bei einer solchen Gedenkveranstaltung betraut wurde

via tagesschau: AfD-Politiker Tillschneider an Teilnahme an Gedenken in Halle gehindert

siehe auch: Jüdische Studierendenunion über Halle „Wir lassen unser Gedenken nicht kapern“ Beim Gedenken in Halle hat die JSUD dem AfD-Vize-Landtagspräsidenten den Zutritt verweigert. Man lasse sich nicht instrumentalisieren, sagt Ron Dekel. taz: Herr Dekel, Sie haben mit der Jüdischen Studierendenunion (JSUD) heute eine Menschenkette vor der Synagoge in Halle gebildet und den Eingang versperrt. Am Jahrestag des rechtsterroristischen Anschlags vor sieben Jahren. Warum? Ron Dekel: Weil wir unser Gedenken nicht kapern lassen. Von überhaupt keinen Extremisten, und schon gar nicht von Rechtsextremisten, von denen in diesem Land derzeit die größte Gefahr für Jüdinnen und Juden ausgeht. Deswegen haben wir dem neu gewählten Vizepräsidenten des Landtags, Hans-Thomas Tillschneider von der AfD, klar zu verstehen gegeben: Er ist hier nicht erwünscht. taz: Mit Tillschneider und Tobias Rausch sind in dieser Woche erstmals in einem Bundesland zwei AfD-Politiker zum Landtagspräsidenten und dessen Stellvertreter gewählt worden. Muss man nicht damit rechnen, dass politische Repräsentanten bei Gedenkveranstaltungen erscheinen? Dekel: Natürlich war damit zu rechnen, dass sie dieses Gedenken instrumentalisieren und sich einen „Koscher-Stempel“ holen. Aber den sind wir nicht bereit zu geben. Und deswegen haben junge Jüdinnen und Juden hier heute klar gemacht, dass wir nicht noch einmal Rechtsextremisten in unsere Synagogen hineinlassen werden. taz: Wie hat Tillschneider reagiert? Dekel: Er hat sich selbst in die Opferrolle versetzt. Dabei war er es, der respektlos mit den wahren Opfern umgegangen ist, den Überlebenden und Hinterbliebenen dieses Anschlags. Eigentlich hätten diese zuerst die Synagoge betreten sollen, es war klar, dass Politiker, Medien, Gäste warten. Aber Hans-Thomas Tillschneider war offenbar der Meinung, dass das für ihn nicht gilt. Wir haben ihn wiederholt darauf hingewiesen, dass er das Gedenken und den Ablauf stört, dass die Überlebenden seinetwegen draußen stehen müssen. Dass man diese Menschen so nicht behandelt. Das war ihm offensichtlich egal. taz: Warum wollten Sie den Landtagsvizepräsidenten nicht hineinlassen? Dekel: Niemand hat das Recht, uns und unser Gedenken zu instrumentalisieren. Schon gar kein Vertreter einer Partei, die den Anschlag von Halle als „Amoklauf“ verharmlost hat. Genau das sind die Menschen, die seit Jahren rechtsextreme Narrative verbreiten und so einem Anschlag wie dem von Halle überhaupt erst den Boden bereitet haben. Hans-Thomas Tillschneider wusste, dass er unerwünscht ist. Aber er hat sich diesen Raum trotzdem nehmen wollen – und ihn damit uns genommen; AfD-Mann Tillschneider will an Anschlags-Gedenken teilnehmen Eklat in Halle: Der rechtsextreme Landtags-Vizepräsident Hans-Thomas Tillschneider hat am Freitag versucht, an der Gedenkfeier für die Opfer des rechtsextremen Anschlags auf die Synagoge am 9. Oktober 2019 teilzunehmen. Aktivisten der Jüdischen Studierendenunion Deutschland (JSUD) hinderten den AfD-Mann mit einer Menschenkette daran, das Gotteshaus zu betreten. Tillschneider, der dem rechten Rand der vom Verfassungsschutz als »gesichert rechtsextremistisch« beobachteten Landespartei angehört, solle Anstand haben und das Andenken der Opfer nicht beschmutzen, forderten die Aktivisten der JSUD. Tillschneider betonte, er sei eingeladen worden, doch die Studierenden erwiderten, der Anschlag sei auch durch rechtsextreme Verschwörungstheorien motiviert gewesen, wie sie von dem AfD-Politiker verbreitet werden. »Wir werfen Leuten wie Tillschneider und der AfD im Allgemeinen vor, dass sie die Grenze des Sagbaren so weit verschoben haben, dass dieser Anschlag eben erst möglich geworden ist. Dass Antisemitismus in unserer Gesellschaft so präsent ist, ist auch ihre Schuld«, sagte JSUD-Präsident Ron Dekel der Jüdischen Allgemeinen.